Rechtsprechung
   VGH Hessen, 06.12.1968 - V N 1/67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,9361
VGH Hessen, 06.12.1968 - V N 1/67 (https://dejure.org/1968,9361)
VGH Hessen, Entscheidung vom 06.12.1968 - V N 1/67 (https://dejure.org/1968,9361)
VGH Hessen, Entscheidung vom 06. Dezember 1968 - V N 1/67 (https://dejure.org/1968,9361)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1968,9361) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ESVGH 19, 196
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • StGH Hessen, 15.07.1970 - P.St. 548

    Grundrechtsklage; Grundrechtsfähigkeit; Gesetzlicher Richter; Antragsbefugnis;

    Der V. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs ist dieser Auffassung mit eingehender Begründung gefolgt (Beschluß vom 6. Dezember 1968 - V N 1/67 -, ESVGH 19, 196 - DVBl. 1969, 554 - Gemeindetag 1969, 205).

    Nach der Ansicht der Vertreter der abstrakten Betrachtungsweise genügt es für den Ausschluß der Normenkontrolle nach § 47 VwGO, daß die betreffende Vorschrift überhaupt der Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht oder durch ein Landesverfassungsgericht unterliegt (vgl. insoweit die Darlegungen in dem Beschluß des IV. Senats des Hess. VGH vom 19. Februar 1965 - R IV 1/63 -, DÖV 1966, 578 (L) und die dort aufgeführten Fundstellen über Rechtsprechung und Schrifttum und im Beschluß des V. Senats des Hess. VGH vom 6. Dezember 1968 - V N 1/67 -, aaO.; ferner OVG Bremen in DÖV 1961, 264 m. Anm. von Bergmann, und in DVBl. 1960, 809, zuletzt sehr grundsätzlich in NJW 1970, 877 - MDR 1970, 359).

    Im Normenkontrollverfahren nach § 47 VwGO kommt eine Vorlage an den Staatsgerichtshof nach Art. 133 HV allerdings nur dann in Betracht, wenn die Entscheidung über den Normenkontrollantrag von der Gültigkeit eines Gesetzes oder einer Rechtsverordnung abhängt, die selbst nicht unmittelbar Gegenstand des Normenkontrollverfahrens ist (vgl. im Ergebnis Hess. StGH, Urteil vom 6. September 1958 - P. St. 221 -, StAnz. 1958, 1154; BVerfGE 6, 222 (231); Hess. VGH, Beschluß vom 6. Dezember 1968 - V N 1/67 - OVG Bremen, DVBl. 1960, 809 (810); Bay. VGH, VRspr.

    Der Staatsgerichtshof sieht die Richtigkeit dieser Rechtsauffassung, die bereits der Hessische Verwaltungsgerichtshof in V N 1/67 vertreten hat, in der folgenden Überlegung: Wenn der Verwaltungsgerichtshof eine Rechtsverordnung, die selbst Gegenstand des Normenkontrollantrags nach § 47 VwGO ist, dem Staatsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 1 Satz 1 und 2 HV zur Entscheidung über ihre Verfassungsmäßigkeit vorlegen könnte und der Staatsgerichtshof die Verfassungswidrigkeit der Rechtsverordnung feststellen würde - seine Entscheidung ist nach Art. 133 Abs. 1 Satz 3 HV endgültig und hat Gesetzeskraft -, dann würde sich die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs über den Normenkontrollantrag des Antragstellers dadurch von selbst erledigen.

  • VGH Hessen, 24.11.2006 - 7 N 1420/05

    Normenkontrolle: Festsetzung eines Wasserschutzgebiets durch Rechtsverordnung

    Denn Rechtsverordnungen im Sinne des Art. 132 HV sind nur die in Art. 118 HV genannten gesetzesvertretenden Verordnungen der Landesregierung sowie die in Art. 107 HV angesprochenen Ausführungsverordnungen der Landesregierung oder eines einzelnen Ministers (vgl. Hess. StGH, Urteil vom 3. Dezember 1969 - P.St. 569 - ESVGH 20, 217, 218 ff.; Urteil vom 15. Juli 1970 - P.St. 548/563 - ESVGH 21, 1, 11 ff.; Hess. VGH, Beschluss vom 6. Dezember 1968 - V N 1/67 - ESVGH 19, 196, 202; Beschluss vom 15. Januar 1991 - 11 N 62/91 - ESVGH 41, 141, 144 f.; Günther, Verfassungsgerichtsbarkeit in Hessen, 2004, § 39 Rdnr. 19 ff.; Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl. 2006, § 47 Rdnr. 322).
  • VGH Hessen, 18.06.1975 - VI N 2/75
    Zum anderen könnte der Senat diese an der Hessischen Verfassung und an dem Grundgesetz zu messende Rechtsfrage wegen der in § 47 VwGO enthaltenen Vorbehaltsklausel zugunsten der Verfassungsgerichtsbarkeit nicht entscheiden vgl. dazu den Beschluß des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom 06.12.1968 V N 1/67) Im übrigen ist diese Frage bereits Gegenstand des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 06.12.1972 NJW 1973, 133 und des bereits zitierten Urteils des Staatsgerichtshofes des Landes Hessen vom 20.12.1971 gewesen.

    Der Sache nach würde es sich nämlich dann um einen Fall der sogenannten unechten Rückwirkung handeln, weil durch den Erlaß der hier zu beurteilenden Rechtsverordnung auf Rechtsbeziehung eingewirkt wird, die in der Vergangenheit begründet wurden und noch nicht abgeschlossen sind (BVerfGE 11, S. 139 ß146] und Band 24 S. 260 [266]. Soweit für Fälle dieser Art von der Rechtsprechung bestimmte Grenzen für eine Rückwirkung gezogen worden sind, so sind sie aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) angeleitet worden (seit BVerfGE 1 S. 264 [280]; vgl. auch BVerwG, DÖV 1975, S. 169 [171]), so daß sie wegen ihres grundrechtsähnlichen Charakters in einem Normenkontrollverfahren des § 47 VwGO als Prüfungsmaßstab nicht herangezogen werden können (ständige Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes, vgl. z. B. den Beschluß vom 06.12.1968 V N 1/67 ).

  • VGH Hessen, 15.01.1991 - 11 N 62/91

    Zur Zulässigkeit eines Normenkontrollverfahren wegen Gültigkeit einer hessischen

    In Hessen ist ein derartiger ausschließlicher Vorbehalt zugunsten des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen hinsichtlich der Prüfung der Gültigkeit von Rechtsverordnungen der Landesregierung und der Landesministerien am Maßstab der Hessischen Verfassung durch Art. 132 HV begründet (vgl. StGH, Urteil vom 15. Juli 1970, ESVGH 21, 1 [8]; HessVGH, Beschluß vom 6. Dezember 1968, - V N 1/67 -, ESVGH 19, 197 [202 f.]; HessVGH, Urteil vom 10. September 1980 - I N 4/77 -, ESVGH 31, 1 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht