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   BFH, 23.05.1990 - V R 167/84   

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BFH, 23.05.1990 - V R 167/84 (https://dejure.org/1990,564)
BFH, Entscheidung vom 23.05.1990 - V R 167/84 (https://dejure.org/1990,564)
BFH, Entscheidung vom 23. Mai 1990 - V R 167/84 (https://dejure.org/1990,564)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1980 § 18 Abs. 8 Nr. 3; UStDV § 51 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 3, § 55

  • Wolters Kluwer

    Leistungsempfänger - Einbehaltungspflicht - Abführungspflicht - Ansässigkeit im Erhebungsgebiet - Haftung des Leistungsempfängers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    - Die Pflicht zur Einbehaltung und Abführung von Umsatzsteuer durch den Leistungsempfänger (§ 18 Abs. 8 Nr. 3 UStG, § 51 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 3 UStDV) - Haftung des Leistungsempfängers (§ 55 UStDV)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 161, 191
  • DB 1990, 2103
  • BStBl II 1990, 1095
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 31.01.1985 - V B 57/84
    Auszug aus BFH, 23.05.1990 - V R 167/84
    b) Diese Auslegung steht nicht in Widerspruch zu dem Beschluß des Senats vom 31. Januar 1985 V B 57/84 (BFHE 143, 169, Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 1985, 155).

    Wie der Senat in dem Beschluß in BFHE 143, 169 entschieden hat, haftet der Leistungsempfänger indessen nach dem eindeutigen Wortsinn der Ermächtigung nur für die Steuer, die auf Umsätze eines (objektiv) nicht im Erhebungsgebiet ansässigen Unternehmers entfällt.

  • BFH, 27.09.2018 - V R 48/16

    Gemeinnützigkeit eines Vereins zur Förderung des IPSC-Schießens

    Dabei muss das Ergebnis der Beweiswürdigung nicht zwingend, sondern nur möglich sein (Senatsurteil vom 23. Mai 1990 V R 167/84, BFHE 161, 191, BStBl II 1990, 1095; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 96 FGO, Rz 164, m.w.N.).
  • FG Köln, 18.10.2006 - 10 K 614/03

    Abzugsverfahren; Haftung; Begriff der Ortsansässigkeit

    Das ist auch sachgerecht, weil in den Fällen, in denen feststeht, dass der Umsatz von einem im Erhebungsgebiet ansässigen Unternehmer erbracht worden ist, der Steuergläubiger ohnehin stets das Risiko des Steuereingangs trägt (BFH-Urteil vom 23. Mai 1990 V R 167/84, BFHE 161, 191, BStBl II 1990, 1095, BFH-Beschluss vom 31. Januar 1985 V B 57/84, BFHE 143, 169, UR 1985, 155).

    Ist der leistende Unternehmer zwar (objektiv) nicht im Erhebungsgebiet ansässig, ist aber zweifelhaft, ob der Unternehmer diese Voraussetzungen erfüllt, so darf der Leistungsempfänger die Einbehaltung und Abführung der Steuer unterlassen, allerdings nur, wenn ihm der Unternehmer durch eine Bescheinigung des nach den abgabenrechtlichen Vorschriften für die Besteuerung seiner Umsätze zuständigen Finanzamtes nachweist, dass er kein im Ausland ansässiger Unternehmer ist (§ 51 Abs. 3 Satz 3 UStDV; BFH-Urteil vom 23. Mai 1990 V R 167/84, BFHE 161, 191, BStBl II 1990, 1095; ferner BFH-Urteil vom 13. Januar 2005 V R 12/02, BFH/NV 2005, 1158, HFR 2005, 1012).

    dd) Da es sich bei der I danach einerseits um ein objektiv im Ausland ansässiges Unternehmen i.S. § 51 Abs. 1 UStDV gehandelt hat und andererseits die von der Klägerin angenommene inländische Ansässigkeit der I trotz deren Präsenz auf inländischen Baustellen zumindest wegen der Vertragsgestaltung, der Anschrift auf den Rechnungen und der früheren Inanspruchnahme der 0-Regelung auch objektiv zweifelhaft war (dazu BFH-Urteil vom 13. Januar 2005 V R 12/02, BFH/NV 2005, 1158, HFR 2005, 1012 für Bauleistungen von einer niederländischen Firma trotz deutscher Bankverbindung und einer deutschen Steuernummer; ferner BFH-Urteil vom 23. Mai 1990 V R 167/84, BFHE 161, 191, BStBl II 1990, 1095), konnte die Klägerin den Verpflichtungen des Abzugsverfahrens nur entgehen, wenn ihr gemäß § 51 Abs. 3 Satz 3 UStDV durch eine Bescheinigung des FA B bestätigt worden wäre, dass es sich bei der I nicht um einen im Ausland ansässigen Unternehmer i.S. § 51 Abs. 3 Satz 1 UStDV gehandelt hätte.

