Rechtsprechung
BFH, 11.06.1999 - V B 168/98 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Grundstücksgemeinschaft - Änderung eines Umsatzsteuerbescheides - Besteuerungsgrundlagen - Schätzung - Nichtabgabe der Steuererklärung - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Rechtliches Gehör
- Judicialis
FGO § 65 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 65 Abs. 2
Bezeichnung des Klagebegehrens; grundsätzliche Bedeutung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (18) Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 13.06.1996 - III R 93/95
Bezeichnung des Gegenstandes des Klagebegehrens durch Bezugnahme auf Unterlagen …
Auszug aus BFH, 11.06.1999 - V B 168/98
Mit ihrer Nichtzulassungsbeschwerde rügt die Klägerin, das FG-Urteil weiche von dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 13. Juni 1996 III R 93/95 (BFHE 180, 247, BStBl II 1996, 483) ab; außerdem habe die Sache grundsätzliche Bedeutung.Dem von der Klägerin insoweit genannten BFH-Urteil in BFHE 180, 247, BStBl II 1996, 483 lag ein anderer Sachverhalt zugrunde, weil sich die Kläger in dem vom BFH entschiedenen Fall --anders als im Streitfall-- innerhalb der ihnen nach § 65 Abs. 2 Satz 2 FGO gesetzten Frist gegenüber dem FG geäußert hatten.
Der BFH hat bereits geklärt, daß es für die Bezeichnung des Gegenstandes des Klagebegehrens bei einer Anfechtungsklage gegen einen Steuerbescheid ausreichend, aber auch erforderlich ist, den Streitpunkt in allgemeinerer Form --anders als hier in der Klageschrift geschehen-- so zu umreißen, daß er konkretisiert und von anderen denkbaren Streitpunkten abgrenzbar ist (vgl. BFH-Urteil in BFHE 180, 247, BStBl II 1996, 483, unter 2.).
- BFH, 10.06.1998 - V B 103/97
Divergenz; Beschwerdefrist
Auszug aus BFH, 11.06.1999 - V B 168/98
Soweit die Klägerin meint, im Streitfall sei "ein Sachverhalt gegeben, der dem besagten BFH-Urteil zugrunde liegenden Fall gleichwertig" sei, hat sie nicht --wie erforderlich-- einen abstrakten Rechtssatz des vorinstanzlichen Urteils und einen abstrakten Rechtssatz aus dem bezeichneten BFH-Urteil so bezeichnet, daß eine Abweichung erkennbar wird (vgl. dazu z.B. BFH-Beschluß vom 10. Juni 1998 V B 103/97, BFH/NV 1999, 315, m.w.N.). - BFH, 24.03.1995 - VIII B 155/94
Anforderungen an die schlüssige Bezeichnung von Verfahrensmängeln in der …
Auszug aus BFH, 11.06.1999 - V B 168/98
Soweit die Klägerin rügt, sie sei dadurch in ihrem Recht auf rechtliches Gehör verletzt, daß das FG nicht zur Sache entschieden, d.h. die Umsatzsteuer-Jahreserklärung 1990 nicht berücksichtigt habe, handelt es sich um eine Sachrüge, die den Zugang zum Revisionsverfahren nicht eröffnen kann (vgl. BFH-Beschluß vom 24. März 1995 VIII B 155/94, BFH/NV 1995, 908).
- BFH, 25.08.1998 - V B 11/98
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache
Auszug aus BFH, 11.06.1999 - V B 168/98
Eine Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung (mehr), wenn eine für die Beurteilung des Streitfalls maßgebliche Rechtsfrage bereits geklärt ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluß vom 25. August 1998 V B 11/98, BFH/NV 1999, 334;… Offerhaus in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 115 FGO Rz. 24, 36, m.w.N.). - BFH, 22.04.1998 - XI R 31/97
Auszug aus BFH, 11.06.1999 - V B 168/98
Der BFH hat ferner entschieden, daß eine gemäß § 65 Abs. 2 Satz 2 FGO gesetzte Ausschlußfrist nicht gewahrt wird, wenn das Klagebegehren lediglich gegenüber dem FA konkretisiert wird (vgl. BFH-Urteil vom 22. April 1998 XI R 31-32/97, BFH/NV 1998, 1245, m.w.N.). - BFH, 25.08.1998 - II B 71/98
Vertretungszwang; nachträgliche Genehmigung der Prozessführung
Auszug aus BFH, 11.06.1999 - V B 168/98
Eine Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung (mehr), wenn eine für die Beurteilung des Streitfalls maßgebliche Rechtsfrage bereits geklärt ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluß vom 25. August 1998 V B 11/98, BFH/NV 1999, 334;… Offerhaus in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 115 FGO Rz. 24, 36, m.w.N.).
- BFH, 14.06.2000 - X R 18/99
Bezeichnung des Klagebegehrens
Damit war in der nach § 65 Abs. 1 Satz 1 FGO erforderlichen Weise der Streitpunkt von anderen denkbaren Streitpunkten abgrenzbar (BFH-Entscheidungen in BFHE 180, 247, BStBl II 1996, 483, unter 2., und vom 11. Juni 1999 V B 168/98, BFH/NV 1999, 1501) und unverwechselbar fixiert. - BFH, 18.02.2003 - VIII B 218/02
Gegenstand des Klagebegehrens
a) Für die Bezeichnung des Gegenstandes des Klagebegehrens ist es ausreichend, aber auch erforderlich, den Streitpunkt so zu umreißen, dass er konkretisiert und von anderen denkbaren Streitpunkten abgrenzbar ist (vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. Juni 1996 III R 93/95, BFHE 180, 247, BStBl II 1996, 483, unter 2.;… BFH-Beschlüsse vom 23. September 1998 IV B 130/97, BFH/NV 1999, 486; vom 11. Juni 1999 V B 168/98, BFH/NV 1999, 1501). - BFH, 17.02.2000 - I R 119/97
Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens
Eine Konkretisierung des Klagebegehrens gegenüber dem Beklagten allein reicht nicht aus (s. BFH-Entscheidungen in BFHE 153, 290, BStBl II 1988, 895;… vom 26. Januar 1995 V B 63/94, BFH/NV 1995, 896; in BFHE 180, 247, BStBl II 1996, 483;… in BFH/NV 1998, 1245; vom 11. Juni 1999 V B 168/98, BFH/NV 1999, 1501).
- BFH, 22.01.2003 - VIII B 63/02
Auslegung der Klage
Das reicht zur Bezeichnung des Klagebegehrens aus (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BFH-Beschlüsse vom 11. Juni 1999 V B 168/98, BFH/NV 1999, 1501, …und vom 14. Juni 2001 X R 18/99, BFH/NV 2001, 170). - FG Köln, 22.06.2005 - 13 K 5304/04
Auslegung von Prozesserklärungen
Wären demgegenüber für die Bestimmung des angefochtenen Verwaltungsakts durch das Gericht stets auch die nur der Finanzbehörde bekannten Umstände einzubeziehen, so bliebe unverständlich, warum für die Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens dessen alleinige Konkretisierung gegenüber dem Finanzamt nicht ausreichen soll (vgl. dazu Beschlüsse des BFH vom 11.06.1999 V B 168/98, BFH/NV 1999, 1501 …und vom 20.09.2002 IV B 198/01, BFH/NV 2003, 190;… Urteil des BFH vom 22.04.1998 XI R 31-32/97, BFH/NV 1998, 1245). - BFH, 14.02.2000 - V B 101/99
Ausschlussfrist; Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens
Für die Bezeichnung des Gegenstandes des Klagebegehrens ist ausreichend, aber auch erforderlich, den Streitpunkt in allgemeinerer Form --anders als hier geschehen-- so zu umreißen, dass er konkretisiert und von anderen denkbaren Streitpunkten abgrenzbar ist (vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. Juni 1996 III R 93/95, BFHE 180, 247, BStBl II 1996, 483, unter 2.;… BFH-Beschlüsse vom 23. September 1998 IV B 130/97, BFH/NV 1999, 486; vom 11. Juni 1999 V B 168/98, BFH/NV 1999, 1501). - FG Nürnberg, 04.04.2017 - 1 K 1200/16
Schätzung der Besteuerungsgrundlagen wegen Nichtabgabe der …
Eine Konkretisierung gegenüber dem Finanzamt, die im Übrigen hierfür nicht ausreichend wäre (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 11.06.1999 V B 168/98, BFH/NV 1999, 1501), befindet sich ebenfalls nicht in den Akten. - FG München, 13.06.2022 - 7 K 2347/21
Feststellung der Besteuerungsgrundlagen gem. §§ 27, 28 und § 38 KStG
Eine Konkretisierung gegenüber dem Finanzamt, die im Übrigen hierfür nicht ausreichend wäre (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 11. Juni 1999 V B 168/98, BFH/NV 1999, 1501), befindet sich ebenfalls nicht in den Akten. - BFH, 14.02.2000 - V B 107/99
Steuerberater - Ausschlussfrist - Gegenstand des Klagebegehrens - …
Für die Bezeichnung des Gegenstandes des Klagebegehrens ist ausreichend, aber auch erforderlich, den Streitpunkt in allgemeinerer Form --anders als hier geschehen-- so zu umreißen, dass er konkretisiert und von anderen denkbaren Streitpunkten abgrenzbar ist (vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. Juni 1996 III R 93/95, BFHE 180, 247, BStBl II 1996, 483, unter 2.;… BFH-Beschlüsse vom 23. September 1998 IV B 130/97, BFH/NV 1999, 486; vom 11. Juni 1999 V B 168/98, BFH/NV 1999, 1501). - BFH, 14.02.2000 - V B 109/99
Steuerberater - Ausschlussfrist - Gegenstand des Klagebegehrens - …
Für die Bezeichnung des Gegenstandes des Klagebegehrens ist ausreichend, aber auch erforderlich, den Streitpunkt in allgemeinerer Form --anders als hier geschehen-- so zu umreißen, dass er konkretisiert und von anderen denkbaren Streitpunkten abgrenzbar ist (vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. Juni 1996 III R 93/95, BFHE 180, 247, BStBl II 1996, 483, unter 2.;… BFH-Beschlüsse vom 23. September 1998 IV B 130/97, BFH/NV 1999, 486; vom 11. Juni 1999 V B 168/98, BFH/NV 1999, 1501). - BFH, 14.02.2000 - V B 104/99
Steuerberater - Ausschlussfrist - Gegenstand des Klagebegehrens - …
- BFH, 14.02.2000 - V B 103/99
Steuerberater - Ausschlussfrist - Gegenstand des Klagebegehrens - …
- BFH, 14.02.2000 - V B 105/99
Steuerberater - Ausschlussfrist - Gegenstand des Klagebegehrens - …
- BFH, 14.02.2000 - V B 106/99
Steuerberater - Ausschlussfrist - Gegenstand des Klagebegehrens - …
- BFH, 14.02.2000 - V B 108/99
Steuerberater - Ausschlussfrist - Gegenstand des Klagebegehrens - …
- BFH, 14.02.2000 - V B 110/99
Steuerberater - Ausschlussfrist - Gegenstand des Klagebegehrens - …
- BFH, 14.02.2000 - V B 102/99
Steuerberater - Ausschlussfrist - Gegenstand des Klagebegehrens - …
- FG Hamburg, 09.01.2003 - VI 24/02
Richtigkeit des Schätzungsergebisses