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   BVerwG, 02.07.1969 - V C 88.68   

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BVerwG, 02.07.1969 - V C 88.68 (https://dejure.org/1969,191)
BVerwG, Entscheidung vom 02.07.1969 - V C 88.68 (https://dejure.org/1969,191)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Juli 1969 - V C 88.68 (https://dejure.org/1969,191)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Hilfeleistung im Eilfall - Erstattungspflichten zwischen dem Träger der Sozialhilfe und dem der Sozialversicherung - Voraussetzung für die Entstehung des Abwälzungsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 32, 279
  • DÖV 1969, 791
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 22.02.1967 - V C 143.66

    Neuberechnung der Ausbildungshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) aus

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1969 - V C 88.68
    Durch die Einräumung eines Ersatzanspruchs soll hier das Rangverhältnis zwischen Sozialversicherung und Fürsorge nachträglich wiederhergestellt werden, eine Erscheinung, die auch sonst im Sozialrecht zu beobachten ist (siehe z.B. für die Ausbildungshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Februar 1967 - BVerwGE 26, 221 - und für die betriebliche Altersfürsorge Urteil vom 21. September 1966 - BVerwG V C 91.65 - [ZfSH 1967, 49 = FEVS 15, 81]).
  • BVerwG, 21.09.1966 - V C 91.65

    Anspruch auf Gewährung von Beihilfe aus diesen Richtlinien - Widerrufbarkeit der

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1969 - V C 88.68
    Durch die Einräumung eines Ersatzanspruchs soll hier das Rangverhältnis zwischen Sozialversicherung und Fürsorge nachträglich wiederhergestellt werden, eine Erscheinung, die auch sonst im Sozialrecht zu beobachten ist (siehe z.B. für die Ausbildungshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Februar 1967 - BVerwGE 26, 221 - und für die betriebliche Altersfürsorge Urteil vom 21. September 1966 - BVerwG V C 91.65 - [ZfSH 1967, 49 = FEVS 15, 81]).
  • BSG, 30.01.1962 - 2 RU 219/59

    Anspruch einer Versorgungsverwaltung gegen den Träger einer Unfallversicherung

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1969 - V C 88.68
    Unter dem Abwälzungsanspruch versteht das Bundessozialgericht (siehe etwa BSGE 16, 151 [156]) den Erstattungsanspruch, der entsteht, wenn ein nicht verpflichteter Rechtsträger anstelle eines verpflichteten einem berechtigten Dritten Hilfe geleistet hat.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2006 - 1 A 3106/04

    Anspruch auf die Erstattung von beamtenrechtlichen Beihilfeleistungen;

    Dies offen lassend: BVerwG, Urteil vom 2.7.1969 - V C 88.68 -, BVerwGE 32, 279.

    hierzu neben der Rechtsprechung des BSG etwa BVerwG, Urteile vom 2.7.1969 - V C 88.68 -, a.a.O., vom 17.9.1970 - II C 48.68 -, BVerwGE 36, 108, und vom 30.11.1972 - V C 87.72 -, BVerwGE 41, 216; Bay. VGH, Urteil vom 1.2.2006 - 14 B 00.2202 - Hess. VGH, Urteil vom 16.5.1986 - IX OE 53/82 -, NVwZ 1987, 822; Wallerath, Das System der öffentlich-rechtlichen Erstattungsansprüche, DÖV 1972, 221 (224 ff.); Ossenbühl, Der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch, NVwZ 1991, 513 (515).

    insbesondere BVerwG, Urteil vom 2.7.1969 - V C 88.68 -, a.a.O. Jedenfalls an der ersten und der dritten Voraussetzung fehlt es hier.

    BVerwG, Urteil vom 2.7.1969 - V C 88.68 -, a.a.O.

