Weitere Entscheidung unten: BFH, 20.09.2010

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   BFH, 11.02.2010 - V R 2/09   

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https://dejure.org/2010,633
BFH, 11.02.2010 - V R 2/09 (https://dejure.org/2010,633)
BFH, Entscheidung vom 11.02.2010 - V R 2/09 (https://dejure.org/2010,633)
BFH, Entscheidung vom 11. Februar 2010 - V R 2/09 (https://dejure.org/2010,633)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Änderung der Bemessungsgrundlage beim Verkauf einer Gewerbeimmobilie

  • openjur.de

    Änderung der Bemessungsgrundlage beim Verkauf einer Gewerbeimmobilie

  • Bundesfinanzhof

    UStG § 10 Abs 1, UStG § 17 Abs 1, EWGRL 388/77 Art 11 Teil A Abs 1 Buchst a
    Änderung der Bemessungsgrundlage beim Verkauf einer Gewerbeimmobilie

  • Bundesfinanzhof

    Änderung der Bemessungsgrundlage beim Verkauf einer Gewerbeimmobilie

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10 Abs 1 UStG 1999, § 17 Abs 1 UStG 1999, Art 11 Teil A Abs 1 Buchst a EWGRL 388/77
    Änderung der Bemessungsgrundlage beim Verkauf einer Gewerbeimmobilie

  • IWW
  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Erfüllung des Anspruchs aus Mietgarantieklausel reduziert den als Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer zugrunde zu legenden Grundstückskaufpreis

  • Betriebs-Berater

    Änderung der Bemessungsgrundlage beim Verkauf einer Gewerbeimmobilie

  • rewis.io

    Änderung der Bemessungsgrundlage beim Verkauf einer Gewerbeimmobilie

  • rewis.io

    Änderung der Bemessungsgrundlage beim Verkauf einer Gewerbeimmobilie

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Umsatzsteuer: Änderung der Bemessungsgrundlage beim Verkauf einer Gewerbeimmobilie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 10 Abs. 1; UStG § 17 Abs. 1 S. 1; BGB § 459
    Unmittelbarer Zusammenhang einer Zahlung mit einer erbrachten Leistung hinsichtlich der Minderung der Bemessungsgrundlage; Minderung der Bemessungsgrundlage bei einer Garantie für den Erhalt von Mieterträgen aus einem Kaufvertrag über eine vermietete Gewerbeimmobilie ...

  • datenbank.nwb.de

    Änderung der Bemessungsgrundlage beim Verkauf einer Gewerbeimmobilie

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verkauf einer Gewerbeimmobilie: Änderung der Bemessungsgrundlage

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Änderung der Bemessungsgrundlage beim Verkauf einer Gewerbeimmobilie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Änderung der Bemessungsgrundlage beim Verkauf einer Gewerbeimmobilie

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unmittelbarer Zusammenhang einer Zahlung mit einer erbrachten Leistung hinsichtlich der Minderung der Bemessungsgrundlage; Minderung der Bemessungsgrundlage bei einer Garantie für den Erhalt von Mieterträgen aus einem Kaufvertrag über eine vermietete Gewerbeimmobilie ...

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Mietgarantie kann Umsatzsteuer mindern

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Umsatzsteuer bei Verkauf einer Gewerbeimmobilie

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Änderung der Bemessungsgrundlage beim Verkauf einer Gewerbeimmobilie

Besprechungen u.ä. (2)

  • deloitte-tax-news.de (Entscheidungsbesprechung)

    Änderung der Bemessungsgrundlage beim Verkauf einer Gewerbeimmobilie

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mietgarantien eines Verkäufers sind regelmäßig umsatzsteuerrechtlich kein Schadensersatz! (IMR 2010, 1094)

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 228, 467
  • NZM 2010, 755
  • BB 2010, 1309
  • BB 2011, 27
  • DB 2010, 1218
  • DB 2010, 13
  • BStBl II 2010, 765
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 16.01.2003 - V R 72/01