    Bei (objektiver) Pflicht zur Einbehaltung und Abführung der Umsatzsteuer haftet der Leistungsempfänger ohne entsprechende Bescheinigung des FA unabhängig davon, ob ihm die Nichtansässigkeit des leistenden Unternehmers im Erhebungsgebiet unbekannt oder ob nur zweifelhaft ist (BFH-Urteil vom 23. Mai 1990 V R 167/84, BFHE 161, 191, BStBl II 1990, 1095).

  • FG Köln, 18.10.2006 - 10 K 616/03

    Pflicht eines im Ausland ansässigen Unternehmens ohne Zweigniederlassung im

    Das ist auch sachgerecht, weil in den Fällen, in denen feststeht, dass der Umsatz von einem im Erhebungsgebiet ansässigen Unternehmer erbracht worden ist, der Steuergläubiger ohnehin stets das Risiko des Steuereingangs trägt (BFH-Urteil vom 23. Mai 1990 V R 167/84, BFHE 161, 191, BStBl II 1990, 1095, BFH-Beschluss vom 31. Januar 1985 V B 57/84, BFHE 143, 169, UR 1985, 155).

    Ist der leistende Unternehmer zwar (objektiv) nicht im Erhebungsgebiet ansässig, ist aber zweifelhaft, ob der Unternehmer diese Voraussetzungen erfüllt, so darf der Leistungsempfänger die Einbehaltung und Abführung der Steuer unterlassen, allerdings nur, wenn ihm der Unternehmer durch eine Bescheinigung des nach den abgabenrechtlichen Vorschriften für die Besteuerung seiner Umsätze zuständigen Finanzamtes nachweist, dass er kein im Ausland ansässiger Unternehmer ist (§ 51 Abs. 3 Satz 3 UStDV; BFH-Urteil vom 23. Mai 1990 V R 167/84, BFHE 161, 191, BStBl II 1990, 1095; ferner BFH-Urteil vom 13. Januar 2005 V R 12/02, BFH/NV 2005, 1158, HFR 2005, 1012).

    dd) Da es sich bei der I danach einerseits um ein objektiv im Ausland ansässiges Unternehmen i.S. § 51 Abs. 1 UStDV gehandelt hat und andererseits die von der Klägerin angenommene inländische Ansässigkeit der I trotz deren Präsenz auf inländischen Baustellen zumindest wegen der Vertragsgestaltung, der Anschrift auf den Rechnungen und der früheren Inanspruchnahme der 0-Regelung auch objektiv zweifelhaft war (dazu BFH-Urteil vom 13. Januar 2005 V R 12/02, BFH/NV 2005, 1158, HFR 2005, 1012 für Bauleistungen von einer niederländischen Firma trotz deutscher Bankverbindung und einer deutschen Steuernummer; ferner BFH-Urteil vom 23. Mai 1990 V R 167/84, BFHE 161, 191, BStBl II 1990, 1095), konnte die Klägerin den Verpflichtungen des Abzugsverfahrens nur entgehen, wenn ihr gemäß § 51 Abs. 3 Satz 3 UStDV durch eine Bescheinigung des FA B bestätigt worden wäre, dass es sich bei der I nicht um einen im Ausland ansässigen Unternehmer i.S. § 51 Abs. 3 Satz 1 UStDV gehandelt hätte.

    Bei (objektiver) Pflicht zur Einbehaltung und Abführung der Umsatzsteuer haftet der Leistungsempfänger ohne entsprechende Bescheinigung des FA unabhängig davon, ob ihm die Nichtansässigkeit des leistenden Unternehmers im Erhebungsgebiet unbekannt oder ob nur zweifelhaft ist (BFH-Urteil vom 23. Mai 1990 V R 167/84, BFHE 161, 191, BStBl II 1990, 1095).

  • BFH, 01.06.2011 - XI B 104/10

    Keine Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei feststehender

    Entgegen der Auffassung der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) ist das Finanzgericht (FG) nicht von dem BFH-Urteil vom 23. Mai 1990 V R 167/84 (BFHE 161, 191, BStBl II 1990, 1095) abgewichen.

    Der BFH hat in der vermeintlichen Divergenzentscheidung in BFHE 161, 191, BStBl II 1990, 1095, die zu § 51 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung 1980, der weitgehend ähnlichen Vorgängervorschrift von § 13b UStG, ergangen ist, --wie die Klägerin zutreffend darstellt-- unter II.1.b der Gründe ausgeführt:.

