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   BFH, 26.10.2000 - V R 12/00   

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https://dejure.org/2000,2537
BFH, 26.10.2000 - V R 12/00 (https://dejure.org/2000,2537)
BFH, Entscheidung vom 26.10.2000 - V R 12/00 (https://dejure.org/2000,2537)
BFH, Entscheidung vom 26. Oktober 2000 - V R 12/00 (https://dejure.org/2000,2537)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    GmbH - Förderung des Fremdenverkehrs - Landkreis - Gebietskörperschaft - Gesellschafter - Finanzierung durch Beiträge - Erhaltung des Geschäftsbetriebes - Umsatzsteuerpflichtiges Leistungsentgelt - Vorsteuerabzug - Umsatzsteuererklärung - Besteuerung einer Lieferung

  • Judicialis

    UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1; ; UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; ; UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1; ; UStG § 14; ; UStG § 2 Abs. 1 Satz 2

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 1 Abs 1 Nr 1 S 1 J: 1993, UStG § 15 Abs 1 Nr 1 J: 1993, UStG § 10 Abs 1 J: 1993
    Entgelt; Fremdenverkehr; Leistungsaustausch; Tourismus; Zuschuss

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 13.11.1997 - V R 11/97

    Öffentlicher Zuschuß zum Bau einer Tiefgarage

    Auszug aus BFH, 26.10.2000 - V R 12/00
    Der Leistende muss seine Leistung erkennbar um der Gegenleistung willen erbringen; die Leistung muss auf die Erlangung der Gegenleistung gerichtet sein (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. November 1997 V R 11/97, BFHE 184, 137, BStBl II 1998, 169).

    Zahlungen, durch die lediglich eine aus strukturpolitischen, volkswirtschaftlichen oder allgemeinpolitischen Gründen erwünschte Tätigkeit des Zahlungsempfängers gefördert werden soll, sind kein Entgelt für eine steuerbare Leistung (BFH in BFHE 184, 137, BStBl II 1998, 169).

  • EuGH, 08.03.1988 - 102/86

    Apple und Pear Development Council / Kommissioners of Customs und Excise

    Auszug aus BFH, 26.10.2000 - V R 12/00
    Außerdem setzt der Begriff der Dienstleistung gegen Entgelt einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen der erbrachten Dienstleistung und dem erhaltenen Entgelt voraus (vgl. EuGH-Urteil vom 8. März 1988 Rs. 102/86 - Apple und Pear Development Council, Slg. 1988, 1443 Randnr. 12).

    Nach dem Urteil in Slg. 1988, 1443 liegen keine Dienstleistungen gegen Entgelt i.S. von Art. 2 der Richtlinie 77/388/EWG vor, wenn eine Einrichtung des öffentlichen Rechts, der die Förderung der Obsterzeugung obliegt, Tätigkeiten der Werbung, Absatzförderung und der Qualitätsverbesserung der Erzeugnisse ausübt und zur Finanzierung dieser Tätigkeiten von den Erzeugern einen Pflichtbeitrag erhebt; nach Auffassung des EuGH setzt nämlich der Begriff Dienstleistung gegen Entgelt "das Bestehen eines unmittelbaren Zusammenhangs zwischen der erbrachten Dienstleistung und dem erhaltenen Entgelt voraus, woran es fehlt, wenn die Aufgaben der Einrichtung die gemeinsamen Interessen der Erzeuger betreffen und die einzelnen Erzeuger, von denen die Beiträge unabhängig davon eingezogen werden können, ob eine bestimmte Dienstleistung ihnen einen Vorteil verschafft, nur mittelbar von den Vorteilen profitieren, die allgemein dem gesamten Wirtschaftszweig erwachsen".

  • BFH, 10.08.1989 - V R 154/84

    Erfassung steuerbarer Leistungen zwischen Gesellschaften und Gesellschaftern

    Auszug aus BFH, 26.10.2000 - V R 12/00
    Das FA beruft sich in diesem Zusammenhang zu Unrecht auf das Urteil des BFH vom 10. August 1989 V R 154/84 (BFH/NV 1990, 398).

    Abgesehen davon, dass der vorliegende Sachverhalt und der des Urteils in BFH/NV 1990, 398 nicht ohne weiteres miteinander verglichen werden können, erging das BFH-Urteil vor der gemeinschaftsrechtlichen Klärung der Frage durch die spätere Rechtsprechung des EuGH.

