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   BFH, 12.05.2003 - V B 226/02   

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https://dejure.org/2003,11607
BFH, 12.05.2003 - V B 226/02 (https://dejure.org/2003,11607)
BFH, Entscheidung vom 12.05.2003 - V B 226/02 (https://dejure.org/2003,11607)
BFH, Entscheidung vom 12. Mai 2003 - V B 226/02 (https://dejure.org/2003,11607)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    UStG § 15; ; FGO § 115 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorsteuerabzug; Originalrechnung

  • datenbank.nwb.de

    Besitz der Originalrechnung als Voraussetzung des Vorsteuerabzugs oder späterer Nachweis mit allen verfahrensrechtlich zulässigen Beweismitteln; Rüge unterlassener Zeugenvernehmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 02.07.2001 - III B 74/00

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verletzung der Sachaufklärungspflicht -

    Auszug aus BFH, 12.05.2003 - V B 226/02
    Wird als Verfahrensmangel gerügt, dass das FG einen angebotenen Zeugenbeweis nicht erhoben hat, so setzt die schlüssige Darlegung dieses Verfahrensmangels u.a. den Vortrag voraus, dass die Nichterhebung der Beweise --sofern der Beschwerdeführer im finanzgerichtlichen Verfahren sachkundig vertreten war-- rechtzeitig gerügt worden ist oder auf Grund des Verhaltens des FG nicht mehr rechtzeitig gerügt werden konnte; bei der Übergehung eines Beweisantrags handelt es sich nämlich um einen verzichtbaren Verfahrensmangel (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 4. Oktober 2000 VIII B 32/00, BFH/NV 2001, 202, und vom 2. Juli 2001 III B 74/00, BFH/NV 2001, 1593).
  • BFH, 04.10.2000 - VIII B 32/00

    Revision: Aufklärungsrüge - Verfahrensmangel - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BFH, 12.05.2003 - V B 226/02
    Wird als Verfahrensmangel gerügt, dass das FG einen angebotenen Zeugenbeweis nicht erhoben hat, so setzt die schlüssige Darlegung dieses Verfahrensmangels u.a. den Vortrag voraus, dass die Nichterhebung der Beweise --sofern der Beschwerdeführer im finanzgerichtlichen Verfahren sachkundig vertreten war-- rechtzeitig gerügt worden ist oder auf Grund des Verhaltens des FG nicht mehr rechtzeitig gerügt werden konnte; bei der Übergehung eines Beweisantrags handelt es sich nämlich um einen verzichtbaren Verfahrensmangel (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 4. Oktober 2000 VIII B 32/00, BFH/NV 2001, 202, und vom 2. Juli 2001 III B 74/00, BFH/NV 2001, 1593).
  • BFH, 16.04.1997 - XI R 63/93

    Zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs muß der Unternehmer im

    Auszug aus BFH, 12.05.2003 - V B 226/02
    Durch die Rechtsprechung ist bereits geklärt, dass der Steuerpflichtige bei Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug im Besitz der Originalrechnung gewesen sein muss und dass er den Nachweis, dass diese Voraussetzung erfüllt war, durch Vorlage der Originalrechnung oder mit allen sonstigen verfahrensrechtlich zulässigen Beweismitteln führen kann; die objektive Beweislast trägt der Steuerpflichtige (BFH-Urteil vom 16. April 1997 XI R 63/93, BFHE 182, 440, BStBl II 1997, 582).
  • BFH, 06.10.2000 - III B 16/00

    Verfahrensmangel bei fehlerhafter Beweiswürdigung?

    Auszug aus BFH, 12.05.2003 - V B 226/02
    Wird als Verfahrensmangel gerügt, dass das FG einen angebotenen Zeugenbeweis nicht erhoben hat, so setzt die schlüssige Darlegung dieses Verfahrensmangels u.a. den Vortrag voraus, dass die Nichterhebung der Beweise --sofern der Beschwerdeführer im finanzgerichtlichen Verfahren sachkundig vertreten war-- rechtzeitig gerügt worden ist oder auf Grund des Verhaltens des FG nicht mehr rechtzeitig gerügt werden konnte; bei der Übergehung eines Beweisantrags handelt es sich nämlich um einen verzichtbaren Verfahrensmangel (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 4. Oktober 2000 VIII B 32/00, BFH/NV 2001, 202, und vom 2. Juli 2001 III B 74/00, BFH/NV 2001, 1593).
  • BFH, 23.10.2014 - V R 23/13

    Vorsteuerabzug bei Totalverlust der Rechnungen - Keine eidesstattliche

    Die vom FG gestellten Anforderungen, wonach im Einzelnen und zu jeder Rechnung vorgetragen werden müsse, aus welcher Lieferung und Leistung der Vorsteuerabzug begehrt werde und zudem  Angaben zum Leistungsgegenstand, Leistungszeitpunkt und zur Höhe des Entgelts erforderlich seien, widersprächen der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes --BFH-- (BFH-Beschluss vom 12. Mai 2003 V B 226/02, BFH/NV 2003, 1226; BFH-Urteile vom 5. August 1988 X R 55/81, BFHE 154, 477, BStBl II 1989, 120, sowie vom 16. April 1997 XI R 63/93, BFHE 182, 440, BStBl II 1997, 582).

