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   BGH, 24.02.1978 - V ZR 95/75   

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https://dejure.org/1978,311
BGH, 24.02.1978 - V ZR 95/75 (https://dejure.org/1978,311)
BGH, Entscheidung vom 24.02.1978 - V ZR 95/75 (https://dejure.org/1978,311)
BGH, Entscheidung vom 24. Februar 1978 - V ZR 95/75 (https://dejure.org/1978,311)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur Wiederherstellung der Standfestigkeit des Nachbargrundstückes nach Vornahme einer Abschachtung auf dem eigenen Grundstück - Anforderungen an die Fassung des Klageantrags in dem Fall, dass Arbeiten an einem Grundstück vorgenommen werden sollen - Anspruch des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1004, § 909; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2
    Anforderungen an den Antrag wegen Wiederherstellung der Befestigung eines Grundstücks

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Klage bei unzulässiger Abschachtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 1584
  • MDR 1978, 914
  • DB 1978, 1689
  • BauR 1978, 502
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.02.1961 - III ZR 16/60

    Umfang der Rechtskraft

    Auszug aus BGH, 24.02.1978 - V ZR 95/75
    Der Urteilstenor (Verurteilung über das Anerkenntnis-Urteil hinaus, die Böschung zu befestigen) mag zwar nicht ganz klar sein; aus den Entscheidungsgründen - die neben dem Tatbestand zur Auslegung des Urteilstenors heranzuziehen sind (vgl. BGHZ 34, 339 [BGH 27.02.1961 - III ZR 16/60]) - ergibt sich aber die Beschränkung des Urteils auf den mit einer Mauer versehenen Teil des Grundstücks.
  • BGH, 18.12.2015 - V ZR 160/14

    Benutzung eines kostenpflichtigen, privaten Parkplatzes:

    aa) Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO darf ein Unterlassungsantrag nicht derart undeutlich gefasst sein, dass Gegenstand und Umfang der Entscheidungsbefugnis des Gerichts (§ 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO) nicht erkennbar abgegrenzt sind, sich der Beklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und letztlich die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten wird, dem Vollstreckungsgericht überlassen bleibt (vgl. BGH, Urteil vom 29. April 2010 - I ZR 202/07, GRUR 2010, 749 Rn. 1; Senat, Urteil vom 24. Februar 1978 - V ZR 95/75, NJW 1978, 1584).
  • BGH, 20.11.1992 - V ZR 82/91

    Lärmimmissionen durch Frösche in einem Gartenteich

    Entscheidend ist aber, daß die Auswahl der möglichen tatsächlichen Maßnahmen dem Störer überlassen bleiben muß (vgl. z.B. Senatsurteile BGHZ 67, 252, 253; v. 24. Februar 1978, V ZR 95/75, NJW 1978, 1584, 1585 [BGH 25.01.1978 - IV ZR 122/76]; v. 17. Dezember 1982, V ZR 55/82, NJW 1983, 751, 752); er soll allein darüber entscheiden, welche davon er sich genehmigen lassen will, und kann in Kontakt mit den Naturschutzbehörden am besten beurteilen, welches konkrete Vorgehen Erfolg verspricht und mit den Belangen des Naturschutzes zu vereinbaren ist.
  • BGH, 22.01.2021 - V ZR 12/19

    Anspruch des Grundstücksnachbarn auf Wiederherstellung der Funktionstüchtigkeit

    Er darf die Auswahl zwischen verschiedenen, zur Herbeiführung des Erfolgs geeigneten Mitteln dem Schuldner überlassen (vgl. Urteil vom 19. Januar 2018 - V ZR 273/16, aaO Rn. 11 mwN) und ist hierzu sogar verpflichtet, wenn es sich - wie hier - um einen Anspruch auf Beseitigung einer Störung nach § 1004 BGB handelt (vgl. Senat, Urteil vom 24. Februar 1978 - V ZR 95/75, NJW 1978, 1584, 1585 zur Wiederherstellung der Bodenfestigkeit; Urteil vom 19. Januar 1996 - V ZR 298/94, NJW-RR 1996, 659 zur Abwehr einer Steinschlaggefahr).
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