  • BFH, 29.05.2006 - V B 159/05

    Selbständigkeit oder Unselbständigkeit eines Beraters

    a) Wird --wie hier-- ein Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht mit der Begründung gerügt, das FG hätte auch ohne entsprechenden Beweisantritt von Amts wegen den Sachverhalt weiter aufklären müssen, so ist vorzutragen, welche Tatsachen hätten aufgeklärt oder welche Beweise hätten erhoben werden müssen, aus welchen Gründen sich die Beweiserhebung auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei weiterer Aufklärung oder Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern sich daraus auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des Gerichts eine andere Entscheidung hätte ergeben können (z.B. BFH-Urteil vom 23. Mai 1990 V R 167/84, BFHE 161, 191, BStBl II 1990, 1095, unter II. 2. c; BFH-Beschluss vom 26. Juni 2003 IV B 195/01, BFH/NV 2003, 1437).
  • BFH, 16.06.2009 - V B 154/08

    Ruhen des Verfahrens - Voraussetzungen einer Steuerhinterziehung - Bezeichnung

    Soweit die Klägerin rügt, das FG habe den Sachverhalt auch ohne entsprechenden Beweisantritt von Amts wegen weiter aufklären müssen, so hätte sie vortragen müssen, welche Tatsachen hätten aufgeklärt oder welche Beweise hätten erhoben werden müssen, aus welchen Gründen sich die Beweiserhebung auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei weiterer Aufklärung oder Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern sich daraus auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des Gerichts eine andere Entscheidung hätte ergeben können (BFH-Urteil vom 23. Mai 1990 V R 167/84, BFHE 161, 191, BStBl II 1990, 1095; BFH-Beschlüsse vom 26. Juni 2003 IV B 195/01, BFH/NV 2003, 1437; vom 29. Mai 2006 V B 159/05, BFH/NV 2006, 1892).
  • BFH, 08.09.2010 - XI R 15/08

    Besteuerung im Abzugsverfahren bei im Ausland ansässigem Unternehmer, hier

    b) Sollte sich auch im zweiten Rechtsgang nicht feststellen lassen, dass I eine feste Niederlassung im Inland hatte, so dass sie ein im Ausland ansässiges Unternehmen war, und war das Vorhandensein einer festen Niederlassung --auch auf der Grundlage des im zweiten Rechtsgang festgestellten Sachverhalts-- objektiv zweifelhaft (vgl. BFH-Urteil vom 23. Mai 1990 V R 167/84, BFHE 161, 191, BStBl II 1990, 1095), hätten die unionsrechtskonform ausgelegten Voraussetzungen der §§ 51 und 54 UStDV vorgelegen.
  • FG Münster, 22.01.2002 - 15 K 5658/99

    Zur Haftung nach § 55 UStDV

    Im Falle unklarer Verhältnisse komme es in erster Linie auf die Rechnungstellung an (BFH in BStBl. II 1990, 1095).

    Das vom Kl. zitierte BFH-Urteil vom 23.05.1990 (BStBl. II 1990, 1095) betraf einen anderen Sachverhalt.

  • BFH, 28.03.2007 - V B 210/05

    NZB: USt, Anforderungen an Belegnachweis

    Wird ein Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht mit der Begründung gerügt, das FG hätte auch ohne entsprechenden Beweisantritt von Amts wegen den Sachverhalt weiter aufklären müssen, so ist vorzutragen, welche Tatsachen hätten aufgeklärt oder welche Beweise hätten erhoben werden müssen, aus welchen Gründen sich die Beweiserhebung auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei weiterer Aufklärung oder Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern sich daraus auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des Gerichts eine andere Entscheidung hätte ergeben können (BFH-Urteil vom 23. Mai 1990 V R 167/84, BFHE 161, 191, BStBl II 1990, 1095; BFH-Beschlüsse vom 26. Juni 2003 IV B 195/01, BFH/NV 2003, 1437; vom 29. Mai 2006 V B 159/05, BFH/NV 2006, 1892).
  • BFH, 18.06.2008 - V B 173/07

    Rüge von Divergenz - Darlegung eines Besetzungsmangels

    So ist vorzutragen, welche Tatsachen hätten aufgeklärt oder welche Beweise hätten erhoben werden müssen, aus welchen Gründen sich die Beweiserhebung auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei weiterer Aufklärung oder Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern sich daraus auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des Gerichts eine andere Entscheidung hätte ergeben können (BFH-Urteil vom 23. Mai 1990 V R 167/84, BFHE 161, 191, BStBl II 1990, 1095; BFH-Beschlüsse vom 26. Juni 2003 IV B 195/01, BFH/NV 2003, 1437; in BFH/NV 2006, 1892).
  • BFH, 22.08.2006 - V B 59/04

