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   BFH, 28.11.2002 - V R 3/01   

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https://dejure.org/2002,1055
BFH, 28.11.2002 - V R 3/01 (https://dejure.org/2002,1055)
BFH, Entscheidung vom 28.11.2002 - V R 3/01 (https://dejure.org/2002,1055)
BFH, Entscheidung vom 28. November 2002 - V R 3/01 (https://dejure.org/2002,1055)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1993 § 1 Abs. 1a, § 4 Nr. 12 Buchst. a, § 9 Abs. 1, 2, § 15a Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Unentgeltliche Übertragung eines Bauunternehmens durch den Unternehmer an seinen Sohn - Nicht steuerbare Teilgeschäftsveräußerung - Vermietung eines Betriebsgrundstücks für zehn Jahre mit Verlängerungsoption - Fortführung eines Bauunternehmens - Steuerbarer ...

  • Judicialis

    UStG 1993 § 1 Abs. 1 a; ; UStG 1993 § 4 Nr. 12 Buchst. a; ; UStG 1993 § 9 Abs. 1; ; UStG 1993 § 9 Abs. 2; ; UStG 1993 § 15a Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unentgeltliche Betriebsübertragung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unentgeltliche Übertragung eines Bauunternehmens

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unentgeltliche Übertragung eines Bauunternehmens ohne Lagerhalle ? Vermietung an Erwerber ? Unternehmensveräußerung im Ganzen auch, wenn einzelne Vermögensgegenstände nicht übereignet, aber dem Übernehmer zur Fortführung des Betriebs überlassen werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Betriebsübertragung

  • IWW (Kurzinformation)

    Umsatzsteuer - Unentgeltliche Übertragung an den Sohn als Geschäftsveräußerung

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 1 Abs 1a J: 1993
    Betriebsgrundstück; Geschäftsveräußerung; Vermietung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 200, 160
  • BB 2003, 343
  • DB 2003, 2370 (Ls.)
  • BStBl II 2004, 665
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 15.10.1998 - V R 69/97

    Einbringung eines landwirtschaftlichen Betriebs

    Auszug aus BFH, 28.11.2002 - V R 3/01
    a) Wie der Senat im Urteil vom 4. Juli 2002 V R 10/01 (Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2002, 1988) im Anschluss an sein Urteil vom 15. Oktober 1998 V R 69/97 (BFHE 187, 93, BStBl II 1999, 41) entschieden hat, liegt eine Geschäftsveräußerung i.S. des § 1 Abs. 1 a UStG 1993 auch vor, wenn einzelne wesentliche Betriebsgrundlagen nicht mitübereignet worden sind, sofern sie dem Übernehmer langfristig zur Nutzung überlassen werden und eine dauerhafte Fortführung des Unternehmens oder des gesondert geführten Betriebes durch den Übernehmer gewährleistet ist.

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Begründung im Urteil in BFHE 187, 93, BStBl II 1999, 41 verwiesen.

  • BFH, 04.07.2002 - V R 10/01

    Umsatzsteuerfreie Geschäftsveräußerung

    Auszug aus BFH, 28.11.2002 - V R 3/01
    a) Wie der Senat im Urteil vom 4. Juli 2002 V R 10/01 (Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2002, 1988) im Anschluss an sein Urteil vom 15. Oktober 1998 V R 69/97 (BFHE 187, 93, BStBl II 1999, 41) entschieden hat, liegt eine Geschäftsveräußerung i.S. des § 1 Abs. 1 a UStG 1993 auch vor, wenn einzelne wesentliche Betriebsgrundlagen nicht mitübereignet worden sind, sofern sie dem Übernehmer langfristig zur Nutzung überlassen werden und eine dauerhafte Fortführung des Unternehmens oder des gesondert geführten Betriebes durch den Übernehmer gewährleistet ist.
  • EuGH, 26.09.1996 - C-168/95

