Weitere Entscheidung unten: BFH, 17.02.2011

Rechtsprechung
   BFH, 11.08.2011 - V R 3/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,3352
BFH, 11.08.2011 - V R 3/10 (https://dejure.org/2011,3352)
BFH, Entscheidung vom 11.08.2011 - V R 3/10 (https://dejure.org/2011,3352)
BFH, Entscheidung vom 11. August 2011 - V R 3/10 (https://dejure.org/2011,3352)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Innergemeinschaftliche Lieferung: Steuerfreiheit im Reihengeschäft - Unschädlichkeit der Angabe eines unzutreffenden Bestimmungsorts - Keine Ausnahme ruhender Lieferungen von der Gewährung von Vertrauensschutz

  • openjur.de

    Innergemeinschaftliche Lieferung: Steuerfreiheit im Reihengeschäft; Unschädlichkeit der Angabe eines unzutreffenden Bestimmungsorts; Keine Ausnahme ruhender Lieferungen von der Gewährung von Vertrauensschutz

  • Bundesfinanzhof

    UStG § 3 Abs 6, UStG § 3 Abs 7, UStG § 4 Nr 1 Buchst b, UStG § 6a, UStDV § 17a, EWGRL 388/77 Art 8, EWGRL 388/77 Art 28c, UStAE Abschn 3.14 Abs 8 S 2, UStR Abschn 31a Abs 8 S 2
    Innergemeinschaftliche Lieferung: Steuerfreiheit im Reihengeschäft - Unschädlichkeit der Angabe eines unzutreffenden Bestimmungsorts - Keine Ausnahme ruhender Lieferungen von der Gewährung von Vertrauensschutz

  • Bundesfinanzhof

    Innergemeinschaftliche Lieferung: Steuerfreiheit im Reihengeschäft - Unschädlichkeit der Angabe eines unzutreffenden Bestimmungsorts - Keine Ausnahme ruhender Lieferungen von der Gewährung von Vertrauensschutz

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Abs 6 UStG 2005, § 3 Abs 7 UStG 2005, § 4 Nr 1 Buchst b UStG 2005, § 6a UStG 2005, § 17a UStDV 2005
    Innergemeinschaftliche Lieferung: Steuerfreiheit im Reihengeschäft - Unschädlichkeit der Angabe eines unzutreffenden Bestimmungsorts - Keine Ausnahme ruhender Lieferungen von der Gewährung von Vertrauensschutz

  • IWW
  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    UStG §§ 4, 6 a
    Innergemeinschaftliche Lieferung: Steuerfreiheit im Reihengeschäft

  • Betriebs-Berater

    Steuerfreiheit im Reihengeschäft bei innergemeinschaftliche Lieferung

  • rewis.io

    Innergemeinschaftliche Lieferung: Steuerfreiheit im Reihengeschäft - Unschädlichkeit der Angabe eines unzutreffenden Bestimmungsorts - Keine Ausnahme ruhender Lieferungen von der Gewährung von Vertrauensschutz

  • rewis.io

    Innergemeinschaftliche Lieferung: Steuerfreiheit im Reihengeschäft - Unschädlichkeit der Angabe eines unzutreffenden Bestimmungsorts - Keine Ausnahme ruhender Lieferungen von der Gewährung von Vertrauensschutz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 6a
    Umsatzsteuerfreiheit der ersten Lieferung als innergemeinschaftliche Lieferung bei einem Reihengeschäft mit zwei Lieferungen und drei Beteiligten

  • datenbank.nwb.de

    Innergemeinschaftliche Lieferung: Steuerfreiheit im Reihengeschäft

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Innergemeinschaftliche Lieferung: Steuerfreiheit im Reihengeschäft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Umsatzsteuerfreiheit der ersten Lieferung als innergemeinschaftliche Lieferung bei einem Reihengeschäft mit zwei Lieferungen und drei Beteiligten

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Steuerfreiheit im Reihengeschäft bei innergemeinschaftlicher Lieferung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Innergemeinschaftliche Lieferung im Reihengeschäft

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Innergemeinschaftliche Reihengeschäfte

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung trotz Angabe eines unzutreffenden Bestimmungsorts