    Zur Besteuerung der vereinnahmten Gegenleistung

    Auszug aus BFH, 11.02.2010 - V R 2/09
    Dabei kann die zunächst vereinbarte Bemessungsgrundlage durch eine nachträgliche Vereinbarung und Rückzahlung mit umsatzsteuerrechtlicher Wirkung erhöht oder ermäßigt werden, so dass die Leistung des Unternehmers "letztendlich" nur mit der Bemessungsgrundlage besteuert wird, die sich aufgrund der von ihm wirklich vereinnahmten Gegenleistung ergibt (vgl. BFH-Urteile vom 28. September 2000 V R 37/98, BFH/NV 2001, 491; vom 16. Januar 2003 V R 72/01, BFHE 201, 335, BStBl II 2003, 620, unter II.1.a; vom 18. September 2008 V R 56/06, BFHE 222, 162, BStBl II 2009, 250, unter II.1.a).

    Besteuerungsgrundlage ist danach die tatsächlich erhaltene Gegenleistung für die erbrachte Leistung (vgl. BFH-Urteile vom 16. März 2000 V R 16/99, BFHE 191, 94, BStBl II 2000, 360, m.w.N.; in BFHE 201, 335, BStBl II 2003, 620, unter II.1.b, und in BFHE 222, 162, BStBl II 2009, 250, unter II.1.b).

    aa) Der Senat hat bereits entschieden, dass die Minderung der Bemessungsgrundlage auch auf einem Vergleich beruhen kann (BFH-Urteil in BFHE 201, 335, BStBl II 2003, 620).

    bb) Im Unterschied zu den vom BFH bislang entschiedenen Fällen in BFHE 201, 335, BStBl II 2003, 620, vom 19. April 2007 V R 44/05 (BFH/NV 2007, 1548) lag dem Vergleich zwar kein Mangel im Sinne des BGB (§§ 459 ff. bzw. §§ 635 ff. BGB in der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung) zugrunde, sondern eine Mietgarantie.

  • BFH, 10.02.1988 - X R 16/82

    - Zu den Tatbeständen der "Leistung gegen Entgelt" und des "Entgelts für die

    Auszug aus BFH, 11.02.2010 - V R 2/09
    Gegen eine Minderung der Bemessungsgrundlage spreche auch, dass der Bundesfinanzhof (BFH) die Zahlung aufgrund einer Mietgarantie beim Empfänger als nicht steuerbaren echten Schadensersatz gewertet habe (BFH-Urteil vom 10. Februar 1988 X R 16/82, BFHE 153, 150, BStBl II 1988, 640).

    Einer Minderung der Bemessungsgrundlage ständen schließlich die Ausführungen des BFH in BFHE 153, 150, BStBl II 1988, 640 nicht entgegen.

    b) Die Ausführungen des BFH in BFHE 153, 150, BStBl II 1988, 640 stehen einer Minderung der Bemessungsgrundlage schon deswegen nicht entgegen, weil diesem ein anderer Sachverhalt zugrunde lag: Denn anders als im Streitfall erfolgten die Zahlungen aufgrund einer entgeltlichen Mietgarantie einer Baubetreuerin an einen Bauherrn, während nach den vom FG in Bezug genommenen Feststellungen des OLG vorliegend feststeht, dass für die Gewährung der Mietgarantie kein (zusätzliches) Entgelt vereinbart und gezahlt wurde.

  • BFH, 19.04.2007 - V R 44/05

    USt; Bemessungsgrundlage

    Auszug aus BFH, 11.02.2010 - V R 2/09
    bb) Im Unterschied zu den vom BFH bislang entschiedenen Fällen in BFHE 201, 335, BStBl II 2003, 620, vom 19. April 2007 V R 44/05 (BFH/NV 2007, 1548) lag dem Vergleich zwar kein Mangel im Sinne des BGB (§§ 459 ff. bzw. §§ 635 ff. BGB in der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung) zugrunde, sondern eine Mietgarantie.

