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   BFH, 25.06.2009 - V R 37/08   

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BFH, 25.06.2009 - V R 37/08 (https://dejure.org/2009,1013)
BFH, Entscheidung vom 25.06.2009 - V R 37/08 (https://dejure.org/2009,1013)
BFH, Entscheidung vom 25. Juni 2009 - V R 37/08 (https://dejure.org/2009,1013)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    UStG 1993 § 2 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1, § 10; Richtlinie 77/388/EWG Art. 4 Abs. 1 und Abs. 4, Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a

  • openjur.de

    Unternehmereigenschaft eines "festen freien Mitarbeiters" einer Rundfunkanstalt; Sozialversicherungspflicht; Gesetzlich geschuldete Sozialversicherungsbeiträge sind kein Entgelt i.S. von § 10 UStG

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1993 § 2 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1, § 10; Richtlinie 77/388/EWG Art. 4 Abs. 1 und Abs. 4, Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a

  • Betriebs-Berater

    Unternehmereigenschaft eines "festen freien Mitarbeiters" einer Rundfunkanstalt

  • Judicialis

    UStG § 2 Abs. 1 S. 1, 3; ; UStG § 2 Abs. 2 Nr. 1; ; UStG § 4 Nr. 9 Buchst. a; ; UStG § 9; ; UStG § 10 Abs. 1; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 4 Abs. 1

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Scheinselbstständigkeit: Unternehmereigenschaft eines "festen freien Mitarbeiters" einer Rundfunkanstalt

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Steuerrecht: Unternehmereigenschaft eines "festen freien Mitarbeiters" einer Rundfunkanstalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialversicherungspflichtigkeit eines als "fester freier Mitarbeiter" bei einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt arbeitenden Journalisten; Wertung gesetzlich geschuldeter Sozialversicherungsbeiträge als Entgelt i.S.d. § 10 Umsatzsteuergesetz ( UStG )

  • rechtsportal.de

    Sozialversicherungspflichtigkeit eines als "fester freier Mitarbeiter" bei einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt arbeitenden Journalisten; Wertung gesetzlich geschuldeter Sozialversicherungsbeiträge als Entgelt i.S.d. § 10 Umsatzsteuergesetz ( UStG )

  • datenbank.nwb.de

    Unternehmereigenschaft eines "festen freien Mitarbeiters" einer Rundfunkanstalt; Sozialversicherungspflicht; gesetzlich geschuldete Sozialversicherungsbeiträge sind kein Entgelt i.S. von § 10 UStG

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unternehmereigenschaft eines ?festen freien Mitarbeiters? ? Auswirkung der Sozialversicherungspflicht ? Gesetzlich geschuldete Sozialversicherungsbeiträge sind kein Entgelt gem. § 10 UStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    "Feste freie Mitarbeiter" einer Rundfunkanstalt

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sozialversicherungspflichtigkeit eines als "fester freier Mitarbeiter" bei einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt arbeitenden Journalisten; Wertung gesetzlich geschuldeter Sozialversicherungsbeiträge als Entgelt i.S.d. § 10 Umsatzsteuergesetz (UStG)

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Unternehmereigenschaft setzt im Regelfall Vergütungsrisiko voraus

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 226, 415
  • NZA 2009, 1081
  • BB 2009, 1947
  • DB 2009, 2024
  • BStBl II 2009, 873
  • BStBl II 2010, 873
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 10.03.2005 - V R 29/03

    Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung der Tätigkeit des GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus BFH, 25.06.2009 - V R 37/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) sind die einzelnen Merkmale, die für und gegen die Selbständigkeit i.S. von § 2 Abs. 2 Nr. 1 UStG sprechen, unter Berücksichtigung des Gesamtbilds der Verhältnisse gegeneinander abzuwägen (BFH-Urteil vom 10. März 2005 V R 29/03, BFHE 209, 162, BStBl II 2005, 730, unter II. a).

