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   BFH, 31.03.2008 - V B 207/06   

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https://dejure.org/2008,15569
BFH, 31.03.2008 - V B 207/06 (https://dejure.org/2008,15569)
BFH, Entscheidung vom 31.03.2008 - V B 207/06 (https://dejure.org/2008,15569)
BFH, Entscheidung vom 31. März 2008 - V B 207/06 (https://dejure.org/2008,15569)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Sachliche Unbilligkeit bei einem bestandskräftigen Verwaltungsakt; Inanspruchnahme des Organträgers bei einer Organschaft entspricht Gemeinschaftsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 17.01.2002 - V R 37/00

    Eingliederung einer Gesellschaft in das Unternehmen des Organträgers zu einem

    Auszug aus BFH, 31.03.2008 - V B 207/06
    a) So hat der BFH bereits entschieden, dass bei Vorliegen der Voraussetzungen einer Organschaft dem Organträger auch die Umsätze des Organs zuzurechnen sind und es sich bei dieser Rechtsfolge nicht um eine vom Gesetzgeber ungewollte Rechtsfolge handele und dies mit dem Gemeinschaftsrecht (Art. 4 Abs. 4 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG) in Einklang stehe (BFH-Urteil vom 17. Januar 2002 V R 37/00, BFHE 197, 357, BStBl II 2002, 373).
  • BFH, 30.09.1996 - X B 131/96
    Auszug aus BFH, 31.03.2008 - V B 207/06
    Daher kann die sachliche Unbilligkeit eines bestandskräftigen Steuerbescheides nur dann angenommen werden, wenn die Steuerfestsetzung offensichtlich und eindeutig falsch ist und es dem Steuerpflichtigen nicht möglich und nicht zumutbar war, sich rechtzeitig gegen die angebliche Fehlerhaftigkeit zu wehren (BFH-Beschluss vom 30. September 1996 X B 131/96, BFH/NV 1997, 326, m.w.N.).
  • BFH, 08.04.2010 - V B 20/08

    Erlass von Umsatzsteuern und steuerlichen Nebenleistungen - Grundsätzliche

    Ein Erlass bestandskräftig festgesetzter Steuern wegen sachlicher Unbilligkeit kann daher nur gewährt werden, wenn die Steuerfestsetzung offensichtlich und eindeutig falsch ist und es dem Steuerpflichtigen nicht möglich und nicht zumutbar war, sich rechtzeitig gegen die angebliche Fehlerhaftigkeit zu wehren (vgl. zuletzt BFH-Beschluss vom 5. Juni 2009 V B 52/08, BFH/NV 2009, 1593; BFH-Urteil vom 6. Oktober 2005 V R 15/04, BFH/NV 2006, 836; BFH-Beschluss vom 31. März 2008 V B 207/06, BFH/NV 2008, 1217).
  • FG Baden-Württemberg, 25.11.2009 - 1 K 250/06

    Erstattung zu Unrecht abgeführter Umsatzsteuer - kein Erlass aus sachlichen

    Die Regelung in § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG verstoße nicht gegen Verfassungsrecht (BVerfG-Urteil vom 20. Dezember 1966 1 BvR 320/57 und 1 BvR 70/63) und sei mit EU-Recht vereinbar (BFH-Beschluss vom 31. März 2008 V B 207/06, BFH/NV 2008, 1217).
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