    Für die Frage, ob sich die Bemessungsgrundlage für einen Umsatz geändert hat, kommt es aber nicht auf die jeweils einschlägige zivilrechtliche Anspruchsgrundlage, sondern auf das umsatzsteuerrechtliche Kriterium des unmittelbaren Zusammenhangs an (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 1548, Leitsatz 2; Martin, Umsatzsteuer-Rundschau 2006, 56 ff., 57; Wagner in Sölch/Ringleb, § 10 Rz 50).

  • BFH, 18.09.2008 - V R 56/06

    Minderung der Bemessungsgrundlage

    Auszug aus BFH, 11.02.2010 - V R 2/09
    Dabei kann die zunächst vereinbarte Bemessungsgrundlage durch eine nachträgliche Vereinbarung und Rückzahlung mit umsatzsteuerrechtlicher Wirkung erhöht oder ermäßigt werden, so dass die Leistung des Unternehmers "letztendlich" nur mit der Bemessungsgrundlage besteuert wird, die sich aufgrund der von ihm wirklich vereinnahmten Gegenleistung ergibt (vgl. BFH-Urteile vom 28. September 2000 V R 37/98, BFH/NV 2001, 491; vom 16. Januar 2003 V R 72/01, BFHE 201, 335, BStBl II 2003, 620, unter II.1.a; vom 18. September 2008 V R 56/06, BFHE 222, 162, BStBl II 2009, 250, unter II.1.a).

    Besteuerungsgrundlage ist danach die tatsächlich erhaltene Gegenleistung für die erbrachte Leistung (vgl. BFH-Urteile vom 16. März 2000 V R 16/99, BFHE 191, 94, BStBl II 2000, 360, m.w.N.; in BFHE 201, 335, BStBl II 2003, 620, unter II.1.b, und in BFHE 222, 162, BStBl II 2009, 250, unter II.1.b).

  • BGH, 14.03.2007 - VIII ZR 68/06

    Erstattung der Umsatzsteuer bei Schadensersatzleistungen nach Kündigung eines

    Auszug aus BFH, 11.02.2010 - V R 2/09
    Zahlungen sind nur dann als Schadensersatz für die Höhe des Entgelts einer erbrachten Leistung ohne Bedeutung, wenn zwischen der Zahlung und der Leistung kein unmittelbarer Zusammenhang besteht (vgl. BFH-Urteil vom 16. Januar 2003 V R 36/01, BFH/NV 2003, 667, unter II.2.a; Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 14. März 2007 VIII ZR 68/06, BFH/NV Beilage 2007, 316, unter II.1.).
  • BFH, 16.03.2000 - V R 16/99

    Umbuchungsgebühren gehören zum Entgelt

    Auszug aus BFH, 11.02.2010 - V R 2/09
    Besteuerungsgrundlage ist danach die tatsächlich erhaltene Gegenleistung für die erbrachte Leistung (vgl. BFH-Urteile vom 16. März 2000 V R 16/99, BFHE 191, 94, BStBl II 2000, 360, m.w.N.; in BFHE 201, 335, BStBl II 2003, 620, unter II.1.b, und in BFHE 222, 162, BStBl II 2009, 250, unter II.1.b).
  • FG Schleswig-Holstein, 26.11.2008 - 4 K 38/07

    Zahlungen aufgrund einer Mietgarantie sind umsatzsteuerlich als echter

    Auszug aus BFH, 11.02.2010 - V R 2/09
    das Urteil des Schleswig-Holsteinischen FG vom 26. November 2008  4 K 38/07 aufzuheben und den Umsatzsteuerbescheid 2004 vom 22. Dezember 2005 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 30. Januar 2007 dahingehend zu ändern, dass die Umsatzsteuer auf ./. ... EUR festgesetzt wird.
  • BFH, 28.09.2000 - V R 37/98

