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   BFH, 20.12.2005 - V B 43/04   

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https://dejure.org/2005,15095
BFH, 20.12.2005 - V B 43/04 (https://dejure.org/2005,15095)
BFH, Entscheidung vom 20.12.2005 - V B 43/04 (https://dejure.org/2005,15095)
BFH, Entscheidung vom 20. Dezember 2005 - V B 43/04 (https://dejure.org/2005,15095)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    Thüringer WasserG § 58 Abs. 4 Satz 1; ; UStG § 1 Abs. 1; ; UStG § ... 1 Abs. 1 Nr. 1; ; UStG § 10; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 115 Abs. 1 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1
    USt: Abgrenzung Zuschuss/Leistung gegen Entgelt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Besteuerung von Zahlungen aus der öffentlichen Hand; Vorliegen einer Leistung an die Gemeinde bei dem Einsatz eines Erfüllungsgehilfen; Erhebung von Umsatzsteuern auf Zahlungen eines Trägers einer hoheitlichen Aufgabe an ein Privatunternehmen; Begründung ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 17.01.2002 - V B 88/01

    Außenprüfung; Steuerfahndungsprüfung

    Auszug aus BFH, 20.12.2005 - V B 43/04
    Für die von der Klägerin begehrte Zulassung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung hätte sie einen tragenden abstrakten Rechtssatz des Urteils des FG und die ebenfalls tragenden Rechtsausführungen der angeblichen Divergenzentscheidungen so herausarbeiten und gegenüberstellen müssen, dass die Abweichung erkennbar wird (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 17. Januar 2002 V B 88/01, BFH/NV 2002, 748).
  • BFH, 11.04.2002 - V R 65/00

    Kein Leistungsaustausch bei entgeltlicher Übernahme von Gesellschaftsverlusten

    Auszug aus BFH, 20.12.2005 - V B 43/04
    Der BFH hat im Urteil vom 11. April 2002 V R 65/00 (BFHE 198, 233, BStBl II 2002, 782) zur Frage entschieden, unter welchen Voraussetzungen Zahlungen der öffentlichen Hand an eine juristische Person des privaten Rechts, die die Erfüllung von Aufgaben einer Körperschaft des öffentlichen Rechts übernimmt, Entgelt für eine steuerbare Leistung sein können: Sie können "Entgelt für eine steuerbare Leistung sein, wenn der Zahlungsempfänger im Auftrag des Geldgebers für diesen eine Aufgabe übernimmt und die Zahlung damit zusammenhängt.
  • BFH, 07.05.1999 - IX B 20/99

    Einwendungen gegen den FG-Urteilstatbestand; NZB, verspätete Begründung

    Auszug aus BFH, 20.12.2005 - V B 43/04
    Soweit die Klägerin Einwendungen gegen die Richtigkeit des im FG-Urteil festgestellten Tatbestandes erhebt, sind diese nicht als Verfahrensmangel im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren zu rügen, sondern hätten ggf. zum Gegenstand eines Antrags auf Tatbestandsberichtigung (§ 108 FGO) gemacht werden müssen (z.B. BFH-Beschluss vom 7. Mai 1999 IX B 20/99, BFH/NV 1999, 1369).
  • BFH, 28.02.2002 - V R 19/01

    Umsatzsteuer bei Einschaltung von Unternehmern

    Auszug aus BFH, 20.12.2005 - V B 43/04
    Zu Unrecht berufe sich die Klägerin auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28. Februar 2002 V R 19/01 (BFHE 198, 220, BStBl II 2003, 950), denn der BFH stelle nur auf die zivilrechtliche Wirksamkeit der den Leistungsbeziehungen zugrunde liegenden Vertragsverhältnisse ab.
  • BFH, 11.05.1999 - VIII B 106/98

    Verfahrensmangel; Übergehen eines Beweisantrags

    Auszug aus BFH, 20.12.2005 - V B 43/04
    Soweit die Klägerin Einwendungen gegen die Richtigkeit des im FG-Urteil festgestellten Tatbestandes erhebt, sind diese nicht als Verfahrensmangel im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren zu rügen, sondern hätten ggf. zum Gegenstand eines Antrags auf Tatbestandsberichtigung (§ 108 FGO) gemacht werden müssen (z.B. BFH-Beschluss vom 7. Mai 1999 IX B 20/99, BFH/NV 1999, 1369).
  • BFH, 22.07.2008 - V B 34/07

    Abgrenzung Zuschuss oder Entgelt für Leistungsaustausch

    Die Frage, unter welchen Voraussetzungen Zahlungen der öffentlichen Hand an eine juristische Person des privaten Rechts, die Aufgaben einer Körperschaft des öffentlichen Rechts übernimmt, Entgelt für eine steuerbare Leistung sein können oder nicht, hat keine grundsätzliche Bedeutung (so schon BFH-Beschluss vom 20. Dezember 2005 V B 43/04, BFH/NV 2006, 1162); denn die maßgeblichen Grundsätze sind durch die Rechtsprechung bereits geklärt.
  • BFH, 14.08.2008 - XI B 44/08

    Öffentliche Fördermittel als umsatzsteuerbare Zuschüsse

    Denn die Grundsätze über die Abgrenzung von sog. echten und unechten Zuschüssen sind bereits höchstrichterlich geklärt (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. Dezember 2001 V R 81/99, BFHE 197, 352, BStBl II 2003, 213; BFH-Beschlüsse vom 11. November 2005 V B 45/04, BFH/NV 2006, 622; vom 20. Dezember 2005 V B 43/04, BFH/NV 2006, 1162).
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