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   BFH, 12.09.1968 - V 191/64   

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https://dejure.org/1968,2017
BFH, 12.09.1968 - V 191/64 (https://dejure.org/1968,2017)
BFH, Entscheidung vom 12.09.1968 - V 191/64 (https://dejure.org/1968,2017)
BFH, Entscheidung vom 12. September 1968 - V 191/64 (https://dejure.org/1968,2017)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFHE 93, 293
  • DB 1969, 470
  • BStBl II 1968, 791
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Bremen, 07.01.1959 - I Sa 97/57
    Auszug aus BFH, 12.09.1968 - V 191/64
    Etwas anderes kann nach Auffassung des Senats auch nicht aus der von der Steuerpflichtigen angeführten Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 7. Januar 1959 -- I Sa 97/57 -- Der Betriebs-Berater 1959 S. 338 -- entnommen werden.
  • BFH, 20.10.1960 - V 198/58
    Auszug aus BFH, 12.09.1968 - V 191/64
    RFH und BFH haben in ständiger Rechtsprechung in Fällen solcher Art stets angenommen (RFH-Urteil V 332/39 vom 24. Januar 1941, RStBl 1941, 133; BFH-Urteil V 198/58 vom 20. Oktober 1960, Steuerrechtsprechung in Karteiform -- StRK --, Umsatzsteuergesetz, § 1 Nr. 1 Rechtsspruch 156), daß das Arbeitsverhältnis zu der gestellenden Firma so lange als fortbestehend angesehen werden müsse, als nicht eindeutig und in aller Form ein neues Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber zustande gekommen ist, und zwar gleichgültig, ob die Arbeitskräfte bei diesem nur zeitweise -- wie im Falle des Urteils vom 24. Januar 1941 -- oder für alle Zukunft -- wie im Falle des Urteils vom 20. Oktober 1960 -- beschäftigt werden sollen.
  • RFH, 24.01.1941 - V 332/39
    Auszug aus BFH, 12.09.1968 - V 191/64
    RFH und BFH haben in ständiger Rechtsprechung in Fällen solcher Art stets angenommen (RFH-Urteil V 332/39 vom 24. Januar 1941, RStBl 1941, 133; BFH-Urteil V 198/58 vom 20. Oktober 1960, Steuerrechtsprechung in Karteiform -- StRK --, Umsatzsteuergesetz, § 1 Nr. 1 Rechtsspruch 156), daß das Arbeitsverhältnis zu der gestellenden Firma so lange als fortbestehend angesehen werden müsse, als nicht eindeutig und in aller Form ein neues Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber zustande gekommen ist, und zwar gleichgültig, ob die Arbeitskräfte bei diesem nur zeitweise -- wie im Falle des Urteils vom 24. Januar 1941 -- oder für alle Zukunft -- wie im Falle des Urteils vom 20. Oktober 1960 -- beschäftigt werden sollen.
  • FG Niedersachsen, 03.07.2003 - 11 K 111/99

    Maßstab für die Zerlegung festgesetzter einheitlicher Gewerbesteuermessbeträge ;

    Zusätzlich wird in diesen Fällen von der Rechtsprechung aber verlangt, dass der formale Arbeitgeber entweder lediglich zu dem Zweck installiert wird, um die Gehaltszahlungen abzuwickeln (BFH, Beschluss vom 11. Februar 1958 I B 23/57 U, BStBl III 1958, 182; Urteil vom 1. April 1999 VII R 51/98, a.a.O.) oder der Dritte den fälligen Lohn dem Arbeitnehmer im eigenen Namen und für eigene Rechnung unmittelbar auszahlt (BFH, Urteile vom 26. Februar 1992 I R 16/90, BFH/NV 1992, 181 und vom 24. März 1999 I R 64/98, a.a.O.; vgl. ferner Urteil vom 12. September 1968 V 191/64, BStBl II 1968, 791).
  • BFH, 08.05.1969 - V R 11/66

    Beiträge für die auswärtige Beschäftigung von Arbeitskräften als Entgelt für die

    Es kommt dabei nicht darauf an, ob der gestellende Unternehmer für einen Arbeitserfolg seiner Arbeiter haftet oder nicht (vgl. Urteil des Reichsfinanzhofs - RFH - V 332/39 vom 24. Januar 1941, RStBl 1941, 133; Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - V 191/64 vom 12. September 1968, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 93 S. 293 - BFH 93, 293 -, BStBl II 1968, 791; Plückebaum-Malitzky, a.a.O., Tz. 771; Hartmann-Metzenmacher, a.a.O., Anm. 91 zu § 5).
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