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   BGH, 01.04.2011 - V ZR 96/10   

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https://dejure.org/2011,2418
BGH, 01.04.2011 - V ZR 96/10 (https://dejure.org/2011,2418)
BGH, Entscheidung vom 01.04.2011 - V ZR 96/10 (https://dejure.org/2011,2418)
BGH, Entscheidung vom 01. April 2011 - V ZR 96/10 (https://dejure.org/2011,2418)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 26 WoEigG
    Wohnungseigentum: Erforderlichkeit der Einholung von Alternativangeboten vor der Beschlussfassung über die Wiederbestellung des amtierenden Verwalters

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 24; WEG § 26
    Einholung von Angeboten mehrerer potentieller Verwalter bei geplanter Wiederbestellung nicht erforderlich

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Bestellung eines neuen Verwalters

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Angebote von mehreren Verwaltern müssen im Grundsatz vor der Beschlussfassung der Wohnungseigentümer über die Bestellung eines neuen Verwalters eingeholt werden; Es besteht keine Pflicht zur Einholung von Angeboten mehrerer Verwalter vor der Wiederbestellung des ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Einholung von Alternativangeboten bei Wiederbestellung des bisherigen Verwalters auch bei dessen vorübergehend fehlender förmlicher Bestellung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Grundsätzlich keine Alternativangebote bei Verwalterwiederwahl erforderlich, § 26 WEG

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Pflicht zur Einholung von Vergleichsangeboten mehrerer Verwalter nur bei Bestellung eines neuen Verwalters, nicht bei Wiederbestellung

  • rewis.io

    Wohnungseigentum: Erforderlichkeit der Einholung von Alternativangeboten vor der Beschlussfassung über die Wiederbestellung des amtierenden Verwalters

  • ra.de
  • rewis.io

    Wohnungseigentum: Erforderlichkeit der Einholung von Alternativangeboten vor der Beschlussfassung über die Wiederbestellung des amtierenden Verwalters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 26
    Pflicht zur Einholung von Angeboten mehrerer Verwalter vor der Beschlussfassung der Wohnungseigentümer über die Bestellung eines neuen Verwalters; Pflicht zur Einholung von Angeboten mehrerer Verwalter vor der Wiederbestellung des amtierenden Verwalters

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wiederbestellung: Keine Angebote anderer Verwalter nötig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Alternativangebote bei der WEG-Verwalter-Bestellung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Alternativangebote bei Wiederbestellung des Verwalters

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Alternativangebote nur bei Bestellung eines neuen WEG-Verwalters

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wiederbestellung des Verwalters ohne Vergleichsangebot möglich

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wiederbestellung des WEG-Verwalters ohne Vergleichsangebot möglich

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Ansparung einer Instandhaltungsrücklage durch Sonderumlage

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verwalterbestellung: Müssen vor der Wiederwahl Alternativangebote eingeholt werden? (IMR 2011, 287)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Instandhaltungsrückstellung: Wie müssen ihre Mittel aufgebracht werden? (IMR 2011, 286)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 780
  • NZM 2011, 515
  • ZMR 2011, 735
  • WM 2011, 1293
 
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Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG München, 07.09.2007 - 32 Wx 109/07

    Kein Recht einzelner Wohnungseigentümer auf Anhörung der Bewerber um

    Auszug aus BGH, 01.04.2011 - V ZR 96/10
    Das Entgelt, das dem Verwalter für die einzelnen Leistungen zu zahlen sind, ist nicht der einzige und auch nicht der wichtigste Gesichtspunkt, der bei der Entscheidung über die Bestellung des Verwalters zu berücksichtigen ist (OLG München, NJW-RR 2008, 26; AG Hamburg, ZMR 2008, 576).

    Eine solche Veränderung läge etwa vor, wenn die Verwaltung ihrer Aufgabe nicht mehr so effizient gerecht wird, wie dies bisher der Fall war, wenn sich das Verhältnis zwischen Verwaltung und Wohnungseigentümern aus anderen Gründen verschlechtert hat oder wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die von der bisherigen Verwaltung angebotenen Leistungen von anderen Verwaltungsfirmen spürbar günstiger angeboten werden (vgl. OLG München, NJW-RR 2008, 26).

  • OLG Schleswig, 20.01.2006 - 2 W 24/05

    Wohnungseigentum: Auslegung des Beschlussgegenstandes Neuwahl des Verwalters und

    Auszug aus BGH, 01.04.2011 - V ZR 96/10
    Dass bei dieser Prüfung aufkommende Bedenken in der Wohnungseigentümerversammlung geäußert und diskutiert werden konnten und sollten, verstand sich auch ohne einen ausdrücklichen Hinweis von selbst (vgl. OLG Schleswig, NJW-RR 2006, 1525, 1526).

    aa) Nach nahezu einhelliger Meinung ist die Einholung von Alternativangeboten anderer Verwalter und deren Übersendung an die Wohnungseigentümer nur bei einer Neubestellung (OLG Hamm, ZMR 2009, 58, 59; Merle in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 26 Rn. 35; MünchKomm-BGB/Engelhardt, 5. Aufl., § 26 WEG Rn. 5), nicht aber bei der Wiederbestellung des amtierenden Verwalters erforderlich (BayObLG, WuM 1993, 488, 489; OLG Hamburg, ZWE 2002, 483, 484 unter 3; OLG Schleswig, NJW-RR 2006, 1525, 1526 unter 2; Bärmann/Pick, WEG, 19. Aufl., § 26 Rn. 22; Jennißen in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 26 Rn. 55; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Aufl., § 26 Rn. 21; Staudinger/Bub, BGB, Bearb. 2005, § 26 WEG Rn. 148; anders offenbar OLG Hamm, NZM 2003, 486, 487 unter 3).

  • OLG Hamm, 04.06.2002 - 15 W 66/02

    Verhältnis der Beschlußanfechtung der Abwahl eines Verwalters und der

    Auszug aus BGH, 01.04.2011 - V ZR 96/10
    aa) Nach nahezu einhelliger Meinung ist die Einholung von Alternativangeboten anderer Verwalter und deren Übersendung an die Wohnungseigentümer nur bei einer Neubestellung (OLG Hamm, ZMR 2009, 58, 59; Merle in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 26 Rn. 35; MünchKomm-BGB/Engelhardt, 5. Aufl., § 26 WEG Rn. 5), nicht aber bei der Wiederbestellung des amtierenden Verwalters erforderlich (BayObLG, WuM 1993, 488, 489; OLG Hamburg, ZWE 2002, 483, 484 unter 3; OLG Schleswig, NJW-RR 2006, 1525, 1526 unter 2; Bärmann/Pick, WEG, 19. Aufl., § 26 Rn. 22; Jennißen in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 26 Rn. 55; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Aufl., § 26 Rn. 21; Staudinger/Bub, BGB, Bearb. 2005, § 26 WEG Rn. 148; anders offenbar OLG Hamm, NZM 2003, 486, 487 unter 3).
  • OLG Hamm, 03.01.2008 - 15 W 240/07

    Notwirtschaftsplan

    Auszug aus BGH, 01.04.2011 - V ZR 96/10
    aa) Nach nahezu einhelliger Meinung ist die Einholung von Alternativangeboten anderer Verwalter und deren Übersendung an die Wohnungseigentümer nur bei einer Neubestellung (OLG Hamm, ZMR 2009, 58, 59; Merle in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 26 Rn. 35; MünchKomm-BGB/Engelhardt, 5. Aufl., § 26 WEG Rn. 5), nicht aber bei der Wiederbestellung des amtierenden Verwalters erforderlich (BayObLG, WuM 1993, 488, 489; OLG Hamburg, ZWE 2002, 483, 484 unter 3; OLG Schleswig, NJW-RR 2006, 1525, 1526 unter 2; Bärmann/Pick, WEG, 19. Aufl., § 26 Rn. 22; Jennißen in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 26 Rn. 55; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Aufl., § 26 Rn. 21; Staudinger/Bub, BGB, Bearb. 2005, § 26 WEG Rn. 148; anders offenbar OLG Hamm, NZM 2003, 486, 487 unter 3).
  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 114/09

