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   BFH, 15.09.1983 - V R 154/75   

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https://dejure.org/1983,16849
BFH, 15.09.1983 - V R 154/75 (https://dejure.org/1983,16849)
BFH, Entscheidung vom 15.09.1983 - V R 154/75 (https://dejure.org/1983,16849)
BFH, Entscheidung vom 15. September 1983 - V R 154/75 (https://dejure.org/1983,16849)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 24.07.1969 - V R 9/66

    Gebäude - Fremder Grund und Boden - Gewerbliche Zwecke - Pachtzins - Steuerbarer

    Auszug aus BFH, 15.09.1983 - V R 154/75
    NV: Es handelt sich um eine entgeltliche Leistung in Gestalt einer Werklieferung an den Vermieter, wenn der Mieter die vom Vermieter gewünschten --und vertraglich festgelegten-- Ausbauten, Umbauten und Einbauten auf eigene Kosten durchführt (vgl. BFH-Urteil vom 24.7.1969 V R 9/66).
  • BFH, 22.08.2013 - V R 37/10

    Steuerschuldnerschaft bei sog. "Bauleistungen" - Unionsrechtlich gebotene

    Der BFH hat an dieser Rechtsprechung in der Folgezeit festgehalten und entschieden, dass Bauhandwerker bei der Errichtung eines Gebäudes für den Grundstückseigentümer Werklieferungen ausführen (BFH-Urteil vom 24. Oktober 1974 V R 29/74, BFHE 114, 512, BStBl II 1975, 396), dass der Mieter, der Ausbauten, Umbauten und Einbauten auf eigene Kosten durchführt oder auf dem gemieteten Grundstück ein Gebäude errichtet, an den Vermieter eine Werklieferung ausführt (BFH-Urteile vom 15. September 1983 V R 154/75, n.v. zu Einbauten, und vom 24. November 1992 V R 80/87, BFH/NV 1993, 634 zur Gebäudeerrichtung), und dass der Unternehmer mit der Herstellung von Erschließungsanlagen auf öffentlichen Flächen einer Gemeinde gegenüber der Gemeinde eine entgeltliche Werklieferung ausführt (BFH-Urteil vom 22. Juli 2010 V R 14/09, BFHE 231, 273, BStBl II 2012, 428, Leitsatz 1).
  • BFH, 13.11.2019 - V R 5/18

    Vorsteuerabzug aus Mietereinbauten

    Ein Mieter, der Ausbauten, Umbauten und Einbauten auf eigene Kosten vornimmt oder auf dem gemieteten Grundstück ein Gebäude errichtet (BFH-Urteile vom 15.09.1983 - V R 154/75, juris, zu Einbauten, und vom 24.11.1992 - V R 80/87, BFH/NV 1993, 634, zur Gebäudeerrichtung), führt grundsätzlich eine Werklieferung gemäß § 3 Abs. 4 UStG aus (BFH-Urteile in BFH/NV 2017, 768, unter II.1.a, sowie vom 22.08.2013 - V R 37/10, BFHE 243, 20, BStBl II 2014, 128, Rz 37).
  • BFH, 16.11.2016 - V R 35/16

    Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Mietereinbauten

    a) Ein Mieter, der Ausbauten, Umbauten und Einbauten auf eigene Kosten vornimmt oder auf dem gemieteten Grundstück ein Gebäude errichtet (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. September 1983 V R 154/75, nicht veröffentlicht, zu Einbauten, und vom 24. November 1992 V R 80/87, BFH/NV 1993, 634, zur Gebäudeerrichtung), führt ebenso wie der Unternehmer, der auf einem ihm nicht gehörenden Grundstück ein Gebäude errichtet und das Gebäude dem Grundstückseigentümer übergibt (BFH-Urteile vom 22. August 2013 V R 37/10, BFHE 243, 20, BStBl II 2014, 128, Rz 37; vom 24. Juli 1969 V R 9/66, BFHE 97, 196, BStBl II 1970, 71), oder der auf öffentlichen Flächen einer Gemeinde Erschließungsanlagen herstellt (BFH-Urteil vom 22. Juli 2010 V R 14/09, BFHE 231, 273, BStBl II 2012, 428, Leitsatz 1), grundsätzlich eine Werklieferung gemäß § 3 Abs. 4 UStG aus (BFH-Urteil in BFHE 243, 20, BStBl II 2014, 128, Rz 37).
  • BFH, 24.11.1992 - V R 80/87

    Umsatzsteuerpflicht von Lieferungsentgelten die im Inland entstehen

    Nach den Grundsätzen des BFH-Urteils in BFHE 97, 196, BStBl II 1970, 71 liegt in solchen Fällen eine entgeltliche Lieferung des Gebäudes durch den Bauherrn an den Grundstückseigentümer vor (ähnlich für Mietereinbauten und -umbauten das nicht veröffentlichte BFH-Urteil vom 15. September 1983 V R 154/75).
  • FG Saarland, 14.06.2023 - 1 K 1264/19

    Nicht zweckgebundener Vermieterzuschuss, Leistungsaustausch, Minderung der

    Nach Maßgabe dieser Rechtsgrundsätze führt ein Mieter, der Ausbauten, Umbauten und Einbauten auf eigene Kosten vornimmt oder auf dem gemieteten Grundstück ein Gebäude errichtet, grundsätzlich eine Werklieferung aus (BFH vom 15. September 1983 V R 154/75, juris; vom 24. November 1992 V R 80/87, BFH/NV 1993, 634).
  • FG Sachsen-Anhalt, 09.07.2001 - 1 V 1564/98

    AfA-Berechtigung des Mieters für "Mietereinbauten";

    Bemessungsgrundlage bei diesem tauschähnlichen Umsatz ist die kapitalisierte Differenz zwischen ortsüblicher Miete und tatsächlich gezahlter Miete (vgl. BFH-Urteil vom 15. September 1983 - V R 154/75 - über juris, nicht amtlich veröffentlicht).
  • FG Sachsen, 09.07.2001 - 1 V 1564/98

    AfA-Berechtigung des Mieters für Mietereinbauten bei Ausschluß eines

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