Rechtsprechung
   BFH, 13.01.2011 - V B 65/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,13710
BFH, 13.01.2011 - V B 65/10 (https://dejure.org/2011,13710)
BFH, Entscheidung vom 13.01.2011 - V B 65/10 (https://dejure.org/2011,13710)
BFH, Entscheidung vom 13. Januar 2011 - V B 65/10 (https://dejure.org/2011,13710)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,13710) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

  • openjur.de

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 116 Abs 3 S 3, EWGRL 388/77 Art 13 Teil A Abs 1 Buchst j, FGO § 115 Abs 2 Nr 1
    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

  • Bundesfinanzhof

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 116 Abs 3 S 3 FGO, Art 13 Teil A Abs 1 Buchst j EWGRL 388/77, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO
    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

  • rewis.io

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

  • ra.de
  • rewis.io

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerbefreiung hinsichtlich "von Unterrichtenden und sich auf Schulunterricht und Hochschulunterricht beziehenden erteilten Unterrichtseinheiten" i.R.d. Richtlinie zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern (77/388/EWG)

  • rechtsportal.de

    Steuerbefreiung hinsichtlich "von Unterrichtenden und sich auf Schulunterricht und Hochschulunterricht beziehenden erteilten Unterrichtseinheiten" i.R.d. Richtlinie zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern ( 77/388/EWG )

  • datenbank.nwb.de

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei Vorliegen von höchstrichterlicher Rechtsprechung (hier. Zur umsatzsteuerlichen Beurteilung der "Erteilung von Unterricht durch Privatlehrern")

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 28.01.2010 - C-473/08

    Eulitz - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. j -

    Auszug aus BFH, 13.01.2011 - V B 65/10
    b) Nach dem zu Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. j der Richtlinie 77/388/EWG ergangenen Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 28. Januar 2010 C-473/08, Eulitz (BFH/NV 2010, 583 Rdnrn. 21 bis 23 und 32) bezieht sich die in dieser Bestimmung vorgesehene Steuerbefreiung entgegen ihrer deutschen Sprachfassung nicht auf den "von Privatlehrern erteilten Schul- und Hochschulunterricht", sondern entsprechend den anderen Sprachfassungen der Richtlinie auf "Unterrichtseinheiten, die von Unterrichtenden erteilt werden und sich auf Schul- und Hochschulunterricht beziehen".

    Wie der EuGH weiter entschieden hat, gehört hierzu im Wesentlichen die Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten durch den Unterrichtenden an Schüler oder Studierende im Rahmen einer Ausbildung im Hinblick auf die Ausübung einer Berufstätigkeit (EuGH-Urteil Eulitz in BFH/NV 2010, 583 Rdnr. 32).

    Dabei ist nicht zwischen dem Unterricht, der Schülern oder Studierenden erteilt wird, die an einer erstmaligen Schul- oder Hochschulausbildung teilnehmen, und dem Unterricht zu unterscheiden, der Personen erteilt wird, die bereits über einen Schul- oder Hochschulabschluss verfügen und die aufgrund dieses Abschlusses ihre Berufsausbildung betreiben (EuGH-Urteil Eulitz in BFH/NV 2010, 583 Rdnr. 35).

  • BFH, 14.04.2009 - II B 92/08

    Rüge eines Verfahrensmangels - Verstoß gegen das Recht auf Akteneinsicht -

    Auszug aus BFH, 13.01.2011 - V B 65/10
    Liegt zu der im Beschwerdeverfahren herausgestellten Rechtsfrage bereits höchstrichterliche Rechtsprechung vor, gehört zu der erforderlichen Darlegung der Klärungsbedürftigkeit (§ 116 Abs. 3 Satz 3 FGO) auch eine fundierte Stellungnahme dazu, weshalb diese Rechtsprechung noch nicht zu einer hinreichenden Klärung geführt habe oder aufgrund welcher neuen Entwicklung sie nunmehr erneut in Frage gestellt werden müsse (BFH-Beschlüsse vom 19. Oktober 2007 II B 107/06, BFH/NV 2008, 573; vom 14. April 2009 II B 92/08, n.v.).

