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   BFH, 18.02.2010 - V R 28/08   

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https://dejure.org/2010,782
BFH, 18.02.2010 - V R 28/08 (https://dejure.org/2010,782)
BFH, Entscheidung vom 18.02.2010 - V R 28/08 (https://dejure.org/2010,782)
BFH, Entscheidung vom 18. Februar 2010 - V R 28/08 (https://dejure.org/2010,782)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Steuerfreie Leistungen eines Orchestermusikers gegenüber seinem Orchester - Bescheinigung nach § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 2 UStG

  • openjur.de

    Steuerfreie Leistungen eines Orchestermusikers gegenüber seinem Orchester; Bescheinigung nach § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 2 UStG

  • Bundesfinanzhof

    UStG § 4 Nr 20 Buchst a, EWGRL 388/77 Art 13 Teil A Abs 1 Buchst n
    Steuerfreie Leistungen eines Orchestermusikers gegenüber seinem Orchester - Bescheinigung nach § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 2 UStG

  • Bundesfinanzhof

    Steuerfreie Leistungen eines Orchestermusikers gegenüber seinem Orchester - Bescheinigung nach § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 2 UStG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Nr 20 Buchst a UStG 1999, Art 13 Teil A Abs 1 Buchst n EWGRL 388/77
    Steuerfreie Leistungen eines Orchestermusikers gegenüber seinem Orchester - Bescheinigung nach § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 2 UStG

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Steuerfreie Leistungen eines Orchestermusikers gegenüber seinem Orchester

  • rewis.io

    Steuerfreie Leistungen eines Orchestermusikers gegenüber seinem Orchester - Bescheinigung nach § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 2 UStG

  • rewis.io

    Steuerfreie Leistungen eines Orchestermusikers gegenüber seinem Orchester - Bescheinigung nach § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 2 UStG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erbringung umsatzsteuerfreier kultureller Leistungen durch einen Orchestermusiker gegenüber seinem Orchester; Bescheinigung über die Erfüllung "gleicher kultureller Aufgaben" i.S.v. § 4 Nr. 20 Buchst. a S. 2 Umsatzsteuergesetz ( UStG ) als erforderliche Anerkennung als ...

  • rechtsportal.de

    Erbringung umsatzsteuerfreier kultureller Leistungen durch einen Orchestermusiker gegenüber seinem Orchester; Bescheinigung über die Erfüllung "gleicher kultureller Aufgaben" i.S.v. § 4 Nr. 20 Buchst. a S. 2 Umsatzsteuergesetz ( UStG ) als erforderliche Anerkennung als ...

  • datenbank.nwb.de

    Steuerfreie Leistungen eines Orchestermusikers gegenüber seinem Orchester; Bescheinigung nach § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 2 UStG

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Steuerfreie Leistungen eines Orchestermusikers gegenüber seinem Orchester

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Umsatzsteuerfreie Leistungen durch Musiker

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Aufgabe der restriktiven Rechtsprechung - Steuerfreie Leistungen eines Orchestermusikers gegenüber seinem Orchester

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Orchestermusiker

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erbringung umsatzsteuerfreier kultureller Leistungen durch einen Orchestermusiker gegenüber seinem Orchester; Bescheinigung über die Erfüllung "gleicher kultureller Aufgaben" i.S.v. § 4 Nr. 20 Buchst. a S. 2 Umsatzsteuergesetz (UStG) als erforderliche Anerkennung als ...

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Umsatzsteuerbefreiung: Ist ein einzelner Musiker ein Orchester?

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Umsatzsteuerfreie Leistungen durch Musiker

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Steuerfreie Leistungen durch Musiker

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Umsatzsteuerfreie Leistungen durch Musiker

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Umsatzsteuerfreie Leistungen durch Musiker

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 228, 474
  • NJW 2010, 10
  • NJ 2010, 11
  • BB 2010, 1117
  • DB 2010, 18
  • DB 2010, 935
  • BStBl II 2010, 876
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.06.2003 - 5 StR 169/00

    Strafverfahren gegen Konzertveranstalter Hoffmann abgeschlossen

    Auszug aus BFH, 18.02.2010 - V R 28/08
    Da eine unterschiedliche umsatzsteuerliche Behandlung von Gesangssolisten und kulturellen Gruppen durch Auslegung des Begriffs der "Einrichtung" nach der Rechtsprechung des EuGH nicht zu rechtfertigen ist, hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Anschluss hieran zu Recht entschieden, dass "die im Rahmen der Konzertveranstaltungen erbrachten Leistungen der ausführenden Gesangssolisten gegenüber dem Veranstalter ebenso steuerfrei [sind] wie die gesamte konzertante Veranstaltung", wenn die zuständige Kulturbehörde --wie in dem vom BGH entschiedenen Streitfall-- dem Konzertveranstalter eine Bescheinigung nach § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 2 UStG erteilt (BGH-Urteil vom 18. Juni 2003  5 StR 169/00, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2003, 545, unter B.).

