Rechtsprechung
   BFH, 12.05.2009 - V R 35/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,1463
BFH, 12.05.2009 - V R 35/07 (https://dejure.org/2009,1463)
BFH, Entscheidung vom 12.05.2009 - V R 35/07 (https://dejure.org/2009,1463)
BFH, Entscheidung vom 12. Mai 2009 - V R 35/07 (https://dejure.org/2009,1463)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,1463) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    UStG 1993/1999 § 4 Nr. 23; Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. h und i

  • openjur.de

    Keine Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 23 UStG bei der Durchführung von Kanutouren für Schulklassen; "Aufnahme" zu Zwecken der Erziehung, Ausbildung und Fortbildung; Anerkennung einer anderen Einrichtung i.S. von Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. h und i der Richtlinie 77/388/EWG

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons
  • Betriebs-Berater

    Durchführung von Kanutouren für Schulklassen nicht umsatzsteuerbefreit

  • Judicialis

    UStG § 4 Nr. 23; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. h; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. i

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Steuerrecht: Keine Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 23 UStG bei der Durchführung von Kanutouren für Schulklassen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuervergünstigung für Schullandheime und andere mit Schulmaßnahmen und Erziehungsmaßnahmen im Zusammenhang stehende Einrichtungen; Überwiegende Aufnahme der Einrichtung von Jugendlichen für Erziehungszwecke, Ausbildungszwecke oder Fortbildungszwecke oder für Zwecke der ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Kanutouren in der Schule

  • IWW (Kurzinformation)

    Umsatzsteuer - Kanutouren für Schulklassen sind nicht umsatzsteuerbefreit

  • IWW (Kurzinformation)

    Kanutouren für Schulklassen nicht umsatzsteuerbefreit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kanutouren für Schulklassen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Steuervergünstigung für Schullandheime und andere mit Schulmaßnahmen und Erziehungsmaßnahmen im Zusammenhang stehende Einrichtungen; Überwiegende Aufnahme der Einrichtung von Jugendlichen für Erziehungszwecke, Ausbildungszwecke oder Fortbildungszwecke oder für Zwecke der ...

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Keine Umsatzsteuerbefreiung für Kanutouren

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Durchführung von Kanutouren für Schulklassen nicht von der Umsatzsteuer befreit, wenn Gesamtverantwortung bei den Lehrern verbleibt

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Umsatzsteuer für Kanutouren

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Durchführung von Kanutouren für Schulklassen nicht von der USt befreit

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Durchführung von Kanutouren mit Schulklassen nicht von der Umsatzsteuer befreit - Steuerbefreiung setzt Übernahme der Gesamtverantwortung für Kinder voraus

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG 1993 § 4 Nr 23, UStG 1999 § 4 Nr 23, EWGRL 388/77 Art 13 Teil A Abs 1 Buchst h, EWGRL 388/77 Art 13 Teil A Abs 1 Buchst i
    Aufnahme; Betreuung; Kanutour; Schule; Umsatzsteuerfrei; Verantwortung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 226, 154
  • BB 2009, 2003
  • DB 2009, 2135
  • BStBl II 2009, 1032
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 30.07.2008 - V R 66/06

    Steuerbefreiung im Bereich der Jugenderziehung

    Auszug aus BFH, 12.05.2009 - V R 35/07
    Sie sollte die bereits bestehende Umsatzsteuerbegünstigung dahingehend erweitern, dass diese auch Schullandheimen und anderen mit Schul- und Erziehungsmaßnahmen in Zusammenhang stehenden Einrichtungen und damit umfassend Einrichtungen im Bereich der Jugenderziehung und -ausbildung zugute kommen (vgl. BFH-Urteil vom 30. Juli 2008 V R 66/06, BFHE 223, 381, BFH/NV 2009, 516, m.w.N.).