    Forderungsverzicht: Entgeltsminderung i.S. des § 17 UStG

    Auszug aus BFH, 11.02.2010 - V R 2/09
    Dabei kann die zunächst vereinbarte Bemessungsgrundlage durch eine nachträgliche Vereinbarung und Rückzahlung mit umsatzsteuerrechtlicher Wirkung erhöht oder ermäßigt werden, so dass die Leistung des Unternehmers "letztendlich" nur mit der Bemessungsgrundlage besteuert wird, die sich aufgrund der von ihm wirklich vereinnahmten Gegenleistung ergibt (vgl. BFH-Urteile vom 28. September 2000 V R 37/98, BFH/NV 2001, 491; vom 16. Januar 2003 V R 72/01, BFHE 201, 335, BStBl II 2003, 620, unter II.1.a; vom 18. September 2008 V R 56/06, BFHE 222, 162, BStBl II 2009, 250, unter II.1.a).
  • BGH, 30.03.1990 - V ZR 13/89

    Zusicherung des Bierumsatzes einer Gaststätte; Verjährung von

    Auszug aus BFH, 11.02.2010 - V R 2/09
    Die in der Abweichung der Ist- von der Sollmiete liegende Leistungsstörung im weiteren Sinne konnte im Jahr des Vertragsschlusses nur deshalb keine Mängelfolgeansprüche i.S. des § 459 BGB in der im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Fassung begründen, weil nach der Rechtsprechung zu § 459 BGB Umsatz- und Ertragsangaben grundsätzlich keine zusicherungsfähigen Eigenschaften eines Unternehmens darstellten, wenn sie sich nicht über einen längeren, mehrjährigen Zeitraum erstrecken und deshalb keinen verlässlichen Anhalt für die Bewertung der Ertragsfähigkeit und damit für die Ermittlung des Wertes des Unternehmens geben (vgl. BGH-Urteile vom 30. März 1990 V ZR 13/89, Neue Juristische Wochenschrift 1990, 1658, unter II., sowie vom 5. Oktober 1988 VIII ZR 222/87, Wertpapier-Mitteilungen/Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht 1988, 1700, 1702).
  • BGH, 18.04.2002 - IX ZR 72/99

    Umfang der Haftung des Notars für den Verlust von Gesellschaftsanteilen aufgrund

    Auszug aus BFH, 11.02.2010 - V R 2/09
    Ebenso wie der Rechtsverkehr den Unternehmenswert im Wesentlichen nach seinem finanziellen Zukunftsertrag beurteilt (vgl. BGH-Urteil vom 18. April 2002 IX ZR 72/99, BGHZ 150, 319 ff. Rz 60, m.w.N.), bestimmt sich der Wert für Gewerbeimmobilien insbesondere anhand der nachhaltig erzielbaren Mieteinkünfte (vgl. z.B. Brandenburgisches OLG, Urteil vom 13. Januar 2010  7 U 32/08, juris; Hanseatisches OLG, Urteil vom 26. August 2009  6 U 221/08, juris).
  • OLG Brandenburg, 13.01.2010 - 7 U 32/08

    Auseinandersetzung einer GbR nach Kündigung eines Gesellschafteranteils:

  • BFH, 16.01.2003 - V R 36/01

    Abgrenzung umsatzsteuerrechtliches Entgelt - Entschädigung/Schadensersatz

  • BGH, 05.10.1988 - VIII ZR 222/87

    Zustandekommen eines Wandelungsvertrages - Schadensersatz wegen Zusicherung von

  • OLG Hamburg, 26.08.2009 - 6 U 221/08

    Haftung aus Kapitalanlageberatung: Abgrenzung zwischen Kapitalanlageberatungs-

  • BFH, 21.12.2016 - XI R 27/14

    Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Abmahnungen durch einen Mitbewerber

