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   BGH, 24.04.1951 - V BLw 97/49   

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https://dejure.org/1951,1060
BGH, 24.04.1951 - V BLw 97/49 (https://dejure.org/1951,1060)
BGH, Entscheidung vom 24.04.1951 - V BLw 97/49 (https://dejure.org/1951,1060)
BGH, Entscheidung vom 24. April 1951 - V BLw 97/49 (https://dejure.org/1951,1060)
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 06.02.1980 - V BLw 6/79

    Feststellung des Hofeserben - Stellung eines sippengebundenen Anerben

    BGH Beschluß v. 24. April 1951 - V BLw 97/49 = RdL 1951, 247.

    Als Abweichung von den Entscheidungen des Bundesgerichtshofes vom 11. Oktober 1961 - V BLw 13/60 = NJW 1962, 42 = BGHZ 36, 42 und vom 24. April 1951 - V BLw 97/49 = RdL 1951, 247 sehen die Beteiligten zu 2 und 6 an, daß das Oberlandesgericht bei Beurteilung der Frage, ob der Hof von der Beteiligten zu 2 stamme, die Arbeitsleistungen und Aufwendungen der Beteiligten zu 2 für den Hof als nicht berücksichtigungsfähig erachtet hat.

    Im Senatsbeschluß vom 24. April 1951 a.a.O. ist allerdings die Rede davon, daß als Merkmal für die Herkunft des Hofes nicht die durch Arbeit und Leben auf dem Hofe begründete Verbundenheit angesehen werden könne.

  • BGH, 11.12.1956 - V BLw 30/56

    Ausmärkergrundstücke

    Der erkennende Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 24. April 1951 (V BLw 97/49, RechtdLandw 1951, 247) verschiedene Gesichtspunkte herausgestellt, die bei der Beantwortung der Frage nach der Herkunft eines Hofes von Bedeutung sein können.
  • BGH, 11.10.1961 - V BLw 13/60

    Ehegattenhof

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  • BGH, 03.05.1955 - V BLw 78/54

    Rechtsmittel

    Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 24. April 1951 (V BLw 97/49 DRspr II (282) Bl 56 = RechtdLandw 1951, 247) stellt im Hinblick auf § 5 HöfeO Richtlinien auf, nach welchen Gesichtspunkten die Frage zu beurteilen ist, von wem der Hof stammt.
  • BGH, 06.02.1962 - V BLw 7/61

    Antrag auf Erteilung eines Hoffolgezeugnisses - Vererbung eines Hofes - Vorliegen

    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 24. April 1951 (V BLw 97/49, RdL 1951, 247) verschiedene Gesichtspunkte herausgestellt, die bei Beantwortung der Frage nach der Herkunft des Hofes von Bedeutung sein können.
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