  • EuGH, 04.10.1995 - C-291/92

    Finanzamt Uelzen / Armbrecht

    Auszug aus BFH, 26.10.2000 - V R 12/00
    Im Übrigen ist zu bedenken, dass nicht sämtliche gemischt (unternehmerisch und nichtunternehmerisch) genutzte Eingangsleistungen nur teilweise zum Vorsteuerabzug berechtigen; vielmehr hat der Unternehmer bei gemischtgenutzten Gegenständen grundsätzlich ein Wahlrecht, ob er sie ganz oder nur teilweise seinem Unternehmen zuordnen will (vgl. EuGH-Urteil vom 4. Oktober 1995 Rs. C-291/92 - Armbrecht, Slg. 1995, I-2775, BStBl II 1996, 392, und wegen weiterer Einzelheiten Wagner in Sölch/Ringleb, Umsatzsteuergesetz, 44. Ergänzungslieferung, § 15 Rz. 266 ff.).
  • BFH, 22.07.1999 - V R 74/98

    Städtische Zuschüsse an einen Verkehrsverein

    Auszug aus BFH, 26.10.2000 - V R 12/00
    Diese Rechtsprechung ist auch bei Auslegung des § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG 1993 zu berücksichtigen (vgl. für staatliche Zuschüsse an Forschungseinrichtungen BFH-Urteil vom 15. Oktober 1998 V R 51/96, BFH/NV 1999, 833, und für Zuschüsse einer Stadt an einen Verkehrsverein BFH-Urteil vom 22. Juli 1999 V R 74/98, BFH/NV 2000, 240).
  • BFH, 25.01.1996 - V R 61/94

    Zuwendungen für die Durchführung bestimmter Vorhaben einer Forschungsvereinigung

    Auszug aus BFH, 26.10.2000 - V R 12/00
    Wird einem Unternehmer für seine Tätigkeit (Leistung) ein Geldbetrag gezahlt, ist für die Beantwortung der Frage, ob die Leistung derart mit der Zahlung verknüpft ist, dass sie sich auf die Erlangung einer Gegenleistung (Zahlung) richtet, auf die Vereinbarungen des Leistenden mit dem Zahlenden abzustellen (BFH-Urteil vom 25. Januar 1996 V R 61/94, BFH/NV 1996, 715).
  • EuGH, 18.12.1997 - C-384/95

    Landboden-Agrardienste

    Auszug aus BFH, 26.10.2000 - V R 12/00
    Nach der Rechtsprechung des EuGH liegt eine derartige Dienstleistung vor, wenn sie an einen identifizierbaren Verbraucher erbracht wird oder einem anderen Beteiligten am Wirtschaftsleben einen Vorteil verschafft, der einen Kostenfaktor in dessen Tätigkeit bildet (vgl. EuGH-Urteil vom 18. Dezember 1997 Rs. C-384/95 - Landboden-Agrardienste, Slg. 1997, I-7387 Randnr. 26).
  • EuGH, 01.04.1982 - 89/81

    Hong-Kong Trade

    Auszug aus BFH, 26.10.2000 - V R 12/00
    Dem entspricht es, dass der EuGH einen Verband (das Hong-Kong Trade Development Council), der regelmäßig Unternehmern ausschließlich unentgeltlich Dienstleistungen erbrachte, nicht als Steuerpflichtigen ansah und damit konkludent entgeltliche Dienstleistungen des Verbandes an seine Geldgeber verneinte (EuGH-Urteil vom 1. April 1982 Rs. 89/81 - Hong-Kong Trade Development Council, Slg. 1982, 1277).
  • BFH, 15.10.1998 - V R 51/96

    Leistungsaustausch; Zahlungen an eine Forschungseinrichtung

    Auszug aus BFH, 26.10.2000 - V R 12/00
    Diese Rechtsprechung ist auch bei Auslegung des § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG 1993 zu berücksichtigen (vgl. für staatliche Zuschüsse an Forschungseinrichtungen BFH-Urteil vom 15. Oktober 1998 V R 51/96, BFH/NV 1999, 833, und für Zuschüsse einer Stadt an einen Verkehrsverein BFH-Urteil vom 22. Juli 1999 V R 74/98, BFH/NV 2000, 240).
  • BFH, 23.09.2020 - XI R 35/18

    Tätigkeiten einer gemeinnützigen GmbH zugunsten ihrer Mitglieder: Steuerbarkeit;

    Soweit dies nicht der Fall ist, sind die Leistungen eines (Fremden-) Verkehrsvereins nicht steuerbar (vgl. BFH-Urteile vom 22.07.1999 - V R 74/98, BFH/NV 2000, 240, unter II., Rz 32; vom 26.10.2000 - V R 12/00, BFH/NV 2001, 494, unter II.1.b, Rz 18).