    Wohnungseigentum: Anfechtung eines Negativbeschlusses; Vorbefassung der

    Auszug aus BGH, 01.04.2011 - V ZR 96/10
    Das Interesse des Wohnungseigentümers an der Anfechtung eines so genannten Negativbeschlusses ergibt sich nach der neueren Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 15. Januar 2010 - V ZR 114/09, BGHZ 184, 88, 92 Rn. 13) schon daraus, dass die Wohnungseigentümer im Ergebnis die sofortige Aufbringung der Einzahlung in die Rücklage abgelehnt und für eine gestreckte Aufbringung votiert haben.
  • BayObLG, 25.05.1998 - 2Z BR 22/98

    Wirksamkeit bestandskräftig gewordener Eigentümerbeschlüsse bei Verstoß gegen

    Auszug aus BGH, 01.04.2011 - V ZR 96/10
    Deshalb haben die Wohnungseigentümer nicht nur bei der Bestimmung der Höhe der Instandhaltungsrücklage, sondern auch bei der Bestimmung des Zeitraums, in welchem sie aufgebracht werden soll, in den Grenzen der ordnungsgemäßen Verwaltung ein Ermessen (BayObLG, NZM 1999, 34, 35 f.; OLG Düsseldorf, NZM 2002, 959; Merle in Bärmann, aaO, § 21 Rn. 124; Riecke/Schmid/Drabek, WEG, 3. Aufl., § 21 Rn. 254; Staudinger/Bub, aaO, § 21 WEG Rn. 206).
  • BGH, 19.09.2002 - V ZB 30/02

    Abstimmung über die Abberufung eines zum Verwalter bestellten Wohnungseigentümers

    Auszug aus BGH, 01.04.2011 - V ZR 96/10
    Das Berufungsgericht leitet dies auf der Grundlage der früheren Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 19. September 2002 - V ZB 30/02, BGHZ 152, 46, 51) daraus ab, dass die Kläger sich auf die Anfechtung beider Beschlüsse beschränkt und keinen zusätzlichen Verpflichtungsantrag gestellt haben.
  • OLG Düsseldorf, 21.06.2002 - 3 Wx 123/02

    Zur Höhe der zu bildenden Instandhaltungsrücklage

    Auszug aus BGH, 01.04.2011 - V ZR 96/10
    Deshalb haben die Wohnungseigentümer nicht nur bei der Bestimmung der Höhe der Instandhaltungsrücklage, sondern auch bei der Bestimmung des Zeitraums, in welchem sie aufgebracht werden soll, in den Grenzen der ordnungsgemäßen Verwaltung ein Ermessen (BayObLG, NZM 1999, 34, 35 f.; OLG Düsseldorf, NZM 2002, 959; Merle in Bärmann, aaO, § 21 Rn. 124; Riecke/Schmid/Drabek, WEG, 3. Aufl., § 21 Rn. 254; Staudinger/Bub, aaO, § 21 WEG Rn. 206).
  • OLG Hamburg, 16.07.2001 - 2 Wx 116/00

