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   BGH, 22.11.1956 - V BLw 42/56   

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https://dejure.org/1956,4618
BGH, 22.11.1956 - V BLw 42/56 (https://dejure.org/1956,4618)
BGH, Entscheidung vom 22.11.1956 - V BLw 42/56 (https://dejure.org/1956,4618)
BGH, Entscheidung vom 22. November 1956 - V BLw 42/56 (https://dejure.org/1956,4618)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.01.1953 - V BLw 106/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.11.1956 - V BLw 42/56
    Die Eigenschaft als Hofstelle eines landwirtschaftlichen Betriebes entfällt im Falle ihrer Stillegung erst, wenn sonstige Umstände hinzutreten, die ihre Eignung als Hofstelle ausschließen (Ergänzung zum Beschluß vom 27. Januar 1953, V BLw 106/52, RechtdLandw 1953, 109 = MDR 1953, 287 [BGH 27.01.1953 - V BLw 106/52]).

    Sie meint, das Beschwerdegericht sei von mehreren Entscheidungen des erkennenden Senats abgewichen, der ebenso wie das Oberlandesgericht Celle für eine landwirtschaftliche Besitzung das Vorhandensein eines Wohnhauses mit Wirtschaftsgebäuden oder Wirtschaftsräumen erfordere und in seiner Entscheidung vom 27. Januar 1953 (V BLw 106/52, RechtdLandw 1953, 109 = MDR 1953, 287 [BGH 27.01.1953 - V BLw 106/52]) den Rechtssatz aufgestellt habe, daß die Hofstelle durch Stillegung allein ihre Zugehörigkeit zu dem landwirtschaftlichen Betrieb noch nicht verliere, daß dies vielmehr erst der Fall sei, wenn sie zu gewerblichen Zwecken umgebaut sei und nur noch diesen Zwecken diene.

  • BGH, 26.11.1952 - V BLw 45/52

    Erwerbsgartenbau. Hofeigenschaft

    Auszug aus BGH, 22.11.1956 - V BLw 42/56
    Unter einer solchen ist, wie der erkennende Senat in seiner Entscheidung vom 26. November 1952 (V BLw 45/52, BGHZ 8, 109 = RechtdLandw 1953, 16 = NJW 1953, 342 [BGH 26.11.1952 - V BLw 45/52] = MDR 1953, 91) ausgeführt hat, eine mit Wohn- und Wirtschaftsgebäuden bebaute Fläche zu verstehen, von der aus die Bewirtschaftung der zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammengefaßten Ländereien erfolgt und die den Mittelpunkt der Wirtschaft bildet.
  • BGH, 29.11.2013 - BLw 4/12

    Landwirtschaftsverfahren: Formerfordernis bei Beschlüssen; richterliche

    g) Ein maßgeblicher Gesichtspunkt ist der Wille des Erblassers, dass von seiner Hofstelle aus nie wieder Landwirtschaft betrieben werden kann oder soll (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 28. September 2000 - BLw 13/00, juris Rn. 4 aE; Beschluss vom 22. November 1956 - V BLw 42/56, RdL 1957, 43, 44; Wöhrmann, Landwirtschaftserbrecht, 10. Aufl., § 1 HöfeO Rn. 143).
  • BGH, 23.04.1968 - V BLw 4/68

    Hofeigenschaft einer Besitzung nach Veräußerung der Hofstelle - Wegfall von

    Das Oberlandesgericht hat jedoch den in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Rechtsgrundsatz angewandt, wonach eine hofbegründende Voraussetzung auch durch tatsächliche Geschehnisse wegfallen und dadurch eine Besitzung die Hofeigenschaft verlieren kann (vgl. Beschlüsse des Senats vom 27. Januar 1953 - V BLw 106/52, RdL 1953, 109, und vom 22. November 1956 - V BLw 42/56, RdL 1957, 43, 44; OLG Cello RdL 1957, 323, 324 f; 1965, 238 f; 1967, 41, 43; NdsRpfl 1967, 58, 59; Wöhrmann a.a.O. § 1 Rdn. 46 und RdL 1963, 332, 334; Schulte, DNotZ 1964, 601, 602).

    Der Senat hat in seinem Beschluß vom 22. November 1956 a.a.O. ausgeführt, für den Verlust der Hofeigenschaft sei wesentlich, daß der Zusammenhang zwischen den Ländereien und der Hofstelle endgültig unterbrochen und damit die landwirtschaftliche Betriebseinheit aufgelöst ist.

    Die Besitzaufgabe gehörte - zusammen mit der Abrede hinsichtlich des Übergangs von Rechten, Nutzungen, Gefahr, Lasten und Abgaben (§ 3 Abs. 2 des Kaufvertrags) - zu den Modalitäten des Gesamtgeschäfts, das vom Willen der Erblasserin zur Veräußerung getragen war (vgl. zum Willensmoment den Beschluß des Senats vom 22. November 1956 a.a.O. S, 44 Mitte), und hatte keine selbständige Bedeutung.

  • BGH, 11.12.1969 - V BLw 22/69

    Grundstücksübertragung durch gerichtlichen Übergabevertrag - Beerbung auf Grund

    Weiter bringt die Rechtsbeschwerde vor: Mit der Feststellung, der Vater der Beteiligten habe die Halbhöfnerstelle verpachtet und später an die Ehefrau R. verkauft, und mit der Bemerkung, die nur vorübergehende Selbstbewirtschaftung der Halbhöfnerstelle durch den Vater der Beteiligten reiche zur Annahme einer landwirtschaftlichen Betriebseinheit nicht aus, weiche das Oberlandesgericht von den Beschlüssen des Bundesgerichtshofs vom 23. April 1968 - V BLw 4/68 (NJW 1968, 1966) und vom 22. November 1956 - V BLw 42/56 (LM HöfeO § 1 Nr. 9) ab.

    Die Rechtsbeschwerde ist der Meinung, das Beschwerdegericht sei damit von dem angeführten Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 22. November 1956 a.a.O. abgewichen; die zeitweilige Verpachtung schließe die Eigenschaft als Hofstelle nicht aus; überdies habe das Oberlandesgericht festgestellt, daß der Vater der Beteiligten die Halbhöfnerstelle noch Beendigung der Verpachtung an die Eheleute Re. ein Jahr selbst bewirtschaftet habe.

  • BGH, 03.05.1957 - V BLw 52/56

    Rechtsmittel

    Im Beschluß vom 27. Januar 1953 (V BLw 106/52, RechtdLandw 1953, 109) hat der Senat in einem Fall, in dem die Hofstelle seit 1922 für den landwirtschaftlichen Betrieb stillgelegt war und die Ländereien verpachtet waren, ausgeführt, daß eine Hofstelle durch Stillegung allein ihren Charakter als "geeignete" Hofstelle im Sinne des § 1 HöfO nicht verliere und deshalb trotz Verpachtung der Ländereien und Nichtnutzung der Hofstelle sei 1922 der gesamte Grundbesitz während der Geltung des Reichserbhofgesetzes Erbhof geworden sein könne (vgl. auch Beschluß vom 22. November 1956, V BLw 42/56).
  • BGH, 31.10.1978 - V BLw 5/78

    Zulässigkeit der Revision trotz Nichtzulassung durch das Oberlandesgericht im

    BGH Beschluß vom 22. November 1956 - V BLw 42/56 -, RdL 1957, 43 ff;.
  • BGH, 28.05.1963 - V BLw 13/62

    Rechtsmittel

    Die Rechtsbeschwerde macht geltend, das Oberlandesgericht sei bei der Beurteilung des Sachverhalts von den Entscheidungen des Senats vom 27. Januar 1953 (V BLw 106/52 p RdL 1953, 109 = LM Nr. 4 zu § 3 LVO) und 22. November 1956 (V BLw 42/56, RdL 1957, 43 = LM Nr. 9 zu § 1 HöfeO) abgewichen.
  • BGH, 18.04.1975 - V BLw 2/75

    Verlust der Hofeigenschaft eines Betriebes - Berücksichtigung der

    Weiter macht die Rechtsbeschwerde geltend, das Oberlandesgericht sei von der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 22. November 1956 - V BLw 42/56 (RdL 1957, 43 f) abgewichen.
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