    Es genügt deshalb, wenn die Aufnahme solange andauert, dass der im Gesetz vorausgesetzte Erziehungszweck erreicht werden kann (vgl. BFH-Urteile in BFHE 223, 381, BFH/NV 2009, 516; vom 19. Dezember 1963 V 102/61 U, BFHE 78, 280, BStBl III 1964, 110).

    Abzugrenzen ist die Aufnahme zu Erziehungs-, Ausbildungs- oder Fortbildungszwecken aber von Leistungen der Beherbergung und Verköstigung während eines kurzfristigen Urlaubsaufenthalts mit Freizeitangebot und Freizeitgestaltung, die die im Gesetz vorausgesetzte "Aufnahme zu Erziehungs-, Ausbildungs- und Fortbildungszwecken" jedenfalls nicht erfüllen (BFH-Urteil in BFHE 223, 381, BFH/NV 2009, 516).

    Soweit Befreiungen nicht hinreichend in innerstaatliches Recht umgesetzt worden sind, kann sich der Steuerpflichtige zwar grundsätzlich darauf berufen (BFH-Urteile in BFHE 223, 381, BFH/NV 2009, 516; vom 18. August 2005 V R 71/03, BFHE 211, 543, BStBl II 2006, 143; vom 8. November 2007 V R 2/06, BFHE 219, 428, BStBl II 2008, 634, m.w.N.).

  • BFH, 08.11.2007 - V R 2/06

    Steuerbefreiung der Umsätze eines Sozialarbeiters, der im Auftrag eines

    Auszug aus BFH, 12.05.2009 - V R 35/07
    Soweit Befreiungen nicht hinreichend in innerstaatliches Recht umgesetzt worden sind, kann sich der Steuerpflichtige zwar grundsätzlich darauf berufen (BFH-Urteile in BFHE 223, 381, BFH/NV 2009, 516; vom 18. August 2005 V R 71/03, BFHE 211, 543, BStBl II 2006, 143; vom 8. November 2007 V R 2/06, BFHE 219, 428, BStBl II 2008, 634, m.w.N.).

    Die betreffenden Leistungen sind jedoch nur steuerfrei, wenn sie von "Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder anderen (privaten) Einrichtungen, die von dem betreffenden Mitgliedstaat als Einrichtung mit im wesentlichen sozialen Charakter anerkannt worden sind", erbracht werden (BFH-Urteil in BFHE 219, 428, BStBl II 2008, 634, m.w.N.).

    Das FG hat vielmehr festgestellt, dass eine Kostenübernahme durch staatliche Einrichtungen, aus der die erforderliche Anerkennung abgeleitet werden könnte (vgl. hierzu BFH-Urteile in BFHE 219, 428, BStBl II 2008, 634; in BFHE 211, 543, BStBl II 2006, 143), nicht erfolgt ist.

  • BFH, 18.08.2005 - V R 71/03

    Umsätze einer vom Jugendamt beauftragten Legasthenie-Therapeutin von Umsatzsteuer

    Auszug aus BFH, 12.05.2009 - V R 35/07
    Soweit Befreiungen nicht hinreichend in innerstaatliches Recht umgesetzt worden sind, kann sich der Steuerpflichtige zwar grundsätzlich darauf berufen (BFH-Urteile in BFHE 223, 381, BFH/NV 2009, 516; vom 18. August 2005 V R 71/03, BFHE 211, 543, BStBl II 2006, 143; vom 8. November 2007 V R 2/06, BFHE 219, 428, BStBl II 2008, 634, m.w.N.).

    Das FG hat vielmehr festgestellt, dass eine Kostenübernahme durch staatliche Einrichtungen, aus der die erforderliche Anerkennung abgeleitet werden könnte (vgl. hierzu BFH-Urteile in BFHE 219, 428, BStBl II 2008, 634; in BFHE 211, 543, BStBl II 2006, 143), nicht erfolgt ist.

