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   BFH, 12.12.1996 - V R 16/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,5419
BFH, 12.12.1996 - V R 16/96 (https://dejure.org/1996,5419)
BFH, Entscheidung vom 12.12.1996 - V R 16/96 (https://dejure.org/1996,5419)
BFH, Entscheidung vom 12. Dezember 1996 - V R 16/96 (https://dejure.org/1996,5419)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 15 Abs 1 Nr 1 J: 1980, UStG § 14 J: 1980
    Bezugnahme; Leistung; Leistungsgegenstand; Rechnung; Verweisung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 10.11.1994 - V R 45/93

    Umsatzsteuer - Angabe der Artikelnummer auf der Rechnung?

    Auszug aus BFH, 12.12.1996 - V R 16/96
    Zur Begründung führt es aus, nach den Urteilen des BFH vom 24. September 1987 V R 50/85 (BFHE 153, 65, BStBl II 1988, 688) und vom 10. November 1994 V R 45/93 (BFHE 176, 472, BStBl II 1995, 395) müsse für die Geltendmachung des Vorsteuerabzugs die Leistung in der Rechnung so bezeichnet sein, daß eine eindeutige und leicht nachprüfbare Feststellung des Leistungsinhaltes erfolgen könne.

    Sofern in der Abrechnung auf andere Geschäftsunterlagen verwiesen wird, ist es grundsätzlich notwendig, daß die in Bezug genommenen Unterlagen eindeutig bezeichnet werden (Senatsurteil in BFHE 176, 472, BStBl II 1995, 395, m. w. N.).

    Anders als im Fall von BFHE 176, 472, BStBl II 1995, 395 (unter 2. c aa), in dem nach den Feststellungen des FG "den Abrechnungen ... nicht einmal ansatzweise zu entnehmen" war, "wann und wo die abgerechneten Arbeiten ausgeführt worden sind und um welche Art von Bauarbeiten es sich handelte", kam das FG im Streitfall zu dem Ergebnis, daß kein anderer Leistungsgegenstand in Betracht komme als Rohrmontagearbeiten oder die Überlassung von Arbeitskräften für diese Tätigkeit.

  • BFH, 24.09.1987 - V R 50/85

    Zur zutreffenden Bezeichnung der Leistung in Rechnungen als Voraussetzung für den

    Auszug aus BFH, 12.12.1996 - V R 16/96
    Zur Begründung führt es aus, nach den Urteilen des BFH vom 24. September 1987 V R 50/85 (BFHE 153, 65, BStBl II 1988, 688) und vom 10. November 1994 V R 45/93 (BFHE 176, 472, BStBl II 1995, 395) müsse für die Geltendmachung des Vorsteuerabzugs die Leistung in der Rechnung so bezeichnet sein, daß eine eindeutige und leicht nachprüfbare Feststellung des Leistungsinhaltes erfolgen könne.

    Dementsprechend hat der Senat in seinem Urteil in BFHE 153, 65, BStBl II 1988, 688 die Bezeichnung eines Leistungsgegenstandes als "Montage von Einbauschränken" für ausreichend erachtet, weil durch das FG festgestellt war, daß kein anderer Leistungsgegenstand in Betracht kam als entweder die Montage von Einbauschränken oder die Überlassung von Arbeitnehmern für entsprechende Arbeiten.

  • BFH, 15.10.2019 - V R 29/19

    Anforderungen zur Leistungsbeschreibung und zum Leistungszeitpunkt für eine zum

    Diese Würdigung des FG ist aufgrund der tatsächlichen Feststellungen möglich und verstößt weder gegen Denkgesetze noch gegen Erfahrungssätze, sodass der BFH gemäß § 118 Abs. 2 FGO an sie gebunden ist (vgl. BFH-Urteile in BFHE 176, 472, BStBl II 1995, 395, unter II.2.c, sowie vom 12.12.1996 - V R 16/96, BFH/NV 1997, 717, unter II.2.).
  • BFH, 24.08.2006 - V R 16/05

    Leistungsempfänger bei der Lieferung von Waren gegen Vorlage eines

    Hinsichtlich der Bezeichnung des Leistungsgegenstandes ist zu berücksichtigen, dass eine fehlerhafte Verwendung rechtlicher Begriffe "in der Laiensphäre" im Zusammenhang mit anderen Anhaltspunkten ausgelegt werden kann (BFH-Urteile vom 12. Dezember 1996 V R 16/96, BFH/NV 1997, 717; vom 10. November 1994 V R 45/93, BFHE 176, 472, BStBl II 1995, 395).
  • BFH, 23.10.2014 - V R 23/13

    Vorsteuerabzug bei Totalverlust der Rechnungen - Keine eidesstattliche

    Was zur Ermittlung dieser Voraussetzungen erforderlich war, richtete sich nach den Umständen des Einzelfalles (BFH-Urteil vom 12. Dezember 1996 V R 16/96, BFH/NV 1997, 717, m.w.N.).
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