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Umsatzsteuerfreiheit für innergemeinschaftliche Lieferung bei Reihengeschäft

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Umsatzsteuer: neue Regeln bei der Zuordnung der innergemeinschaftlichen Lieferung im Reihengeschäft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 235, 43
  • BB 2011, 2645
  • BB 2012, 1064
  • DB 2011, 2354
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 06.04.2006 - C-245/04

    EMAG Handel Eder - Vorabentscheidungsersuchen - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie

    Auszug aus BFH, 11.08.2011 - V R 3/10
    In Übereinstimmung damit kommt es nach der Rechtsprechung des EuGH bei zwei aufeinanderfolgenden Lieferungen desselben Gegenstands, die gegen Entgelt zwischen Steuerpflichtigen vorgenommen werden, die als solche handeln, zu einer einzigen innergemeinschaftlichen Versendung oder Beförderung dieses Gegenstands, wobei die Versendung oder Beförderung nur einer der beiden Lieferungen zugeordnet werden kann, die dann als einzige nach Art. 28c Teil A Buchst. a Unterabs. 1 der Richtlinie 77/388/EWG steuerfrei ist (EuGH-Urteil vom 6. April 2006 C-245/04, EMAG Handel Eder, Slg. 2006, I-3227, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2006, 342, Leitsatz 1).

    b) Der Ort der Lieferung, der zur innergemeinschaftlichen Versendung oder Beförderung von Gegenständen führen kann, befindet sich im Mitgliedstaat des Beginns der Versendung oder Beförderung (§ 3 Abs. 6 Satz 1 UStG, und Art. 8 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 77/388/EWG; vgl. EuGH-Urteil EMAG Handel Eder in Slg. 2006, I-3227, UR 2006, 342, Leitsatz 2).

    Auch hiernach ist maßgebend, ob die Lieferung der Beförderungs- oder Versendungslieferung vorangeht oder folgt (vgl. EuGH-Urteil EMAG Handel Eder in Slg. 2006, I-3227, UR 2006, 342, Leitsatz 2).

  • EuGH, 07.12.2010 - C-285/09

    R. - Sechste Richtlinie - Art. 28c Teil A Buchst. a - Hinterziehung von

    Auszug aus BFH, 11.08.2011 - V R 3/10
    b) Es sind auch keinerlei Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass die Klägerin "die Identität der wahren Erwerber verschleiert hat, um diesen zu ermöglichen, Mehrwertsteuer zu hinterziehen" (EuGH-Urteil vom 7. Dezember 2010 C-285/09, "R", DStR 2010, 2572, Leitsatz).
  • EuGH, 27.09.2007 - C-146/05

    Collée - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 28c Teil A Buchst. a Unterabs. 1

    Auszug aus BFH, 11.08.2011 - V R 3/10
    Denn auch der tatsächliche Bestimmungsort befindet sich nach den Feststellungen des FG im übrigen Gemeinschaftsgebiet, so dass die Angabe eines unzutreffenden Bestimmungsorts dem "sicheren Nachweis" der materiellen Voraussetzungen nicht entgegensteht (EuGH-Urteil vom 27. September 2007 C-146/05, Collée, Slg. 2007, I-7861 Rdnr. 31).
  • BFH, 12.05.2009 - V R 65/06

    BFH klärt umsatzsteuerliche Zweifelsfragen bei Ausfuhrlieferungen und

    Auszug aus BFH, 11.08.2011 - V R 3/10
    Unerheblich ist insoweit, dass die Klägerin, obwohl eine Versendungslieferung vorliegt, den Nachweis der Versendung nicht durch einen Versendungsbeleg nach § 17a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 10 Abs. 1 UStDV erbracht hat; denn nach § 17a Abs. 4 Satz 2 UStDV kann der Unternehmer, wenn ihm dies nicht möglich ist --z.B. weil er nicht erkennen kann, dass der Abholer kein unselbständiger Beauftragter des Abnehmers ist-- den Nachweis der innergemeinschaftlichen Lieferung auch nach § 17a Abs. 2 UStDV erbringen --wie im Streitfall u.a. durch die Versicherung des Beauftragten des Abnehmers, den Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet zu befördern (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 12. Mai 2009 V R 65/06, BFHE 225, 264, BStBl II 2010, 511, unter II.B.4.b bb)--.
  • EuGH, 16.12.2010 - C-430/09