  • BFH, 19.12.1963 - V 102/61 U

    Frage nach der Umsatzsteuerpflichtigkeit des Entgelts für die Betreuung von

    Auszug aus BFH, 12.05.2009 - V R 35/07
    Es genügt deshalb, wenn die Aufnahme solange andauert, dass der im Gesetz vorausgesetzte Erziehungszweck erreicht werden kann (vgl. BFH-Urteile in BFHE 223, 381, BFH/NV 2009, 516; vom 19. Dezember 1963 V 102/61 U, BFHE 78, 280, BStBl III 1964, 110).
  • BFH, 21.11.2013 - V R 11/11

    Reiseleistungen an Schulen, Universitäten und Vereine

    Wie der Senat bereits entschieden hat, ist die Gewährung von Beherbergung, Beköstigung usw. nur dann gemäß § 4 Nr. 23 UStG steuerfrei, wenn dem Unternehmer selbst die Erziehung, Ausbildung oder Fortbildung der aufgenommenen Jugendlichen obliegt und er diese bei sich aufnimmt (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. September 2000 V R 26/99, BFHE 192, 360, BStBl II 2001, 691, und vom 12. Mai 2009 V R 35/07, BFHE 226, 154, BStBl II 2009, 1032 für die Durchführung von Kanutouren für Schulklassen).

    Danach ist die Steuerbefreiung für Leistungen der Kinder- und Jugendbetreuung bzw. der Erziehung von Kindern und Jugendlichen sowie des Schul- und Hochschulunterrichtes nur zu gewähren, wenn es sich bei der Klägerin um eine Einrichtung des öffentlichen Rechts handelt oder um eine vom Mitgliedstaat anerkannte Einrichtung mit sozialem Charakter oder mit anerkannter vergleichbarer Zielsetzung wie eine Schule oder Hochschule einer Einrichtung des öffentlichen Rechts (vgl. BFH-Urteil in BFHE 226, 154, BStBl II 2009, 1032, Rz 27).

  • FG Berlin-Brandenburg, 05.11.2014 - 2 K 2274/10

    Beherbergungs- und Beköstigungsleistungen einer von privater, nicht

    Der BFH hat unter Hinweis auf den Wortlaut entschieden, dass dem Begriff der Aufnahme ein Moment der Obhut und Betreuung für die gesamte Dauer der Aufnahme innewohne (vgl. BFH-Urteil vom 12.05.2009 V R 35/07, BStBl II 2009, 1032).

    Danach sind sogar mehrtägige Kanutouren im Rahmen von sog. Projektwochen, die von einem Sport- und Freizeitangebot geprägt sind, nicht ausreichend (vgl. BFH Urteil vom 12.05.2009 V R 35/07 a.a.O.).

    Allein die vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Klägerin und den jeweiligen Schulen können - gerade anders als die Klägerin meint - keine staatliche Anerkennung begründen (so ausdrücklich BFH-Urteil vom 12.05.2009 V R 35/07, BStBl II 2009, 1032).

  • BFH, 26.11.2014 - XI R 25/13

    Keine Umsatzsteuerbefreiung für Umsätze eines "Reiterhofs"

    bb) Eine Kostenübernahme durch staatliche Einrichtungen, aus der die erforderliche Anerkennung abgeleitet werden könnte (vgl. hierzu z.B. BFH-Urteile vom 18. August 2005 V R 71/03, BFHE 211, 543, BStBl II 2006, 143; vom 12. Mai 2009 V R 35/07, BFHE 226, 154, BStBl II 2009, 1032), ist nach den tatsächlichen Feststellungen des FG nicht erfolgt, und zwar weder unmittelbar noch mittelbar.
  • FG Hamburg, 14.12.2018 - 6 K 187/17

    Umsatzsteuerfreiheit von Surf- und Segelkursen nach der MwStSystRL

    Der Begriff der Aufnahme setzt eine Inobhutnahme und Betreuung mit einer Gesamtverantwortung voraus; einzelne Betreuungsleistungen sind nicht ausreichend (vgl. BFH-Urteile vom 12. Mai 2009 V R 35/07, BStBl. II 2009, 1032, Rz 23; vom 21. November 2013, V R 11/11, BFH/NV 2014, 803, Rz 23).
  • FG Nürnberg, 22.01.2013 - 2 K 534/11