    a) Entgegen der Auffassung des FA sind Leistungen einzelner Musiker auch dann steuerfrei, wenn Bescheinigungen nur für Teile ihrer Tätigkeit --hier die Mitwirkung im Orchester des Klägers-- vorliegen (vgl. BGH-Urteil in UR 2003, 545).

    c) Das FA beruft sich schließlich zu Unrecht darauf, dass im Unterschied zu dem Sachverhalt, der der Entscheidung des BGH (in UR 2003, 545) zu Grunde lag, im Streitfall keine Bescheinigung für jede einzelne Konzertveranstaltung vorlag, sondern die Bescheinigung die Gesamttätigkeit der benannten Musiker, soweit diese im Orchester des Klägers ausgeübt wurde, umfasste.

  • EuGH, 03.04.2003 - C-144/00

    DER GRUNDSATZ DER STEUERLICHEN NEUTRALITÄT VERBIETET ES, EINZELKÜNSTLER AUF DEM

    Auszug aus BFH, 18.02.2010 - V R 28/08
    Ein Orchestermusiker kann als Unternehmer gegenüber dem Orchester, in dem er tätig ist, nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. n der Richtlinie 77/388/EWG umsatzsteuerfreie kulturelle Leistungen erbringen (Anschluss an EuGH-Urteil vom 3. April 2003 C-144/00, Hoffmann, Slg. 2003, I-2921, BFH/NV Beilage 2003, 153, Änderung der BFH-Rechtsprechung).

    Denn wie der EuGH mit Urteil vom 3. April 2003 C-144/00, Hoffmann (Slg. 2003, I-2921, BFH/NV Beilage 2003, 153) entschieden hat, können nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. n der Richtlinie 77/388/EWG auch Leistungen einzelner Musiker steuerfrei sein.

  • BFH, 20.08.2009 - V R 25/08

    Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde nach § 4 Nr. 21 Buchst. a DBuchst. bb

    Auszug aus BFH, 18.02.2010 - V R 28/08
    Zur Vermeidung von Wiederholungen verweist der Senat insoweit auf sein zu § 4 Nr. 21 UStG ergangenes Urteil vom 20. August 2009 V R 25/08 (BFHE 226, 479, BStBl II 2010, 15, unter II.4.).
  • BFH, 24.02.2000 - V R 23/99

    Keine Umsatzsteuerbefreiung für Musiker-Duo

    Auszug aus BFH, 18.02.2010 - V R 28/08
    Soweit der Senat bisher davon ausgegangen ist, dass die durch Einzelmusiker erbrachten Leistungen zwingend steuerpflichtig sind (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. Februar 2000 V R 23/99, BFHE 191, 88, BStBl II 2000, 302), hält er hieran nicht fest.
  • BFH, 22.08.2019 - V R 14/17

    Steuerfreie Leistungen eines Dirigenten

    Die Leistungen eines Dirigenten, dem die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass er die gleichen kulturellen Aufgaben erfüllt wie z.B. ein Orchester oder Kammermusikensemble, sind nach § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 2 UStG steuerfrei (Änderung der Rechtsprechung, BFH-Urteil vom 18.02.2010 - V R 28/08, BFHE 228, 474, BStBl II 2010, 876).

    Die Bescheinigung entscheidet nach § 182 AO verbindlich darüber, ob die Einrichtung die gleichen kulturellen Aufgaben wie die in § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 1 UStG bezeichneten Einrichtungen erfüllen (BFH-Urteile vom 18.02.2010 - V R 28/08, BFHE 228, 474, BStBl II 2010, 876, und vom 20.08.2009 - V R 25/08, BFHE 226, 479, BStBl II 2010, 15).

    Das entspricht im Ergebnis der bisherigen Rechtsprechung des erkennenden Senats, der in seinem Urteil in BFHE 228, 474, BStBl II 2010, 876 die Leistungen eines Orchestermusikers gegenüber seinem Orchester als steuerfrei angesehen hat.

    Der erkennende Senat hält also im Ergebnis (so auch Abschn. 4.20.2. Abs. 1 Satz 3 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses i.d.F. des Streitjahres), nicht in der Begründung an seiner Entscheidung in BFHE 228, 474, BStBl II 2010, 876 fest.

    Die Landesdirektion Dresden als zuständige Landesbehörde hat durch Bescheid vom 04.11.2014 rückwirkend (zur Zulässigkeit BFH-Urteil in BFHE 228, 474, BStBl II 2010, 876, Rz 26, m.w.N.) für das Streitjahr bescheinigt, dass der Kläger die gleichen kulturellen Aufgaben wie die in § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 1 UStG genannten Einrichtungen als Dirigent erfüllt.

  • BFH, 04.05.2011 - XI R 44/08

    Weder Umsatzsteuerbefreiung noch ermäßigter Steuersatz für die Inszenierung einer

    Dem steht nicht entgegen, dass nach der Rechtsprechung des EuGH, der sich der BFH angeschlossen hat, die Mitgliedstaaten nicht berechtigt sind, bei der Anerkennung als gleichartige Einrichtung Einzelkünstler anders zu behandeln als kulturelle Gruppen (vgl. EuGH-Urteile vom 3. April 2003 Rs. C-144/00 --Hoffmann--, Slg. 2003, I-2921, BFH/NV Beilage 2003, 153; vom 23. Oktober 2003 Rs. C-109/02 --Kommission/Deutschland--, Slg. 2003, I-12691, BFH/NV Beilage 2004, 37, Rz 23, m.w.N.; BFH-Urteil vom 18. Februar 2010 V R 28/08, BFHE 228, 474, BStBl II 2010, 876).

    Zwar konnte in der Rechtsprechung des BFH bisher offenbleiben, ob und inwieweit für die Mitgliedstaaten eine Ermächtigung besteht, für bestimmte kulturelle Dienstleistungen eine Steuerfreiheit anzuordnen und andere kulturelle Dienstleistungen von der Steuerfreiheit auszunehmen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 228, 474, BStBl II 2010, 876).

  • BFH, 21.02.2013 - V R 27/11

    Zur Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist bei ressortfremden Grundlagenbescheiden -

    a) Die Wirkung der Bescheinigung bezieht sich grundsätzlich auf den in ihr bezeichneten Gegenstand und Zeitraum, auch wenn letzterer vor der Bekanntgabe der Bescheinigung liegt (BFH-Urteile vom 18. Februar 2010 V R 28/08, BFHE 228, 474, BStBl II 2010, 876; in BFHE 226, 479, BStBl II 2010, 15; vom 24. September 1998 V R 3/98, BFHE 187, 334, BStBl II 1999, 147).
  • BFH, 08.03.2012 - V R 30/09

    Steuerfreiheit heileurythmischer Leistungen - Nachweis der erforderlichen

    bb UStG (BFH-Urteil vom 20. August 2009 V R 25/08, BFHE 226, 479, BStBl II 2010, 15) sowie zur rückwirkenden Anerkennung nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. n der Richtlinie 77/388/EWG (BFH-Urteil vom 18. Februar 2010 V R 28/08, BFHE 228, 474, BStBl II 2010, 876).

    Im BFH-Urteil in BFHE 226, 479, BStBl II 2010, 15 beruhte die Rückwirkung auf dem Vorliegen eines --im Streitfall nicht vorhandenen-- Grundlagenbescheids (§ 171 Abs. 10 der Abgabenordnung), im BFH-Urteil in BFHE 228, 474, BStBl II 2010, 876 auf einer Bescheinigung der Bezirksregierung.

  • BFH, 25.02.2015 - XI R 35/12

    Ermäßigter Umsatzsteuersatz auf theaterähnliche Autorenlesung gegen Entgelt

    Eine Steuerbefreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. n der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (MwStSystRL) scheidet ebenfalls aus, weil die Klägerin keine anerkannte Einrichtung im Sinne dieser Bestimmung ist (vgl. dazu z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Februar 2010 V R 28/08, BFHE 228, 474, BStBl II 2010, 876, Rz 25).
  • FG Münster, 08.10.2018 - 5 K 1215/16

    Umsatzsteuer - Frage der Steuerbefreiung der Umsätze aus Tätigkeit als

    Der eindeutige Wortlaut des § 4 Nr. 20 a) Satz 2 UStG lasse folglich die Einbeziehung einzelner Personen nicht zu (BFH, Urt. vom 18.02.2010 - V R 28/08, BStBl. II 2010, 876, Rdn. 20).

    Handelt es sich bei den Leistungen der Orchester nach § 4 Nr. 20 a) Satz 1 UStG um kulturelle Dienstleistungen, so sind auch die Leistungen der einzelnen Orchestermusiker gegenüber ihrem Orchester als steuerfreie kulturelle Dienstleistungen anzusehen (BFH, Urt. vom 18.02.2010 - V R 28/08, BStBl. II 2010, 876; a.A: Stadie, UStG, § 4 Nr. 20 Rdn. 7).

