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   BFH, 14.03.2000 - V B 187/99   

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BFH, 14.03.2000 - V B 187/99 (https://dejure.org/2000,2751)
BFH, Entscheidung vom 14.03.2000 - V B 187/99 (https://dejure.org/2000,2751)
BFH, Entscheidung vom 14. März 2000 - V B 187/99 (https://dejure.org/2000,2751)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Prozesskostenhilfe - Umsatzsteuerhinterziehung - Vorsteuererschleichung - Mehrfachexporte von Kfz - Scheingeschäfte - Steuerpflichtige Umsätze

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Umsatzsteuer - Kein Vorsteuerabzug bei Rechnung einer Scheinfirma

 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 11.03.1999 - V B 135/98

    "Schein-GmbH"; Vorsteuerabzug

    Auszug aus BFH, 14.03.2000 - V B 187/99
    Davon ist nicht auszugehen, wenn der in der Rechnung angegebene Sitz der GmbH bei Ausführung der Leistung und bei Rechnungsstellung tatsächlich nicht bestanden hat (z.B. Senatsbeschluss vom 11. März 1999 V B 135/98, BFH/NV 1999, 1253; Senatsurteil vom 27. Juni 1996 V R 51/93, BFHE 181, 197, BStBl II 1996, 620).
  • BFH, 04.10.1989 - V R 39/84

    Begriff der Sachurteilsvoraussetzungen - Anforderungen an die Bekanntgabe von

    Auszug aus BFH, 14.03.2000 - V B 187/99
    Die Heilung einer fehlgeschlagenen Bekanntgabe bzw. Zustellung nach § 9 Abs. 1 VwZG tritt ein, wenn die Behörde --wie hier-- dem Empfangsbevollmächtigten eine Kopie übersendet, welche den fehlerhaft bekannt gegebenen Steuerbescheid nach Inhalt und Fassung vollständig wiedergibt (z.B. BFH-Urteile vom 5. Oktober 1999 VII R 25/98, BFH/NV 2000, 235; vom 4. Oktober 1989 V R 39/84, BFH/NV 1990, 409).
  • BFH, 25.10.1995 - I R 16/95

    Notwendiger Inhalt einer ausgehängten Benachrichtigung über öffentliche

    Auszug aus BFH, 14.03.2000 - V B 187/99
    § 9 Abs. 2 VwZG steht der Annahme einer Heilung von Zustellungsmängeln nicht entgegen, wenn --wie im Streitfall bei der Bekanntgabe bzw. Zustellung der Umsatzsteuerbescheide-- mit der Zustellung keine der in der Vorschrift genannten Fristen in Gang gesetzt wurde (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 25. Oktober 1995 I R 16/95, BFHE 179, 202, BStBl II 1996, 301).
  • BFH, 15.01.1991 - VII R 86/89

    Zulässigkeit einer Entscheidung über die Rechtmäßigkeit eines wirksamen

    Auszug aus BFH, 14.03.2000 - V B 187/99
    Ein Verstoß gegen die Voraussetzungen einer öffentlichen Zustellung nach § 15 VwZG schließt die Anwendbarkeit des § 9 Abs. 1 VwZG nicht aus (vgl. BFH-Urteile vom 5. März 1985 VII R 156/82, BFHE 143, 220, BStBl II 1985, 597, 598; vom 15. Januar 1991 VII R 86/89, BFH/NV 1992, 81).
  • BFH, 12.08.1993 - V R 26/91

    Zulässigkeit einer Anfechtungsklage wegen zu niedriger Steuerfestsetzung

    Auszug aus BFH, 14.03.2000 - V B 187/99
    Keine Aussicht auf Erfolg hat die Klage wegen Umsatzsteuer 1997, weil für eine Klage gegen einen auf 0 DM lautenden Umsatzsteuerbescheid jedenfalls kein Rechtsschutzbedürfnis besteht, sofern kein Vorsteuerüberhang geltend gemacht wird (vgl. BFH-Urteil vom 12. August 1993 V R 26/91, BFH/NV 1994, 747).
  • BFH, 05.03.1998 - VII B 36/97

    Geschäftsführerhaftung: erforderliche Überwachungsmaßnahmen

    Auszug aus BFH, 14.03.2000 - V B 187/99
    Die beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet nach der für das PKH-Verfahren gebotenen summarischen Beurteilung (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. März 1998 VII B 36/97, BFH/NV 1998, 1325) keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (§ 114 der Zivilprozeßordnung --ZPO--, § 142 der Finanzgerichtsordnung --FGO--).
  • BFH, 30.08.1994 - VII B 71/94