    Zum Verhältnis von Haupt- und Nebenleistung

  • BFH, 16.06.2008 - V B 75/07

    Fehlerhafte Beweiswürdigung bzw. fehlerhafte Rechtsanwendung kein Zulassungsgrund

  • BFH, 22.12.2006 - V B 46/06

    Recht auf Gehör; Hinweispflicht

  • BFH, 24.02.1994 - V R 35/91
  • BFH, 13.01.2005 - V R 12/02

    USt: Haftung des Leistungsempfängers gemäß § 55 UStDV 1993

  • BFH, 23.02.1994 - X R 27/92
  • BFH, 18.06.2008 - V B 175/07

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung einer

  • FG Münster, 22.01.2002 - 15 K5658/99
  • BFH, 09.03.2011 - XI B 47/10

    Leistungsempfänger als Steuerschuldner bei Zweifeln hinsichtlich der Ansässigkeit

  • BFH, 30.12.2008 - V B 31/08

    Zu den Anforderungen an eine Verfahrensrüge - unterlassene Beweiserhebung

  • BFH, 29.12.2008 - X B 94/08

    Nicht mit Gründen versehenes Urteil

  • BFH, 18.06.2008 - V B 176/07

    Darlegung einer Divergenz und eines Verfahrensmangels

  • BFH, 16.06.2008 - V B 79/07

    Darlegungsanforderungen der Nichtzulassungsbeschwerde

  • BFH, 24.08.2006 - V B 167/04

    NZB: USt, Einbringungsvorgänge

  • BFH, 25.06.2004 - V B 134/03

    NZB: Haftung des Leistungsempfängers - im Ausland ansässige Unternehmer

  • BFH, 29.12.2008 - X B 96/08

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht

  • BFH, 20.07.2007 - V B 150/06

    Fehlerhafte Würdigung von Tatsachen kein Verfahrensmangel; Verstoß gegen die

  • BFH, 29.09.2008 - X S 25/08

    Darlegung der Verletzung der Sachaufklärungspflicht

  • BFH, 29.09.2008 - X S 23/08

    Nicht mit Gründen versehenes Urteil i.S. des § 119 Nr. 6 FGO

  • BFH, 23.03.2006 - V B 55/05

    Verfahrensmangel durch unterlassene Aussetzung?

  • BFH, 08.09.2005 - V B 21/05

    USt: "im Ausland ansässiger Unternehmer"

  • FG Baden-Württemberg, 25.04.2001 - 3 K 132/98

    Haftung des Erwerbers eines Grundstücks in der Zwangsversteigerung für

  • FG Münster, 27.11.2018 - 15 K 1062/15

    Rechtsstreit über das Erbringen von vorsteuerabzugsbegründenden Dienstleistungen

  • FG Düsseldorf, 15.05.2002 - 5 K 1734/97

    Haftung für Umsatzsteuer; Abzugsverfahren; Unternehmer; Privater Leistungsbezug;

  • FG Köln, 20.06.1996 - 7 K 5252/93
  • FG Niedersachsen, 03.06.2010 - 5 K 49/08

    Zulässigkeit der Verpflichtung einer in Deutschland tätigen Limited mit

  • FG München, 28.06.2006 - 3 K 4109/04

    Eintragung in das Handelsregister für das Vorliegen einer "Zweigniederlassung"

  • BFH, 23.04.1997 - V B 74/96

    Auswirkungen eines Nichtberuhen einer angefochtenen Entscheidung des

  • BFH, 08.08.1991 - V R 50/88

    Voraussetzungen für Zweifel eines Leistungsempfängers an der Ansässigkeit des

  • FG Nürnberg, 27.06.2000 - II 80/00

    Haftung für Umsatzsteuer bei zweifelhafter Ansässigkeit

  • FG München, 11.04.2002 - 14 K 475/99

    Vermittlungsleistungen eines Handelsunternehmers als steuerplichtige Leistungen;

  • FG Baden-Württemberg, 17.09.1997 - 7 K 91/95

    Erhebung von Umsatzsteuer bei Leistung eines nicht im Erhebungsgebiet ansässigen

  • FG Nürnberg, 26.03.1996 - II 9/96
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   BFH, 25.05.1990 - V R 167/84   

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1990, 1763
  • BB 1990, 2174
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