    Euro Tyre Holding - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 8 Abs. 1 Buchst. a

    Auszug aus BFH, 11.08.2011 - V R 3/10
    Nach der Rechtsprechung des EuGH kommt es insoweit auf die "Verpflichtung" und die "Absichtsbekundung" an, den Gegenstand unter Verwendung einer nicht vom Liefermitgliedstaat erteilten USt-Id-Nr. in den Bestimmungsmitgliedstaat zu befördern (EuGH-Urteil vom 16. Dezember 2010 C-430/09, Euro Tyre Holding, BFH/NV 2011, 397 Rdnrn. 34 f.).
  • EuGH, 21.02.2008 - C-271/06

    Netto Supermarkt - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 15 Nr. 2 -

    Auszug aus BFH, 11.08.2011 - V R 3/10
    Soweit der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in den zur Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG (Richtlinie 77/388/EWG) ergangenen Rechtssachen Teleos (Urteil vom 27. September 2007 C-409/04, Slg. 2007, I-7797) und Netto Supermarkt (Urteil vom 21. Februar 2008 C-271/06, Slg. 2008, I-771) Vertrauensschutz gewährt habe, seien diese Entscheidungen auf den Streitfall nicht übertragbar, da es dort nicht um Reihengeschäfte gegangen sei.
  • EuGH, 27.09.2007 - C-409/04

    Teleos u.a. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 28a Abs. 3 Unterabs. 1 und

    Auszug aus BFH, 11.08.2011 - V R 3/10
    Soweit der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in den zur Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG (Richtlinie 77/388/EWG) ergangenen Rechtssachen Teleos (Urteil vom 27. September 2007 C-409/04, Slg. 2007, I-7797) und Netto Supermarkt (Urteil vom 21. Februar 2008 C-271/06, Slg. 2008, I-771) Vertrauensschutz gewährt habe, seien diese Entscheidungen auf den Streitfall nicht übertragbar, da es dort nicht um Reihengeschäfte gegangen sei.
  • BFH, 28.05.2013 - XI R 11/09

    Innergemeinschaftliche Lieferung im Reihengeschäft unter Beteiligung eines im

    Soweit die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) im Urteil vom 11. August 2011 V R 3/10 (BFHE 235, 43, BFH/NV 2011, 2208) zur Zuordnung einer bewegten Lieferung bei einem Reihengeschäft eine davon abweichende Änderung der Rechtsprechung darstelle, dürfe diese gemäß § 176 Abs. 1 Nr. 3 AO nicht zu ihren Lasten berücksichtigt werden.

    Auch hiernach ist maßgebend, ob die Lieferung der Beförderungs- oder Versendungslieferung vorangeht oder folgt (vgl. EuGH-Urteil --EMAG Handel Eder OHG-- in Slg. 2006, I-3227, BFH/NV Beilage 2006, 294, UR 2006, 342, Leitsatz 2; BFH-Urteil in BFHE 235, 43, BFH/NV 2011, 2208, Rz 15).

    Auch der V. Senat des BFH geht in seiner Entscheidung in BFHE 235, 43, BFH/NV 2011, 2208 unter Rz 16 bis 18 davon aus, dass § 3 Abs. 6 Satz 6 UStG durch die Rechtsprechung des EuGH im Urteil --Euro Tyre Holding-- (Slg. 2010, I-13335, UR 2011, 176) zur Zuordnung einer innergemeinschaftlichen Beförderung oder Versendung weiterhin gilt.

    a) Der V. Senat des BFH hat in dem Urteil in BFHE 235, 43, BFH/NV 2011, 2208, Rz 18 (vgl. auch BFH-Beschluss vom 3. November 2011 V B 53/11, BFH/NV 2012, 281, unter 2.) die Auffassung vertreten, dass, "wenn der Ersterwerber dem ersten Lieferer bereits vor der Beförderung oder Versendung mitteilt, dass er den Gegenstand an einen Zweiterwerber verkauft hat (EuGH-Urteil Euro Tyre Holding in BFH/NV 2011, 397 Rdnr. 36)" die "Beförderung oder Versendung ... dann entsprechend § 3 Abs. 6 Satz 6 letzter Halbsatz UStG nicht der ersten Lieferung zuzuordnen (ist).