    Das FG ist danach auch dann nicht verpflichtet, eine solche Vorabentscheidung einzuholen, wenn es die Revision gegen sein Urteil nicht zulässt (BFH-Beschlüsse vom 9. Januar 1996 VII B 169/95, BFH/NV 1996, 652; vom 14. März 2008 V B 137/06, BFH/NV 2008, 1213, und vom 14. April 2009 II B 92/08, n.v.).

  • BFH, 08.11.2007 - V R 2/06

    Steuerbefreiung der Umsätze eines Sozialarbeiters, der im Auftrag eines

    Auszug aus BFH, 13.01.2011 - V B 65/10
    Daher hätte die Beschwerde den Begründungserfordernissen nur genügt, wenn sich der Kläger mit der zu dieser Bestimmung ergangenen Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 26. Mai 2005 Rs. C-498/03, Kingscrest Associates Ltd. und Montecello Ltd., BFH/NV Beilage 2005, 310) und der des Senats (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 8. November 2007 V R 2/06, BFHE 219, 428, BStBl II 2008, 634) auseinandergesetzt hätte, was aber unterblieben ist.
  • BFH, 30.05.2007 - VI B 119/06

    NZB: Zurückweisung eines Ablehnungsgesuches

    Auszug aus BFH, 13.01.2011 - V B 65/10
    Der Kläger hätte insoweit ausführen müssen, was er bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und dass dieser Vortrag zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (z.B. BFH-Beschlüsse vom 30. Mai 2007 VI B 119/06, BFH/NV 2007, 1697; vom 19. Januar 2010 IV B 136/08, BFH/NV 2010, 918).
  • BFH, 19.10.2007 - II B 107/06

    Vorliegen einer gemischten Schenkung bei Übernahme von Verbindlichkeiten des

    Auszug aus BFH, 13.01.2011 - V B 65/10
    Liegt zu der im Beschwerdeverfahren herausgestellten Rechtsfrage bereits höchstrichterliche Rechtsprechung vor, gehört zu der erforderlichen Darlegung der Klärungsbedürftigkeit (§ 116 Abs. 3 Satz 3 FGO) auch eine fundierte Stellungnahme dazu, weshalb diese Rechtsprechung noch nicht zu einer hinreichenden Klärung geführt habe oder aufgrund welcher neuen Entwicklung sie nunmehr erneut in Frage gestellt werden müsse (BFH-Beschlüsse vom 19. Oktober 2007 II B 107/06, BFH/NV 2008, 573; vom 14. April 2009 II B 92/08, n.v.).
  • BFH, 06.04.2009 - XI B 61/08

    Darlegung von Zulassungsgründen - Klärungsfähigkeit einer Rechtsfrage

    Auszug aus BFH, 13.01.2011 - V B 65/10
    c) Die vom Kläger aufgeworfenen Fragen sind auf der Grundlage der tatsächlichen Feststellungen des Finanzgerichts (FG), an die der Senat gemäß § 118 Abs. 2 FGO mangels zulässiger und begründeter Verfahrensrügen gebunden ist, nicht entscheidungserheblich und damit nicht klärungsfähig (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. April 2009 XI B 61/08, nicht veröffentlicht --n.v.--).
  • BFH, 19.01.2010 - IV B 136/08

    Darlegung bei einer Divergenzrüge sowie bei der Rüge einer

    Auszug aus BFH, 13.01.2011 - V B 65/10
    Der Kläger hätte insoweit ausführen müssen, was er bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und dass dieser Vortrag zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (z.B. BFH-Beschlüsse vom 30. Mai 2007 VI B 119/06, BFH/NV 2007, 1697; vom 19. Januar 2010 IV B 136/08, BFH/NV 2010, 918).
  • BFH, 14.03.2008 - V B 137/06

    Bindung an gewählten Maßstab für Vorsteueraufteilung - keine Pflicht des FG zur

    Auszug aus BFH, 13.01.2011 - V B 65/10
    Das FG ist danach auch dann nicht verpflichtet, eine solche Vorabentscheidung einzuholen, wenn es die Revision gegen sein Urteil nicht zulässt (BFH-Beschlüsse vom 9. Januar 1996 VII B 169/95, BFH/NV 1996, 652; vom 14. März 2008 V B 137/06, BFH/NV 2008, 1213, und vom 14. April 2009 II B 92/08, n.v.).
  • BFH, 09.01.1996 - VII B 169/95
    Auszug aus BFH, 13.01.2011 - V B 65/10
    Das FG ist danach auch dann nicht verpflichtet, eine solche Vorabentscheidung einzuholen, wenn es die Revision gegen sein Urteil nicht zulässt (BFH-Beschlüsse vom 9. Januar 1996 VII B 169/95, BFH/NV 1996, 652; vom 14. März 2008 V B 137/06, BFH/NV 2008, 1213, und vom 14. April 2009 II B 92/08, n.v.).
  • EuGH, 26.05.2005 - C-498/03

    Kingscrest Associates und Montecello - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel

    Auszug aus BFH, 13.01.2011 - V B 65/10
    Daher hätte die Beschwerde den Begründungserfordernissen nur genügt, wenn sich der Kläger mit der zu dieser Bestimmung ergangenen Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 26. Mai 2005 Rs. C-498/03, Kingscrest Associates Ltd. und Montecello Ltd., BFH/NV Beilage 2005, 310) und der des Senats (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 8. November 2007 V R 2/06, BFHE 219, 428, BStBl II 2008, 634) auseinandergesetzt hätte, was aber unterblieben ist.
  • BFH, 18.11.2015 - XI B 61/15

    Zum Begriff des "Privatlehrers" i. S. des Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL

    Jedoch ergibt sich aus der vom FG herangezogenen Rechtsprechung des EuGH (Urteile Haderer vom 14. Juni 2007 C-445/05, EU:C:2007:344, BFH/NV Beilage 2007, 394; Eulitz, EU:C:2010:47, BFH/NV 2010, 583) und des BFH (Urteile vom 27. September 2007 V R 75/03, BFHE 219, 250, BStBl II 2008, 323; vom 20. März 2014 V R 3/13, BFHE 245, 391, BFH/NV 2014, 1175; vom 5. Juni 2014 V R 19/13, BFHE 245, 433, BFH/NV 2014, 1687; s. auch BFH-Beschluss vom 13. Januar 2011 V B 65/10, BFH/NV 2011, 646), dass sich die Rechtsprechung schon mehrfach mit der Frage beschäftigt hat, unter welchen Voraussetzungen eine Person als "Privatlehrer" i.S. des Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. j der Richtlinie 77/388/EWG bzw. des Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL anzusehen ist.

    Nach der Rechtsprechung bezieht sich die in dieser Bestimmung vorgesehene Steuerbefreiung --entgegen ihrer deutschen Sprachfassung (und anders als das FA meint)-- nicht auf den "von Privatlehrern erteilten Schul- und Hochschulunterricht", sondern --entsprechend den anderen Sprachfassungen der Richtlinie-- auf "Unterrichtseinheiten, die von Unterrichtenden ... erteilt werden und sich auf Schul- und Hochschulunterricht beziehen" (vgl. EuGH-Urteil Eulitz, EU:C:2010:47, BFH/NV 2010, 583, Rz 21 bis 23, 32 und 33; BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 646, Rz 4; s. auch BFH-Urteil in BFHE 245, 391, BFH/NV 2014, 1175, Rz 17 und 24).

  • BFH, 01.02.2012 - VII B 234/11

    Erzwingungsverbot und strafbefreiende Selbstanzeige

    Ihr kommt deshalb weder grundsätzliche Bedeutung zu noch erfordert sie eine Rechtsfortbildung (vgl. zur Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung z.B. den Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. Januar 2011 V B 65/10, BFH/NV 2011, 646, und zur Zulassung wegen Rechtsfortbildung z.B. Beschluss vom 3. Dezember 2010 V B 29/10, BFH/NV 2011, 563).
  • BFH, 10.11.2011 - V B 6/11

    Unternehmerstellung von Vorstandsmitgliedern - Steuerbefreiung für ehrenamtliche

    a) Ist eine Rechtsfrage nicht klärungsbedürftig, kommt weder eine Zulassung unter dem Gesichtspunkt der grundsätzlichen Bedeutung noch unter dem Gesichtspunkt der Rechtsfortbildung in Betracht (vgl. zur Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung z.B. den Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. Januar 2011 V B 65/10, BFH/NV 2011, 646, und zur Zulassung wegen Rechtsfortbildung z.B. Senatsbeschluss vom 3. Dezember 2010 V B 29/10, BFH/NV 2011, 563).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht