Rechtsprechung
   BGH, 06.10.1994 - V ZR 92/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,1035
BGH, 06.10.1994 - V ZR 92/94 (https://dejure.org/1994,1035)
BGH, Entscheidung vom 06.10.1994 - V ZR 92/94 (https://dejure.org/1994,1035)
BGH, Entscheidung vom 06. Oktober 1994 - V ZR 92/94 (https://dejure.org/1994,1035)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,1035) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Auflassungsangebot nach Fristablauf

§ 326 BGB <Fassung bis 31.12.01> (vgl. nunmehr § 323 BGB <Fassung seit 1.1.02>), Aufgabe der eingeschränkten Differenztheorie (Surrogationstheorie)

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 326
    Gem. § 326 BGB untergegangenes Austauschverhältnis nicht durch Angebot der Vertragsleistung wieder herstellbar

  • Wolters Kluwer

    Gegenseitiger Vertrag - Grundstück - Schadensersatz

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung nach § 326 I BGB: Kein Schadensersatz nach der Surrogationstheorie bei § 326 I BGB, wenn der Gl. noch nicht geleistet hat.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 326
    Schadensersatzanspruch des Verkäufers wegen Nichterfüllung eines Grundstückskaufvertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 3351
  • ZIP 1994, 1781
  • MDR 1995, 28
  • DNotZ 1995, 874
  • WM 1994, 2287
  • DB 1995, 724
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.05.1956 - V ZR 95/55

    Ablauf der Nachfrist nach § 326 BGB

    Auszug aus BGH, 06.10.1994 - V ZR 92/94
    Der Grundstücksverkäufer kann im Rahmen des § 326 BGB den vereinbarten Kaufpreis nicht deswegen als Schadensersatz beanspruchen, weil er die Erfüllung seiner Verpflichtung zur Auflassung des Grundstücks dem Käufer anbietet (Abweichung von dem Senatsurteil BGHZ 20, 338/343).*).

    Der Senat hält daher an der in BGHZ 20, 338/343 vertretenen gegenteiligen Ansicht nicht fest.

  • BGH, 06.12.1991 - V ZR 229/90

    Fälligkeit des Anspruchs mit Erfüllung der Gegenforderung

    Auszug aus BGH, 06.10.1994 - V ZR 92/94
    Der Kläger hätte daher Annahmeverzug der Beklagten nur durch ein tatsächliches Angebot herbeiführen können (§ 294 BGB), das den vom Senat in BGHZ 116, 244/2501 dargelegten Erfordernissen hätte entspreche müssen.
  • BGH, 25.03.1983 - V ZR 168/81

    Hinterlegung beim Notar und Vertragserfüllung

    Auszug aus BGH, 06.10.1994 - V ZR 92/94
    Austauschverhältnis in ein einseitiges Abrechnungsverhältnis (BGHZ 87, 156, 158, 1592.
  • BGH, 01.03.2007 - IX ZR 261/03

    Beratungspflichten eines Rechtsanwalts; Pflicht zur Belehrung über verschiedene

    Der Verkäufer hat nicht die Möglichkeit, Schadensersatz in der Weise geltend zu machen, dass er Zug um Zug gegen Erfüllung seiner vertraglichen Leistungspflicht die ihm geschuldete Gegenleistung verlangt (BGH, Beschl. v. 6. Oktober 1994 - V ZR 92/94, NJW 1994, 3351; Urt. v. 25. Juni 1999 aaO S. 3117).
  • BGH, 08.12.2009 - XI ZR 181/08

    Umfang des Sicherungszwecks einer gem. § 7 Abs. 1 Makler- und Bauträgerverordnung

    Solange er das nicht getan hat, kann die Verweigerung der Gegenleistung keinen Annahmeverzug des Gläubigers begründen (BGH, Beschluss vom 6. Oktober 1994 - V ZR 92/94, WM 1994, 2287, 2288).
  • BGH, 25.06.1999 - V ZR 190/98

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Grundstückskaufvertrages

    Die Klägerin könnte dann den vereinbarten Kaufpreis auch nicht als Schadensersatz verlangen, wenn sie den Käufern die Erfüllung ihrer Verpflichtung zur Übereignung anbietet (vgl. Senatsbeschl. v. 6. Oktober 1994, V ZR 92/94, NJW 1994, 3351 unter Aufgabe von BGHZ 20, 338, 343).

    Demgemäß hat der Senat in Abkehr von seiner früheren Rechtsprechung ausgesprochen, daß der Gläubiger nicht die Möglichkeit hat, Schadensersatz in der Weise geltend zu machen, daß er Zug um Zug gegen Erfüllung seiner vertraglichen Leistungspflicht die ihm geschuldete Gegenleistung verlangt (vgl. Senatsbeschl. v. 6. Oktober 1994, V ZR 92/94, NJW 1994, 3351; a.A. BGB-RGRK/Ballhaus, 12. Aufl., § 325 Rdn. 15; Staudinger/Otto, BGB, 1995, § 326 Rdn. 153).