    Zwischen der Leistung und dem erhaltenen Gegenwert muss ein unmittelbarer Zusammenhang bestehen, wobei die gezahlten Beträge die tatsächliche Gegenleistung für eine bestimmbare Leistung darstellen, die im Rahmen eines zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger bestehenden Rechtsverhältnisses, in dem gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden, erbracht wurde (vgl. z.B. EuGH-Urteile Kennemer Golf vom 21. März 2002 C-174/00, EU:C:2002:200, BFH/NV 2002, Beilage 3, 95, Rz 39; Société thermale d'Eugénie-les-Bains vom 18. Juli 2007 C-277/05, EU:C:2007:440, BFH/NV 2007, Beilage 4, 424, Rz 19; Cesky rozhlas vom 22. Juni 2016 C-11/15, EU:C:2016:470, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2016, 632, Rz 21 f.; BFH-Urteile vom 11. Februar 2010 V R 2/09, BFHE 228, 467, BStBl II 2010, 765, Rz 20; vom 30. Juni 2010 XI R 22/08, BFHE 231, 248, BStBl II 2010, 1084, Rz 11 f., und vom 20. März 2013 XI R 6/11, BFHE 241, 191, BStBl II 2014, 206, Rz 24 f.; jeweils m.w.N.).
  • BFH, 16.01.2014 - V R 22/13

    Leistungsaustausch oder Schadensersatz

    In diesen Fällen besteht kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Zahlung und der Leistung (BFH-Urteil vom 11. Februar 2010 V R 2/09, BFHE 228, 467, BStBl II 2010, 765).
  • BFH, 20.03.2013 - XI R 6/11

    Zahlung eines Minderwertausgleichs wegen Schäden am Leasingfahrzeug nicht

    a) Zwischen der Leistung und dem erhaltenen Gegenwert muss ein unmittelbarer Zusammenhang bestehen, wobei die gezahlten Beträge die tatsächliche Gegenleistung für eine bestimmbare Leistung darstellen, die im Rahmen eines zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger bestehenden Rechtsverhältnisses, in dem gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden, erbracht wurde (vgl. z.B. EuGH-Urteile vom 21. März 2002 C-174/00 --Kennemer Golf & Country Club--, Slg. 2002, I-3293, BFH/NV Beilage 2002, 95, Rz 39; vom 18. Juli 2007 C-277/05 --Société thermale d'Eugénie-les-Bains--, Slg. 2007, I-6415, BFH/NV Beilage 2007, 424, Rz 19; BFH-Urteile vom 11. Februar 2010 V R 2/09, BFHE 228, 467, BStBl II 2010, 765, Rz 20, und vom 30. Juni 2010 XI R 22/08, BFHE 231, 248, BStBl II 2010, 1084, Rz 11 f., jeweils m.w.N.).

    In diesen Fällen besteht kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Zahlung und der Leistung (BFH-Urteil in BFHE 228, 467, BStBl II 2010, 765, Rz 20).

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Rechtsprechung
   BFH, 20.09.2010 - V R 2/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,13797
BFH, 20.09.2010 - V R 2/09 (https://dejure.org/2010,13797)
BFH, Entscheidung vom 20.09.2010 - V R 2/09 (https://dejure.org/2010,13797)
BFH, Entscheidung vom 20. September 2010 - V R 2/09 (https://dejure.org/2010,13797)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Berichtigung des Urteilstenors bei "ähnlicher offenbarer Unrichtigkeit" - Kostenentscheidung

  • openjur.de

    Berichtigung des Urteilstenors bei "ähnlicher offenbarer Unrichtigkeit"; Kostenentscheidung

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 107, FGO § 136 Abs 1, UStG § 17, UStG § 12 Abs 1
    Berichtigung des Urteilstenors bei "ähnlicher offenbarer Unrichtigkeit" - Kostenentscheidung

  • Bundesfinanzhof

    Berichtigung des Urteilstenors bei "ähnlicher offenbarer Unrichtigkeit" - Kostenentscheidung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 107 FGO, § 136 Abs 1 FGO, § 17 UStG 1999, § 12 Abs 1 UStG 1999
    Berichtigung des Urteilstenors bei "ähnlicher offenbarer Unrichtigkeit" - Kostenentscheidung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 107 FGO, § 136 Abs 1 FGO, § 17 UStG 1999, § 12 Abs 1 UStG 1999
    Berichtigung des Urteilstenors bei "ähnlicher offenbarer Unrichtigkeit" - Kostenentscheidung

  • rewis.io

    Berichtigung des Urteilstenors bei "ähnlicher offenbarer Unrichtigkeit" - Kostenentscheidung

  • ra.de
  • rewis.io

    Berichtigung des Urteilstenors bei "ähnlicher offenbarer Unrichtigkeit" - Kostenentscheidung

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    Berichtigung des Urteilstenors bei "ähnlicher offenbarer Unrichtigkeit"

  • datenbank.nwb.de

    Berichtigung bei ähnlicher offenbarer Unrichtigkeit im Sinne des § 107 FGO

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • De-legibus-Blog (Entscheidungsanmerkung)

    Das schlechte Gewissen des Bundesfinanzhofs

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 22.07.2005 - V B 84/02

    NZB: Urteilsberichtigung, Aufhebung eines Erbscheins

    Auszug aus BFH, 20.09.2010 - V R 2/09
    "Ähnliche" offenbare Unrichtigkeiten i.S. des § 107 FGO sind Erklärungsmängel, die zu dem Erklärungswillen des Gerichts erkennbar im Widerspruch stehen; sie sind "offenbar", wenn sie augenfällig auf der Hand liegen, durchschaubar und eindeutig sind (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. Juli 2005 V B 84/02, V K 1/05, BFH/NV 2005, 2218).
  • BFH, 12.02.1987 - VIII S 14/86

    Zulässigkeit eines Antrags auf Berichtigung des Tatbestands eines "Urteils"

    Auszug aus BFH, 20.09.2010 - V R 2/09
    Die Kostenfreiheit der Entscheidung ergibt sich aus ihrer Zugehörigkeit zur abgeschlossenen Instanz (BFH-Beschluss vom 12. Februar 1987 VIII S 14/86, BFH/NV 1987, 786).
  • BFH, 29.05.2009 - XI R 31/06

    Berichtigung der Urteilsformel hinsichtlich der Kostenentscheidung wegen

    Auszug aus BFH, 20.09.2010 - V R 2/09
    Die Urteilsformel kann auch hinsichtlich der Kosten berichtigt werden (z.B. BFH-Beschluss vom 29. Mai 2009 XI R 31/06, juris).
  • FG Münster, 10.09.2020 - 3 K 2317/19

    Schenkungsteuer - Zur Anwendung der Optionsverschonung nach § 13a Abs. 8 ErbStG

    Eine "offenbare Unrichtigkeit" sind nur Erklärungsirrtümer, die zu dem Erklärungswillen des Gerichts erkennbar in Widerspruch stehen (BFH, Beschlüsse vom 29.07.2010, I B 121/10, BFH/NV 2010, 2098; vom 20.09.2010, V R 2/09, BFH/NV 2011, 302; vom 27.07.2017, X B 106/16, BFH/NV 2017, 1442).
  • FG Nürnberg, 11.12.2018 - 2 K 524/18

    Unterliegen die Ausgangsumsätze der Klägerin als Beförderung von Personen im

    Im Hinblick auf die Höhe des Streitwerts ist das Finanzamt nicht nur zu einem geringen Teil unterlegen (vgl. BFH-Beschluss vom 20.09.2010 V R 2/09, BFH/NV 2011, 302, unter II.3.).
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