    BVerwG, Urteil vom 2.7.1969 - V C 88.68 -, a.a.O. In diesem Merkmal weist der Abwälzungsanspruch den gleichen Grundgedanken auf, wie er der im zivilrechtlichen Bereicherungsrecht - ausnahmsweise - zugelassenen sogenannten Durchgriffskondiktion zugrunde liegt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2006 - 1 A 3105/04
    Dies offen lassend: BVerwG, Urteil vom 2. Juli 1969 - V C 88.68 -, BVerwGE 32, 279.

    vgl. hierzu neben der Rechtsprechung des BSG etwa BVerwG, Urteile vom 2. Juli 1969 - V C 88.68 -, a. a. O., vom 17. September 1970 - II C 48.68 -, BVerwGE 36, 108, und vom 30. November 1972 - V C 87.72 -, BVerwGE 41, 216; Bayerischer VGH, Urteil vom 1. Februar 2006 - 14 B 00.2202 - Hessischer VGH, Urteil vom 16. Mai 1986 - IX OE 53/82 -, NVwZ 1987, 822; Wallerath, Das System der öffentlich-rechtlichen Erstattungsansprüche, DÖV 1972, 221 (224 ff.); Ossenbühl, Der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch, NVwZ 1991, 513 (515).

    vgl. insbesondere BVerwG, Urteil vom 2. Juli 1969 - V C 88.68 -, a. a. O.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Juli 1969, a. a. O..

    vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Juli 1969 - V C 88.68 -, a. a. O.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.02.2008 - 2 A 11288/07

    Land muss Lehrern Schulbücher kostenlos zur Verfügung stellen

    Er folgt den bereicherungsrechtlichen Regeln über die sogenannte Durchgriffskondiktion und entsteht, wenn ein nicht verpflichteter Rechtsträger des öffentlichen Rechts an Stelle des an sich hierzu Verpflichteten einem berechtigten Dritten Leistungen erbringt (vgl. zu den Einzelheiten: BVerwGE 32, 279 [281]; BVerwG, Urteil vom 27. September 2007, DokBer 2008 S. 43).
  • VG Frankfurt/Oder, 12.03.2013 - 6 KE 12/13

    Kindergartenrecht; Heimrecht

    bb) Zu den öffentlich-rechtlichen Erstattungsansprüchen gehören auch sogenannte Abwälzungsansprüche als so genannte öffentlich-rechtliche Erstattungsansprüche eigener Art, die entstehen, wenn ein nicht verpflichteter Rechtsträger einem leistungsberechtigten Bürger (Dritten) anstelle des stärker oder allein verpflichteten Rechtsträgers Hilfe geleistet bzw. Sozialleistungen gewährt hat (vgl. grundlegend für das Verwaltungsrecht: BVerwG, Urteil vom 02. Juli 1969 - 5 C 88/68 - BVerwGE 32, 279, [281 f.] im Anschluss an das Bundessozialgericht [BSG], Urteile vom 30. Januar 1962 - 2 RU 219/59 - DÖV 1962, 463 und vom 11. Dezember 1968 - 10 RV 606/65 - zitiert nach Juris, Rdnrn. 23 f.; Ossenbühl, NVwZ 1991, 513, [515]; Wallerath, DÖV 1972, 221, [224/225]).

    Für die Anspruchssituation des Abwälzungsanspruches ist es kennzeichnend, dass von zwei alternativ zuständigen Leistungsträgern nur einer verpflichtet ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Juli 1969 - 5 C 88/68 - a. a. O., S. 281 f.).

    Streng genommen könnte der Ausgleich dadurch herbeigeführt werden, dass der Leistungsberechtigte im Sinne des § 2 Abs. 1 SGB I die erhaltene Leistung zunächst demjenigen Leistungsträger zu erstatten hat, der sie zu Unrecht bewirkt hat, und sie wiederum von demjenigen Leistungsträger verlangen kann, der leisten muss; statt dieses Umweges der über den Sozialleistungsberechtigten laufenden Erstattungs- und Leistungsansprüche ersetzt der Abwälzungsanspruch die Erstattung durch eine unmittelbare rechnerische Umschichtung von Sozialleistungen zwischen zwei Sozialleistungsträgern (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Juli 1969 - 5 C 88/68 - a. a. O., S. 281 f.; BSG, Urteil vom 30. Januar 1962 - 2 RU 219/59 - a. a. O., S. 464; Ossenbühl, NVwZ 1991, 513, [515]; Wallerath DÖV 1972, 221, [225]).