    Entscheidungserheblich für die Zuordnung der Warenbewegung bei einer Reihenlieferung zur Lieferung des Verkäufers oder des (Zwischen-)Erwerbers ist nach dem Urteil des V. Senats in BFHE 235, 43, BFH/NV 2011, 2208, Rz 18 daher, ob der Verkäufer vor oder erst nach der Übergabe des Liefergegenstands an den (selbständigen oder unselbständigen) Abholbeauftragten Kenntnis von der Weiterlieferung des mittleren Unternehmers hatte (vgl. auch Martin, BFH/PR 2012, 19; Wäger, UR 2012, 125, 135).

    Im vorliegenden Fall war der GmbH nach den Feststellungen des FG vor der Übergabe der Maschinen an den durch A beauftragten Spediteur schon bekannt, dass A die Maschinen bereits an die finnische Ltd. weiterverkauft hatte, so dass nach den Grundsätzen des Urteils des V. Senats in BFHE 235, 43, BFH/NV 2011, 2208, Rz 18 eine Zuordnung der Warenbewegung zur ersten Lieferung der GmbH an A --und damit eine innergemeinschaftliche Lieferung der GmbH-- ausscheidet.

    b) Im Gegensatz zu diesem Urteil in BFHE 235, 43, BFH/NV 2011, 2208, Rz 18 ist nach der Rechtsprechung des EuGH eine derartige Mitteilung bzw. Kenntnis vom Weiterverkauf für die Zuordnung der Warenbewegung bei einer Reihenlieferung zur Lieferung des Verkäufers oder des (Zwischen-)Erwerbers nicht allein entscheidungserheblich.

    Deshalb kann die Rechtsprechung im BFH-Urteil in BFHE 235, 43, BFH/NV 2011, 2208, Rz 18 nicht mehr aufrechterhalten werden (gl.A. von Streit, UStB 2013, 47, 50, 54; Meurer, Steuerberater Woche, 2013, 76, 82; Sterzinger, UR 2013, 45, 48; Prätzler, DB 2012, 2654, 2658 f.; Bürger, UR 2012, 941, 944).

    d) Deshalb geht auch der Einwand der Klägerin ins Leere, dass im Streitfall die soeben dargestellte Rechtsprechung des BFH (in BFHE 235, 43, BFH/NV 2011, 2208) zur Zuordnung der Warenbewegung aufgrund der Vertrauensschutzregel des § 176 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO nicht zu ihren Lasten berücksichtigt werden dürfe.

    Das Urteil des BFH stammt vom 11. August 2011 (V R 3/10, BFHE 235, 43, BFH/NV 2011, 2208).

  • BFH, 25.02.2015 - XI R 30/13

    Innergemeinschaftliche Lieferung im Reihengeschäft bei Beauftragung und Bezahlung

    Folglich kann bei einem im Unionsrecht bisher nicht gesondert geregelten Reihengeschäft (vgl. EuGH-Urteil Euro Tyre Holding in Slg. 2010, I-13335, UR 2011, 176, Rz 27) für die Frage der Einstufung eines Umsatzes als innergemeinschaftliche Lieferung nicht   allein   entscheidend sein, ob der letzte Abnehmer eines Reihengeschäfts die Beförderung oder Versendung des Gegenstandes übernommen hat; der vom FA in der Revisionsbegründung herangezogene Abschn. 3.14. Abs. 8 Satz 2 UStAE ist --worauf die Klägerin zutreffend hingewiesen hat-- mit der Rechtsprechung des EuGH nicht in vollem Umfang vereinbar (vgl. BFH-Urteil vom 11. August 2011 V R 3/10, BFHE 235, 43, BFH/NV 2011, 2208, Rz 19).
  • FG Münster, 16.01.2014 - 5 K 3930/10

    Neues zur steuerfreien Ausfuhrlieferung im Rahmen eines Reihengeschäfts

    Zwar stehe es nach BFH vom 11.08.2011, V R 3/10, einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung nicht entgegen, wenn der Gegenstand letztlich an den Zweiterwerber in ein anderes Mitgliedsland gelange.

