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   BGH, 25.01.2008 - V ZR 93/07   

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https://dejure.org/2008,1285
BGH, 25.01.2008 - V ZR 93/07 (https://dejure.org/2008,1285)
BGH, Entscheidung vom 25.01.2008 - V ZR 93/07 (https://dejure.org/2008,1285)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 2008 - V ZR 93/07 (https://dejure.org/2008,1285)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1025 Satz 1, 892 Abs. 1
    Fortbestand einer Grunddienstbarkeit bei Teilung des herrschenden Grundstücks erfordert keine Eintragung am dienenden Grundstück

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Fortwirkung der Eintragung von einer Dienstbarkeit bei Teilung eines Grundstücks; Gutgläubiger lastenfreier Erwerb eines mit einer Dienstbarkeit belasteten Grundstücks

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Fortbestehen der Dienstbarkeit eines rechtsgeschäftlich eingräumten Wegerechts nach Teilung des herrschenden Grundstücks

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wegerecht auch nach Grundstücksteilung; Grunddienstbarkeit

  • Judicialis

    BGB § 1025 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1025 S. 1
    Rechtsfolgen der Teilung des herrschenden Grundstücks hinsichtlich einer eingetragenen Dienstbarkeit

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Dienstbarkeit nach Teilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auswirkung der Teilung eines herrschenden Grundstücks auf das dienende Grundstück (IMR 2008, 135)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 827
  • MDR 2008, 497
  • DNotZ 2008, 528
  • WM 2008, 2067
  • Rpfleger 2008, 295
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 06.04.1995 - 2Z BR 132/94

    Keine amtswegige Eintragung eines Vermerks im Grundbuch des dienenden

    Auszug aus BGH, 25.01.2008 - V ZR 93/07
    Die Eintragung der Dienstbarkeit auf dem Grundbuchblatt des dienenden Grundstücks wirkt auch dann zugunsten der Eigentümer der getrennten Teile fort, wenn sich die Teilung des herrschenden Grundstücks nicht aus den das dienende Grundstück betreffenden Grundbucheintragungen ergibt (KG NJW 1976, 697, 698; MünchKomm-BGB/Falckenberg, 4. Aufl., § 1025 Rdn. 2; Palandt/Bassenge, 67. Aufl., § 1025 Rdn. 1; Staudinger/Mayer [2002], § 1025 Rdn. 6 m.w.N.; vgl. auch BayOblG DNotZ 1996, 24, 25 f.).

    Ob die Beklagte die Eintragung der nunmehr herrschenden Grundstücke in Abteilung II des dienenden Grundstücks aus Klarstellungsgründen verlangen kann (dazu BayOblG DNotZ 1996, 24, 26), braucht mangels eines dahin gehenden Antrags nicht entschieden zu werden (§ 308 Abs. 1 ZPO).

  • BGH, 04.12.2015 - V ZR 22/15

    Verlegung eines grundbuchlich gesicherten Wegerechts: Anspruch auf Bestellung

    c) Die Drittwiderbeklagte zu 3 kann als neue Eigentümerin nach einer Teilung des herrschenden Grundstücks die Rechte aus dem an ihrem Grundstück nach § 1025 Satz 1 BGB fortbestehenden Grunddienstbarkeit geltend machen (vgl. Senat, Urteil vom 25. Januar 2008 - V ZR 93/07, NJW-RR 2008, 827 Rn. 7).
  • OLG Saarbrücken, 23.11.2018 - 5 W 86/18

    Teilung des herrschenden Grundstücks einer Grunddienstbarkeit: Nachweis des

    Dass sich die Teilung nicht aus den das dienende Grundstück betreffenden Grundbucheintragungen ergibt, ist dabei ebenso unschädlich (BGH, Urteil vom 25. Januar 2008 - V ZR 93/07, NJW-RR 2008, 827).

    Dass sich das Grundstück möglicherweise anderweitig erschließen ließe oder erschlossen wurde, spielt ebenfalls keine Rolle, weil selbst die Existenz einer weiteren Zuwegung die in der Möglichkeit der Benutzung liegende Vorteilhaftigkeit der Dienstbarkeit nicht beseitigen würde (BGH, Urteil vom 25. Januar 2008 - V ZR 93/07, NJW-RR 2008, 827).

  • OLG Celle, 14.04.2010 - 4 W 43/10

    Rechtsfolgen der Teilung des herrschenden Grundstücks hinsichtlich eines

    Es kommt ferner nicht darauf an, dass sich die Teilung des herrschenden Grundstücks nicht aus den das dienende Grundstück betreffenden Grundbucheintragungen ergibt; die Eintragung der Dienstbarkeit auf dem Grundbuchblatt des dienenden Grundstücks wirkt auch dann zugunsten der Eigentümer der getrennten Teile fort (vgl. BGH WM 2008, 2067 m. w. N.).
  • OLG Celle, 03.03.2010 - 4 W 44/10

    Rechtsfolgen der Teilung eines Grundstücks hinsichtlich eines subjektivdinglichen

    Diesen Grundsatz hat der Bundesgerichtshof noch in jüngerer Zeit sogar für den Fall vertreten, dass bei Teilung des herrschenden Grundstücks die Dienstbarkeit auch dann zugunsten der Eigentümer der getrennten Teile fortwirkt, wenn sich die Teilung nicht aus den das dienende Grundstück betreffenden Grundbucheintragungen ergibt (BGH, NJW-RR 2008, 827 = DNotZ 2008, 528 = MDR 2008, 497).
  • OLG München, 23.06.2021 - 7 U 1497/19

    Zum Beseitigungsanspruch wegen Beeinträchtigung einer Bepflanzungsbeschränkung

    Kein anderes Ergebnis rechtfertigen die von den Parteien erörterten Entscheidungen des OLG Frankfurt (Beschluss vom 14.12.2006 - 15 U 48/06) und des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 25.1.2008 - V ZR 93/07) - die im übrigen einen gutgläubig lastenfreien Erwerb jeweils ablehnen und wie der Senat von dem Grundsatz ausgehen, dass allein die Eintragung der Dienstbarkeit auf dem Grundbuchblatt des dienenden Grundstücks maßgeblich ist.
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