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FG Hamburg, 18.12.1984 - V 263/82 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- FG Hamburg, 11.07.2001 - VI 46/00
Zeitpunkt der Beendigung der werbenden Tätigkeit
Ein Gewerbebetrieb werde jedoch, wie auch das FG Hamburg mit Urteil vom 18.12.1984 (V 263/82, EFG 1985, 459) entschieden habe, durch Nachfrage nicht begründet.Nach Betriebseinstellung vorgenommene Abwicklungsmaßnahmen außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs und insbesondere die Versilberung des Aktivvermögens zum Zwecke der Liquidation (…dazu BFH v. 20.03.1990, a.a.O.; BFH v. 10.07.1962, I 110/61 U, BStBl. III 1962, 394; FG Hamburg in EFG 1981, 31) wie auch der Einzug rückständiger Forderungen (FG Hamburg v. 18. Dezember 1984, V 263/82, EFG 1985, S. 459) sind hingegen nicht mehr als Gewerbebetrieb im Sinne des § 2 Abs. 1 GewStG anzusehen.