    Für die erforderliche Abgrenzung kommt es nach Auffassung des erkennenden Senats auf die Verpflichtung und Absichtsbekundung des Zwischenerwerbers an, den Liefergegenstand zu befördern oder zu versenden (BFH-Urteil vom 11.8.2011, V R 3/10, BFH/NV 2011, 2208; BFH-Beschluss vom 03.11.2011, V B 53/11, BFH/NV 2012, 281; Sterzinger, NWB 2013, 4028 ff).

    Dem liegt die Überlegung zu Grunde, dass aufgrund einer derartigen Mitteilung für den Ausgangslieferanten erkennbar ist, dass die Beförderung oder Versendung nicht seiner Lieferung zuzurechnen ist (BFH-Urteil vom 11.08.2011, V R 3/10, BFH/NV 2011, 2208; EuGH - Urteil v. 16.12.2010, C-430/09 - Euro Tyre Holding-, BFH/NV 2011, 379; Sterzinger, NWB 2013, 4028, 4031).

    Der Senat sieht die Grundsätze zur Zuordnung einer bewegten Lieferung in Fällen der Beförderung oder Versendung durch den mittleren Unternehmer insbesondere wegen der voneinander abweichenden BFH-Rechtsprechung (einerseits V R 3/10, V B 53/11, andererseits XI R 11/09) als ungeklärt an.

  • FG Rheinland-Pfalz, 29.05.2012 - 3 K 2138/10

    Innergemeinschaftliche Lieferung von Kraftfahrzeugen: Steuerfreiheit der

    Wird der in das übrige Gemeinschaftsgebiet beförderte oder versendete Gegenstand im Rahmen eines sog. Reihengeschäfts geliefert, ist für die Zuordnung von Beförderung oder Versendung als Voraussetzung für die Steuerfreiheit gem. § 6a UStG nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH-Urteil vom 11. August 2011 - V R 3/10, UR 2011, 909 unter Bezug auf das EuGH-Urteil vom 6. April 2006 - C-245/04, EMAG Handel Eder, UR 2006, 342 und das EuGh-Urteil vom 16. Dezember 2012 - C-430/09, Euro Tyre Holding, BFH/NV 2011, 397) folgendes zu berücksichtigen:.

    Im Ergebnis hat danach der Ersterwerber im Fall des Weiterverkaufs die Möglichkeit, durch Mitteilung oder Verschweigen des Weiterverkaufs die Beförderung oder Versendung der Lieferung an sich oder seiner eigenen Lieferung zuzuordnen (vgl. BFH-Urteil vom 11. August 2011 - V R 3/10, a.a.O. mit Nachweisen zur Rechtsprechung des EuGH).

    Darüber hinaus war der Klägerin der Weiterverkauf durch das im Inland tätige Unternehmen an einen ungarischen Abnehmer nicht bekannt, so dass eine Zuordnung der Versendung zur zweiten Lieferung des im Inland tätigen Unternehmen an den ungarischen Abnehmer nicht in Betracht kommt (vgl. BFH-Urteil vom 11. August 2011 - V R 3/10, a.a.O.).

    Entscheidend ist, dass für den Verkäufer keine Anhaltspunkte für einen Umsatzsteuerbetrug oder für eine Beteiligung des Ersterwerbers daran vorliegen (vgl. Martin, Anm. zum BFH-Urteil vom 11. August 2011 - V R 3/10, BFH/PR 2012, 19).

  • BFH, 20.05.2015 - XI R 2/13

    Zur Anwendung der sog. Versandhandelsregelung auf Arzneimittellieferungen

    (1) Soweit die Klägerin vorträgt, diese Sichtweise stehe im Widerspruch zur Rechtsprechung des BFH zu den innergemeinschaftlichen Reihengeschäften, ist zunächst darauf hinzuweisen, dass im Streitfall die in § 3 Abs. 6 Satz 5 UStG genannten Voraussetzungen für die Annahme eines umsatzsteuerrechtlichen Reihengeschäfts nicht vorliegen, so dass die von der Klägerin angeführte frühere Rechtsprechung (BFH-Urteil vom 11. August 2011 V R 3/10, BFHE 235, 43, BFH/NV 2011, 2208; vgl. aber auch BFH-Urteil vom 28. Mai 2013 XI R 11/09, BFHE 242, 84, BFH/NV 2013, 1524) nicht anwendbar ist.
  • BFH, 11.03.2020 - XI R 18/18