    Strafverfahren gegen Arcaro

    Auszug aus BFH, 28.11.2002 - V R 3/01
    Die Mitgliedstaaten --und damit im Rahmen ihrer Zuständigkeit auch die Gerichte (vgl. z.B. Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften --EuGH--, Urteil vom 26. September 1996 Rs. C-168/95, Arcaro, Slg. 1996, I-4705 Rn. 41)-- müssen auch nach Erlass dieser Maßnahmen weiterhin die vollständige Anwendung der Richtlinie tatsächlich gewährleisten (z.B. EuGH-Urteil vom 11. Juli 2002 Rs. C-62/00, Marks & Spencer, Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht --UVR-- 2002, 286 Rn. 27).
  • EuGH, 11.07.2002 - C-62/00

    Marks & Spencer

    Auszug aus BFH, 28.11.2002 - V R 3/01
    Die Mitgliedstaaten --und damit im Rahmen ihrer Zuständigkeit auch die Gerichte (vgl. z.B. Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften --EuGH--, Urteil vom 26. September 1996 Rs. C-168/95, Arcaro, Slg. 1996, I-4705 Rn. 41)-- müssen auch nach Erlass dieser Maßnahmen weiterhin die vollständige Anwendung der Richtlinie tatsächlich gewährleisten (z.B. EuGH-Urteil vom 11. Juli 2002 Rs. C-62/00, Marks & Spencer, Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht --UVR-- 2002, 286 Rn. 27).
  • FG Münster, 24.10.2000 - 15 K 6391/99

    Betriebsveräußerung - Keine umsatzsteuerlich privilegierte Geschäftsveräußerung

    Auszug aus BFH, 28.11.2002 - V R 3/01
    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 109 abgedruckt.
  • BFH, 23.08.2007 - V R 14/05

    Vorliegen einer Geschäftsveräußerung im Ganzen nach § 1 Abs. 1a UStG 1999

    Die Übertragung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen und die Möglichkeit zur Unternehmensfortführung ohne großen finanziellen Aufwand ist keine eigenständige Voraussetzung für die Nichtsteuerbarkeit, sondern im Rahmen der Gesamtwürdigung zu berücksichtigen, aus der sich ergibt, ob das übertragene Unternehmensvermögen als hinreichendes Ganzes die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit ermöglicht (Fortführung von BFH-Urteil vom 28. November 2002 V R 3/01, BFHE 200, 160, BStBl II 2004, 665).

    Dabei ist im Rahmen einer Gesamtwürdigung die Art der übertragenen Vermögensgegenstände und der Grad der Übereinstimmung oder Ähnlichkeit zwischen den vor und nach der Übertragung ausgeübten Tätigkeiten zu berücksichtigen (BFH-Urteil vom 28. November 2002 V R 3/01, BFHE 200, 160, BStBl II 2004, 665).

    Die Wesentlichkeit einzelner Betriebsgrundlagen und die Möglichkeit zur Unternehmensfortführung ohne großen finanziellen Aufwand (Senatsurteil vom 4. Juli 2002 V R 10/01, BFHE 199, 66, BStBl II 2004, 662) stellen in diesem Zusammenhang keine eigenständigen Voraussetzungen für die Nichtsteuerbarkeit dar, sondern sind im Rahmen der Gesamtwürdigung zu berücksichtigen, aus der sich ergibt, ob das übertragene Unternehmensvermögen als hinreichendes Ganzes die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit ermöglicht (BFHE 200, 160, BStBl II 2004, 665).

    Die vereinbarte Grundmietzeit von acht Jahren reichte nach den Grundsätzen des Senatsurteils in BFHE 200, 160, BStBl II 2004, 665 für eine langfristige Nutzungsüberlassung durch Vermietung aus, ohne dass es dabei auf die Ausübung von Verlängerungsoptionen ankommt.

  • BFH, 03.12.2015 - V R 36/13

    Nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung -

    So hat der BFH entschieden, dass die unentgeltliche Übertragung eines Bauunternehmens durch den Unternehmer an seinen Sohn auch dann als nicht steuerbare Teilgeschäftsveräußerung beurteilt werden kann, wenn dem Sohn das Betriebsgrundstück für zehn Jahre mit Verlängerungsoption zur Fortführung des Bauunternehmens vermietet wird (BFH-Urteil vom 28. November 2002 V R 3/01, BFHE 200, 160, BStBl II 2004, 665, Leitsatz).
  • BFH, 19.12.2012 - XI R 38/10

    Veräußerung eines Erbbaurechts mit aufstehendem, verpachtetem

    § 1 Abs. 1a UStG ist aber zur vollständigen Umsetzung des Art. 5 Abs. 8 der Richtlinie 77/388/EWG richtlinienkonform auszulegen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 199, 66, BStBl II 2004, 662; vom 28. November 2002 V R 3/01, BFHE 200, 160, BStBl II 2004, 665; vom 18. Januar 2005 V R 53/02, BFHE 208, 491, BStBl II 2007, 730).