  • BGH, 07.02.2003 - V ZR 42/02

    Anspruch des Verkäufers auf Rückübertragung eines Grundstücks

    Mit dem Ablauf der von dem Beklagten für die Zahlung des restlichen Kaufpreises gesetzten Frist am 22. Januar 1999 sind die Erfüllungsansprüche aus dem Kaufvertrag vom 22. September 1997 erloschen (vgl. BGH, Urt. v. 11. Mai 1988, VIII ZR 138/87, WM 1988, 1171, 1172, Senat, Urt. v. 28. Oktober 1988, V ZR 94/97, NJW-RR 1989, 201, 202; Beschl. v. 6. Oktober 1994, V ZR 92/94, WM 1994, 2287, 2288; Urt. v. 25. Juni 1999, V ZR 190/98, WM 1999, 1726, 1728; RGZ 345, 347 f; Erman/Battes, BGB, 10. Aufl., § 326 Rdn.36; Soergel/Wiedemann, BGB, 12. Aufl., § 326 Rdn. 48; Staudinger/Otto, BGB [2001], § 326 Rdn. 149, 154).
  • BGH, 12.07.1995 - VIII ZR 219/94

    Rechtsnatur und Verletzung einer Mindestabnahmepflicht; Entbehrlichkeit der

    Überdies kann der Verkäufer im Rahmen des § 326 BGB Schadensersatz nicht in der Weise fordern, daß er Zug um Zug gegen Erfüllung seiner vertraglichen Leistungspflicht die ihm nach dem Vertrag geschuldete Gegenleistung verlangt (BGH, Beschluß vom 6. Oktober 1994 - V ZR 92/94 = NJW 1994, 3351 unter 2).
  • BGH, 08.12.2009 - XI ZR 182/08

    Entfallen einer nach § 7 MaBV übernommenen Bürgschaft durch eine

    Solange er das nicht getan hat, kann die Verweigerung der Gegenleistung keinen Annahmeverzug des Gläubigers begründen (BGH, Beschluss vom 6. Oktober 1994 - V ZR 92/94, WM 1994, 2287, 2288).
  • OLG Hamm, 01.04.2008 - 28 U 88/03

    Zum Umfang der vertragsgemäß geschuldeten Beratung und Belehrung durch einen

    In diesem Fall kann er den vereinbarten Kaufpreis auch dann nicht als Schadensersatz verlangen, wenn er dem Käufer die Übereignung der Kaufsache anbietet (BGH NJW 1999, 3115, 316; BGH NJW 1994, 3351).
  • OLG Schleswig, 20.02.2003 - 5 U 160/01

    Gestörte Abwicklung einer Verpflichtung zur Sacheinlage in eine

    Da der Kläger seine Gegenleistung durch Anteilsübertragung und Gewährung von Bareinlage bereits vollständig erbracht hatte, besteht schließlich auch nicht die Gefahr, trotz Umwandlung des primären Austauschverhältnisses in ein sekundäres Abwicklungsverhältnis die erloschenen Primär- und Erfüllungsansprüche noch als fortwirkend fingieren (vgl. zu derartigen Fallkonstellationen BGH ZIP 1994, 1781, 1782; BGH WM 1999, 1726, 1727).

    Denn dass etwa bei Vereinbarung von Geldleistungen der Kläger das Recht hätte, den sich aus der Vereinbarung der Parteien über das Wertverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung ergebenden Kaufpreis als Ersatz eines Mindestschadens zu beanspruchen, steht außer Frage (insoweit auch vom BGH ZIP 1994, 1781, 1782; BGH WM 1999, 1726, 1727 keinesfalls ausgeschlossen).

  • OLG Dresden, 30.11.2000 - 21 U 218/00

    Schadensersatz; Totalschaden

    Der Verkäufer kann seinen Schadensersatzanspruch aus § 326 BGB nach dem vereinbarten Kaufpreis bestimmen, wenn er durch Übertragung des Besitzes an den Käufer vorgeleistet hat und dies zu einem wirtschaftlichen Totalverlust an den übergebenen Gegenständen geführt hat (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 06.10.1994 - V ZR 92/94 - NJW 1994, 3351).

    Diese Rechtprechung hat der BGB jetzt für den Anspruch aus § 326 Abs. 1 Satz 2 BGB unter Hinweis auf das Erlöschen des Erfüllungsanspruchs aufgegeben (BGH-Urteil vom 06.10.1994-V ZR 92/94-NJW 1994, 3351).

  • BGH, 14.04.2005 - IX ZR 253/02

    Pflichten des Rechtsanwalts bei drohender Schädigung des Mandanten

    Da mit dem Erlöschen des Erfüllungsanspruchs (vgl. hierzu BGHZ 20, 338, 343 f; BGH, Beschl. v. 6. Oktober 1994 - V ZR 92/94, NJW 1994, 3351) auch der Auflassungsanspruch des Schuldners (Käufer) erlischt, kann der Gläubiger (Verkäufer) außer der Herausgabe des Grundstücks auch die Löschung einer bereits eingetragenen Auflassungsvormerkung sowie die Einwilligung in die Aufhebung der Auflassungserklärung und den Verzicht auf die Rechte aus der Eintragungsbewilligung für die Auflassungsvormerkung verlangen (§ 812 BGB; vgl. BGHZ 87, 156, 159 f).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht