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   BFH, 08.08.1996 - V B 12/96   

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BFH, 08.08.1996 - V B 12/96 (https://dejure.org/1996,9716)
BFH, Entscheidung vom 08.08.1996 - V B 12/96 (https://dejure.org/1996,9716)
BFH, Entscheidung vom 08. August 1996 - V B 12/96 (https://dejure.org/1996,9716)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderung an die Bezeichnung des Verfahrensmangels bei Stützung der Beschwerde auf den Zulassungsgrund des Verfahrensmangels

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 27.12.1993 - V B 82/92

    Begründungsanforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 08.08.1996 - V B 12/96
    Wird als Verfahrensmangel unzureichende Sachaufklärung wegen Nichterhebung angebotener Beweise geltend gemacht, so sind darzulegen (vgl. BFH-Beschluß vom 27. Dezember 1993 V B 82/92, BFH/NV 1995, 398, m. w. N.):.
  • BFH, 27.10.1998 - X B 115/97

    Divergenz; Verfahrensmängel

    a) Wird als Verfahrensmangel ein Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) mit der Begründung gerügt, das FG habe einen Beweisantrag übergangen, so sind nach ständiger Rechtsprechung des BFH genaue Angaben bzw. schlüssige Ausführungen zu bestimmten Punkten erforderlich (vgl. BFH-Beschlüsse vom 2. August 1996 VIII B 74/95, BFH/NV 1997, 133; vom 8. August 1996 V B 12/96, BFH/NV 1997, 186; vom 17. Juli 1997 XI B 105/96, BFH/NV 1998, 53).
  • BFH, 20.09.2012 - III B 44/12

    Entscheidung über Nichtzulassungsbeschwerde zusammen mit PKH-Antrag -

    a) Wird das Übergehen von Beweisanträgen als Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) gerügt, so muss neben dem Beweisthema und dem angebotenen Beweismittel insbesondere substantiiert vorgetragen werden, inwiefern das Urteil des FG auf der unterlassenen Beweiserhebung beruhen kann und welches Ergebnis die Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätte (zur Darlegung einer unzureichenden Sachaufklärung wegen Nichterhebung angebotener Beweise vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 8. August 1996 V B 12/96, BFH/NV 1997, 186, und vom 9. Dezember 1998 VIII B 54/97, BFH/NV 1999, 802, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 14.05.2007 - XI B 71/06

    Stichwort

    Ein materiell-rechtlicher Fehler liegt auch dann vor, wenn die vom FG ausgesprochene Rechtsfolge nicht durch ausreichende tatsächliche Feststellungen gedeckt wird (BFH-Beschluss vom 8. August 1996 V B 12/96, BFH/NV 1997, 186; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 81 ff.).
  • BFH, 29.06.2000 - XI B 10/00

    Zuflussprinzip; Verletzung der Sachaufklärungspflicht

    c) Soweit der Kläger ganz allgemein rügt, das FG habe seine Entscheidung ohne ausreichende Feststellungen getroffen, macht er einen materiell-rechtlichen Fehler und keinen Verfahrensfehler geltend (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 8. August 1996 V B 12/96, BFH/NV 1997, 186).
  • BFH, 19.04.1999 - I B 97/98

    Verstoß gegen die Denkgesetze; Nichtbenennung von Zeugen bzw. deren Anschriften

    Wird mit der Rüge mangelnder Sachaufklärung nach § 76 FGO geltend gemacht, das FG habe den von der Klägerin benannten Zeugen nicht vernommen, so sind nach ständiger Rechtsprechung des BFH u.a. eine genaue Bezeichnung des Sitzungsprotokolls oder des Schriftsatzes mit Datum und Seitenzahl erforderlich, in dem die Zeugen benannt wurden und die Darlegung notwendig, daß die Nichterhebung der angebotenen Beweise in der nächsten mündlichen Verhandlung gerügt worden sei (vgl. z.B. Nachweise in Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung , 4. Aufl., § 120 Rdnr. 40; BFH-Beschlüsse vom 7. Juli 1997 X B 229, 230/96, BFH/NV 1997, 886; vom 8. August 1996 V B 12/96, BFH/NV 1997, 186).
  • BFH, 06.05.1998 - IV B 7/97

    Anforderungen an die Schlüssigkeit des Vortrages das rechtliche Gehör sei

    Soweit die Klägerin eine mangelhafte Sachaufklärung damit rügt, daß das FG hinsichtlich der Änderungsmöglichkeit des Feststellungsbescheides 1986 wesentliche Tatsachen nicht ermittelt habe, hat sie nicht wie erforderlich dargelegt (vgl. z.B. BFH- Beschluß vom 8. August 1996 V B 12/96, BFH/NV 1997, 186), warum sie diesen Mangel nicht bereits in der mündlichen Verhandlung vor dem FG gerügt hat.
  • BFH, 18.05.1998 - V B 155/97

    Rechtsschutzbedürfnis bezüglich einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Soweit die Klägerin mangelnde Sachaufklärung rügt, genügt die Beschwerde nicht den Begründungsanforderungen des § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO (vgl. dazu BFH-Beschluß vom 8. August 1996 V B 12/96, BFH/NV 1997, 186).
  • BFH, 08.04.1997 - IV B 82/96

