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   BFH, 11.01.1990 - V B 109/89   

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https://dejure.org/1990,2559
BFH, 11.01.1990 - V B 109/89 (https://dejure.org/1990,2559)
BFH, Entscheidung vom 11.01.1990 - V B 109/89 (https://dejure.org/1990,2559)
BFH, Entscheidung vom 11. Januar 1990 - V B 109/89 (https://dejure.org/1990,2559)
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 20.04.1988 - X R 5/82

    Steuerpflicht, wenn dieselben Räume wahlweise zur lang- oder kurzfristigen

    Auszug aus BFH, 11.01.1990 - V B 109/89
    Die vom Kläger geltend gemachte Abweichung des FG-Urteils vom Urteil des BFH vom 20. April 1988 X R 5/82 (BFHE 153, 451, BStBl II 1988, 795) führt ebenfalls nicht zur Zulassung der Revision.

    Nicht für die Zulassung der Revision berücksichtigen kann der Senat den (vom Kläger bei keinem seiner Zulassungsgründe angesprochenen) Gesichtspunkt, ob das Urteil des FG aus folgendem Grund von dem BFH-Urteil in BFHE 153, 451, BStBl II 1988, 795 abweicht: Die Feststellungen des FG gehen (übereinstimmend mit der Auffassung des FA) davon aus, daß der Kläger nicht direkt an die Asylanten, sondern an die Gemeinden die Räume zur Nutzung überläßt.

  • BFH, 07.07.1976 - I R 218/74

    Medizinischer Fußpfleger erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb

    Auszug aus BFH, 11.01.1990 - V B 109/89
    Bei der Prüfung, ob ein Verfahrensmangel vorliegt, ist von dem materiell-rechtlichen Standpunkt des FG auszugehen (BFH, Urteil vom 7. Juli 1976 I R 218/74, BFHE 119, 274, BStBl II 1976, 621).
  • BFH, 09.12.1993 - V R 38/91

    Flüchtlingen - Asylbewerbern - Vermietung - Aufenthaltsdauer

    Entscheidend sind insoweit die Vereinbarungen der Klägerin mit ihrem Mieter (vgl. dazu Senatsbeschluß vom 11. Januar 1990 V B 109/89, BFH/NV 1990, 607).
  • BFH, 06.08.1998 - V R 26/98

    Wohnheim - Bürgerkriegsflüchtlinge - Asylbewerber - Kostenübernahmescheine der

    Für die Frage, welche Absicht der Vermieter wirklich hatte, sind die Gesamtumstände maßgeblich (vgl. BFH-Beschluß vom 11. Januar 1990 V B 109/89, BFH/NV 1990, 607, unter 4.; BFH-Urteil in BFH/NV 1994, 744).
  • BFH, 25.01.1996 - V R 6/95

    Maßgeblichkeit der Absicht des Vermieters im Falle einer Umsatsteuerbefreiung

    Für die Frage, ob diese Absicht vorliegt, sind die Gesamtumstände maßgeblich (vgl. BFH-Beschluß vom 11. Januar 1990 V B 109/89, BFH/NV 1990, 607, unter 4.; BFH- Urteil in BFH/NV 1994, 744 unter 2.).
  • BFH, 14.08.1996 - V B 107/95

    Umsätze aus der Unterbringung von Aus-, Übersiedlern und Asylbewerbern als

    Unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs -- BFH -- (Urteil vom 20. April 1988 X R 5/82, BFHE 153, 451, BStBl II 1988, 795; Beschluß vom 11. Januar 1990 V B 109/89, BFH/NV 1990, 607; Urteil vom 9. Dezember 1993 V R 38/91, BFHE 173, 454, BStBl II 1994, 585, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1994, 547 mit Anm. ; Urteil vom 24. Februar 1994 V R 74/92, BFH/NV 1995, 365) und nach Einholung detaillierter Auskünfte zu den Einzelheiten der Vertragsgestaltung mit dem Kläger beim Magistrat der Stadt sowie Beweiserhebung in der mündlichen Verhandlung durch Vernehmung der zuständigen Beamten des Magistrats kam das Gericht zum Ergebnis, der Klä ger habe von Anfang an beabsichtigt, die dem Sozialamt zur Nutzung überlassenen Räumlichkeiten längerfristig für die Unterbringung von Aussiedlern und Asylbewerbern zur Ver fügung zu stellen.

    Statt dem BFH zu folgen, habe das FG noch weitere Punkte untersucht, deren Prüfung mit dem Grundsatz nicht übereinstimme, daß die Zweckbestimmung der Räume "eindeutig und in leicht nachprüfbarer Weise" (BFH/NV 1990, 607) festzustellen sein müsse.