    Im Rahmen einer Gesamtwürdigung ist es für die Geschäftsveräußerung entscheidend, ob das übertragene Unternehmensvermögen als hinreichendes Ganzes die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit ermöglicht (BFH-Urteil in BFHE 235, 571, BStBl II 2012, 842), und ob die vor und nach der Übertragung ausgeübten Tätigkeiten übereinstimmen oder sich hinreichend ähneln (BFH-Urteile in BFHE 200, 160, BStBl II 2004, 665, unter II.1.c, und vom 23. August 2007 V R 14/05, BFHE 219, 229, BStBl II 2008, 165, unter II.1.b; vgl. auch BFH-Urteil in BFHE 235, 571, BStBl II 2012, 842).

    b) Aus der Entstehungsgeschichte des § 1 Abs. 1a UStG, den Urteilen des EuGH in den Rechtssachen --Abbey National-- (Slg. 2001, I-1361, BFH/NV Beilage 2001, 48), --Zita Modes-- (Slg. 2003, I-14393, BFH/NV Beilage 2004, 128, Rz 32 bis 35) und --Schriever-- (BStBl II 2012, 848, UR 2011, 937, DStR 2011, 2196, Rz 22) sowie dem geschilderten Vereinfachungszweck des Art. 5 Abs. 8 der Richtlinie 77/388/EWG folgt, dass die Heranziehung des einkommensteuerrechtlichen Teilbetriebsbegriffs aus § 16 EStG --mit einer nach den Verhältnissen des Veräußerers zu beurteilenden gewissen Selbständigkeit-- aufgrund der autonom gemeinschaftsrechtlich vorzunehmenden Abgrenzung der begünstigten Teilvermögensübertragung in § 1 Abs. 1a UStG zur steuerbaren Übertragung einzelner Vermögensgegenstände nicht in Betracht kommt (vgl. BFH-Urteile in BFHE 199, 66, BStBl II 2004, 662; in BFHE 200, 160, BStBl II 2004, 665; in DStR 2013, 250, Rz 29; Wäger, UR 2004, 24, 26; Meyer in Offerhaus/Söhn/ Lange, § 1 UStG Rz 378).

  • FG Münster, 30.04.2008 - 5 K 3601/04

    Beurteilung der Frage der Übereignung eines Unternehmens oder eines in der

    Dies setze nach den Urteilen des BFH vom 4. Juli 2002 (V R 10/01, BFH/NV 2002, 1684) und vom 28. November 2002 (V R 3/01, BFH/NV 2003, 436) jedoch voraus, dass sie dem Übernehmer langfristig zur Nutzung überlassen werden und eine dauerhafte Fortführung des Unternehmens gewährleistet ist.

    Die Frage, ob ein Unternehmen oder ein in der Gliederung eines Unternehmens gesondert geführter Betrieb im Ganzen entgeltlich oder unentgeltlich übereignet oder in eine Gesellschaft eingebracht wird, ist nicht nach nationalen ertragsteuerlichen Kriterien, sondern ausschließlich unter Berücksichtigung der Regelung in Art. 5 Abs. 8 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG (Richtlinie 77/388/EWG) zu beurteilen (BFH-Beschluss vom 1. April 2004 V B 112/03, BFHE 205, 511, BStBl. II 2004, 802; BFH-Urteil vom 28. November 2002 V R 3/01, BFHE 200, 160, BStBl. II 2004, 665).