    Zur Bestimmung der bewegten Lieferung in einem Reihengeschäft

    Daraus folgt, dass --von Ausnahmefällen abgesehen (vgl. BFH-Urteile vom 11.08.2011 - V R 3/10, BFHE 235, 43, Rz 19; vom 25.02.2015 - XI R 30/13, BFHE 249, 336, Rz 35)-- dem (ggf. Zweit-)Erwerber Verfügungsmacht verschafft wird, wenn er den Gegenstand abholt (vgl. EuGH-Urteile Toridas vom 26.07.2017 - C-386/16, EU:C:2017:599, HFR 2017, 868; Kreuzmayr vom 21.02.2018 - C-628/16, EU:C:2018:84, MwStR 2018, 308, Rz 35 ff.; BFH-Urteil in BFHE 249, 336, Rz 35).
  • FG Rheinland-Pfalz, 31.05.2016 - 3 K 1364/15

    Innergemeinschaftliche Lieferungen von Kraftfahrzeugen in einem Reihengeschäft -

    Nach der Rechtsprechung des BFH unter Bezug auf die Rechtsprechung des EuGH ist die Beförderung oder Versendung des Gegenstands gem. § 3 Abs. 6 Satz 5 UStG nur einer der Lieferungen zuzuordnen, wenn bei einem sog. Reihengeschäft mehrere Unternehmer über denselben Gegenstand Umsatzgeschäfte abschließen und der Gegenstand bei der Beförderung oder Versendung unmittelbar vom ersten Unternehmer an den letzten Abnehmer gelangt (vgl. BFH-Urteil vom 11. August 2011 - V R 3/10, BStBl. II 2003, 616).
  • FG Hamburg, 28.02.2012 - 5 K 10/10

    Umsatzsteuer: Anforderungen an den Belegnachweis für eine innergemeinschaftliche

    Bunjes UStG 10. Aufl. § 6a Rn. 61 aE: Beförderung nur bei Abholung durch eine für den Abnehmer unselbständig tätigen Person; s. a. FG Hamburg Urteil vom 05.12.2007 7 K 71/06, EFG 1008, 653 Tz. 31, von BFH Urteil vom 04.05.2011 XI R 10/09, DB 2011, 1675 insoweit nicht beanstandet; BFH Urteil vom 11.08.2011 V R 3/10, DStR 2011, 207 Tz. 30 juris: Nachweis gem. § 17a Abs. 2 UStDV ausreichend, wenn es den Unternehmer nicht möglich war zu erkennen, dass der Abholer kein unselbständig Beauftragter war).

    Vielmehr wäre der Belegnachweis erschüttert und die Beweisführung allenfalls auf die - nach neuer Rechtsprechung auch anzuerkennende - objektive Beweislage zu stützen (vgl. dazu zur unzutreffenden Angabe des Bestimmungsortes BFH Urteil vom 11.08.2011 a. a. O. Tz. 27 juris).

    Anders als in Fällen, in denen der erste Erwerber im Ausland ansässig war, kann eine etwaige fehlende Absichtsbekundung des Ersterwerbers betreffend den vor der Beförderung/Versendung erfolgten Weiterverkauf des Gegenstandes in ein anderes Gemeinschaftsgebiet nicht dazu führen, dass dem ersten Lieferer (hier: dem Kläger) die Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet als innergemeinschaftliche Lieferung zugerechnet wird (s. zu § 3 Abs. 6 S. 6 UStG zum Fall der Ansässigkeit des Ersterwerbers im Ausland BFH Urteil vom 11.08.2011 V R 3/10 a. a. O. Tz. 17 f. juris und BFH Beschluss vom 03.11.2011 V B 53/11, BFH/NV 2012, 281 im Anschluss an EuGH Urteil vom 16.12.2010 C-430/09 DStR 2011, 23).

