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   BFH, 25.07.2007 - V B 39/07   

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https://dejure.org/2007,16192
BFH, 25.07.2007 - V B 39/07 (https://dejure.org/2007,16192)
BFH, Entscheidung vom 25.07.2007 - V B 39/07 (https://dejure.org/2007,16192)
BFH, Entscheidung vom 25. Juli 2007 - V B 39/07 (https://dejure.org/2007,16192)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    AO § 171 Abs. 4; ; AO § 171 Abs. 9; ; FGO § 51; ; FGO § 52; ; FGO § 105 Abs. 1 Satz 2; ; FGO § 116 Abs. 3; ; ZPO § 43; ; GVG § 196

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Gewährung von Wiedereinsetzung bei Überbeanspruchung des gerichtlichen Faxgeräts; Festsetzungsverjährung bei Selbstanzeige; Besorgnis der Befangenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 28.11.2000 - IV B 95/00

    Nichtzulassungsbeschwerde - Versagung rechtlichen Gehörs - Verfahrensfehler -

    Auszug aus BFH, 25.07.2007 - V B 39/07
    Ein gegen die Prüfungserweiterung durchgeführtes Klageverfahren wurde rechtskräftig abgewiesen (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. November 2000 IV B 95/00, juris).

    Im Übrigen nimmt der Kläger, der von Beruf Steuerberater ist, nicht zur Kenntnis, dass der BFH in einem ihn betreffenden Verfahren bereits die Rechtsauffassung des FG als zutreffend bezeichnet hat, dass aus § 171 Abs. 9 AO, wonach die Festsetzungsfrist nach einer Selbstanzeige nicht vor Ablauf eines Jahres abläuft, nicht folgt, dass dem FA höchstens eine Jahresfrist zur Auswertung der Selbstanzeige zur Verfügung steht und anderweitige Unterbrechungsvorschriften --wie hier nach umgehender Anordnung einer Betriebsprüfung-- ausgeschlossen sind (BFH-Beschluss vom 28. November 2000 IV B 95/00, juris).

  • BFH, 09.01.2007 - VIII B 180/05

    Sachaufklärungsrüge; Übergehen von Beweisanträgen; Sachverhalt mit Auslandsbezug

    Auszug aus BFH, 25.07.2007 - V B 39/07
    Abgesehen davon, dass nicht deutlich wird, zu welchem Beweisthema der Zeuge hätte vernommen werden sollen und ob es ggf. hierauf nach dem maßgeblichen materiellrechtlichen Standpunkt des FG angekommen wäre, fehlt bereits der Vortrag, dass der Kläger in der mündlichen Verhandlung die fehlende Einvernahme gerügt hat (ständige Rechtsprechung des BFH, z.B. Beschlüsse vom 28. Februar 2007 V B 107/06, BFH/NV 2007, 1170; vom 9. Januar 2007 VIII B 180/05, BFH/NV 2007, 751).
  • BFH, 28.02.2007 - V B 107/06

    NZB: Sachaufklärungspflicht, Rügeverzicht

    Auszug aus BFH, 25.07.2007 - V B 39/07
    Abgesehen davon, dass nicht deutlich wird, zu welchem Beweisthema der Zeuge hätte vernommen werden sollen und ob es ggf. hierauf nach dem maßgeblichen materiellrechtlichen Standpunkt des FG angekommen wäre, fehlt bereits der Vortrag, dass der Kläger in der mündlichen Verhandlung die fehlende Einvernahme gerügt hat (ständige Rechtsprechung des BFH, z.B. Beschlüsse vom 28. Februar 2007 V B 107/06, BFH/NV 2007, 1170; vom 9. Januar 2007 VIII B 180/05, BFH/NV 2007, 751).
  • BFH, 14.03.2007 - V S 34/06

    Anhörungsrüge; Beiladung

    Auszug aus BFH, 25.07.2007 - V B 39/07
    Ein Fall der notwendigen Beiladung (§ 60 Abs. 3 FGO) liegt nicht vor (BFH-Beschluss vom 14. März 2007 V S 34/06, BFH/NV 2007, 1348).
  • BFH, 09.03.2006 - VIII B 348/04

    Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Tatbestandsberichtigung;

    Auszug aus BFH, 25.07.2007 - V B 39/07
    Soweit der Kläger geltend macht, das FG habe die Verjährungsfrage "total verkannt", macht er keinen Verfahrensfehler, sondern die materiellrechtliche Unrichtigkeit des Urteils geltend (vgl. BFH-Beschluss vom 9. März 2006 VIII B 348/04, juris).
  • BFH, 08.11.1996 - I B 56/96

    Umdeutung einer Nichtzulassungsbeschwerde in eine zulassungsfreie Revision

    Auszug aus BFH, 25.07.2007 - V B 39/07
    Eine gesonderte Protokollierung über die Beratung und Abstimmung sieht das Gesetz nicht vor (BFH-Beschluss vom 8. November 1996 I B 56/96, BFH/NV 1997, 576).
  • BFH, 08.07.2009 - VIII R 5/07

    Ablaufhemmung nach Erstattung einer Selbstanzeige - verjährungshemmende Wirkung

    Auch verdrängt diese Regelung grundsätzlich nicht andere Hemmungstatbestände, deren Voraussetzungen vor Ablauf der regulären Festsetzungsfrist verwirklicht wurden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 22. Januar 1997 II B 40/96, BFHE 181, 571, BStBl II 1997, 266; vom 14. März 2005 II B 11/04, BFH/NV 2005, 1340; vom 25. Juli 2007 V B 39/07, BFH/NV 2007, 2071; vom 14. September 2007 VIII B 20/07, BFH/NV 2008, 25; zu Ausnahmen vgl. unter II.2.c cc der Gründe dieses Urteils).
  • FG Köln, 22.05.2013 - 8 K 3813/11

    Eintritt der Festsetzungsverjährung bei Ermittlungen der Steuerfahndung

    Zwar regelt § 171 Abs. 9 AO speziell die Hemmung der Festsetzungsverjährung bei einer Erstattung einer Erklärung gem. § 153 Abs. 1 Nr. 1 AO, § 171 Abs. 9 AO verdrängt jedoch nicht andere verjährungshemmende Vorschriften, deren Voraussetzungen vor dem Ablauf der regulären Festsetzungsfristen gem. § 169 AO verwirklicht worden sind (BFH, Beschluss vom 25.07.2007- V B 39/07-, BFH/NV 2007, 2071).
  • FG Köln, 22.05.2013 - 8 K 3796/11

    Abgabenordnung: Ablaufhemmung nach Erstattung einer Selbstanzeige -

    Zwar regelt § 171 Abs. 9 AO speziell die Hemmung der Festsetzungsverjährung bei Erstattung einer Selbstanzeige, § 171 Abs. 9 AO verdrängt jedoch nicht andere verjährungshemmende Vorschriften, deren Voraussetzungen vor dem Ablauf der regulären Festsetzungsfristen gem. § 169 AO verwirklicht worden sind (BFH, Beschluss vom 25.07.2007 - V B 39/07 -, BFH/NV 2007, 2071).
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