    Die Mitgliedstaaten - und damit im Rahmen ihrer Zuständigkeit auch die Gerichte (vgl. z.B. EuGH-Urteil vom 26. September 1996 Rs. C-168/95, Arcaro, Slg. 1996 I-04705 Rn. 41) - müssen auch nach Erlass dieser Maßnahmen weiterhin die vollständige Anwendung der Richtlinie tatsächlich gewährleisten (z.B. EuGH-Urteil vom 11. Juli 2002 Rs. C-62/00, Marks & Spencer, Slg. 2002 I-06325, Rn. 27; BFH-Beschluss vom 1. April 2004 V B 112/03, BFHE 205, 511, BStBl. II 2004, 802; BFH-Urteile vom 4. Juli 2002 V R 10/01, BFHE 199, 66, BStBl. II 2004, 662; vom 28. November 2002 V R 3/01, BFHE 200, 160, BStBl. II 2004, 665).

    Wesentlich ist vielmehr, dass die übertragenen Vermögensgegenstände ein hinreichendes Ganzes bilden, um die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit zu ermöglichen (BFH-Urteil vom 28. November 2002 V R 3/01, BFHE 200, 160, BStBl. II 2004, 665).

    Unter Berücksichtigung des Ziels der umsatzsteuerrechtlichen Regelung, die Nichtsteuerbarkeit auf die Fälle zu begrenzen, in denen der Erwerber Unternehmer ist und das Unternehmen fortführt, um einen unversteuerten Letztverbrauch zu vermeiden (Bundestags-Drucksache 12/5630, S. 84) und der Regelung in Art. 5 Abs. 8 der Richtlinie 77/388/EWG ("Vermögen oder Teilvermögen"), hat es der BFH genügen lassen, wenn ein Betriebsgrundstück dem Erwerber durch ein langfristiges Nutzungsrecht überlassen wird, das die dauerhafte Fortführung des Unternehmens ermöglicht (BFH-Urteile vom 4. Juli 2002 V R 10/01, BFHE 199, 66, BStBl. II 2004, 662; vom 28. November 2002 V R 3/01, BFHE 200, 160, BStBl. II 2004, 665).

    Auch kann die Laufzeit von zehn Jahren mit Verlängerungsoption, die der Mietvertrag im Urteilsfall des BFH vom 28. November 2002 (V R 3/01, BFHE 200, 160, BStBl. II 2004, 665) enthielt, nicht als Untergrenze für die Definition der Langfristigkeit herangezogen werden (so aber FG Baden-Württemberg, Urteil vom 28. September 2004, 10 K 59/02, EFG 2004, 1833, das in Anlehnung an die BFH-Entscheidung eine Vermietung auf fünf Jahre ohne Verlängerungsoption mangels Langfristigkeit nicht für die Annahme einer Geschäftsveräußerung im Ganzen ausreichen lässt).

    Die Langfristigkeit der Nutzungsüberlassung, die der BFH in seinen beidenEntscheidungen vom 4. Juli 2002 (V R 10/01, BFHE 199, 66, BStBl. II 2004, 662) undvom 28. November 2002 (V R 3/01, BFHE 200, 160, BStBl. II 2004, 665) anführt, ist vielmehr im Sinne der zitierten EuGH-Rechtsprechung (EuGH-Urteil vom 27. November 2003 Rs. C-497/01, Zita Modes Sàrl, Slg. 2003, I-14393) auszulegen, wonach der Erwerber eine dauerhafte Fortführung des Unternehmens beabsichtigen muss, während eine sofortige Abwicklung der Geschäftstätigkeit eine Geschäftsveräußerung im Ganzen ausschließt.

  • BFH, 30.04.2009 - V R 4/07

    Geschäftsveräußerung i.S. des § 1 Abs. 1a UStG bei nur teilweiser Übernahme der

    Die Übertragung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen und die Möglichkeit zur Unternehmensfortführung ohne großen finanziellen Aufwand ist nicht erforderlich (BFH-Urteile vom 28. November 2002 V R 3/01, BFHE 200, 160, BStBl II 2004, 665, und vom 23. August 2007 V R 14/05, BFHE 219, 229, BStBl II 2008, 165).
  • BFH, 11.10.2007 - V R 57/06

    Geschäftsveräußerung gem. § 1 Abs. 1a UStG bei Veräußerung verpachteter

    Dabei ist im Rahmen einer Gesamtwürdigung die Art des übertragenen Vermögens/Teilvermögens und der Grad der Übereinstimmung oder Ähnlichkeit zwischen den vor und nach der Übertragung ausgeübten Tätigkeiten zu berücksichtigen (BFH-Urteil vom 28. November 2002 V R 3/01, BFHE 200, 160, BStBl II 2004, 665).
  • BFH, 29.08.2012 - XI R 10/12

    Voraussetzungen für eine nicht umsatzsteuerbare Veräußerung eines Teilvermögens -

    Die Übertragung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen und die Möglichkeit zur Unternehmensfortführung ohne großen finanziellen Aufwand ist nicht erforderlich (BFH-Urteile vom 1. August 2002 V R 17/01, BFHE 200, 97, BStBl II 2004, 626; vom 28. November 2002 V R 3/01, BFHE 200, 160, BStBl II 2004, 665, und vom 23. August 2007 V R 14/05, BFHE 219, 229, BStBl II 2008, 165; vgl. auch BFH-Urteil in BFHE 235, 571, BFH/NV 2012, 677).
  • BFH, 26.06.2019 - XI R 3/17

    Übertragung des Betriebsgrundstücks auf die bisherige Organgesellschaft im Rahmen

    Die Übertragung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen und die Möglichkeit zur Unternehmensfortführung ohne großen finanziellen Aufwand ist nicht erforderlich (BFH-Urteile vom 01.08.2002 - V R 17/01, BFHE 200, 97, BStBl II 2004, 626; vom 28.11.2002 - V R 3/01, BFHE 200, 160, BStBl II 2004, 665; vom 06.05.2010 - V R 25/09, BFH/NV 2010, 1873, Rz 15; in BFHE 239, 359, BStBl II 2013, 221, Rz 22).
  • BFH, 18.09.2008 - V R 21/07

    Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Übereignung eines noch zu bebauenden

    Die Übertragung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen und die Möglichkeit zur Unternehmensfortführung ohne großen finanziellen Aufwand ist nicht erforderlich (BFH-Urteile vom 28. November 2002 V R 3/01, BFHE 200, 160, BStBl II 2004, 665, und vom 23. August 2007 V R 14/05, BFHE 219, 229, BStBl II 2008, 165).
  • BFH, 14.07.2010 - XI R 27/08

    EuGH-Vorlage zu den Voraussetzungen einer nicht steuerbaren Geschäftsveräußerung

    Der BFH hat insoweit für eine langfristige Nutzungsüberlassung eines Betriebsgrundstücks durch Vermietung eine fest vereinbarte Mietdauer von zehn Jahren (vgl. Urteil vom 28. November 2002 V R 3/01, BFHE 200, 160, BStBl II 2004, 665, unter II.1.d) und von acht Jahren (vgl. Urteil vom 23. August 2007 V R 14/05, BFHE 219, 229, BStBl II 2008, 165, unter II.2.c) ausreichen lassen.
  • BFH, 24.02.2021 - XI R 8/19

    Geschäftsveräußerung bei Erwerb eines vom Veräußerer zunächst gepachteten und

  • BFH, 01.04.2004 - V B 112/03

    Grundstücksverkauf als nichtsteuerbare Geschäftsveräußerung

  • BFH, 18.01.2005 - V R 53/02

    Keine Geschäftsveräußerung bei Veräußerung eines im Besitzunternehmen nicht mehr

  • BFH, 04.09.2008 - V R 23/06

    Geschäftsveräußerung im Ganzen: Fortführung des Unternehmens erforderlich -

  • VerfGH Bayern, 23.01.2007 - 42-VI-06

    Unterwertverkauf eines gemeindeeigenen Grundstücks

  • FG Hamburg, 29.10.2008 - 1 K 191/08

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Geschäftsveräußerung i.S.d. § 1 Abs. 1a

  • FG Schleswig-Holstein, 09.12.2004 - 4 K 220/02

    Umsatzsteuerpflicht für die Veräußerung einer Untersuchungsanstalt und

  • FG Thüringen, 25.03.2009 - 4 K 988/07

    Keine Geschäftsveräußerung im Ganzen i.S. des § 1 Abs. 1a UStG bei bloßer

  • FG Hessen, 12.11.2014 - 6 K 2574/11

    Keine (partielle) Geschäftsveräußerung im Ganzen bei nur teilweiser Fortführung

  • FG Berlin-Brandenburg, 12.11.2014 - 7 K 7283/12

    Abgrenzung Grundstücklieferung/Geschäftsveräußerung im Ganzen

  • FG Saarland, 05.03.2014 - 1 K 1265/11

    Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Veräußerung eines fortführungsfähigen

  • FG München, 19.06.2008 - 14 K 910/07

    Kein Vorsteuerabzug beim Erwerb einzelner Getränkemärkte mit Warenbestand wegen

  • BFH, 18.08.2008 - XI B 192/07

    Übertragung eines Unternehmen im Ganzen auch wenn einzelne Betriebsgrundlagen

  • FG Düsseldorf, 12.07.2013 - 1 K 4421/10

    Geschäftsveräußerung im Ganzen: Übernahme der Kücheneinrichtung einer gepachteten

  • FG Sachsen, 07.09.2006 - 4 K 2115/01

    Veräußerung eines Grundstückes mit einem darauf befindlichen Autohaus als eine

  • FG Münster, 20.05.2020 - 15 K 1850/17

    Land- und Forstwirtschaft: Veräußerung eines Sauenbestands unter gleichzeitiger

  • FG Brandenburg, 19.09.2006 - 1 K 1998/02

    Geschäftsveräußerung gem. § 1 Abs. 1a UStG bei Veräußerung verpachteter

  • FG Baden-Württemberg, 12.12.2008 - 9 K 412/05

    Grundstücksveräußerung als Geschäftsveräußerung trotz Beendigung des

  • FG Köln, 01.10.2010 - 5 K 2567/06

    Vorsteuerberichtigung; GiG

  • FG München, 28.04.2003 - 14 V 5377/02

    Veräußerung vermieteter Geschäftsläden als nicht steuerbare Geschäftsveräußerung;

  • FG Köln, 15.09.2020 - 8 K 2974/18

    Auslösen einer Vorsteuerberichtigung durch eine Geschäftsveräußerung im Ganzen

  • FG Baden-Württemberg, 28.09.2004 - 10 K 59/02

    Steuerbegünstigung einer Teilbetriebsveräußerung

  • FG Hessen, 21.03.2022 - 6 K 893/19

    Vorsteuerberichtigung und keine Geschäftsveräußerung im Ganzen bei einem

  • FG München, 19.02.2009 - 14 K 4924/06

    Kein Vorsteuerabzug bei Geschäftsveräußerung im Ganzen - Nachweispflichten bei

  • FG Sachsen, 21.07.2003 - 1 K 1698/00

    Voraussetzung einer Geschäftsveräußerung im Ganzen i.S. des § 1 Abs. 1 a UStG

  • FG Sachsen, 11.12.2003 - 1 K 1698/00

    Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Betrieb des Unternehmens in Gebäude auf

  • FG Düsseldorf, 27.03.2015 - 5 K 2502/12

    Geschäftsveräußerung im Ganzen: Erwerb des Gaststätteninventars in angemieteten

  • FG Hessen, 04.09.2007 - 6 K 1447/03

    Besteuerung des Eigenverbrauchs; Voraussetzungen einer Geschäftsveräußerung im

  • FG Baden-Württemberg, 10.05.2005 - 1 K 65/05

    Veräußerung einer verpachteten Gaststätte als Geschäftsveräußerung im Ganzen;

  • FG Thüringen, 09.12.2010 - 2 K 156/07

    Keine Geschäftsveräußerung i. S. des § 1 Abs. 1a UStG bei Übertragung eines zuvor

  • FG Berlin-Brandenburg, 12.11.2007 - 5 K 5201/04

    Veräußerung eines Schiffsrestaurants als steuerfreie nicht zum Vorsteuerabzug

  • FG Hessen, 23.01.2008 - 6 V 595/07

    Aussetzung der Vollziehung: Kein Vorsteuerabzug aufgrund Geschäftsveräußerung im

  • BFH, 04.07.2002 - V R 10/01
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