    Den Nachweis, dass diese Voraussetzung erfüllt war, könne der Steuerpflichtige nicht nur durch Vorlage der Originalrechnung, sondern mit allen nach der Finanzgerichtsordnung verfahrensrechtlich zulässigen Beweismitteln führen (BFH-Urteil in BFHE 182, 440, BStBl II 1997, 582; BFH-Beschluss in BFH/NV 2003, 1226).

    (1) Nach ständiger Rechtsprechung kann der Unternehmer beim Verlust der Originalrechnung den Nachweis, dass diese bei Geltendmachung des Vorsteuerabzugs im Besitz des Unternehmers war, mit allen verfahrensrechtlich zulässigen Beweismitteln führen (BFH-Urteile in BFHE 182, 440, BStBl II 1997, 582 Leitsatz 2, sowie in BFHE 154, 477, BStBl II 1989, 120; BFH-Beschluss in BFH/NV 2003, 1226).

  • FG Sachsen-Anhalt, 20.02.2013 - 2 K 1037/10

    Vorsteuerabzug bei vollständigem Verlust sämtlicher Eingangsrechnungen - Umfang

    Der BFH habe in seinem Beschluss vom 12. Mai 2003 V B 226/02, BFH/NV 2003, 1226, ausgeführt, dass es in Fällen, in denen Originalrechnungen nicht mehr vorhanden seien, zulässig sei, den erforderlichen Nachweis auch auf andere Weise zu erbringen.

    Der BFH habe in seinem Beschluss vom 12. Mai 2003 V B 226/02, BFH/NV 2003, 1226, ausgeführt, dass es in Fällen, in denen Originalrechnungen nicht mehr vorhanden seien, zulässig sei, den erforderlichen Nachweis auch auf andere Weise zu erbringen.

  • BFH, 17.02.2005 - XI B 36/03

    Revisionszulassung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

    Wird als Verfahrensmangel gerügt, das Finanzgericht (FG) habe angebotene Zeugenbeweise nicht erhoben, so ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) darzulegen, dass die Nichterhebung der angebotenen Beweise in der nächsten mündlichen Verhandlung gerügt worden ist oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 12. Mai 2003 V B 226/02, BFH/NV 2003, 1226, m.w.N.).
  • BFH, 30.06.2004 - VI S 1/03

    PKH; Besorgnis der Befangenheit

    Weshalb dies dem sachkundig vertretenen Antragsteller nicht bereits vor dem FG möglich gewesen sein soll, wurde weder dargelegt noch ist dies erkennbar (vgl. hierzu z.B. BFH-Beschlüsse vom 12. Mai 2003 V B 226/02, BFH/NV 2003, 1226; vom 24. Februar 2003 III B 117/02, BFH/NV 2003, 810).
  • BFH, 17.02.2005 - XI B 35/03

    Rüge eines Verfahrensmangels wegen Nichterhebung angebotener Beweise

    Wird als Verfahrensmangel gerügt, das Finanzgericht (FG) habe angebotene Zeugenbeweise nicht erhoben, so ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) darzulegen, dass die Nichterhebung der angebotenen Beweise in der nächsten mündlichen Verhandlung gerügt worden ist oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 12. Mai 2003 V B 226/02, BFH/NV 2003, 1226, m.w.N.).
  • FG Saarland, 24.05.2005 - 1 K 161/01

    (Kassen-) Buchführung; Umsatzzuschätzung und Vorsteuerabschläge durch das

    Der Besitz der Originalrechnung kann jedoch nicht nur durch deren Vorlage, sondern durch alle Beweismittel nachgewiesen werden (BFH v. 16.4. 1997 XI R 63/93, BStBl. II 1997, 582; v. 20.8. 1998 V R 55/96, BStBl. II 1999, 324, 326; v. 19.11.1998, BStBl. II 1999, 255, 257; v. 12.5. 2003 V B 226/02, BFH/NV 2003, 1226).
  • FG Thüringen, 01.04.2004 - II 836/01

    Feststellungslast beim Vorsteuerabzug - Aufforderung zur Vorlage von Rechnungen,

    Der Besitz der Originalrechnung mit den für den Vorsteuerabzug notwendigen Mindestangaben zu Leistung, Entgelt, Steuer und den an der umsatzsteuerlichen Leistung beteiligten Personen zum Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs ist aber Tatbestandsvoraussetzung für den Vorsteuerabzug (Urteil des BFH vom 16. April 1997 XI R 63/93, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1997, 582, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFHE - 182, 440, Beschluss des BFH vom 12. Mai 2003 V B 226/02, gespeichert in Haufe Steuer Office Professional).
  • FG Sachsen-Anhalt, 19.03.2013 - 5 K 1438/07

    Kein Vorsteuerabzug wegen fehlenden schriftlichen Berichtigungshinweis auf

    Allerdings kann der den Vorsteuerabzug begehrende Steuerpflichtige den Nachweis, dass er bei Ausübung des Vorsteuerabzuges im Besitz der Originalrechnung war, nicht nur durch Vorlage der Originalrechnung, sondern auch mit allen sonstigen verfahrensrechtlich zulässigen Beweismitteln führen (BFH-Urteil vom 16. April 1997 XI R 63/93, BStBl II 1997, 582; BFH-Beschluss vom 12. Mai 2003 V B 226/02 BFH/NV 2003, 1226).
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