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   BFH, 16.06.2009 - V E 1/09   

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https://dejure.org/2009,10396
BFH, 16.06.2009 - V E 1/09 (https://dejure.org/2009,10396)
BFH, Entscheidung vom 16.06.2009 - V E 1/09 (https://dejure.org/2009,10396)
BFH, Entscheidung vom 16. Juni 2009 - V E 1/09 (https://dejure.org/2009,10396)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Anforderungen an eine Erinnerung; Beweiskraft der Postzustellungsurkunde

  • Judicialis

    GKG § 66 Abs. 8; ; ZPO § 418 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 66 Abs. 8; ZPO § 418 Abs. 1
    Ausgestaltung der Statthaftigkeit einer Erinnerung gegen einen Gerichtskostenansatz

  • datenbank.nwb.de

    Einwendungen gegen die Kostenrechnung; Beweiskraft der Postzustellungsurkunde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 24.04.2007 - VIII B 249/05

    NZB: Tatbestandsberichtigung; PZU als öffentliche Urkunde

    Auszug aus BFH, 16.06.2009 - V E 1/09
    Soweit der Kostenschuldner die angeblich nicht erfolgte Zustellung des Senatsbeschlusses vom 22. Juli 2008 geltend macht, begründet die Postzustellungsurkunde gemäß § 418 Abs. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) den vollen Beweis der in ihr bekundeten Tatsachen (z.B. BFH-Beschluss vom 24. April 2007 VIII B 249/05, BFH/NV 2007, 1465).

    Die bloße Behauptung des Zustellungsadressaten, er habe die Mitteilung über die Niederlegung nicht erhalten, reicht zur Entkräftung nicht aus (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile in BFH/NV 2007, 1465; vom 10. November 2003 VII B 366/02, BFH/NV 2004, 509, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 12.08.2008 - X E 7/08

    Erinnerung gegen Kostenrechnung - Vertretungszwang bei Einlegung einer Erinnerung

    Auszug aus BFH, 16.06.2009 - V E 1/09
    Mit der Erinnerung können nur Einwendungen erhoben werden, die sich gegen die Kostenrechnung selbst richten, d.h. gegen Ansatz und Höhe einzelner Kosten oder gegen den Streitwert (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 12. August 2008 X E 7/08, [...]; vom 22. Dezember 2004 V E 1/04, V E 2/04, BFH/NV 2005, 717).
  • BFH, 22.12.2004 - V E 1/04

    Erinnerung gegen Kostenansatz

    Auszug aus BFH, 16.06.2009 - V E 1/09
    Mit der Erinnerung können nur Einwendungen erhoben werden, die sich gegen die Kostenrechnung selbst richten, d.h. gegen Ansatz und Höhe einzelner Kosten oder gegen den Streitwert (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 12. August 2008 X E 7/08, [...]; vom 22. Dezember 2004 V E 1/04, V E 2/04, BFH/NV 2005, 717).
  • BFH, 10.11.2003 - VII B 366/02

    Zustellungsurkunde; Beweiskraft

    Auszug aus BFH, 16.06.2009 - V E 1/09
    Die bloße Behauptung des Zustellungsadressaten, er habe die Mitteilung über die Niederlegung nicht erhalten, reicht zur Entkräftung nicht aus (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile in BFH/NV 2007, 1465; vom 10. November 2003 VII B 366/02, BFH/NV 2004, 509, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 11.03.2010 - V S 20/09

    Anhörungsrüge nach § 69a GKG - Eigenhändige Unterschrift des Urteils - Ablehnung

    Mit Beschluss vom 16. Juni 2009 wies der Senat im Verfahren V E 1/09 die Erinnerung des Kostenschuldners, Erinnerungsführers, Beschwerdeführers und Rügeführers (Beschwerdeführer) gegen die Kostenrechnung des Bundesfinanzhofs (BFH) --Kostenstelle-- vom 11. Dezember 2008 zurück.

    Gleichzeitig lehnte der Beschwerdeführer die Mitwirkung der am Beschluss vom 16. Juni 2009 V E 1/09 beteiligten Vorsitzenden Richterin am Bundesfinanzhof C sowie die Richter am Bundesfinanzhof D und E wegen Besorgnis der Befangenheit im Wesentlichen mit der Begründung ab, "mit der illegalen Aufhebung des § 15 GVG, der besagt, dass alle Gerichte Staatsgerichte sind, ist auch der Bundesfinanzhof nur noch ein illegales grundgesetzwidriges Privatgericht", dessen Entscheidungen er sich nicht unterwerfe.

    Der Beschwerdeführer wendet sich mit der Anhörungsrüge gegen den Beschluss des angerufenen Senats im Verfahren über die Erinnerung gegen die Kostenrechnung des BFH V E 1/09.

    Die Zulässigkeit einer Anhörungsrüge erfordert jedenfalls schlüssige und substantiierte Darlegungen, zu welchen Sach- oder Rechtsfragen in dem vorausgegangenen Verfahren, auf das sich die Anhörungsrüge bezieht (hier V E 1/09), sich der Rügeführer nicht hat äußern können oder welches entscheidungserhebliche Vorbringen das Gericht nicht zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen habe und dass die Entscheidung ohne die behauptete Gehörsverletzung anders ausgefallen wäre (vgl. zur Anhörungsrüge nach § 133a FGO z.B. BFH-Beschluss vom 11. März 2009 VI S 2/09, BFH/NV 2009, 1131; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 133a Rz 12; Bergkemper in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 133a FGO Rz 20, jeweils m.w.N.).

    Der Begründung lässt sich jedoch nicht entnehmen, welchen konkreten und für das Erinnerungsverfahren gegen die Kostenrechnung des BFH (V E 1/09) entscheidungserheblichen Vortrag der Senat bei seiner Entscheidung über die Erinnerung nicht berücksichtigt haben könnte und in welcher Weise der Anspruch des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör in diesem Verfahren verletzt worden sein soll.

  • BFH, 06.12.2011 - XI B 44/11

    Beweiskraft der Postzustellungsurkunde und Fristbeginn bei geheilten

    Davon ist das FG unter Hinweis auf die BFH-Beschlüsse vom 24. April 2007 VIII B 249/05 (BFH/NV 2007, 1465) und vom 16. Juni 2009 V E 1/09 (BFH/NV 2009, 1658) zutreffend bei seiner Beweiswürdigung ausgegangen.
  • BFH, 21.09.2009 - I B 48/09

    Beweiskraft der Zustellungsurkunde - Fristbeginn an einem Sonntag

    Die Behauptung des Klägers, am 28. Februar 2009 seinen Briefkasten selbst geleert und keine Zustellungsurkunden vorgefunden zu haben, kann die Beweiskraft der Zustellungsurkunden als öffentliche Urkunden i.S. von § 418 Abs. 1 ZPO (vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. April 2007 VIII B 249/05, BFH/NV 2007, 1465; vom 16. Juni 2009 V E 1/09, juris) nicht erschüttern.
  • OVG Sachsen, 09.03.2010 - 1 D 1/10

    Beschwerde, einstweilige Anordnung, Anwaltszwang

    Dazu ist aber der vollständige Nachweis eines anderen Geschehensablaufs notwendig (vgl. BFH, Beschl. v. 16.6.2009, BFH/NV 2009, 1658).
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