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FG Niedersachsen, 09.02.1995 - V 454/91 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 4 Nr. 14 UStG ; § 18 Abs. 1 EStG
Umsatzsteuerfreiheit von Heilberufen; Vergleich zwischen dem Beruf des Sprachheilpädagogen und anderen von der Umsatzsteuer befreiten Katalogberufen; Regelung der Berufserlaubnis und Berufsaufsicht als wesentliches Merkmal heilbehandelnder Berufe - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umsatzsteuerfreiheit von Heilberufen; Vergleich zwischen dem Beruf des Sprachheilpädagogen und anderen von der Umsatzsteuer befreiten Katalogberufen; Regelung der Berufserlaubnis und Berufsaufsicht als wesentliches Merkmal heilbehandelnder Berufe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 09.02.1995 - V 454/91
- BFH, 04.10.1995 - XI B 95/95
- BFH, 04.10.1995 - XI R 38/95
- BVerfG, 26.03.1998 - 1 BvR 2341/95
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 21.06.1990 - V R 97/84
1. Heileurhythmisten üben keine "ähnliche heilberufliche Tätigkeit" i. S. des § 4 …
Auszug aus FG Niedersachsen, 09.02.1995 - V 454/91
Hierzu gehört bei Heilberufen auch, daß deren Ausübung einer Erlaubnis bedarf und der Überwachung der Gesundheitsämter unterliegt (BFH-Urteil vom 21. Juni 1990 V R 97/84, BStBl II 1990, 804 ff).Die Gerichte sind an diese gesetzliche Regelung gebunden und nicht befugt, die Steuerbefreiung auf andere Steuerpflichtige zu erstrecken, wenn die Ähnlichkeit der Berufe verneint werden muß (BFH-Urteil vom 21. Juni 1990, a.a.O., Seite 805).
- BVerfG, 29.08.1988 - 1 BvR 695/88
Keine Umsatzsteuerbefreiung für Atem-, Sprech- und Stimmlehrer
Auszug aus FG Niedersachsen, 09.02.1995 - V 454/91
Auswirkungen auf die Freiheit der Berufswahl oder -ausübung (Art. 12 Abs. 1 GG) sind durch diese Differenzierung nicht gegeben (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 29. August 1988 - 1 BvR 695/88, BStBl II 1988, 975).
- BVerfG, 26.03.1998 - 1 BvR 2341/95
Keine Verletzung des GG Art 3 Abs 1 durch unterschiedliche umsatzsteuerlichen …
b) das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 9. Februar 1995 - V 454/91 -.