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   BVerwG, 27.03.1963 - V C 96.62   

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BVerwG, 27.03.1963 - V C 96.62 (https://dejure.org/1963,57)
BVerwG, Entscheidung vom 27.03.1963 - V C 96.62 (https://dejure.org/1963,57)
BVerwG, Entscheidung vom 27. März 1963 - V C 96.62 (https://dejure.org/1963,57)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 16, 23
  • MDR 1963, 703
  • DVBl 1963, 679
  • DÖV 1963, 701
 
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 24.05.1962 - IV CB 40.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.03.1963 - V C 96.62
    Unerörtert kann dabei im vorliegenden Zusammenhang bleiben, ob das Unterlassen einer notwendigen Beiladung auch dann einen von Amts wegen zu berücksichtigenden Verfahrensmangel darstellt, wenn die Beizuladenden keine widerstreitenden Interessen verfolgen (dazu Beschluß des IV. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Mai 1962 - BVerwG IV CB 40.62 = ZLA 1962 S. 218).
  • BVerwG, 19.03.1956 - V C 265.54
    Auszug aus BVerwG, 27.03.1963 - V C 96.62
    Aus demselben Grund wird auch die Nichtbeteiligung eines notwendigen Streit genossen als ein von Amts wegen zu beachtender Verfahrensmangel angesehen (BVerwGE 3, 208; siehe auch Stein-Jonas-Schönke, ZPO, 18. Auflage, Anm. IV 2 a zu § 559).
  • BVerwG, 22.09.2004 - 6 C 29.03

    Finanzdienstleistungsaufsicht; Finanzportfolioverwaltung; Gesellschaft

    Von Amts wegen in der Revision zu berücksichtigende Verfahrensmängel sind neben dem Fehlen der Prozessvoraussetzungen solche Verfahrensfehler, die auf das Verfahren in der Revisionsinstanz so fortwirken, dass ein auf die Sache eingehendes Revisionsurteil nicht möglich ist (Urteil vom 27. März 1963 - BVerwG 5 C 96.62 -, BVerwGE 16, 23 ).
  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 30.84

    Entbehrlichkeit der Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Bindungswirkung

    Der Entscheidung vom 27. März 1963 - BVerwG 5 C 96.62 - (BVerwGE 16, 23 ) lag ein Fall zugrunde, in dem der 5. Senat eine Rechtskrafterstreckung auch des das Klagebegehren eines Miterben abweisenden Urteils auf nicht beigeladene andere Miterben für geboten hielt.

    Es handelte sich somit um Fälle, in denen der durch das Unterbleiben der notwendigen Beiladung entstandene Verfahrensmangel "auf das Verfahren in der Revisionsinstanz derart fortwirkt, daß ein auf die Sache eingehendes Revisionsurteil nicht möglich ist" (Urteil vom 27. März 1963 a.a.O.).

  • BVerwG, 24.10.2013 - 7 C 13.12

    Keine Klärung im Streit um Schutzmaßnahmen beim Anbau von gentechnisch

    Die Unzulässigkeit der Klage des Klägers zu 1 hat das Revisionsgericht von Amts wegen zu berücksichtigen (2.); sie steht einer Überprüfung des angefochtenen Urteils in der Sache entgegen (Urteile vom 27. März 1963 - BVerwG 5 C 96.62 - BVerwGE 16, 23 = Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 1 S. 2, vom 14. Dezember 1978 - BVerwG 5 C 1.78 - BVerwGE 57, 204 = Buchholz 436.36 § 12 BaföG Nr. 6 S. 22 und vom 28. Februar 1985 - BVerwG 2 C 14.84 - BVerwGE 71, 73 = Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 126 S. 10).
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   BVerwG, 07.02.1962 - V C 96.62   

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