    Wird eine Vergütung für Ausfallzeiten nicht gezahlt, spricht dies für Selbständigkeit; ist der Steuerpflichtige von einem Vermögensrisiko der Erwerbstätigkeit grundsätzlich freigestellt, spricht dies gegen Selbständigkeit (BFH-Urteil in BFHE 209, 162, BStBl II 2005, 730, unter II. a).

    Eine rechtliche Bindung besteht dabei aber weder an die sozial- und arbeitsrechtliche noch an die ertragsteuerrechtliche Beurteilung (BFH-Urteil in BFHE 209, 162, BStBl II 2005, 730, unter II. a).

    Die Frage, ob eine Tätigkeit selbständig oder nicht selbständig ausgeübt wird, ist nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu beantworten (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 209, 162, BStBl II 2005, 730; BFH-Beschluss vom 19. Februar 2008 XI B 205/07, BFH/NV 2008, 1210).

    Auch wenn keine Bindung an die sozial- und arbeitsrechtliche Beurteilung besteht (BFH-Urteil in BFHE 209, 162, BStBl II 2005, 730, unter II. a, und BFH-Beschlüsse vom 28. Februar 2002 V B 31/01, BFH/NV 2002, 957; vom 9. Januar 2004 V B 140/03, BFH/NV 2004, 543; vom 17. Februar 2006 V B 103/05, BFH/NV 2006, 1361), muss das FG feststellen, aufgrund welcher Umstände im Einzelnen ein Unternehmer sozialversicherungspflichtig sein kann.

  • BAG, 22.02.1995 - 5 AZR 757/93

    Streit über das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses - Arbeitsverhältnis oder

    Auszug aus BFH, 25.06.2009 - V R 37/08
    Dabei kann auch für die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung zu berücksichtigen sein, dass sog. "feste freie Mitarbeiter", die programmgestaltend tätig sind, nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) Arbeitnehmer sein können (BAG-Urteile vom 22. Februar 1995 5 AZR 757/93, AfP 1995, 693-695, und vom 11. Dezember 1996 5 AZR 592/95, RzK I 4a Nr. 88).
  • BFH, 30.05.1996 - V R 2/95

    Zur Frage der Selbständigkeit einer gastspielverpflichteten Opernsängerin

    Auszug aus BFH, 25.06.2009 - V R 37/08
    Selbständigkeit in der Organisation und bei der Durchführung der Tätigkeit, Unternehmerrisiko, Unternehmerinitiative, Bindung nur für bestimmte Tage an den Betrieb, geschäftliche Beziehungen zu mehreren Vertragspartnern sprechen für persönliche Selbständigkeit, Weisungsgebundenheit bezüglich Ort, Zeit und Inhalt der Tätigkeit, feste Arbeitszeiten, Ausübung der Tätigkeit gleichbleibend an einem bestimmten Ort, feste Bezüge, Urlaubsanspruch, Anspruch auf sonstige Sozialleistungen, Fortzahlung der Bezüge im Krankheitsfall, Notwendigkeit der engen ständigen Zusammenarbeit mit anderen Mitarbeitern, Eingliederung in den Betrieb, Schulden der Arbeitskraft und nicht eines Arbeitserfolgs, Ausführung von einfachen Tätigkeiten, die regelmäßig weisungsgebunden sind, sprechen gegen die Selbständigkeit der Tätigkeit (BFH-Urteil vom 30. Mai 1996 V R 2/95, BFHE 180, 213, BStBl II 196, 493).
  • BFH, 28.02.2002 - V B 31/01

    Grundsätzliche Bedeutung; Umsätze einer selbständig tätigen Einzelfall- und

    Auszug aus BFH, 25.06.2009 - V R 37/08
    Auch wenn keine Bindung an die sozial- und arbeitsrechtliche Beurteilung besteht (BFH-Urteil in BFHE 209, 162, BStBl II 2005, 730, unter II. a, und BFH-Beschlüsse vom 28. Februar 2002 V B 31/01, BFH/NV 2002, 957; vom 9. Januar 2004 V B 140/03, BFH/NV 2004, 543; vom 17. Februar 2006 V B 103/05, BFH/NV 2006, 1361), muss das FG feststellen, aufgrund welcher Umstände im Einzelnen ein Unternehmer sozialversicherungspflichtig sein kann.
  • BAG, 11.12.1996 - 5 AZR 592/95

    Arbeitnehmerstatus: Mitarbeiter der Hörfunkredaktion

    Auszug aus BFH, 25.06.2009 - V R 37/08
    Dabei kann auch für die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung zu berücksichtigen sein, dass sog. "feste freie Mitarbeiter", die programmgestaltend tätig sind, nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) Arbeitnehmer sein können (BAG-Urteile vom 22. Februar 1995 5 AZR 757/93, AfP 1995, 693-695, und vom 11. Dezember 1996 5 AZR 592/95, RzK I 4a Nr. 88).
  • BFH, 17.10.2003 - V B 80/03

    USt; Abgrenzung selbstständige/unselbstständige Tätigkeit

    Auszug aus BFH, 25.06.2009 - V R 37/08
    Die für und gegen die Selbständigkeit sprechenden Merkmale, die im Einzelfall unterschiedlich gewichtet werden können, sind gegeneinander abzuwägen (BFH-Beschluss vom 17. Oktober 2003 V B 80/03, BFH/NV 2004, 379, und BFH-Urteil vom 29. Juni 2000 V R 28/99, BFHE 191, 468, BStBl II 2000, 597).
  • BFH, 19.02.2008 - XI B 205/07

    Selbständigkeit des leistenden Unternehmers - Beiladung des Leistungsempfängers -

    Auszug aus BFH, 25.06.2009 - V R 37/08
    Die Frage, ob eine Tätigkeit selbständig oder nicht selbständig ausgeübt wird, ist nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu beantworten (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 209, 162, BStBl II 2005, 730; BFH-Beschluss vom 19. Februar 2008 XI B 205/07, BFH/NV 2008, 1210).
  • BFH, 10.07.1980 - V R 23/77

    Die Hälfte der Grunderwerbsteuer als Teil des umsatzsteuerlichen Entgelts

    Auszug aus BFH, 25.06.2009 - V R 37/08
    Dies gilt sowohl für den Teil der Grunderwerbsteuer, den der Erwerber als Gesamtschuldner zu tragen hat (BFH-Urteil vom 10. Juli 1980 V R 23/77, BFHE 130, 571, BStBl II 1980, 620) als auch für den Teil der Grunderwerbsteuer, den der Erwerber für den Veräußerer übernimmt (BFH-Urteil vom 20. Dezember 2005 V R 14/04, BFHE 212, 187, unter II. 5. b).
  • BFH, 06.06.2002 - VI R 178/97

    Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung

    Auszug aus BFH, 25.06.2009 - V R 37/08
    Dabei sind Entscheidungen der zuständigen Sozialversicherungsträger über die Sozialversicherungspflicht von Beschäftigungsverhältnissen grundsätzlich zu berücksichtigen (BFH-Urteil vom 6. Juni 2002 VI R 178/97, BFHE 199, 524, BStBl II 2003, 34, unter 2. a), ohne dass ihnen aber für die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung rechtliche Bindungswirkung zukommt.
  • EuGH, 18.10.2007 - C-355/06

    van der Steen - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Selbständige wirtschaftliche

    Auszug aus BFH, 25.06.2009 - V R 37/08
    Nach Art. 4 Abs. 4 der Richtlinie 77/388/EWG liegt keine selbständige Tätigkeit vor, wenn ein festes Monatsgehalt und ein jährliches Urlaubsgeld gezahlt werden, von dem Gehalt weiter Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge einbehalten werden, und wenn nicht für eigene Rechnung und auf eigene Verantwortung gehandelt wird (Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 18. Oktober 2007 Rs. C-355/06, van der Steen, Slg. 2007, I-8863, BFH/NV Beilage 2008, 48 Rdnrn. 22 f.).
  • BFH, 09.01.2004 - V B 140/03