    Folgen einer vorschriftswidrigen Verbringung von Zigaretten in das Zollgebiet

    Auszug aus BFH, 14.03.2000 - V B 187/99
    Ist, wie im Streitfall, lediglich der Sachverhalt streitig, so ist die Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung nur zu bejahen, wenn das Gericht in tatsächlicher Hinsicht von der Möglichkeit der Beweisführung durch den Antragsteller im Klageverfahren überzeugt ist (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 30. August 1994 VII B 71/94, BFH/NV 1996, 375, m.w.N.).
  • BFH, 05.10.1999 - VII R 25/98

    Rücknahme der Bestellung als Steuerbevollmächtigter; Anforderungen an die

    Auszug aus BFH, 14.03.2000 - V B 187/99
    Die Heilung einer fehlgeschlagenen Bekanntgabe bzw. Zustellung nach § 9 Abs. 1 VwZG tritt ein, wenn die Behörde --wie hier-- dem Empfangsbevollmächtigten eine Kopie übersendet, welche den fehlerhaft bekannt gegebenen Steuerbescheid nach Inhalt und Fassung vollständig wiedergibt (z.B. BFH-Urteile vom 5. Oktober 1999 VII R 25/98, BFH/NV 2000, 235; vom 4. Oktober 1989 V R 39/84, BFH/NV 1990, 409).
  • BFH, 27.06.1996 - V R 51/93

    Vorsteuerabzug bei Subunternehmern - Scheinfirma? Kennzeichnung des leistenden

    Auszug aus BFH, 14.03.2000 - V B 187/99
    Davon ist nicht auszugehen, wenn der in der Rechnung angegebene Sitz der GmbH bei Ausführung der Leistung und bei Rechnungsstellung tatsächlich nicht bestanden hat (z.B. Senatsbeschluss vom 11. März 1999 V B 135/98, BFH/NV 1999, 1253; Senatsurteil vom 27. Juni 1996 V R 51/93, BFHE 181, 197, BStBl II 1996, 620).
  • BFH, 05.03.1985 - VII R 156/82

    Öffentliche Bekanntmachung - Verwaltungsakt - Form - Zugang

    Auszug aus BFH, 14.03.2000 - V B 187/99
    Ein Verstoß gegen die Voraussetzungen einer öffentlichen Zustellung nach § 15 VwZG schließt die Anwendbarkeit des § 9 Abs. 1 VwZG nicht aus (vgl. BFH-Urteile vom 5. März 1985 VII R 156/82, BFHE 143, 220, BStBl II 1985, 597, 598; vom 15. Januar 1991 VII R 86/89, BFH/NV 1992, 81).
  • BFH, 31.01.2002 - V B 108/01

    Strohmann - Leistender Unternehmer - Hintermann - Subunternehmer - Vorgeschobenes

    Davon ist nicht auszugehen, wenn der in der Rechnung angegebene Sitz der GmbH bei Ausführung der Leistung und bei Rechnungsstellung tatsächlich nicht bestanden hat (z.B. BFH-Urteil in BFH/NV 2001, 941; Senatsbeschlüsse vom 14. März 2000 V B 187/99, BFH/NV 2000, 1252; vom 11. März 1999 V B 135/98, BFH/NV 1999, 1253; Senatsurteil vom 27. Juni 1996 V R 51/93, BFHE 181, 197, BStBl II 1996, 620).
  • FG Köln, 28.04.2015 - 10 K 3803/13

    Anforderungen an die Angabe der Anschrift in einer Rechnung gem. § 14 Abs. 4 Satz

    Die neueren Entscheidungen verweisen lediglich auf den BFH-Beschluss vom 14.3.2000 - V B 187/99 (BFH/NV 2000, 1252; dieser verweist wiederum ohne Begründung auf das Urteil vom 27.6.1996 - V R 51/93, BStBl II 1996, 620, welches in Rz. 17 eher für das Gegenteil spricht).
  • BFH, 26.09.2014 - XI S 14/14

    AdV bei Vertrauen des vorsteuerabzugsberechtigten Leistungsempfängers auf die vom

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) reiche die Angabe eines Briefkastensitzes jedenfalls bei einer GmbH, die --wie hier die D-- im großen Umfang mit Fahrzeugen handele, nicht aus (BFH-Beschluss vom 14. März 2000 V B 187/99, BFH/NV 2000, 1252).

    Unter welchen besonderen Umständen die Angabe einer Anschrift mit nur postalischer Erreichbarkeit als zutreffende Anschrift für eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung ausreichend sein könnte, ist höchstrichterlich nur insoweit geklärt, dass es jedenfalls bei einer GmbH, die --wie hier die D-- in großem Umfang mit Kraftfahrzeugen handelt, nicht ausreicht, wenn sich unter der in der Rechnung angegebenen Anschrift keine eigenen Geschäftsräume, sondern lediglich eine nicht in Anspruch genommene Telefonleitung und eine Briefempfangsstelle finden (vgl. dazu BFH-Beschluss in BFH/NV 2000, 1252).

  • FG Hamburg, 17.06.2010 - 5 K 79/08

    Abgabenordnung: Zur Wirksamkeit einer öffentlichen Zustellung und zur Wahrung der

    Auch wenn der Zugang des zuzustellenden Schriftstücks gerade nicht Ziel der öffentlichen Zustellung ist, ist eine Heilung einer fehlerhaften öffentlichen Zustellung dennoch auch durch Übersendung des Bescheides an die Bevollmächtigten möglich (BVerwG Urteil vom 18.04.1997 a. a .O. Tz 26 ff. juris; BFH Urteil vom 05.03.1985 VII R 156/82, BStBl II 1985, 597; BFH Beschluss vom 14.03.2000 V B 187/99, NV 2000, 1252; BFH Urteil 06.06.2000 VII R 55/99, BStBl II 2000, 560 Tz.21 juris; FG Düsseldorf Urteil vom 17.02.2006 1 K 2677/05 E,U, EFG 2006, 865 Tz. 18; Schwarz in: HHS § 10 VwZG, 37; Linßen in: Beermann § 10 VwZG, 33 Lfg.
  • BFH, 18.02.2015 - V S 19/14

    Gutglaubensschutz beim Vorsteuerabzug - Vertrauensschutz bei

    Unter welchen besonderen Umständen die Angabe einer Anschrift mit nur postalischer Erreichbarkeit als zutreffende Anschrift für eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung ausreichend sein könnte, ist höchstrichterlich aber insoweit geklärt, als es jedenfalls bei einer GmbH, die --wie hier die D-- in großem Umfang mit Kfz handelt, nicht ausreicht, wenn sich unter der in der Rechnung angegebenen Anschrift keine eigenen Geschäftsräume, sondern lediglich eine nicht in Anspruch genommene Telefonleitung und eine Briefempfangsstelle befinden (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 14. März 2000 V B 187/99, BFH/NV 2000, 1252).
  • FG Düsseldorf, 14.03.2014 - 1 K 4566/10

    Vorsteuerabzug: Scheinsitz als Anschrift des leistenden Unternehmers

    Denn nach der Rechtsprechung des BFH, von der abzuweichen der Senat keinen Anlass hat, reicht die Angabe eines Briefkastensitzes jedenfalls bei einer GmbH, die im großen Umfang mit Fahrzeugen handelt, nicht aus (BFH, Beschluss vom 14.03.2000 V B 187/99, BFH/NV 2000, 1252).
  • FG Düsseldorf, 08.11.2023 - 2 K 2158/20

    Bekanntgabe durch öffentliche Zustellung: Zulässigkeit der Zustellung im Ausland

    Die Anwendbarkeit des § 8 VwZG ist auch bei einem Verstoß gegen die Voraussetzungen einer öffentlichen Zustellung nach § 10 VwZG möglich (BFH-Beschluss vom 14.03.2000 V B 187/99, BFH/NV 2000, 1252 - zu § 15 VwZG a.F.; Kugelmüller-Pugh in: Gosch, AO/FGO, § 10 Öffentliche Zustellung, Rn. 32; Schwarz in: Hübschmann/Hepp/Spitaler: AO/FGO, § 8 VwZG, Rn. 9 f.).

    Eine Heilung ist nach § 8 VwZG auch für den Fall anzunehmen, dass der Bescheid nicht dem in ihm angeführten Adressaten, sondern dessen Zustellungsbevollmächtigten tatsächlich zugeht (BFH-Beschluss vom 14.03.2000 V B 187/99, BFH/NV 2000, 1252 m.w.N.).

  • FG Hessen, 30.06.2004 - 6 K 4328/01

    Nicht abgeschlossenes Strafverfahren als Aussetzungsgrund; Vorsteuerabzug bei

    c) Der Vorsteuerabzug aus Rechnungen der K scheitert unabhängig von der Frage, ob die Klägerin hätte erkennen können, dass es sich bei dem formellen Geschäftsführer der K (O) lediglich um einen Strohmann des "AA1" alias X3 handelt und damit die Identität zwischen dem in den Rechnungen ausgewiesenen und dem tatsächlichen Leistenden zweifelhaft ist, jedenfalls daran, dass im Zeitpunkt der Leistungserbringung und der Rechnungsstellung die K keinen Sitz an der in den Rechnungen angegeben Geschäftsadresse inne gehabt hat (vgl. zu dieser Voraussetzung BFH Beschluss vom 14. März 2000, V B 187/99 BFH/NV 2000, 1252).
  • FG Baden-Württemberg, 15.11.2013 - 1 K 1766/12

    Vorsteuerabzug aus Altgoldgeschäften beim Auftreten von Strohmännern -

    Davon ist nach der vom Senat geteilten Auffassung des BFH nicht auszugehen, wenn der in der Rechnung angegebene Sitz des leistenden Unternehmers bei Ausführung der Leistung und bei Rechnungsstellung tatsächlich nicht bestanden hat (z.B. BFH-Urteil in BFH/NV 2001, 941; Senatsbeschlüsse vom 14. März 2000 V B 187/99, BFH/NV 2000, 1252; vom 11. März 1999 V B 135/98, BFH/NV 1999, 1253; Senatsurteil vom 27. Juni 1996 V R 51/93, BFHE 181, 197, BStBl II 1996, 620).
  • FG Köln, 06.12.2006 - 4 K 1354/02

    Gutglaubensschutz beim Vorsteuerabzug

    Die Richtigkeit der Anschrift muss nach der ständigen Rechtsprechung des BFH (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 21.01.2002 VB 108/01, BStBl II, 2004, 622) in zeitlicher Hinsicht sowohl bei Ausführung der Leistung als auch bei Rechnungsstellung zutreffend sein (z.B. BFH-Urteile vom 1.2.2001 (V R 6/00, BFH/NV 2001, 941; vom 27. Juni 1996 V R 51/93, BStBl II 1996, 620; BFH-Beschlüsse vom 14. März 2000 V B 187/99, BFH/NV 2000, 1252; vom 11. März 1999 V B 135/98, BFH/NV 1999, 1253).
  • BFH, 27.06.2002 - VII B 171/01

    Ladung zur mündlichen Verhandlung per Telefax

  • FG Köln, 06.12.2006 - 4 K 1356/02

    Umsatzsteuer - Vorsteuerabzug trotz unrichtiger Rechnung aus

  • BFH, 04.02.2003 - V B 81/02

    Vorsteuerabzug; Feststellungslast

  • FG Düsseldorf, 14.03.2014 - 1 K 4567/10

    Vorsteuerabzug: Scheinsitz als Anschrift des leistenden Unternehmers -

  • BFH, 09.09.2005 - IV B 6/04

    Rechtsverletzung durch zu niedrigen Gewinnanteil

  • BFH, 23.06.2004 - V B 230/03

    Vorsteuerabzug

  • FG Thüringen, 15.08.2017 - 3 K 259/17

    Herstellungsbeginn i.S.d. Investitionszulagengesetzes 2010 - Abschluss eines der

  • FG Saarland, 03.12.2003 - 1 K 35/03

    Dinglicher Arrest wegen Scheinrechnungen (§§ 324 AO, 15 UStG)

  • BFH, 28.02.2002 - V B 56/01

    Klagebefugnis

  • FG Saarland, 13.05.2003 - 1 V 22/03

    Vorsteuerabzug im Umsatzsteuerkarussell (§§ 15 Abs. 1, 4b, 6a UStG)

  • FG Köln, 15.02.2008 - 6 K 3162/07

    Wirksamkeit eines Gewinnfeststellungsbescheides bei Vorliegen von

  • BFH, 17.12.2003 - IV B 121/02

    Klagebefugnis bei zu niedrig festgesetzter Steuer; keine Zulassung der Revision

  • FG Münster, 20.03.2001 - 15 K 4579/98

    Abzugsfähigkeit der Umsatzsteuer als Vorsteuer bei der Erbringung von

  • FG Schleswig-Holstein, 30.09.2020 - 4 K 77/19

    Anwendung der Wohnsitzfiktion bei gemeinsamen Wohnsitz beider Elternteile im

  • FG Saarland, 25.09.2002 - 1 K 316/99

    Vorsteuerabzug; Abdeckrechnung; Scheinunternehmer; Nachweis; Barzahlung;

  • FG Köln, 06.12.2006 - 4 K1356/02

    "Strohmann" als leistender Unternehmer; Begriff der Lieferung bei

  • FG München, 07.03.2007 - 14 K 4111/04

    Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs für ausgeführte Lieferungen und sonstige

  • FG München, 07.03.2007 - 14 K 4895/04

    Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs für ausgeführte Lieferungen und sonstige

  • FG Münster, 20.02.2001 - 15 K 6920/98

    Anwendbarkeit der Null-Regelung bei Rechnungen von Scheinfirmen; Abzugsfähigkeit

  • FG Münster, 17.07.2001 - 15 K 7089/99

    Vorsteuerabzug aus Rechnungen einer im Ausland ansässigen Domizilgesellschaft

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