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   BFH, 20.08.2009 - V R 21/08   

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https://dejure.org/2009,5635
BFH, 20.08.2009 - V R 21/08 (https://dejure.org/2009,5635)
BFH, Entscheidung vom 20.08.2009 - V R 21/08 (https://dejure.org/2009,5635)
BFH, Entscheidung vom 20. August 2009 - V R 21/08 (https://dejure.org/2009,5635)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Vermietung eines Seniorenpflegeheimes incl. Überlassung der gesamten Erstausrüstung und Einrichtung als einheitliche Leistung; Voraussetzungen einer Gesamtleistung; Ausschluss des Vorsteuerabzugs

  • IWW

    § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG; § 14 UStG; § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG; § 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG; Art. 13 Teil B Buchst. b Nr. 1 RL 388/77/EWG
    EUStG, EWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umsatzsteuerrechtliche Einordnung der Vermietung eines Seniorenheims samt Inventar; Überlassung von Mobiliar als Nebenleistung zu einer steuerfreien Vermietung; Berechtigung zum Vorsteuerabzug im Hinblick auf Leistungen zum Erwerb von Mobiliar

  • datenbank.nwb.de

    Überlassung von Mobiliar als Nebenleistung zur steuerfreien Vermietung eines Seniorenpflegeheims gleichfalls steuerfrei; Voraussetzungen einer Gesamtleistung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vermietung eines Seniorenpflegeheimes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vermietung eines Seniorenpflegeheims mit kompletter Erstausstattung: Einheitliche Leistung! (IMR 2010, 211)

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 11.06.2009 - C-572/07

    RLRE Tellmer Property - Vorabentscheidungsersuchen - Mehrwertsteuer - Befreiung

    Auszug aus BFH, 20.08.2009 - V R 21/08
    a) Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH), der sich der Bundesfinanzhof (BFH) angeschlossen hat, gelten für die im Streitfall entscheidende Frage, unter welchen Bedingungen mehrere zusammenhängende Leistungen als eine Gesamtleistung zu behandeln sind, folgende Grundsätze (vgl. z.B. EuGH-Urteil vom 11. Juni 2009 Rs. C-572/07, RLRE Tellmer Property, Deutsches Steuerrecht, --DStR-- 2009, 1260, Rdnr. 17 ff.; BFH-Urteile vom 25. Juni 2009 V R 25/07, BFH/NV 2009, 1746, unter II. 2. b, und vom 17. April 2008 V R 39/05, BFH/NV 2008, 1712, unter II. 2. b, m.w.N.).

    bb) Das Urteil des EuGH RLRE Tellmer Property in DStR 2009, 1260 steht dem nicht entgegen.

  • EuGH, 12.02.1998 - C-346/95

    STEUERRECHT

    Auszug aus BFH, 20.08.2009 - V R 21/08
    Die Rechtsprechung wird im Ergebnis bestätigt durch das EuGH-Urteil vom 12. Februar 1998 Rs. C-346/95, Elisabeth Blasi (Slg. 1998, I-481, Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht 1998, 113, Umsatzsteuer-Rundschau 1998, 189) zur Auslegung von Art. 13 Teil B Buchst. b Nr. 1 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG (Richtlinie 77/388/EWG).

    Gegenstand der Rechtssache war die Überlassung "vollständig möblierter und mit Kochgelegenheiten ausgestatteter Zimmer", bei der der Vermieter "für die Gestellung und Reinigung der Bettwäsche sowie für die Reinigung der Flure, Treppenhäuser, Bäder und WCs" zu sorgen hatte (EuGH-Urteil Elisabeth Blasi in Slg. 1998, I-481 Rdnr. 6).