    Zur beruflichen Qualifikation für eine Heilbehandlung i.S.d. § 4 Nr. 14 UStG -

    So genügt die Unterbringung und Betreuung von Kindern im Rahmen eines Ferienaufenthalts von fünf Tagen hierfür nicht (vgl. BFH-Urteil vom 30.07.2008 V R 66/06, BStBl II 2010, 507 und vom 12.05.2009 V R 35/07, BStBl II 2009, 1032).

    Zudem wurde jedenfalls die erforderliche Dauer der Aufnahme nicht erreicht (vgl. BFH-Urteil vom 30.07.2008 V R 66/06, BStBl II 2010, 507 und vom 12.05.2009 V R 35/07, BStBl II 2009, 1032), da es sich dabei nur um eine kurzfristige Unterbringung und Betreuung von Kindern gehandelt hat (5 Tage, vgl. Niederschrift der mündlichen Verhandlung).

  • FG Schleswig-Holstein, 17.07.2013 - 4 K 32/11

    Umsatzsteuerliche Behandlung von Umsätzen eines Arbeitsvermittlers

    Das zur Begründung herangezogene Urteil des BFH vom 12. Mai 2009 zum Aktenzeichen V R 35/07 betreffe einen anderen Fall und eine andere Steuerbefreiungsvorschrift.
  • FG Rheinland-Pfalz, 26.10.2009 - 6 K 1615/06

    Margenbesteuerung bei Reiseleistungen - Abgrenzung zur Regelbesteuerung - Begriff

    Im Übrigen ist § 4 Nr. 23 UStG ohnehin nicht anwendbar auf die Aufnahme von Schülern für eine Dauer von weniger als einem Monat, da bei so kurzer Dauer der Zweck der Erziehung nicht erreicht werden kann (Urteil des BFH vom 12.05.2009 - V R 35/07).
  • FG Köln, 31.05.2010 - 4 V 312/10

    Frage der Steuerbefreiung von durch privaten Schwimmunterricht erzielten Umsätze

    Soweit Befreiungen nicht hinreichend in innerstaatliches Recht umgesetzt worden sind, was im Streitfall zutreffen könnte, kann sich der Steuerpflichtige grundsätzlich auf diese berufen (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 12.05.2009 - V R 35/07, BFHE 226, 154, BStBl II 2009, 1032 m.w.N.).
  • FG Hessen, 19.06.2018 - 1 K 2042/16

    § 4 Nr. 25 UStG, Art. 132 Abs. 1 Buchst. h und i MwStSystRL

    Eine Kostenübernahme durch staatliche Einrichtungen, aus der die erforderliche Anerkennung abgeleitet werden könnte (vgl. hierzu z.B. BFH-Urteile vom 18.08.2005 V R 71/03, BFHE 211, 543, BStBl II 2006, 143; vom 12.05.2009 V R 35/07, BFHE 226, 154, BStBl II 2009, 1032), ist nach den tatsächlichen Gegebenheiten ebenfalls nicht erfolgt, und zwar weder unmittelbar noch mittelbar.
  • FG Schleswig-Holstein, 29.08.2012 - 4 K 172/11

    Keine Steuerbefreiung für Leistungen eines Arbeitsvermittlers

    Der Kläger sei zudem nicht als eine Einrichtung mit sozialem Charakter anzuerkennen, da die Kostenübernahme durch die Agentur für Arbeit nicht durch vertragliche Vereinbarungen mit dem Kläger geregelt sei (Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 12. Mai 2009 V R 35/07, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2009, 1032).
  • FG Nürnberg, 13.12.2011 - 2 V 535/11

    Keine Aufhebung der Vollziehung mangels ausreichender Glaubhaftmachung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht