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   BVerwG, 27.04.1967 - V C 153.65   

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https://dejure.org/1967,618
BVerwG, 27.04.1967 - V C 153.65 (https://dejure.org/1967,618)
BVerwG, Entscheidung vom 27.04.1967 - V C 153.65 (https://dejure.org/1967,618)
BVerwG, Entscheidung vom 27. April 1967 - V C 153.65 (https://dejure.org/1967,618)
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Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 27, 14
  • MDR 1967, 966
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 07.12.1966 - V C 47.64

    Verbreitung jugendgefährdender Schriften - Einschränkung der Zensur durch den

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1967 - V C 153.65
    Wie der erkennende Senat in seiner Entscheidung vom 7. Dezember 1966 - BVerwG V C 47.64 - (MDR 1967, 520) ausgeführt hat, dient das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften dem Schutz der durchschnittlichen Kinder oder Jugendlichen.

    Es kann dahingestellt bleiben, ob das Berufungsgericht die indizierte Druckschrift im Sinne der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. hierzu das Urteil vom 7. Dezember 1966 - BVerwG V C 47.64 -) als unsittlich, d.h. als nach Inhalt und Ausdruck objektiv geeignet, in sexueller Hinsicht das Scham- und Sittlichkeitsgefühl gröblich zu verletzen, angesehen hat, oder ob die Druckschrift nach der Auffassung des Berufungsgerichts, ohne in dem dargelegten Sinne unsittlich zu sein, nur geeignet sein soll, Kinder oder Jugendliche sittlich zu gefährden.

  • BVerwG, 08.03.1977 - I C 39.72

    Versandhandel mit und (neutrale) Werbung für indizierte Schriften

    Mit der Frage, ob die Bundesprüfstelle ordnungsgemäß besetzt ist, wenn an der Entscheidung ein von der Regierung desjenigen Landes ernannter Beisitzer mitwirkt, dessen oberste Jugendbehörde den Indizierungsantrag gestellt hat, hat sich, das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 27. April 1967 - BVerwG V C 153.63 - (BVerwGE 27, 14) bereits einmal befasst und dazu ausgeführt (S. 16):.
  • BVerwG, 11.10.1967 - V C 26.67

    Erledigung des Indizierungsverfahrens durch Einziehung und Unbrauchbarmachung im

    Über die Eignung eines Buches zur Jugendgefährdung braucht aber, wie der erkennende Senat in seinen Urteilen vom 7. Dezember 1966 (BVerwG 25, 318) und vom 27. April 1967 - BVerwG V C 153.65 - ausgeführt hat, ein Sachverständigenbeweis nicht erhoben zu werden, wenn dies eindeutig ist.
  • VG Darmstadt, 29.11.1990 - II/3 E 530/87

    Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses des Hessischen Ministers für

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