  • BFH, 15.01.2009 - V R 91/07

    Überlassung von Strom als unselbständige Nebenleistung zur steuerfreien

    Auszug aus BFH, 20.08.2009 - V R 21/08
    So ist z.B. die Lieferung von Strom Nebenleistung zur Vermietung (BFH-Urteil vom 15. Januar 2009 V R 91/07, BFHE 224, 172, BStBl II 2009, 615).
  • BFH, 25.06.2009 - V R 25/07

    Steuersatz bei Lieferung von Pflanzen und Einpflanzen

    Auszug aus BFH, 20.08.2009 - V R 21/08
    a) Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH), der sich der Bundesfinanzhof (BFH) angeschlossen hat, gelten für die im Streitfall entscheidende Frage, unter welchen Bedingungen mehrere zusammenhängende Leistungen als eine Gesamtleistung zu behandeln sind, folgende Grundsätze (vgl. z.B. EuGH-Urteil vom 11. Juni 2009 Rs. C-572/07, RLRE Tellmer Property, Deutsches Steuerrecht, --DStR-- 2009, 1260, Rdnr. 17 ff.; BFH-Urteile vom 25. Juni 2009 V R 25/07, BFH/NV 2009, 1746, unter II. 2. b, und vom 17. April 2008 V R 39/05, BFH/NV 2008, 1712, unter II. 2. b, m.w.N.).
  • BFH, 27.04.1995 - V R 112/93

    Steuerbarkeit der Umsätze aus der Vermietung eines Hotels an das Land

    Auszug aus BFH, 20.08.2009 - V R 21/08
    aa) Der BFH hat in ständiger Rechtsprechung die Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG für die Vermietung möblierter Räume oder Gebäude bejaht, wenn es sich um eine auf Dauer angelegte und nicht um eine kurzfristige Überlassung handelt (z.B. BFH-Urteile vom 27. April 1995 V R 112/93, BFH/NV 1996, 182; vom 25. Januar 1996 V R 6/95, BFH/NV 1996, 583; vom 6. August 1998 V R 26/98, BFH/NV 1999, 84; BFH-Beschluss vom 11. März 1998 V B 125/97, BFH/NV 1998, 1007).
  • BFH, 17.04.2008 - V R 39/05

    Aushändigung von Broschüren als Nebenleistung einer Seminarleistung - Behandlung

    Auszug aus BFH, 20.08.2009 - V R 21/08
    a) Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH), der sich der Bundesfinanzhof (BFH) angeschlossen hat, gelten für die im Streitfall entscheidende Frage, unter welchen Bedingungen mehrere zusammenhängende Leistungen als eine Gesamtleistung zu behandeln sind, folgende Grundsätze (vgl. z.B. EuGH-Urteil vom 11. Juni 2009 Rs. C-572/07, RLRE Tellmer Property, Deutsches Steuerrecht, --DStR-- 2009, 1260, Rdnr. 17 ff.; BFH-Urteile vom 25. Juni 2009 V R 25/07, BFH/NV 2009, 1746, unter II. 2. b, und vom 17. April 2008 V R 39/05, BFH/NV 2008, 1712, unter II. 2. b, m.w.N.).
  • BFH, 25.01.1996 - V R 6/95

    Maßgeblichkeit der Absicht des Vermieters im Falle einer Umsatsteuerbefreiung

    Auszug aus BFH, 20.08.2009 - V R 21/08
    aa) Der BFH hat in ständiger Rechtsprechung die Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG für die Vermietung möblierter Räume oder Gebäude bejaht, wenn es sich um eine auf Dauer angelegte und nicht um eine kurzfristige Überlassung handelt (z.B. BFH-Urteile vom 27. April 1995 V R 112/93, BFH/NV 1996, 182; vom 25. Januar 1996 V R 6/95, BFH/NV 1996, 583; vom 6. August 1998 V R 26/98, BFH/NV 1999, 84; BFH-Beschluss vom 11. März 1998 V B 125/97, BFH/NV 1998, 1007).
  • BFH, 06.08.1998 - V R 26/98

    Wohnheim - Bürgerkriegsflüchtlinge - Asylbewerber - Kostenübernahmescheine der

    Auszug aus BFH, 20.08.2009 - V R 21/08
    aa) Der BFH hat in ständiger Rechtsprechung die Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG für die Vermietung möblierter Räume oder Gebäude bejaht, wenn es sich um eine auf Dauer angelegte und nicht um eine kurzfristige Überlassung handelt (z.B. BFH-Urteile vom 27. April 1995 V R 112/93, BFH/NV 1996, 182; vom 25. Januar 1996 V R 6/95, BFH/NV 1996, 583; vom 6. August 1998 V R 26/98, BFH/NV 1999, 84; BFH-Beschluss vom 11. März 1998 V B 125/97, BFH/NV 1998, 1007).
  • BFH, 11.03.1998 - V B 125/97

    Unterbringung von Aussiedlern als dauerhafte Vermietung?

