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   BVerwG, 09.09.1960 - V C 4.60   

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BVerwG, 09.09.1960 - V C 4.60 (https://dejure.org/1960,474)
BVerwG, Entscheidung vom 09.09.1960 - V C 4.60 (https://dejure.org/1960,474)
BVerwG, Entscheidung vom 09. September 1960 - V C 4.60 (https://dejure.org/1960,474)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1961, 90
  • DVBl 1961, 345
  • DÖV 1961, 154
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BFH, 22.07.1977 - III B 34/74

    Die Aufhebung der Vollziehung ist auch bei "freiwilliger" Zahlung der Steuer

    Der Begriff der Vollziehung umfaßt damit die gesamte Durchführung des Verwaltungsakts (vgl. BVerwG- Beschluß vom 9. September 1960 V C 4/60, NJW 1961, 90; OVG Münster Beschluß vom 29. August 1956 IV B 701/56, Juristenzeitung 1956 S. 728; Redeker-von Oertzen, a. a. O., § 80 Anm. 47; Schunck-De Clerck, Kommentar zur Verwaltungsgerichtsordnung, 3. Aufl., § 80 Anm. 5 d; Kammer, Deutsches Verwaltungsblatt 1953 S. 612).
  • OVG Brandenburg, 11.08.1999 - 4 B 56/99

    Bestehen einer Pflicht zum Unterlassen jeder der Verwirklichung eines

    Das aus dem Fehlen der Vollziehbarkeit ableitbare Verwirklichungs- und Ausnutzungsverbot betrifft nicht nur Maßnahmen im Sinne des Verwaltungsvollstreckungsrechts (BVerwG, NJW 1961, 90 [91]), sondern bewirkt, dass während der Dauer des durch die Anfechtung des Verwaltungsaktes herbeigeführten Schwebezustandes die Verwirklichung jeder Maßnahme zu unterlassen ist, die der Verwirklichung des Verwaltungsaktes dient (OVG Koblenz, NJW 1977, 595 [596]).

    Ob an der Auffassung des BVerwG allerdings noch festzuhalten ist, nachdem der BFH, der zuvor die Aufrechnung ebenfalls für keine Vollziehung gehalten hatte (BFHE 151, 304 [310 f.]), an dieser Auffassung jedenfalls für den Bereich des Steuerrechts mit Blick auf einen weiten Vollziehungsbegriff, der auch die freiwillige Zahlung aufgrund eines Steuerbescheids erfasst (BFHE 178, 11 [14] - NJW 1995, 3008 L; ähnlich BVerwG, NJW 1961, 90; vgl. auch Kopp/Schenke, VwGO, 11. Aufl., § 80 Rdnr. 179), nicht mehr festhält (BFHE 178, 306 [310] = NJW 1996, 215 L), kann dahinstehen; denn - wie dargestellt - liegt die faktische Vollziehung bereits in der (Teil)Kündigung des Darlehensvertrags vom 15.2.1999.

  • OVG Brandenburg, 23.03.2005 - 4 B 29/04

    Antrag auf Aufnahme einer privaten Kindertagesstätte in den Bedarfsplan;

    Denn nach der Rechtsprechung des Senats (z.B. Beschluss vom 11. August 1999 - 4 B 56/99 -, NVwZ 2000, 577) begründet die aufschiebende Wirkung eines Rechtsmittels gem. § 80 Abs. 1 VwGO ein umfassendes Verwirklichungs- und Ausnutzungsverbot, das nicht nur Maßnahmen im Sinne des Verwaltungsvollstreckungsrechts betrifft (BVerwG, Beschluss vom 9. September 1960 - V C 4.60 -, NJW 1961, 90, 91), sondern bewirkt, dass während der Dauer des durch die Anfechtung des Verwaltungsaktes herbeigeführten Schwebezustandes jede Maßnahme zu unterlassen ist, die der Verwirklichung des Verwaltungsaktes dient (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 31. Mai 1976 - 1 B 2/76 - NJW 1977, 595, 596).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.1992 - 11 S 1995/91

    Wirkungen der beschäftigungsrechtlichen Stellung von Familienangehörigen

    Sie kommt auch dann zur Anwendung, wenn die Vollziehung nicht durch Vollstreckungsmaßnahmen, sondern freiwillig erfolgt ist (BVerwG, Beschluß vom 9.9.1960, NJW 61 S. 90).
  • OVG Bremen, 04.03.2005 - 1 B 493/04

    Ausweisung; Rechtsschutzbedürfnis für einstweiligen Rechtsschutz bei freiwilliger

    Auch durch einen solchen Druck bewirkte "freiwillige" Befolgung eines Verwaltungsakts ist der Behörde nämlich als Vollziehungsmaßnahme zuzurechnen (BVerwG, Beschl. v. =.9.09.1960 - V C 4.60 -, NJW 1961, 90f.; BayVGH, Beschl. v. 25.08.1989 - 23 CS 89.02090 u.a. - , NVwZ-RR 1990, 328 ; HessVGH, Beschl. v. 26.09.1994 - 5 TH 595/93 - , NVwZ 1995, 1027: Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl. 2003, Rn 179 zu § 80; Schoch, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Rn 232 zu § 80).
  • BFH, 27.01.1977 - IV B 72/74