    Die in dieser Bestimmung vorgesehenen Steuerbefreiungen seien nicht auf Umsätze juristischer Personen beschränkt, sondern könnten sich auch auf Umsätze natürlicher Personen erstrecken (EuGH, Urt. vom 03.04.2003, C-144/00, BStBl. II 2003, 679, Rdn. 24, "Hoffmann"; BFH, Urt. vom 28.08.2010 - V R 28/08, BStBl. II 2010, 876 unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung; Wäger, in: Reiß/Kraeusel/Langer, UStG, § 4 Nr. 20 Rdn. 117).

  • FG Hamburg, 16.06.2011 - 6 K 165/10

    Bindung an eine bestandskräftige Bescheinigung der Landesbehörde nach § 4 Nr. 21

    Aus der Entscheidung des BFH, auf die der Beklagte Bezug nimmt (BFH-Urteil vom 18.02.2010 V R 28/08, BFHE 228, 474, BStBl II 2010, 876), folgt entgegen der Auffassung des Beklagten nicht, dass die Klägerin in dem Bescheid namentlich hätte genannt werden müssen.
  • BFH, 30.04.2014 - XI R 34/12

    Ermäßigter Umsatzsteuersatz auf Eintrittsgelder für eine Feuerwerksveranstaltung

    Eine Steuerbefreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. n der MwStSystRL scheidet ebenfalls aus, weil die Klägerin keine anerkannte Einrichtung im Sinne dieser Bestimmung ist (vgl. dazu z.B. BFH-Urteil vom 18. Februar 2010 V R 28/08, BFHE 228, 474, BStBl II 2010, 876, Rz 25).
  • FG Münster, 29.04.2013 - 9 V 2400/12

    Keine Aussetzung der Vollziehung trotz ernstlicher Zweifel an der

    Zum einen ist der Toleranzrahmen der Escape-Klausel mit - nach der im Streitjahr gültigen Fassung - 1 % nicht nur knapp bemessen, sondern eine Überschreitung dieser Grenze führt zur Anwendung der Zinsschranke auf den gesamten Zinsaufwand (in einer Verlustsituation somit unter Umständen zur vollständigen Nichtabziehbarkeit sämtlicher Zinsaufwendungen), d.h. ohne Begrenzung auf maximal den (ggf. pauschaliert ermittelten) anteiligen Zinsaufwand, der auf die im Vergleich zum Konzern überhöhte Fremdfinanzierung entfällt (Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes wegen einer gemessen an der Zielsetzung quantitativ überhöhten Einschränkung des Zinsaufwands für Fremddarlehen) und ohne Berücksichtigung der Frage, ob der Betrieb nur deshalb die Voraussetzungen der Escape-Klausel nicht erfüllt, weil der Konzern insgesamt über eine hohe Eigenkapitalquote verfügt (vgl. z.B. Lenz/Dörfler, DB 2010, 18, welche vorschlagen, den Zinsabzug auch von einem bestimmen Fremdkapital-/Eigenkapital-Verhältnis abhängig zu machen).
  • FG Berlin-Brandenburg, 04.11.2008 - 7 K 2310/06

    Steuerfreiheit der Umsätze eines gegenüber einem Theater selbständig tätigen

    Es kann dahingestellt bleiben, ob die Bescheinigung des Regierenden Bürgermeisters von Berlin vom 17.10.2007 einen Grundlagenbescheid im Sinne des § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO darstellt (in diesem Sinne: Finanzgericht - FG - des Saarlandes, Urteil vom 12.11.1992 1 K 195/92, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1993, 477; FG Köln, Urteil vom 21.08.2008 7 K 3380/06, [...], Revision anhängig unter dem Az. V R 28/08; Oelmaier in Sölch/Ringleb, UStG, § 4 Nr. 20, Rz. 31) oder ein rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO darstellt.
  • BFH, 15.02.2022 - XI R 30/21

    Steuerbefreiung für Umsätze eines Gästeführers in einem Museum

  • FG Niedersachsen, 16.09.2010 - 16 K 295/09

    Verwirkung einer Steuerfestsetzung bei Grundlagenbescheiden; Umsatzsteuerfreiheit

  • FG Niedersachsen, 27.05.2010 - 16 K 290/09

    Ermäßigter Steuersatz für Konzerte und vergleichbare Darbietungen eines

  • FG Düsseldorf, 22.12.2021 - 5 K 1106/20

    Erteilung einer Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde auf Antrag des FA zur

  • VG Ansbach, 09.06.2011 - AN 16 K 10.02605

    Umsatzsteuerfreiheit von Erlösen aus pädagogischen Führungen in einem Tierpark;

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