    Auszug aus BFH, 20.08.2009 - V R 21/08
    aa) Der BFH hat in ständiger Rechtsprechung die Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG für die Vermietung möblierter Räume oder Gebäude bejaht, wenn es sich um eine auf Dauer angelegte und nicht um eine kurzfristige Überlassung handelt (z.B. BFH-Urteile vom 27. April 1995 V R 112/93, BFH/NV 1996, 182; vom 25. Januar 1996 V R 6/95, BFH/NV 1996, 583; vom 6. August 1998 V R 26/98, BFH/NV 1999, 84; BFH-Beschluss vom 11. März 1998 V B 125/97, BFH/NV 1998, 1007).
  • EuGH, 03.07.2001 - C-380/99

    Bertelsmann

    Auszug aus BFH, 20.08.2009 - V R 21/08
    Ebenso wie eine sonstige Leistung Nebenleistung zu einer Lieferung als Hauptleistung sein kann (EuGH-Urteil vom 3. Juli 2001 Rs. C-380/99, Bertelsmann, Slg. 2001, I-5163, BFH/NV 2001, Beilage 3, 192 Rdnr. 21 zum Versand einer Sachprämie als Nebenleistung zu deren Lieferung), kann auch eine Lieferung Nebenleistung zu einer sonstigen Leistung sein.
  • BFH, 16.05.2018 - XI R 28/16

    Zu den Voraussetzungen der Berichtigung beim unrichtigen Steuerausweis

    Im Februar 2012 beantragte die Klägerin, die Festsetzungen für die Jahre 2006 bis 2010 sowie die Voranmeldungen für 2011 nach § 164 der Abgabenordnung zu ändern und die jeweilige Umsatzsteuer bzw. Umsatzsteuer-Vorauszahlung jeweils auf ... EUR herabzusetzen, weil die entgeltliche Überlassung der Einrichtungsgegenstände des Pflegeheims an die KG nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 20. August 2009 V R 21/08 (BFH/NV 2010, 473) als Nebenleistung zur steuerfreien Verpachtung des Grundstücks gemäß § 4 Nr. 12 Buchst. a des Umsatzsteuergesetzes (UStG) ebenso steuerfrei sei.

    Zur Begründung führte es aus, dass das von der Klägerin in Bezug genommene Urteil des BFH in BFH/NV 2010, 473 über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden sei.

    Denn die Überlassung von Mobiliar eines Pflegeheims kann als Nebenleistung zu der nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG steuerfreien Vermietung --wovon die Vorentscheidung zu Recht ausgegangen ist und vom FA mit der Revision nicht mehr angegriffen wird-- gleichfalls steuerfrei sein (vgl. dazu BFH-Urteile in BFH/NV 2010, 473, Leitsatz; vom 11. November 2015 V R 37/14, BFHE 251, 517, BStBl II 2017, 1259, Rz 16).

  • BFH, 11.04.2019 - III R 36/15

    Keine erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags einer grundbesitzverwaltenden

    dd) Schließlich ergeben sich auch aus dem von der Klägerin in Bezug genommenen BFH-Urteil vom 20. August 2009 - V R 21/08 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2010, 391, unter II.2.) keine abweichenden Beurteilungskriterien.
  • BFH, 11.11.2015 - V R 37/14

    Überlassung von Inventar eines Pflegeheims als Nebenleistung

    Mit Schreiben vom 14. Mai 2010 beantragte die Klägerin unter Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 20. August 2009 V R 21/08 (BFH/NV 2010, 473), die Verpachtung der Einrichtungsgegenstände als Nebenleistung zur Verpachtung des Grundstücks als umsatzsteuerfrei zu behandeln und die Umsatzsteuerfestsetzungen entsprechend zu berichtigen.

    Das rechtfertige eine andere umsatzsteuerrechtliche Beurteilung als im Sachverhalt des BFH-Urteils in BFH/NV 2010, 473.

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH), der sich der BFH angeschlossen hat, gelten für die Frage, ob mehrere Tätigkeiten steuerrechtlich zu nur einem Umsatz oder mehreren eigenständigen Umsätzen führen, die Grundsätze, die der Senat u.a. bereits in seinem Urteil in BFH/NV 2010, 473 dargelegt hat.

    Der Senat hat in seinem Urteil in BFH/NV 2010, 473 darüber hinaus auf seine ständige Rechtsprechung verwiesen, wonach die Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG auch die Vermietung möblierter Räume oder Gebäude umfasst, wenn es sich um eine auf Dauer angelegte und nicht um eine kurzfristige Überlassung handelt.

    Diese Rechtsprechung wird, worauf der Senat im Urteil in BFH/NV 2010, 473 ebenfalls hingewiesen hat, durch das EuGH-Urteil vom 12. Februar 1998 C-346/95 (Elisabeth Blasi, EU:C:1998:51, Rz 17 ff.) bestätigt.

  • FG Rheinland-Pfalz, 18.09.2019 - 3 K 1555/17

    Die Überlassung eines Dorfgemeinschaftshauses an Vereine und Privatpersonen ist

    Soweit demgegenüber in der Rechtsprechung des BFH zum Teil die Mietdauer für die Anwendung des § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG für bedeutsam erachtet wird und die Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG für die Vermietung möblierter Räume oder Gebäude nur zu bejahen sein soll, wenn es sich um eine auf Dauer angelegte und nicht um eine kurzfristige Überlassung handelt (so ausdrücklich BFH-Urteile vom 20. August 2009 V R 21/08, BFH/NV 2010, 473; vom 19. Februar 2014 XI R 1/12, BFH/NV 2014, 1398; vom 17. Dezember 2014 XI R 16/11, BFHE 248, 436, BStBl II 2015, 427; vgl. demgegenüber die hiervon teils in Bezug genommenen BFH-Urteile vom 27. April 1995 V R 112/93, BFH/NV 1996, 182; vom 25. Januar 1996 V R 6/95, BFH/NV 1996, 583; vom 6. August 1998 V R 26/98, BFH/NV 1999, 84; vom 8. August 2013 V R 7/13, BFH/NV 2013, 1952; vom 22. August 2013 V R 18/12, BFHE 243, 32, BStBl II 2013, 1058, jeweils zu § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG), beruht dies offensichtlich auf einem "Hineinlesen" der Ausnahme von § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG in den Tatbestand des § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG; andernfalls wäre es entbehrlich gewesen, die Erforderlichkeit einer auf Dauer angelegten Vermietung auf die Überlassung möblierter - also bewohnbarer - Räumlichkeiten zu beschränken.
  • BFH, 17.12.2014 - XI R 16/11

    Überlassung möblierter Zimmer an Prostituierte

    a) Der BFH hat in ständiger Rechtsprechung die Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG für die Vermietung möblierter Räume oder Gebäude bejaht, wenn es sich um eine auf Dauer angelegte und nicht um eine kurzfristige Überlassung handelt (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 20. August 2009 V R 21/08, BFH/NV 2010, 473, Rz 15, m.w.N.; vom 8. August 2013 V R 7/13, BFH/NV 2013, 1952, Rz 16, m.w.N.; in BFHE 243, 32, BStBl II 2013, 1058, Rz 12; vom 19. Februar 2014 XI R 1/12, BFH/NV 2014, 1398, Rz 23, m.w.N.).

    aa) Die dem Urteil des BFH in BFH/NV 2010, 473 zugrunde liegende Vermietung eines gesamten Seniorenpflegeheims einschließlich Erstausrüstung ist in tatsächlicher Hinsicht nicht mit der hier streitgegenständlichen Raumüberlassung vergleichbar.

  • FG Münster, 29.01.2019 - 15 K 2858/15

    Rechtsstreit um die umsatzsteuerliche Behandlung von Entgelten für die

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist die Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG für die Vermietung möblierter - also bewohnbarer - Räume oder Gebäude zu bejahen, wenn es sich um eine auf Dauer angelegte und nicht um eine kurzfristige Überlassung handelt (vgl. BFH-Urteile vom 20.8.2009 V R 21/08, BFH/NV 2010, 473; vom 8.8.2013 V R 7/13, BFH/NV 2013, 1952; vom 22.8.2013 V R 18/12, BFHE 243, 32, BStBl II 2013, 1058; vom 19.2.2014 XI R 1/12, BFH/NV 2014, 1398).

    Die Mitvermietung von Mobiliar stellt innerhalb einer einheitlichen Vermietungsleistung gegenüber der Überlassung von Räumlichkeiten eine bloße Nebenleistung dar (BFH-Urteil vom 20.8.2009 V R 21/08, BFH/NV 2010, 473; vom 4.5.2011 XI R 35/10, BStBl II 2011, 836).

    Entscheidend für die Qualifikation als Nebenleistung ist insoweit, dass die neben der Überlassung der Räumlichkeiten erbrachte Leistung keinen eigenen Zweck hat, sondern das Mittel darstellt, um die Vermietung als sonstige Leistung unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen (BFH-Urteil vom 20.8.2009 V R 21/08, BFH/NV 2010, 473).

  • FG Rheinland-Pfalz, 13.03.2014 - 6 K 1396/10

    Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Fortführung des Unternehmens durch

    Diese zu § 4 Nr. 12a UStG ergangene Rechtsprechung (BFH Urteil vom 20.08.2009 - V R 21/08) sei auf die Geschäftsveräußerung zu übertragen.

    Das BFH-Urteil vom 20.08.2009 - V R 21/08 sei im Bundessteuerblatt nicht veröffentlicht und daher nicht anzuwenden.

    Unter Anwendung dieser Grundsätze hat der BFH mit Urteil vom 20.08.2009 - V R 21/08 ( BFH/NV 2010, 473) entschieden, dass die Vermietung eines Seniorenpflegeheims incl.

    Nach dem BFH-Urteil vom 20.08.2009 - V R 21/08 handelte es sich auch im Streitfall bei der Vermietung des Inventars um eine unselbstständige Nebenleistung zur steuerfreien Grundstücksvermietung.

    Vor der Veräußerung hatte die Klägerin die Grundstücke und das Inventar in einem einheitlichen Vertrag an die jeweiligen Schwestergesellschaften verpachtet; diese Verpachtung war bei zutreffender Sachbehandlung insgesamt steuerfrei (BFH Urteil vom 20.08.2009 - V R 21/08).

  • BFH, 22.08.2013 - V R 18/12

    Zimmervermietung an Prostituierte - Kein ermäßigter Umsatzsteuertarif

    So ist z.B. die auf Dauer angelegte Vermietung möblierter Wohn- und Schlafräume nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG steuerfrei, da dann im Hinblick auf das zeitliche Element der Ausnahmetatbestand nach § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG nicht vorliegt (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. August 2009 V R 21/08, BFH/NV 2010, 473, unter II.1.b aa).
  • FG Hamburg, 17.09.2015 - 2 K 253/14

    Umsatzsteuerliche Behandlung der Vermietungsleistung bei Überlassung möblierter

    So ist z. B. die auf Dauer angelegte Vermietung möblierter Wohn- und Schlafräume nach § 4 Nr. 12 S. 1 Buchst. a UStG steuerfrei, da dann im Hinblick auf das zeitliche Element der Ausnahmetatbestand nach § 4 Nr. 12 S. 2 UStG nicht vorliegt (BFH-Urteil vom 20.08.2009 V R 21/08, BFH/NV 2010, 473).
  • FG Münster, 13.09.2016 - 5 K 412/13