    NZB: Selbstständigkeit oder Unselbständigkeit von Rundfunkermittlern

  • BFH, 09.10.2002 - V R 73/01

    Pensionskassenbeiträge für einen Rundfunkermittler

  • BFH, 20.12.2005 - V R 14/04

    Umsatzsteuerliche Behandlung der unentgeltlichen Übertragung von öffentlichen

  • BFH, 17.02.2006 - V B 103/05

    USt: Abgrenzung selbstständige - nicht selbstständige Tätigkeit

  • BFH, 29.06.2000 - V R 28/99

    Ehrenamtliche Tätigkeit von Kommissionsmitgliedern

  • BFH, 20.10.2010 - VIII R 34/08

    GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer - Abgrenzung selbständiger von

    a) Die Frage, ob ein Steuerpflichtiger eine Tätigkeit selbständig oder nichtselbständig ausübt, ist anhand einer Vielzahl in Betracht kommender Merkmale nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu beurteilen (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BFH-Urteile vom 14. April 2010 XI R 14/09, BFHE 230, 245; vom 25. Juni 2009 V R 37/08, BFHE 226, 415, BStBl II 2009, 873; vom 23. April 2009 VI R 81/06, BFHE 225, 33; vom 14. Mai 2008 XI R 70/07, BFHE 221, 517, BStBl II 2008, 912; vom 2. Dezember 2005 VI R 16/03, BFH/NV 2006, 544; vom 10. März 2005 V R 29/03, BFHE 209, 162, BStBl II 2005, 730; vom 9. Oktober 1996 XI R 47/96, BFHE 182, 384, BStBl II 1997, 255; vom 14. Juni 1985 VI R 150-152/82, BFHE 144, 225, BStBl II 1985, 661, jeweils m.w.N.).

    Hierzu hat der BFH u.a. in den Urteilen in BFHE 226, 415, BStBl II 2009, 873 sowie in BFHE 144, 215, BStBl II 1985, 661 zahlreiche Kriterien (Indizien) beispielhaft aufgeführt, die für die bezeichnete Abgrenzung Bedeutung haben können.

  • BFH, 14.04.2010 - XI R 14/09

    Unternehmereigenschaft des geschäftsführenden Komplementärs einer KG

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) sind die einzelnen Merkmale, die für und gegen die Selbständigkeit i.S. von § 2 Abs. 2 Nr. 1 UStG sprechen, unter Berücksichtigung des Gesamtbildes der Verhältnisse gegeneinander abzuwägen (BFH-Urteile vom 25. Juni 2009 V R 37/08, BFHE 226, 415, BStBl II 2009, 873; vom 14. Mai 2008 XI R 70/07, BFHE 221, 517, BStBl II 2008, 912, und vom 10. März 2005 V R 29/03, BFHE 209, 162, BStBl II 2005, 730, jeweils m.w.N.).

    Weisungsgebundenheit bezüglich Ort, Zeit und Inhalt der Tätigkeit, feste Arbeitszeiten, Ausübung der Tätigkeit gleichbleibend an einem bestimmten Ort, feste Bezüge, Urlaubsanspruch, Anspruch auf sonstige Sozialleistungen, Fortzahlung der Bezüge im Krankheitsfall, die Notwendigkeit der engen ständigen Zusammenarbeit mit anderen Mitarbeitern, Eingliederung in den Betrieb, Schulden der Arbeitskraft und nicht eines Erfolgs, Ausführung von einfachen Tätigkeiten, die regelmäßig weisungsgebunden sind, sprechen gegen die Selbständigkeit der Tätigkeit (BFH-Urteil in BFHE 226, 415, BStBl II 2009, 873, m.w.N.).

    Wird eine Vergütung für Ausfallzeiten nicht gezahlt, spricht dies für Selbständigkeit; ist der Steuerpflichtige von einem Vermögensrisiko der Erwerbstätigkeit grundsätzlich freigestellt, spricht dies gegen Selbständigkeit (BFH-Urteil in BFHE 226, 415, BStBl II 2009, 873, m.w.N.).