    Begriff der ordnungsgemäßen Verwaltung; Stimmrecht des Verwalters

    Auszug aus BGH, 01.04.2011 - V ZR 96/10
    aa) Nach nahezu einhelliger Meinung ist die Einholung von Alternativangeboten anderer Verwalter und deren Übersendung an die Wohnungseigentümer nur bei einer Neubestellung (OLG Hamm, ZMR 2009, 58, 59; Merle in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 26 Rn. 35; MünchKomm-BGB/Engelhardt, 5. Aufl., § 26 WEG Rn. 5), nicht aber bei der Wiederbestellung des amtierenden Verwalters erforderlich (BayObLG, WuM 1993, 488, 489; OLG Hamburg, ZWE 2002, 483, 484 unter 3; OLG Schleswig, NJW-RR 2006, 1525, 1526 unter 2; Bärmann/Pick, WEG, 19. Aufl., § 26 Rn. 22; Jennißen in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 26 Rn. 55; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Aufl., § 26 Rn. 21; Staudinger/Bub, BGB, Bearb. 2005, § 26 WEG Rn. 148; anders offenbar OLG Hamm, NZM 2003, 486, 487 unter 3).
  • BayObLG, 05.05.1993 - 2Z BR 29/93

    Anspruch auf gerichtliche Aufhebung einer Jahresabrechnung; Anforderungen an eine

    Auszug aus BGH, 01.04.2011 - V ZR 96/10
    aa) Nach nahezu einhelliger Meinung ist die Einholung von Alternativangeboten anderer Verwalter und deren Übersendung an die Wohnungseigentümer nur bei einer Neubestellung (OLG Hamm, ZMR 2009, 58, 59; Merle in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 26 Rn. 35; MünchKomm-BGB/Engelhardt, 5. Aufl., § 26 WEG Rn. 5), nicht aber bei der Wiederbestellung des amtierenden Verwalters erforderlich (BayObLG, WuM 1993, 488, 489; OLG Hamburg, ZWE 2002, 483, 484 unter 3; OLG Schleswig, NJW-RR 2006, 1525, 1526 unter 2; Bärmann/Pick, WEG, 19. Aufl., § 26 Rn. 22; Jennißen in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 26 Rn. 55; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Aufl., § 26 Rn. 21; Staudinger/Bub, BGB, Bearb. 2005, § 26 WEG Rn. 148; anders offenbar OLG Hamm, NZM 2003, 486, 487 unter 3).
  • BGH, 27.02.2015 - V ZR 114/14

    Wohnungseigentümerbeschluss: Verwalterbestellung ohne Regelung der Eckdaten eines

    aa) Bei einer erstmaligen Bestellung des Verwalters ist die Festlegung der wesentlichen vertraglichen Eckpunkte schon deshalb erforderlich, weil mehrere Angebote einzuholen sind (Senat, Urteil vom 1. April 2011- V ZR 96/10, NZM 2011, 515 Rn. 11 ff.).

    bb) Bei einer Wiederbestellung des amtierenden Verwalters ist ein solcher Angebotsvergleich zwar nicht erforderlich, sofern der Sachverhalt unverändert geblieben ist (Senat, Urteil vom 1. April 2011 - V ZR 96/10, aaO).

  • AG Mannheim, 11.09.2019 - 5 C 1733/19

    Gemeinsame Verantwortlichkeit von Wohnungseigentümern und Verwalter -

    (vgl. BGH, Urteil vom 01.04.2011 - V ZR 96/10; LG Köln NZM 2011, 515).
  • BGH, 05.07.2019 - V ZR 278/17

    Wohnungseigentum: Ordnungsmäßige Verwaltung durch Abschluss eines

    Sie sind beispielsweise nicht verpflichtet, stets die niedrigste Vergütung zu vereinbaren, sondern können einem Verwalter, mit dem sie gut zurechtkommen, auch eine höhere Vergütung zahlen (Senat, Urteil vom 1. April 2011 - V ZR 96/10, WM 2011, 1293 Rn. 13).

    Die Wohnungseigentümer können, wie bereits ausgeführt (oben Rn. 18), einem Verwalter etwa deshalb eine höhere Vergütung zahlen, weil sie mit ihm gut zurechtkommen (vgl. Senat, Urteil vom 1. April 2011 - V ZR 96/10, WM 2011, 1293 Rn. 13).

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