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   BFH, 31.05.1990 - V R 21/86   

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https://dejure.org/1990,6897
BFH, 31.05.1990 - V R 21/86 (https://dejure.org/1990,6897)
BFH, Entscheidung vom 31.05.1990 - V R 21/86 (https://dejure.org/1990,6897)
BFH, Entscheidung vom 31. Mai 1990 - V R 21/86 (https://dejure.org/1990,6897)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Revisionsbegründungsschrift - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 02.10.1986 - V R 99/78

    Konkursverwalter - Rechtsanwalt - Wirtschaftsprüfer - Steuerberater - Ermäßigter

    Auszug aus BFH, 31.05.1990 - V R 21/86
    Zum anderen muß der jeweilige Umsatz als sog. berufstypische Tätigkeit ausgeführt werden (vgl. BFH-Urteil vom 2. Oktober 1986 V R 99/78, BFHE 148, 184, BStBl II 1987, 147).

    Das Berufsbild eines Rechtsanwalts hat der Senat anhand des Berufsrechts nach der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) definiert (BFHE 148, 184, BStBl II 1987, 148 m. w. N.).

  • BFH, 01.02.1990 - IV R 42/89

    Zur Abgrenzung der Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit und aus selbständiger

    Auszug aus BFH, 31.05.1990 - V R 21/86
    Mit Urteil vom 1. Februar 1990 IV R 42/89 (BFHE 160, 21, BStBl II 1990, 534) verneinte der IV. Senat ferner, daß die Treuhändertätigkeit eines Rechtsanwalts freiberufliche Tätigkeit als Rechtsanwalt i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG sei (berufstypische Anwaltstätigkeit nach den Kriterien der eingangs wiedergegebenen Rechtsprechung des Senats).
  • BVerfG, 04.05.1977 - 2 BvR 616/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BFH, 31.05.1990 - V R 21/86
    Werden die Laufzeiten überschritten, darf das dem Bürger, der hierauf keinen Einfluß hat, im Rahmen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht als Verschulden zur Last gelegt werden (Beschluß des BVerfG vom 4. Mai 1977 2 BvR 616/75, BVerfGE 44, 302, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1977, 1233; ferner BFH-Urteil vom 24. Juni 1988 III R 177/85, BFH/NV 1989, 351).
  • BFH, 03.10.1985 - V B 88/84

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumung der

    Auszug aus BFH, 31.05.1990 - V R 21/86
    Nach dem Beschluß des Senats vom 3. Oktober 1985 V B 88/84 (BFH/NV 1987, 335) ist die sog. Mittelverwendungskontrolle, die einem Steuerberater im Rahmen eines Bauherrenmodells übertragen wird, keine berufstypische (freiberufliche) Tätigkeit i. S. des § 12 Abs. 2 Nr. 5 UStG 1973.
  • BFH, 24.06.1988 - III R 177/85

    Berücksichtigung der Verluste aus Beteiligungen an mehreren

    Auszug aus BFH, 31.05.1990 - V R 21/86
    Werden die Laufzeiten überschritten, darf das dem Bürger, der hierauf keinen Einfluß hat, im Rahmen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht als Verschulden zur Last gelegt werden (Beschluß des BVerfG vom 4. Mai 1977 2 BvR 616/75, BVerfGE 44, 302, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1977, 1233; ferner BFH-Urteil vom 24. Juni 1988 III R 177/85, BFH/NV 1989, 351).
  • BFH, 11.05.1989 - IV R 43/88

    Treuhänderisch für Bauherrengemeinschaft tätiger Steuerberater kann gewerblich

    Auszug aus BFH, 31.05.1990 - V R 21/86
    Mit Urteil vom 11. Mai 1989 IV R 43/88 (BFHE 157, 155, BStBl II 1989, 797) hat der IV. Senat entschieden, daß die Treuhändertätigkeit eines Steuerberaters für Bauherrengemeinschaften weder Ausübung eines freien Berufs (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG) noch sonstige selbständige Arbeit i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG war.
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