    c) Der EuGH hat im Urteil Hong-Kong Trade vom 01.04.1982 - C-89/81 (EU:C:1982:121) einen Verband, der Unternehmern unentgeltlich Dienstleistungen erbrachte und durch einen festen Jahresbeitrag der Regierung von Hongkong sowie dem Ertrag aus einer Umlage in Höhe von 0, 5 % des Werts der nach Hongkong eingeführten und von dort ausgeführten Waren finanziert wurde, nicht als Steuerpflichtigen angesehen und damit konkludent entgeltliche Dienstleistungen des Verbandes an seine Geldgeber verneint (vgl. dazu auch BFH-Urteil in BFH/NV 2001, 494, unter II.1.a, Rz 17).

    d) Bei der Prüfung der Frage, ob die Gesellschafter der Klägerin einen Vorteil erhalten haben, der zu einem Verbrauch im Sinne des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems führt, wird das FG außerdem die Grundsätze des EuGH-Urteils Apple and Pear Development Council vom 08.03.1988 - C-102/86 --EU:C:1988:120-- (vgl. auch BFH-Urteil in BFH/NV 2001, 494, unter II.1.a und b, Rz 17 und 18) zu beachten haben: Im dortigen Fall betrafen die Aufgaben des Council die Werbung, die Förderung und die Verbesserung der Qualität der in England und Wales erzeugten Äpfel und Birnen.

    g) Soweit die Tätigkeit der Klägerin entweder nicht steuerbar oder steuerfrei sein sollte, wird das FG unter Berücksichtigung der Rechtsgrundsätze der Rechtsprechung des BFH (BFH-Urteile in BFH/NV 2001, 494, unter II.2., Rz 20 ff.; vom 24.09.2014 - V R 54/13, BFH/NV 2015, 364, Rz 37; vom 16.09.2015 - XI R 27/13, BFH/NV 2016, 252, Rz 38; BFH-Beschluss vom 07.05.2020 - V R 40/19, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, Deutsches Steuerrecht 2020, 1367, Rz 42, 45 ff.) über die zutreffende Höhe des Vorsteuerabzugs der Klägerin zu entscheiden haben.

  • BFH, 10.08.2016 - XI R 41/14

    Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Übernahme der einem kommunalen

    aa) Wird einem Unternehmer für seine Tätigkeit (Leistung) ein Geldbetrag gezahlt, ist für die Beantwortung der Frage, ob die Leistung derart mit der Zahlung verknüpft ist, dass sie sich auf die Erlangung einer Gegenleistung (Zahlung) richtet, auf die Vereinbarungen des Leistenden mit dem Zahlenden (vgl. BFH-Urteile vom 13. November 1997 V R 11/97, BFHE 184, 137, BStBl II 1998, 169, unter II.1., Rz 22; vom 22. Juli 1999 V R 74/98, BFH/NV 2000, 240, unter II., Rz 28; vom 26. Oktober 2000 V R 12/00, BFH/NV 2001, 494, unter II.1.a, Rz 16; vom 22. April 2015 XI R 10/14, BFHE 250, 268, BStBl II 2015, 862, Rz 19) oder den Bewilligungsbescheid (vgl. BFH-Urteil vom 27. November 2008 V R 8/07, BFHE 223, 520, BStBl II 2009, 397, unter II.2.e, Rz 28) abzustellen.
  • BFH, 16.01.2003 - V R 92/01

    Abmahnleistungen von Abmahnvereinen

    Es reicht aus, wenn zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis besteht, in dessen Rahmen gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden, und zwischen der erbrachten Leistung und dem hierfür erhaltenen Gegenwert ein unmittelbarer Zusammenhang besteht (vgl. Urteile des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- vom 3. März 1994 Rs. C-16/93 --Tolsma--, Slg. 1994, 743, 753; vom 2. Juni 1994 Rs. C-33/93 --Empire Stores--, Slg. 1994, I-2329; vom 17. September 2002 Rs. C-498/99 --Town and County Factors Ltd.--, BFH/NV Beilage 2003 Seite 35; BFH-Urteile vom 30. Januar 1997 V R 133/93, BFHE 182, 413, BStBl II 1997, 335; vom 15. Oktober 1998 V R 51/96, BFH/NV 1999, 833, und vom 26. Oktober 2000 V R 12/00, BFH/NV 2001, 494, 495).
  • BFH, 18.12.2019 - XI R 31/17