    Schlüssige Darlegung eines möglichen Verfahrensmangels bei Einlegung einer

    Schließlich macht das FA hinsichtlich der erhobenen Rüge der mangelnden Sachaufklärung zu Recht darauf aufmerksam, daß die Klägerin u. a. nicht dargelegt hat, warum sie nicht von sich aus entsprechende Beweisanträge in der mündlichen Verhandlung vor dem FG gestellt und die fehlende Sachaufklärung gerügt hat (vgl. zu diesem Erfordernis z. B. BFH-Beschluß vom 8. August 1996 V B 12/96, BFH/NV 1997, 186).
  • BFH, 28.10.1997 - IV B 155/96

    Rüge mangelhafter Sachaufklärung wegen Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes

    Soweit das FA eine mangelhafte Sachaufklärung rügt -- es tut dies mit seiner Begründung lediglich für die Streitjahre 1988 und 1989 --, so hat es nicht -- wie erforderlich (vgl. z. B. BFH-Beschluß vom 8. August 1996 V B 12/96, BFH/NV 1997, 186) -- dargelegt, warum es diesen Mangel nicht bereits in der mündlichen Verhandlung vor dem FG gerügt hat.
  • BFH, 23.04.1997 - IV B 47/96
    Die Kläger haben nicht -- wie erforderlich (vgl. z. B. BFH-Beschluß vom 8. August 1996 V B 12/96, BFH/NV 1997, 186) -- vorgetragen, inwieweit das FG aufgrund der als unterlassen gerügten Beweisaufnahme zu einer anderen Entscheidung hätte kommen können.
  • BFH, 07.07.1997 - X B 229/96
  • BFH, 23.04.1997 - IV B 43/96
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Rechtsprechung
   BFH, 26.03.1997 - V B 12/96   

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https://dejure.org/1997,17746
BFH, 26.03.1997 - V B 12/96 (https://dejure.org/1997,17746)
BFH, Entscheidung vom 26.03.1997 - V B 12/96 (https://dejure.org/1997,17746)
BFH, Entscheidung vom 26. März 1997 - V B 12/96 (https://dejure.org/1997,17746)
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Wird zitiert von ... (5)

  • FG Hessen, 30.01.2024 - 11 Ko 1250/23
    Die vom Kläger erhobene Gegenvorstellung gegen den Streitwertbeschluss ist statthaft, weil sie als Anregung einer Änderung der Streitwertfestsetzung gemäß § 63 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GKG zu verstehen ist (vgl. allgemein zu diesem möglichen Verständnis der Gegenvorstellung z.B. Toussaint in Toussaint, Kostenrecht, 53. Aufl. 2023, § 68 GKG Rz. 39; Hartmann, Kostengesetze online, § 68 GKG 2004 Rz. 24; Brandis in Tipke/Kruse, Abgabenordnung - AO -/FGO, Vor §§ 135-149 FGO Rz. 132; Finanzgericht - FG - des Saarlandes, Beschluss vom 11.08.2005 - 2 V 429/04, EFG 2005, 1968; Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, Beschluss vom 18.02.2010 - 9 KSt 1/10, 9 KSt 2/10, juris; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof - VGH -, Beschluss vom 13.06.2016 - 4 C 16.1081, juris, m.w.N.; vgl. ferner bereits Bundesfinanzhof - BFH -, Beschlüsse vom 29.07.1996 - XI S 45/96, BFH/NV 1996, 927; vom 26.03.1997 - V B 12/96, BFH/NV 1997, 798; vom 31.03.2000 - VII R 40/99, VII B 140/99, BFH/NV 2000, 1226, m.w.N., jeweils zu § 25 GKG a.F.; vgl. lediglich für die Wertung gegen die Streitwertfestsetzung bzw. die Kostenfestsetzung erhobener Einwendungen (zugleich) als Anregung, den festgesetzten Streitwert von Amts wegen zu ändern, auch FG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 05.08.2009 - 4 K 503/08, EFG 2010, 74; FG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16.04.2015 - 6 Ko 1093/15, EFG 2015, 1229).
  • BFH, 31.03.2000 - VII R 40/99

    Streitwertfestsetzung durch BFH; Gegenvorstellung

    Die Gegenvorstellung enthält eine entsprechende Anregung an das Gericht (vgl. Bundesfinanzhof --BFH--, Beschluss vom 26. März 1997 V B 12/96, BFH/NV 1997, 798).
  • BFH, 31.03.2000 - VII B 140/99

    Eidesstattliche Versicherung - Streitwert - Gegevorstellung

    Die Gegenvorstellung enthält eine entsprechende Anregung an das Gericht (vgl. Bundesfinanzhof --BFH--, Beschluss vom 26. März 1997 V B 12/96, BFH/NV 1997, 798).
  • FG Saarland, 11.08.2005 - 2 V 429/04

    Streitwert im Verfahren der einstweiligen Anordnung auf vorläufige Erteilung

    Die Gegenvorstellung enthält eine entsprechende Anregung an das Gericht (vgl. BFH, Beschluss vom 26. März 1997 V B 12/96, BFH/NV 1997, 798).
  • FG Bremen, 17.05.2004 - 2 K 166/03

    Streitwert des Verfahrens wegen Widerruf der Bestellung zum Steuerberater;

    Das Gericht legt die Gegenvorstellung des Klägers zu seinen Gunsten letztlich im Sinne einer Anregung an das Gericht aus, die von ihm getroffene Entscheidung über die Höhe des Streitwerts von Amts wegen gemäß § 25 Abs. 2 Satz 2 und 3 GKG zu ändern (vgl. nur BFH-Beschlüsse vom 27. Oktober 2000 VII E 10/00, n.v.; vom 25. November 1997 X B 181/97, n.v. und vom 26. März 1997, V B 12/96, BFH/NV 1997, 798).
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