    Umsatzsteuerpflicht der Verpachtung von Einrichtungsgegenständen an eine

    Mit Schreiben vom 06.02.2012 (Eingang beim Beklagten am 07.02.2012) beantragte die Klägerin unter Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 20.09.2009 (V R 21/08, HFR 2010, 391), die Überlassung der Einrichtungsgegenstände als steuerfreie Nebenleistung zur steuerfreien Vermietung des Pflegeheims nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG zu behandeln und die USt-Festsetzungen der Jahre 2006 bis 2010 sowie die USt- Voranmeldungen 2011 nach § 164 der Abgabenordnung (AO) dahingehend zu ändern, dass die USt jeweils auf EUR XXX festgesetzt wird.

    bb) Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH), der sich der BFH angeschlossen hat, gelten für die Frage, ob mehrere Tätigkeiten steuerrechtlich zu nur einem Umsatz oder mehreren eigenständigen Umsätzen führen, die Grundsätze, die der BFH u.a. bereits in seinem Urteil vom 20.08.2009 (V R 21/08, BFH/NV 2010, 473, HFR 2010, 391), dargelegt hat.

  • FG München, 27.02.2019 - 3 K 1976/17

    Umsätze aus der Vermietung von eingerichteten und funktionsfähigen Zahnarztpraxen

  • FG Köln, 29.04.2015 - 13 K 2407/11

    Erweiterte Kürzung, Betriebsvorrichtung, Mitvermietung Hotelzimmereinrichtung

  • BFH, 08.08.2013 - V R 7/13

    Umsatzsteuerpflicht bei entgeltlicher Unterkunftsgewährung an Erntehelfer -

  • BFH, 04.05.2011 - XI R 35/10

    Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von Leistungen an Mitglieder einer

  • BFH, 23.09.2014 - V B 37/14

    Begriff der kurzfristigen Beherbergung von Fremden i. S. d. § 4 Nr. 12 Satz 2

  • FG Hamburg, 25.10.2013 - 5 K 270/10

    Zur Umsatzsteuerfreiheit von Vermietungsleistungen

  • BFH, 19.03.2013 - XI R 45/10

    Zur Umsatzsteuerfreiheit der von einem Altenwohnheim erbrachten Leistungen

  • BFH, 19.02.2014 - XI R 1/12

    Fortsetzung eines zuvor aufgrund Insolvenzeröffnung unterbrochenen Verfahrens -

  • BFH, 10.11.2010 - V R 27/09

    Leistungsort für Kontroll- und Überwachungsleistungen im internationalen

  • BFH, 26.04.2010 - V B 3/10

    Aussetzung der Vollziehung - Einheitliche Leistung - Hauptleistung und

  • FG Münster, 04.07.2019 - 5 K 2423/17

    Umsatzsteuer bei der Vermietung eines Apartment an Prostituierte; Vermietung zur

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 31.01.2018 - 3 K 99/16

    Abgrenzung zwischen umsatzsteuerfreier Grundstücksvermietung und

  • FG Niedersachsen, 02.12.2010 - 5 K 387/07

    Umsatzsteuerpflichtigkeit der Umsätze aus der Vermietung von Zimmern an

  • FG Hessen, 12.02.2019 - 1 K 384/17

    Minderung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage aus den Warenverkäufen im

  • FG Bremen, 18.08.2010 - 2 K 48/10

    Varieté-/Theateraufführung mit Bewirtung der Besucher "Dinner-Show") keine

  • FG Niedersachsen, 13.02.2014 - 5 K 282/12

    Steuerfreiheit sowohl der Umsätze aus der Vermietung des beweglichen Inventars

  • FG Niedersachsen, 19.08.2010 - 16 K 259/09

    Steuerbarkeit von Umsätzen aus der Vermietung möblierter Räume oder Gebäude bzgl.

  • FG München, 23.07.2014 - 3 K 2023/12

    Überlassung von Zimmern an Prostituierte - Kein ermäßigter Umsatzsteuertarif

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