    Keine Aussetzung der Vollziehung eines endgültigen Bescheides, soweit Zahlungen

    Damit ist dem Interessenausgleich, dem das Rechtsinstitut der Aussetzung der Vollziehung dient, Genüge getan (vgl. hierzu auch die Entscheidung des BVerwG vom 9. September 1960 V C 4/60, NJW 1961, 90, und des BFH VI B 51/69).
  • VGH Hessen, 14.03.1989 - 12 TH 741/89

    Abschiebungsandrohung; freiwillige Ausreise; Antragswiederholung;

    Indem der Antragsteller nach Abfassung, aber vor Eingang des Widerspruchs bei der Ausländerbehörde die Bundesrepublik Deutschland verließ, um der ihm sofort vollziehbar angedrohten Abschiebung zu entgehen und das ihm aufgegebene Sichtvermerksverfahren beim Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Zagreb durchzuführen, war zwar die Androhung der zwangsweisen Abschiebung zunächst gegenstandslos geworden, weil der Antragsteller damit die Handlung, von deren Nichtvornahme die Zwangsvollstreckungsmaßnahme Abschiebung abhing, freiwillig vornahm (vgl. dazu: Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 3. Aufl., 1986, Rdnr. 679; BVerwG, 09.09.1960 - V C 4/60 -, NJW 1961, 90; Hess. VGH, 20.03.1964 - B IV 53/63 -, DVBl. 1964, 690).
  • BFH, 29.03.1972 - II B 38/71

    Freiwillige Zahlungen - Steuerbescheid - Aussetzung der Vollziehung -

    Vielmehr liegt es näher, anzunehmen, daß mit der Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheids die Vollziehbarkeit seines Leistungsgebots ausgesetzt wird, und daß diese Anordnung, sofern sie einem bereits erfüllten Leistungsgebot gegenüber erfolgt, zur Rückzahlung des geleisteten Betrages verpflichtet (vgl. Beschluß des BFH II B 41/67 vom 14. Mai 1968, BFH 92, 179 [184 ff.], BStBl II 168, 503), wie auch gemäß § 80 Abs. 5 der Verwaltungsgerichtsordnung einem bereits vollzogenen oder "freiwillig" erfüllten Verwaltungsakt gegenüber die Anordnung ergehen kann, daß dessen Wirkung aufgehoben wird (Beschluß des BVerwG V C 4/60 vom 9. September 1960, NJW 1961, 90).
  • BFH, 20.04.1971 - VII B 114/70

    Aussetzung der Vollziehung - Aufhebung der Vollziehung - Rechtsgestaltender

    Dieselbe Unterscheidung liegt im übrigen auch zahlreichen Entscheidungen anderer Senate des BFH zugrunde (vgl. Beschlüsse I B 3/66 vom 9. August 1966, BFH 86, 723, BStBl III 1966, 646; III B 55/67 vom 10. Mai 1968, BFH 92, 472, BStBl II 1968, 610; II B 21/68 vom 4. März 1969, BFH 94, 571, BStBl II 1969, 264; V B 8/69 vom 19. Juni 1969, BFH 96, 44, BStBl II 1969, 527 -- ebenso ferner Beschluß des BVerwG V C 4/60 vom 9. September 1960, NJW 1961, 90 --).
  • BFH, 15.02.1967 - I B 30/66

    Beurteilung von freiwillige Zahlungen als Vollziehung der Steuerbescheide

    Diesen Ausgleich der beiderseitigen Interessen hält auch das Bundesverwaltungsgericht im Beschluß V C 4/60 vom 9. September 1960 (Neue Juristische Wochenschrift 1961 S. 90) für entscheidend, wenn es die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage "auch bei freiwillig vollzogenen Verwaltungsakten" für gegeben erklärt (siehe auch die Kommentare zur Verwaltungsgerichtsordnung von Koehler, Anm. III, 1 zu § 80; Redecker-v. Oertzen, 2. Aufl., Anm. 39 zu § 80; Schunk-De Clerck, Anm. 5 c zu § 80, die auf diesen Beschluß verweisen).
  • BFH, 04.03.1969 - II B 21/68

    Auslegung des Begriffs der Erfüllung einer Steuerschuld "zur Vermeidung von

  • VG Berlin, 25.05.1979 - 8 A 455.78

    Öffentliche Abgabe iSv VwGO § 80 Abs 2 S 1 - Schwerbehindertenausgleichsabgabe

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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.12.1960 - V C 4.60   

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https://dejure.org/1960,2652
BVerwG, 07.12.1960 - V C 4.60 (https://dejure.org/1960,2652)
BVerwG, Entscheidung vom 07.12.1960 - V C 4.60 (https://dejure.org/1960,2652)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Dezember 1960 - V C 4.60 (https://dejure.org/1960,2652)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • BVerwG, 23.03.1961 - III C 264.59

    Rechtsmittel

    Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 7. Dezember 1960 - BVerwG V C 4.60 - ausgesprochen hat, können deshalb auf die nach § 21 a RFV übergeleiteten Ansprüche nicht die Vorschriften der Verordnung über den Ersatz von Fürsorgekosten vom 30. Januar 1951 (BGBl. I S. 154) - FürsKostErsVO - einschließlich des § 4 FürsKostErsVO angewandt werden, da diese Verordnung nur die Ersatzansprüche, nicht aber die Überleitung regelt.
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