  • BFH, 19.11.1998 - V R 21/98

    Überlassung von Wohn- oder Schlafräumen; Unterbringung von Asylbewerbern als

    Für die Frage, welche Absicht der Vermieter wirklich hatte, sind die Gesamtumstände maßgeblich (vgl. BFH-Beschluß vom 11. Januar 1990 V B 109/89, BFH/NV 1990, 607, unter 4.; BFH-Urteil vom 27. Oktober 1993 XI R 69/90, BFH/NV 1994, 744).
  • FG München, 20.09.1995 - 3 K 4271/93

    Anfall von Umsatzsteuer für die Beherbergung von Aussiedlern; Vermietung von

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  • BFH, 15.03.2000 - VI B 119/98

    Verfahrensmängel i.S.v. § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO

    Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Sachaufklärung kommt nur in Betracht, wenn das FG eine konkrete Möglichkeit, den von seinem Rechtsstandpunkt aus entscheidungserheblichen Sachverhalt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 11. Januar 1990 V B 109/89, BFH/NV 1990, 607; vom 7. Januar 1993 VII B 115/92, BFH/NV 1994, 37; Beermann, a.a.O., § 115 FGO Rz. 134) aufzuklären, nicht genutzt hat (vgl. BFH-Beschluss vom 21. Dezember 1992 X B 42/91, BFH/NV 1993, 549), obwohl sich ihm die Notwendigkeit der weiteren Aufklärung hätte aufdrängen müssen (vgl. BFH-Urteil vom 11. März 1988 III R 288, 289/84, BFH/NV 1989, 507).
  • BFH, 11.03.1998 - V B 125/97

    Unterbringung von Aussiedlern als dauerhafte Vermietung?

    Die jeweilige Absicht des Vermieters sei anhand der Gesamtumstände des Falles zu ermitteln (Hinweis auf BFH-Entscheidungen vom 11. Januar 1990 V B 109/89, BFH/NV 1990, 607, sowie in BFH/NV 1994, 744).
  • BFH, 03.12.1998 - I B 124/98

    Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter

    Dazu hätte insbesondere dargelegt werden müssen, welche Tatfrage aufklärungsbedürftig ist, weshalb die Sachaufklärung sich dem FG auch ohne besonderen Antrag hätte aufdrängen müssen und inwieweit es bei einer weiteren Aufklärung zu einer anderen Entscheidung gekommen wäre (vgl. Tipke/Kruse, a.a.O., § 115 FGO Tz. 90; Gräber/Ruban, a.a.O., § 120 Rz. 40, m.w.N. zur Rechtsprechung), wobei für die Beurteilung, ob ein solcher Aufklärungsverstoß vorliegt, von dem materiell-rechtlichen Standpunkt des FG auszugehen ist (z.B. BFH-Beschlüsse vom 7. Januar 1993 VII B 115/92, BFH/NV 1994, 37; vom 11. Januar 1990 V B 109/89, BFH/NV 1990, 607).
  • BFH, 23.04.1998 - V R 71/96

    Hotelbetrieb - Unterbringung von Asylberwerbern - Aussiedler - Übersiedler -

    Unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- (Urteil vom 20. April 1988 X R 5/82, BFHE 153, 451, BStBl II 1988, 795; Beschluß vom 11. Januar 1990 V B 109/89, BFH/NV 1990, 607; Urteile vom 9. Dezember 1993 V R 38/91, BFHE 173, 454, BStBl II 1994, 585, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1994, 547, m. Anm.; vom 24. Februar 1994 V R 74/92, BFH/NV 1995, 365) und nach Einholung detaillierter Auskünfte zu den Einzelheiten der Vertragsgestaltung mit dem Kläger beim Magistrat der Stadt sowie Beweiserhebung in der mündlichen Verhandlung durch Vernehmung der zuständigen Beamten des Magistrats kam das Gericht zu dem Ergebnis, der Kläger habe von Anfang an beabsichtigt, die dem Sozialamt zur Nutzung überlassenen Räumlichkeiten längerfristig für die Unterbringung von Aussiedlern und Asylbewerbern zur Verfügung zu stellen.
  • BFH, 24.02.1994 - V R 74/92

    Anforderungen an die Bekanntgabe eines Umsatzsteuerbescheides

  • FG Nürnberg, 13.09.2005 - II 5/02

    Die Unterbringung von Obdachlosen im Bedarfsfall ist als kurzfristige

  • BFH, 12.03.1998 - V B 127/97

    Berücksichtigung von Einnahmen aus der Verpflegung von Asylbewerbern bei der

  • BFH, 27.04.1995 - V R 112/93

    Steuerbarkeit der Umsätze aus der Vermietung eines Hotels an das Land

  • BFH, 10.01.1995 - XI B 26/94

    Einordnung der auf die Unterbringung der Aussiedler und Übersiedler entfallenden

  • BFH, 03.11.1993 - V B 118/93

    Anforderungen an die Darlegung einer Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung

  • BFH, 22.07.1992 - V B 53/92

    Darlegungslast des Führers einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

  • BFH, 14.07.1992 - V B 56/92

    Anforderungen an eine erfolgreiche Rüge unterlassener Zeugenvernehmung

  • FG Saarland, 06.02.2002 - 1 K 90/99

    Umsatzsteuerpflichtige Vermietung von Räumlichkeiten in einem Aussiedlerheim

  • BFH, 23.07.1992 - V B 48/92

    Anforderungen an die ordnungsgemäße Rüge der Verletzung der

  • FG Köln, 16.12.1996 - 1 K 4823/94
  • FG Düsseldorf, 13.11.1997 - 5 K 1041/93

    Steuerrechtliche Einordnung der Überlassung einer Ferienwohnungen an eine

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