  • BFH, 09.04.2014 - XI B 89/13

    Reihengeschäft; innergemeinschaftliche Lieferung; Divergenz; Sicherung einer

    aa) Die Klägerin behauptet zwar in ihrer Beschwerdebegründung, das Urteil der Vorinstanz weiche von den EuGH-Urteilen vom 27. September 2007 C-409/04 --Teleos-- (Slg. 2007, I-7797, BStBl II 2009, 70, Rz 42, 48, 70), C-184/05 --Twoh International-- (Slg. 2007, I-7897, BStBl II 2009, 83, Rz 23), C-146/05 --Collée-- (Slg. 2007, I-7861, BStBl II 2009, 78), vom 16. Dezember 2010 C-430/09 --Euro Tyre Holding-- (Slg. 2010, I-13335, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2011, 176, Rz 27, 31 ff. und 41 ff.) und vom 27. September 2012 C-587/10 --VSTR-- (UR 2012, 832, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2012, 1212, Rz 32 und 37), von den BFH-Urteilen vom 11. August 2011 V R 3/10 (BFHE 235, 43, BFH/NV 2011, 2208, Rz 17 und 27) und vom 28. Mai 2013 XI R 11/09 (BFHE 242, 84, BFH/NV 2013, 1524, Rz 77) sowie von dem Urteil des FG München vom 24. Januar 2013  14 K 3204/10 (Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2014, 223, Orientierungssatz 3) ab.

    cc) Soweit das FG von Rz 17 und 18 des BFH-Urteils in BFHE 235, 43, BFH/NV 2011, 2208 (s.a. BFH-Beschluss vom 3. November 2011 V B 53/11, BFH/NV 2012, 281, Rz 2 f.) dadurch abgewichen sein könnte, dass es --unter Berufung auf das EuGH-Urteil --Euro Tyre Holding-- (Slg. 2010, I-13335, UR 2011, 176)-- auf S. 9 seines Urteils eine Würdigung der Gesamtumstände der vorliegenden Lieferung vorgenommen hat, ist die Auffassung des V. Senats des BFH durch das EuGH-Urteil --VSTR-- (UR 2012, 832, HFR 2012, 1212) überholt (vgl. Senatsurteil in BFHE 242, 84, BFH/NV 2013, 1524, Rz 63 ff.).

  • FG Sachsen, 12.03.2014 - 2 K 1127/13

    Innergemeinschaftliche Lieferung im Reihengeschäft Zuordnung der bewegten

    Auch hiernach ist maßgebend, ob die Lieferung der Beförderungs- oder Versendungslieferung vorangeht oder folgt (EuGH-Urteil vom 6. April 2006 - EMAG Handel Eder OHG -. a.a.O. und Urteil des Bundesfinanzhofs vom 11. August 2011, BFH/NV 2011, 2208).
  • BFH, 03.11.2011 - V B 53/11

    Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung im Reihengeschäft

  • FG München, 24.01.2013 - 14 K 3204/10

    Innergemeinschaftliche Lieferung

  • FG Rheinland-Pfalz, 04.12.2012 - 6 K 2104/10

    Steuerbefreiung für Lieferung bei innergemeinschaftlichem Reihengeschäft

  • FG München, 08.02.2012 - 3 K 1296/11

    Zuordnung der steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung in einem

  • FG München, 21.03.2013 - 14 K 2542/11

    Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen

  • FG Hessen, 10.12.2020 - 1 K 1263/17

    Herabsetzung der Umsatzsteuerbescheide wegen Vorsteuerabzugs

  • FG Rheinland-Pfalz, 11.08.2015 - 3 K 1637/13

    Innergemeinschaftliche Lieferung: Zur umsatzsteuerlichen Verschaffung der

  • FG Rheinland-Pfalz, 23.08.2022 - 3 K 1289/21

    Verschaffung der Verfügungsmacht in einem Reihengeschäft zur Bestimmung der

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Rechtsprechung
   BFH, 17.02.2011 - V R 3/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,32132
BFH, 17.02.2011 - V R 3/10 (https://dejure.org/2011,32132)
BFH, Entscheidung vom 17.02.2011 - V R 3/10 (https://dejure.org/2011,32132)
BFH, Entscheidung vom 17. Februar 2011 - V R 3/10 (https://dejure.org/2011,32132)
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