  • BVerwG, 19.06.1980 - 5 C 26.79

    Aufwandserstattung - AOK - Versicherungspflichtiges Mitglied - Krankengeld -

    Eine Allgemeine Ortskrankenkasse, die ihrem Versicherungspflichtigen Mitglied ohne Rechtsgrund Krankengeld zahlt und die rechtswidrige Leistung von ihrem Mitglied nicht zurückfordern kann, hat keinen Anspruch darauf, daß der Träger der Sozialhilfe ihr den Aufwand erstattet (Bestätigung von BVerwGE 32, 279).

    Die hierauf erhobene Klage hat das Verwaltungsgericht unter Berufung auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Juli 1969 (BVerwGE 32, 279; FEVS 16, 444; NDV 1969, 292; ZfSH 1970, 22) abgewiesen.

    Die Streitigkeit ist dem öffentlichen Recht zuzuordnen, nichtverfassungsrechtlicher Art und auch nicht einem anderen Gericht zur Entscheidung zugewiesen (BVerwGE 32, 279; Bundessozialgericht, Urteil vom 8. Oktober 1969 - SozR SGG § 51 Nr. 45; FEVS 17, 70; NDV 1970, 26; ZfSH 1970, 115).

  • BVerwG, 27.09.2007 - 2 C 14.06

    Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch; Ausgleichs- oder Abwälzungsanspruch;

    Er erfordert eine alternative Zuständigkeit der beiden öffentlich-rechtlichen Leistungsträger, einen einheitlichen, die Leistungspflicht auslösenden Vorgang und er muss sich als Ersatz der ansonsten über die Berechtigten laufenden Erstattungs- und Leistungsansprüche durch die rechnerische Umschichtung der Leistungen unter zwei Leistungsträgern darstellen (Urteil vom 2. Juli 1969 - BVerwG 5 C 88.68 - BVerwGE 32, 279 = Buchholz 436.0 § 90 BSHG Nr. 4).

    Ist - wie vorliegend - aus Rechtsgründen eine solche Erstattungs- und Leistungspflicht in den einzelnen Leistungsschienen nicht mehr gegeben, kann dies nicht durch einen Durchgriff überspielt werden (vgl. zu dieser Voraussetzung Urteil vom 2. Juli 1969 - BVerwG 5 C 88.68 - a.a.O.).

  • BVerwG, 17.09.1970 - II C 48.68

    Keine Einrede der Entreicherung bei Anspruch des Bundes gegen Gemeinde

    Verhältnis zwischen Körperschaften des öffentlichen Rechts allgemein gilt (vgl. hierzu BVerwGE 32, 279 [282]).
  • BVerwG, 09.06.1975 - VI C 163.73

    Anforderungen an die Erstattung von Hinterbliebenenbezügen an Angehörige eines

    Die bürgerlich-rechtlichen Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag ( §§ 677 ff. BGB) sind zwar im öffentlichen Recht entsprechend anzuwenden (vgl. u.a. BVerfGE 18, 429 [BVerfG 31.03.1965 - 2 BvL 17/63] [436]; BVerwGE 27, 314 [BVerwG 16.08.1967 - VI C 76/64] [318]; 32, 279 [280]; ferner Klein in DVBl. 1968, 166 ff.).
  • BGH, 03.10.1985 - III ZR 60/84

    Rechtsweg für Ansprüche aus culpa in contrahendo im Zusammenhang mit einem

    Soweit die Klägerin an die Beklagte Zahlungen geleistet hat, geschah das ausschließlich im öffentlich-rechtlich einzuordnenden Bereich der Erschließungs- und Folgekostenregelung, also aufgrund eines Sachverhalts, der im öffentlichen Recht wurzelt (vgl. BVerwGE 32, 279, 280; Senatsurteil vom 22. Februar 1971 - III ZR 205/67 = NJW 1971, 1218; VGH Mannheim NJW 1977, 1843 ; Kopp aaO § 40 Rn. 26 m.w.Nachw.).
  • BVerwG, 27.09.2007 - 2 C 15.06

    Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch für geleistete Beihilfeleistungen an

    Er erfordert eine alternative Zuständigkeit der beiden öffentlich-rechtlichen Leistungsträger, einen einheitlichen, die Leistungspflicht auslösenden Vorgang und er muss sich als Ersatz der ansonsten über die Berechtigten laufenden Erstattungs- und Leistungsansprüche durch die rechnerische Umschichtung der Leistungen unter zwei Leistungsträgern darstellen (Urteil vom 2. Juli 1969 BVerwG 5 C 88.68 BVerwGE 32, 279 = Buchholz 436.0 § 90 BSHG Nr. 4).

    Ist wie vorliegend aus Rechtsgründen eine solche Erstattungs- und Leistungspflicht in den einzelnen Leistungsschienen nicht mehr gegeben, kann dies nicht durch einen Durchgriff überspielt werden (vgl. zu dieser Voraussetzung Urteil vom 2. Juli 1969 BVerwG 5 C 88.68 a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 19.03.2019 - 2 LB 182/16

    Abwälzungsanspruch; Aufwendungsersatzanspruch; Aufwendungskondiktion;

  • OVG Thüringen, 17.08.2000 - 4 ZKO 1145/97

    Abfallbeseitigungsrecht; Abfallbeseitigungsrecht; Berufung; Zulassung;

  • BVerwG, 17.05.1973 - V C 108.72

    Tuberkulosehilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) - Beschränkung eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2007 - 16 A 2203/05

    Ansehung des Pflegewohngeldes nach dem Pflegegesetz NRW (PfG NRW) als

  • BVerwG, 13.02.1992 - 8 B 1.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Aufwendungsersatzanspruch eines

  • VGH Bayern, 29.08.2005 - 12 BV 02.3269

    Bewilligung von Zuschüssen zur Deckung der Kosten der Unterbringung von Schülern

  • OLG Naumburg, 25.07.2001 - 12 W 22/01

    Unzulässiger Rechtsweg - keine Abweisung durch Versäumnisurteil - sofortige

  • OVG Thüringen, 20.08.2008 - 3 KO 1021/04

    Zur Frage eines Erstattungsanspruchs des Trägers des Rettungsdienstes gegen die

  • VGH Bayern, 29.08.2005 - 12 BV 03.12

    Bewilligung von Zuschüssen zur Deckung der Kosten der Unterbringung von Schülern

  • VGH Bayern, 29.08.2005 - 12 BV 02.3270

    Bewilligung von Zuschüssen zur Deckung der Kosten der Unterbringung von Schülern

  • VGH Bayern, 29.08.2005 - 12 BV 03.8

    Bewilligung von Zuschüssen zur Deckung der Kosten der Unterbringung von Schülern

  • VG Münster, 25.05.2004 - 4 K 3627/00

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Erstattung von erbrachten

  • VGH Baden-Württemberg, 07.06.1984 - 11 S 2127/81

    Schwimmunterricht; Personalkosten; Ersatzanspruch aus Geschäftsführung ohne

  • BVerwG, 24.11.1983 - 6 C 211.80

    Erstattung von Ausgleichsleistungen - Erlöschensvorschrift - Erstattungsanspruch

  • BVerwG, 30.11.1972 - V C 87.72

    Klage auf Zahlung von Behandlungskosten - Zuständigkeit für die Heilbehandlung

  • VG Düsseldorf, 20.03.2006 - 23 K 4191/03

    Versorgungslasten für Beamten der Straßenbauverwaltung; Erstattungsanspruch

  • BVerwG, 17.07.1973 - V C 4.73

    Zur Frage der Erstattung von Umschulungskosten durch die Kriegsopferfürsorge

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