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   BFH, 01.07.2010 - V B 108/09   

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https://dejure.org/2010,9083
BFH, 01.07.2010 - V B 108/09 (https://dejure.org/2010,9083)
BFH, Entscheidung vom 01.07.2010 - V B 108/09 (https://dejure.org/2010,9083)
BFH, Entscheidung vom 01. Juli 2010 - V B 108/09 (https://dejure.org/2010,9083)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Einspruch gegen Steuerbescheid vor dessen Bekanntgabe - Vertagungsantrag bei Verschleppungsabsicht - Übergehen von Beweisanträgen - Überraschungsentscheidung

  • openjur.de

    Einspruch gegen Steuerbescheid vor dessen Bekanntgabe; Vertagungsantrag bei Verschleppungsabsicht; Übergehen von Beweisanträgen; Überraschungsentscheidung

  • Bundesfinanzhof

    AO § 355 Abs 1 S 1, FGO § 155, ZPO § 227
    Einspruch gegen Steuerbescheid vor dessen Bekanntgabe - Vertagungsantrag bei Verschleppungsabsicht - Übergehen von Beweisanträgen - Überraschungsentscheidung

  • Bundesfinanzhof

    Einspruch gegen Steuerbescheid vor dessen Bekanntgabe - Vertagungsantrag bei Verschleppungsabsicht - Übergehen von Beweisanträgen - Überraschungsentscheidung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 355 Abs 1 S 1 AO, § 155 FGO, § 227 ZPO
    Einspruch gegen Steuerbescheid vor dessen Bekanntgabe - Vertagungsantrag bei Verschleppungsabsicht - Übergehen von Beweisanträgen - Überraschungsentscheidung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 355 Abs 1 S 1 AO, § 155 FGO, § 227 ZPO
    Einspruch gegen Steuerbescheid vor dessen Bekanntgabe - Vertagungsantrag bei Verschleppungsabsicht - Übergehen von Beweisanträgen - Überraschungsentscheidung

  • rewis.io

    Einspruch gegen Steuerbescheid vor dessen Bekanntgabe - Vertagungsantrag bei Verschleppungsabsicht - Übergehen von Beweisanträgen - Überraschungsentscheidung

  • ra.de
  • rewis.io

    Einspruch gegen Steuerbescheid vor dessen Bekanntgabe - Vertagungsantrag bei Verschleppungsabsicht - Übergehen von Beweisanträgen - Überraschungsentscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    § 355 Abs 1 S 1 AO ; § 155 FGO ; § 227 ZPO
    Einspruch gegen Steuerbescheid vor dessen Bekanntgabe

  • datenbank.nwb.de

    Einspruch gegen Steuerbescheid vor dessen Bekanntgabe; keine Vertagung der mündlichen Verhandlung, wenn Vertagungsantrag in Verschleppungsabsicht erfolgt; Rüge des Übergehens von Beweisanträgen; Vorliegen einer Überraschungsentscheidung; Prozessverschleppungsabsicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 08.04.1983 - VI R 209/79

    Lohnsteuer - Anfechtung - Antrag

    Auszug aus BFH, 01.07.2010 - V B 108/09
    Dies sei nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- (Urteile vom 8. April 1983 VI R 209/79, BFHE 138, 154, BStBl II 1983, 551, und vom 13. Dezember 1973 I R 143/73, BFHE 112, 107, BStBl II 1974, 433) unzulässig.

    Wie das FG ausgeführt hat, ergibt sich nach der Rechtsprechung des BFH (Urteile in BFHE 138, 154, BStBl II 1983, 551, und in BFHE 112, 107, BStBl II 1974, 433) aus dem Wortlaut des § 355 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung ("Der Einspruch ist ... innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts einzulegen") sowie nach Sinn und Zweck der Vorschrift, unnötige Rechtsbehelfe zu vermeiden, dass ein Einspruch nur nach Bekanntgabe des Verwaltungsaktes eingelegt werden kann.

    Weiteren Klärungsbedarf hat die Klägerin durch den Hinweis auf die Urteile der FG Bremen (vom 24. Oktober 1979 I 142/79, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1980, 58) und Hamburg (vom 26. August 1974 I 105/74, EFG 1974, 552) nicht dargelegt, da es sich beim Urteil des FG Bremen um die vom BFH im Urteil in BFHE 138, 154, BStBl II 1983, 551 aufgehobene vorinstanzliche Entscheidung handelt, die damit überholt ist und auch das Urteil des FG Hamburg in den Ausführungen desselben BFH-Urteils ausdrücklich abgelehnt wurde.

  • BFH, 13.12.1973 - I R 143/73

    Rechtsbehelf - Anfechtung vor Bekanntgabe - Schriftlicher Bescheid - Wirksame

    Auszug aus BFH, 01.07.2010 - V B 108/09
    Dies sei nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- (Urteile vom 8. April 1983 VI R 209/79, BFHE 138, 154, BStBl II 1983, 551, und vom 13. Dezember 1973 I R 143/73, BFHE 112, 107, BStBl II 1974, 433) unzulässig.

    Wie das FG ausgeführt hat, ergibt sich nach der Rechtsprechung des BFH (Urteile in BFHE 138, 154, BStBl II 1983, 551, und in BFHE 112, 107, BStBl II 1974, 433) aus dem Wortlaut des § 355 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung ("Der Einspruch ist ... innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts einzulegen") sowie nach Sinn und Zweck der Vorschrift, unnötige Rechtsbehelfe zu vermeiden, dass ein Einspruch nur nach Bekanntgabe des Verwaltungsaktes eingelegt werden kann.

  • BFH, 13.01.1977 - V R 87/76

    Kündigung der Vollmacht - Wirksamkeit - Anzeige der Bestellung eines anderen

    Auszug aus BFH, 01.07.2010 - V B 108/09
    Die Kündigung der Vollmacht erlangt jedoch gemäß § 62 Abs. 4, § 155 FGO erst Wirksamkeit mit der Anzeige der Bestellung eines anderen Prozessbevollmächtigten (BFH-Urteil vom 13. Januar 1977 V R 87/76, BFHE 121, 20, BStBl II 1977, 238).
  • BFH, 16.07.2002 - IX R 28/98

    Bindungswirkung einer Zusage

    Auszug aus BFH, 01.07.2010 - V B 108/09
    In Bezug auf die Rüge des Übergehens von Beweisanträgen muss der Beschwerdeführer deshalb darlegen, dass die Tatsache, über die Beweis erhoben werden soll, auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG (vgl. BFH-Urteil vom 16. Juli 2002 IX R 28/98, BFHE 198, 403, BStBl II 2002, 714) für die Entscheidung des Rechtsstreits erheblich ist.
  • BFH, 12.08.2008 - X S 35/08

    Begrenzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch die prozessuale

    Auszug aus BFH, 01.07.2010 - V B 108/09
    Zwar wäre der Anspruch der Klägerin auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG dann verletzt, wenn das FG ihm in rechtswidriger Weise PKH vorenthalten und ihn damit um die Möglichkeit anwaltlichen Beistandes in der mündlichen Verhandlung gebracht hätte (BFH-Beschluss vom 12. August 2008 X S 35/08 (PKH), BFH/NV 2008, 2030).
  • BFH, 06.08.2009 - V B 88/08

    Nichtigkeitsklage - Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs als Zulassungsgrund

    Auszug aus BFH, 01.07.2010 - V B 108/09
    Hinsichtlich der Rüge, das FG habe ohne gesonderte Stellungnahme über die Befangenheitsanträge gegen zwei Richter entschieden, verweist der Senat zur Begründung auf den zwischen denselben Beteiligten ergangenen Beschluss vom 6. August 2009 V B 88/08 (BFH/NV 2010, 217, unter II.2.).
  • BFH, 19.05.2008 - V B 29/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Geltendmachung von Verfahrensmängeln, sachliche und

    Auszug aus BFH, 01.07.2010 - V B 108/09
    Eine Gehörsverletzung durch Ablehnung des unmittelbar vor der mündlichen Verhandlung gestellten Antrags auf Gewährung (nochmaliger) Akteneinsicht ist nicht ordnungsgemäß gerügt, da der Bevollmächtigte nicht dargetan hat, was er bei Durchführung der weiteren Akteneinsicht zusätzlich noch vorgetragen hätte (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 19. Mai 2008 V B 29/07, BFH/NV 2008, 1501).
  • BFH, 24.07.2008 - VIII B 132/08

    Gleichzeitige Entscheidung über das Prozesskostenhilfebegehren und zur Hauptsache

    Auszug aus BFH, 01.07.2010 - V B 108/09
    Im Übrigen ist ein fehlender zeitlicher Abstand zwischen der (negativen) Entscheidung über einen PKH-Antrag und der Entscheidung zur Hauptsache für das Rechtsmittelverfahren ohne Bedeutung, wenn die Beiordnung eines Bevollmächtigten wegen der Eindeutigkeit der Rechtslage ohnehin nichts ändern kann (BFH-Beschluss vom 24. Juli 2008 VIII B 132/08, juris).
  • BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 2228/06

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung des abgelehnten Richters

    Auszug aus BFH, 01.07.2010 - V B 108/09
    Eine Verschleppungsabsicht liegt u.a. dann vor, wenn gerichtliche Anträge offenbar grundlos sind und nur der Verschleppung dienen bzw. als taktisches Mittel für verfahrensfremde Zwecke genutzt werden (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juli 2007  1 BvR 2228/06, Neue Juristische Wochenschrift 2007, 3771).
  • FG Bremen, 24.10.1979 - I 142/79
    Auszug aus BFH, 01.07.2010 - V B 108/09
    Weiteren Klärungsbedarf hat die Klägerin durch den Hinweis auf die Urteile der FG Bremen (vom 24. Oktober 1979 I 142/79, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1980, 58) und Hamburg (vom 26. August 1974 I 105/74, EFG 1974, 552) nicht dargelegt, da es sich beim Urteil des FG Bremen um die vom BFH im Urteil in BFHE 138, 154, BStBl II 1983, 551 aufgehobene vorinstanzliche Entscheidung handelt, die damit überholt ist und auch das Urteil des FG Hamburg in den Ausführungen desselben BFH-Urteils ausdrücklich abgelehnt wurde.
  • FG Saarland, 09.07.2009 - 1 K 1327/05
  • BFH, 19.02.2020 - V S 23/19

    Verfahrensfehler, Anspruch auf rechtliches Gehör; Grundsatz der Vorherigkeit,

    aa) Der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes --GG--, § 96 Abs. 2 FGO) ist verletzt, wenn das FG einem Antragsteller in rechtswidriger Weise PKH vorenthält und er damit um die Möglichkeit eines anwaltlichen Beistandes in der mündlichen Verhandlung gebracht wird (vgl. BFH-Beschluss vom 12.08.2008 - X S 35/08 (PKH), Rz 31, juris; Senatsbeschluss vom 01.07.2010 - V B 108/09, BFH/NV 2010, 2014, unter 6., Rz 8; BFH-Beschluss vom 12.08.2008 - X S 35/08 (PKH), BFH/NV 2008, 2030).

    (2) Wenn die Beiordnung eines Bevollmächtigten wegen eindeutiger Rechtslage ohnehin nichts ändern könnte (Senatsbeschluss in BFH/NV 2010, 2014, unter 6., Rz 8; BFH-Beschlüsse vom 24.07.2008 - VIII B 132/08, nicht veröffentlicht --n.v.--, und vom 27.04.2001 - XI S 16/00, BFH/NV 2001, 1417, unter 2.c);.

    (3) Bei einem in Verschleppungsabsicht gestellten PKH-Antrag (Senatsbeschluss in BFH/NV 2010, 2014, unter 6., Rz 8);.

  • FG Niedersachsen, 21.09.2022 - 9 K 203/21

    Keine Änderung des bestandskräftigen Einkommensteuerbescheides wegen eines

    Der Beklagte weist in diesem Zusammenhang zurecht daraufhin, dass vor Bekanntgabe des (streitigen) Verwaltungsaktes ein Rechtsbehelf nicht rechtswirksam eingelegt werden kann (BFH, Urteile vom 13. Dezember 1973 I R 143/03, BFHE 112, 107, BStBl II 1974, 433; vom 8. April 1993, VI R 209/79, BFHE 138, 154, BStBl II 1983, 551; Beschluss vom 1. Juli 2010, V B 108/09, BFH/NV 2010, 2014).
  • BFH, 14.11.2012 - II R 14/11

    Rechtsbehelf vor Bekanntgabe eines Verwaltungsakts; erneute Bekanntgabe eines

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) kann ein Rechtsbehelf gegen einen Verwaltungsakt erst nach dessen Bekanntgabe eingelegt werden, und zwar auch dann, wenn der Steuerpflichtige von dem Inhalt des Verwaltungsakts bereits zuvor sichere Erkenntnis erlangt hat (BFH-Urteil vom 8. April 1983 VI R 209/79, BFHE 138, 154, BStBl II 1983, 551, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 1. Juli 2010 V B 108/09, BFH/NV 2010, 2014; ebenso BFH-Urteil vom 25. August 1999 X R 30/98, BFH/NV 2000, 439 zu dem früher in § 68 FGO vorgesehenen Antrag, einen während des gerichtlichen Verfahrens ergangenen Änderungsbescheid zum Gegenstand des Verfahrens zu machen).
  • BFH, 08.07.2010 - V B 129/09

    Beschwerde gegen Ablehnung eines Nichtigkeitsantrages - Wirksamkeit der Kündigung

    Die hiergegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde hat der Senat mit Beschluss vom 1. Juli 2010 V B 108/09 als unbegründet zurückgewiesen.
  • VG Frankfurt/Oder, 02.07.2012 - 5 L 96/12

    Kanalanschlussbeiträge (Abwasserbeiträge)

    Denn die rechtswirksame Einlegung eines Rechtsbehelfs (Widerspruchs) vor der Bekanntgabe eines Abgabenbescheids, der angefochten werden soll, und damit vor Inlaufsetzung der Rechtsbehelfsfrist ist nicht möglich (ständige Rspr. des BFH, vgl. Urteile vom 13. Dezember 1973 - I R 143/73 -, juris, Rn 11 und vom 01. Juli 2010 - V B 108/09 -, juris, Rn. 3).
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