    Zuschüsse einer Stadt an einen Fremdenverkehrsverein

    Dabei kommt es für die Beantwortung der Frage, ob eine Leistung derart mit einer Zahlung verknüpft ist, dass sie sich auf die Erlangung einer Gegenleistung (Zahlung) richtet, auf die Vereinbarungen des Leistenden mit dem Zahlenden an (vgl. BFH-Urteile vom 13.11.1997 - V R 11/97, BFHE 184, 137, BStBl II 1998, 169, unter II.1., Rz 22; vom 22.07.1999 - V R 74/98, BFH/NV 2000, 240, unter II., Rz 28; vom 26.10.2000 - V R 12/00, BFH/NV 2001, 494, unter II.1.a, Rz 16; vom 22.04.2015 - XI R 10/14, BFHE 250, 268, BStBl II 2015, 862, Rz 19).
  • FG Berlin-Brandenburg, 13.09.2017 - 2 K 2164/15

    Unternehmereigenschaft und Vorsteuerabzugsberechtigung eines Berufsverbandes

    Jedoch habe der BFH z. B. in seinem Urteil vom 26.10.2000 V R 12/00 ausgeführt, dass die Leistung einer GmbH, die Zahlungen von ihren Gesellschaftern (Gebietskörperschaften aus der Region) für die Förderung des Fremdenverkehrs in der Region erhalte, nicht der Umsatzbesteuerung unterliege.

    Jedoch habe der BFH z. B. in seinem Urteil vom 26.10.2000 V R 12/00 (HFR 2001, 481) ausgeführt, dass die Leistungen einer GmbH, die Zahlung von ihren Gesellschaftern (Gebietskörperschaften aus der Region) für die Förderung des Fremdenverkehrs in der Region erhielten, nicht der Umsatzbesteuerung unterlägen.

  • BFH, 19.10.2001 - V R 48/00

    Forderungserfüllung durch Dritte

    Entscheidend ist nach der Rechtsprechung des EuGH und des BFH, dass zwischen Leistung und Gegenleistung ein unmittelbarer Zusammenhang besteht, der sich regelmäßig aus dem "Rechtsverhältnis", d.h. den vertraglichen Beziehungen zwischen Leistendem und Leistungsempfänger ergibt (EuGH-Urteile in UR 2001, 308; vom 24. Oktober 1996 Rs. C-317/94, Elida Gibbs, Slg. 1996 1, 5339, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1997, 111; vom 3. März 1994 Rs. C-16/93, Tolsma, HFR 1994, 357; vom 25. Mai 1993 Rs. C-18/92, Bally, Slg. 1993 1, 2871; z.B. BFH-Urteile vom 26. Oktober 2000 V R 12/00, BFH/NV 2001, 494; vom 13. November 1997 V R 11/97, BFHE 184, 137, BStBl II 1998, 169; vom 15. Oktober 1998 V R 51/96, BFH/NV 1999, 833, m.w.N.; vgl. BFH-Urteil vom 16. März 2000 V R 16/99, BFH/NV 2000, 1057).
  • BFH, 29.10.2008 - XI R 76/07

    Kapitalzuführungen öffentlich-rechtlicher GmbH-Gesellschafter an die GmbH auch

    Es bestehe nicht der vom Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften geforderte unmittelbare Zusammenhang zwischen einer von ihr erbrachten Dienstleistung und einem Entgelt (vgl. BFH-Urteil vom 26. Oktober 2000 V R 12/00, BFH/NV 2001, 494).

    Zahlungen, durch die lediglich, wie hier in § 2 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags näher umschrieben, eine aus strukturpolitischen, volkswirtschaftlichen oder allgemeinpolitischen Gründen erwünschte Tätigkeit des Zahlungsempfängers gefördert werden soll, sind dementsprechend kein Entgelt für eine steuerbare Leistung (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFH/NV 2001, 494, unter II.1.a; vom 24. August 2006 V R 19/05, BFHE 215, 321, BStBl II 2007, 187, unter II.3.a bb).

    Auch insoweit reicht es nicht aus, dass sich die Tätigkeit der Klägerin auch im Interesse der Gesellschafter auswirkt (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFH/NV 2001, 494).

  • BFH, 19.11.2009 - V R 29/08

    Leistungsaustausch bei Betriebskostenzuschuss für den Betrieb von Schwimmbädern

    Ohne Bedeutung ist auch, ob die Klägerin die Einrichtungen zum Nutzen der Allgemeinheit betrieben hat, da es sich hierbei nur um Motive für die Begründung des Leistungsaustausches handelt, die allein aber nicht den für den Leistungsaustausch erforderlichen Zusammenhang in Frage stellen (BFH-Urteil in BFH/NV 2009, 2067, und EuGH-Urteil vom 29. Oktober 2009 C-246/08, Kommission-Republik Finnland, Randnr. 40, BFH/NV 2009, 2115; vgl. auch zur Zahlung von Fördermitteln an einen Verkehrs- oder Touristikverein: BFH-Urteile vom 26. Oktober 2000 V R 12/00, BFH/NV 2001, 494, und vom 22. Juli 1999 V R 74/98, BFH/NV 2000, 240, und zu Schwimmbadzuschüssen BFH-Beschluss vom 22. Juli 2008 V B 34/07, BFH/NV 2008, 1895).
  • BFH, 29.10.2008 - XI R 59/07

    Leistungsaustausch - Entgeltliche Leistungen eines Vereins gegenüber Mitgliedern

    Es liegen auch keine Zahlungen vor, die mit denen vergleichbar sind, die Körperschaften des öffentlichen Rechts im Interesse der Förderung des Fremdenverkehrs und damit im Allgemeininteresse einer Region leisten (vgl. BFH-Urteil vom 26. Oktober 2000 V R 12/00, BFH/NV 2001, 494).
  • FG München, 05.11.2008 - 3 K 3427/03

    Umfang des Vorsteuerabzugs eines gemeinnützigen, weitgehend durch Zuschüsse

    Diese Regelung wäre nach Auffassung des BFH sinnlos, wenn die Subventionen stets einen nichtunternehmerischen Bereich des Empfängers begründen würden, so dass der Vorsteuerabzug --jedenfalls für einige Eingangsumsätze-- bereits nach Art. 17 Abs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG, § 15 Abs. 1 UStG zum Teil ausgeschlossen wäre (vgl. BFH-Urteil vom 26. Oktober 2000 V R 12/00, BFH/NV 2001, 494, [...], Rn. 25).

    Die vorgenannten Subventionen beschränken deshalb nach Auffassung des BFH in Deutschland grundsätzlich nicht den Vorsteuerabzug (BFH-Urteil vom 26. Oktober 2000 V R 12/00, BFH/NV 2001, 494, [...], Rn. 26).

  • BFH, 19.10.2001 - V R 75/98

    Entgelt Dritter für Leistung des Unternehmers

  • FG Schleswig-Holstein, 07.09.2006 - 4 K 223/04

    Keine Berücksichtigung von echten Zuschüssen bei der Vorsteueraufteilung

  • BFH, 22.07.2008 - V B 34/07

    Abgrenzung Zuschuss oder Entgelt für Leistungsaustausch

  • FG Köln, 31.08.2005 - 7 K 2550/03

    Zur Abgrenzung einer Entgeltszahlung von einem echten Zuschuss

  • FG Sachsen, 08.06.2006 - 3 K 2006/03

    Zuschüsse der Stadt an einen eingetragenen Verein für die Vorbereitung und

  • FG Düsseldorf, 22.08.2001 - 5 K 1327/99

    Wohlfahrtspflege-Ortsverband; Blutspendendienst; Umsatzsteuerpflicht;

  • FG Baden-Württemberg, 11.04.2003 - 9 K 550/98

    Minderung der Bemessungsgrundlage durch die Hingabe von Parkchips durch einen

  • FG Köln, 23.06.2004 - 13 K 403/02

    Kostendeckungszuschüsse als umsatzsteuerpflichtigen Aufwendungsersatz; vGA bei

  • FG Sachsen, 24.08.2007 - 2 K 1519/05

    Von Gebietskörperschaften zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben gegründete GmbH;

  • FG Schleswig-Holstein, 28.10.2004 - 4 K 86/03

    Beurteilung einer gesellschaftsvertraglich vereinbarten Verlustausgleichszahlung

  • FG Sachsen, 21.01.2004 - 7 K 2347/02

    Staatliche Zuschüsse an einen gemeinnützigen Verein zur Förderung einer

  • FG Nürnberg, 11.05.2010 - 2 K 748/07

    Umsatzschlüssel als maßgebender Aufteilungsmaßstab für die Vorsteuer aufgrund

  • FG Sachsen-Anhalt, 29.01.2002 - 6 K 1747/98

    Zuordnung erhaltener Zuschüsse zum Rahmen des Unternehmens; Vorsteuerabzug;

  • FG Rheinland-Pfalz, 18.05.2001 - 3 K 1501/97

    Vorsteuerabzug bei einem eingetragenen Verein

  • FG Sachsen, 29.01.2002 - 6 K 1747/98

    Anteilige Kürzung von Vorsteuerbeträgen; Abgrenzung der unternehmerischen von der

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