    Denn bei der Auslegung des Begriffs der Selbständigkeit i.S. des § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG kommt der einkommensteuer-, arbeits- oder sozialrechtlichen Behandlung der Einkünfte oder Einnahmen nur eine indizielle Bedeutung, aber keine Bindungswirkung für das Umsatzsteuerrecht zu (vgl. BFH-Urteile in BFHE 209, 162, BStBl II 2005, 730, unter II. a., m.w.N.; in BFHE 226, 415, BStBl II 2009, 873, unter II.1. c).

  • BFH, 19.05.2010 - XI R 35/08

    Beitragszuschüsse zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung sind kein

    Gesetzlich geschuldete Sozialversicherungsbeiträge können hingegen kein Entgelt i.S. von § 10 UStG sein, da der Leistungsempfänger in diesen Fällen eine eigene Verbindlichkeit tilgt (vgl. BFH-Urteil vom 25. Juni 2009 V R 37/08, BFHE 226, 415, BStBl II 2009, 873).

    Dementsprechend erhöhen auch andere öffentlich-rechtliche Abgaben, die der Leistungsempfänger aufgrund einer ihn treffenden Verpflichtung zu entrichten hat (wie nach dem Arbeitsförderungsgesetz und dem Sozialgesetzbuch Sechstes Buch - Gesetzliche Rentenversicherung - für den Arbeitgeber von Gesetzes wegen bestehenden Beitragspflichten) nicht das Entgelt (vgl. zum Ganzen BFH-Urteil in BFHE 226, 415, BStBl II 2009, 873).

    bb) Zwar unterscheiden sich die Beitragszuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung von Sozialversicherungsbeiträgen dadurch, dass der Arbeitgeber Erstere gegenüber dem Beschäftigten, Letztere hingegen gegenüber den Sozialversicherungsträgern schuldet (vgl. dazu BFH-Urteil in BFHE 226, 415, BStBl II 2009, 873).

  • BFH, 11.11.2015 - V R 3/15

    Beurteilung der Unternehmereigenschaft von durch eine Agentur vermittelten

    Bei der Beurteilung der Selbständigkeit sind die einzelnen Merkmale, die für und gegen die Selbständigkeit i.S. von § 2 Abs. 2 Nr. 1 UStG sprechen, unter Berücksichtigung des Gesamtbildes der Verhältnisse im jeweiligen Einzelfall gegeneinander abzuwägen (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. April 2010 XI R 14/09, BFHE 230, 245, BStBl II 2011, 433, Rz 20; vom 25. Juni 2009 V R 37/08, BFHE 226, 415, BStBl II 2009, 873, Rz 17; vom 14. Mai 2008 XI R 70/07, BFHE 221, 517, BStBl II 2008, 912, Rz 23; vom 10. März 2005 V R 29/03, BFHE 209, 162, BStBl II 2005, 730, Rz 10).

    Diese Abwägung ist Sache des FG (BFH-Urteil in BFHE 226, 415, BStBl II 2009, 873, Rz 20).

    Wird eine Vergütung für Ausfallzeiten nicht gezahlt, spricht dies für Selbständigkeit; ist der Steuerpflichtige von einem Vermögensrisiko der Erwerbstätigkeit grundsätzlich freigestellt, spricht dies gegen Selbständigkeit (ständige Rechtsprechung, BFH-Urteile in BFHE 230, 245, BStBl II 2011, 433, Rz 20; in BFHE 226, 415, BStBl II 2009, 873, Rz 17; in BFHE 221, 517, BStBl II 2008, 912, Rz 23; in BFHE 209, 162, BStBl II 2005, 730, Rz 10; vom 30. Mai 1996 V R 2/95, BFHE 180, 213, BStBl II 1996, 493; BFH-Beschluss vom 14. März 2012 V B 10/11, BFH/NV 2012, 1315, Rz 7).

  • FG Hamburg, 16.06.2011 - 6 K 165/10

    Bindung an eine bestandskräftige Bescheinigung der Landesbehörde nach § 4 Nr. 21

    Die Frage, ob ein Steuerpflichtiger eine Tätigkeit selbständig oder nichtselbständig ausübt, ist anhand einer Vielzahl in Betracht kommender Merkmale nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu beurteilen (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BFH-Urteile vom 20.10.2010 VIII R 34/08, BFH/NV 2011, 585; vom 14.04.2010 XI R 14/09, BFHE 230, 245, BFH/NV 2010, 2201; vom 25.06.2009 V R 37/08, BFHE 226, 415, BStBl II 2009, 873).

    Wird eine Vergütung für Ausfallzeiten nicht gezahlt, spricht dies für Selbständigkeit; ist der Steuerpflichtige von einem Vermögensrisiko der Erwerbstätigkeit grundsätzlich freigestellt, spricht dies gegen Selbständigkeit (BFH-Urteil vom 25.06.2009 V R 37/08, BFHE 226, 415, BStBl II 2009, 873).

  • BFH, 23.09.2009 - II R 66/07

    Anspruch natürlicher Personen auf Erteilung einer Steuernummer für

    Auf die Frage, ob der Kläger tatsächlich als Unternehmer (§ 2 Abs. 1 Satz 1 UStG) oder gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1 UStG nicht selbständig tätig geworden ist, kommt es nicht an (vgl. zur Abgrenzung BFH-Urteil vom 25. Juni 2009 V R 37/08, BFH/NV 2009, 1749, m.w.N.).
  • BFH, 27.02.2020 - V R 10/18

    Integrationsprojekt als Zweckbetrieb

    Im Hinblick auf die zahlreichen Abgrenzungsfragen, die bei der Prüfung, ob ein Arbeitsverhältnis besteht, zu beachten sind (vgl. hierzu § 1 der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung sowie zur grundsätzlich übereinstimmenden sozial-, arbeits- und einkommensteuerrechtlichen Beurteilung s. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25.06.2009 - V R 37/08, BFHE 226, 415, BStBl II 2009, 873, unter II.1.c), sind zunächst die Arbeitsverhältnisse zu berücksichtigen, die zum Betreiber des Integrationsprojekts --hier der gGmbH-- bestehen.
  • BGH, 05.05.2022 - 1 StR 475/21

    Steuerhinterziehung: Schuldner der Umsatzsteuer bei der Erbringung von

    Bei dieser Beurteilung kann auch der Frage, ob beziehungsweise inwieweit die Prostituierte in den Bordellbetrieb eingegliedert ist, Bedeutung zukommen (vgl. BFH, Beschluss vom 12. Mai 2016 - VII R 50/14 Rn. 11, BFHE 253, 222; vgl. auch BGH, Urteil vom 17. September 2020 - 1 StR 576/18 Rn. 15 ff., 26; BFH, Urteile vom 25. Juni 2009 - V R 37/08 Rn. 20, BFHE 226, 415, unter II.1.c. und vom 11. November 2015 - V R 3/15 Rn. 21).
  • FG Hamburg, 02.08.2013 - 5 K 52/10

    Umsatzsteuer: Keine Umsatzsteuerpflicht einer programmgestaltenden Mitarbeiterin

    Sie trägt unter Bezugnahme auf ihre Einspruchsbegründung vor, dass sie nach den vom Bundesfinanzhof (BFH) in seiner Entscheidung vom 25.06.2009 (Aktz. V R 37/08) dargestellten Abgrenzungsmerkmalen zur Differenzierung zwischen einer selbstständigen und einer nichtselbstständigen Tätigkeit in den Streitjahren keine umsatzsteuerpflichtigen Umsätze erzielt habe.

    Letztlich sei im Hinblick auf das Unternehmer- und damit das Vergütungsrisiko zwar richtig, dass die Klägerin vom A zusätzliche Leistungen in Form der Übernahme von Beiträgen zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur Arbeitslosenversicherung erhalten habe; jedoch könne nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 25. Juni 2009, V R 37/08) der arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Einordnung der Tätigkeit allenfalls indizielle Bedeutung für die umsatzsteuerliche Bewertung zukommen.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs sind die einzelnen Merkmale, die für und gegen die Selbständigkeit i. S. v. § 2 Abs. 2 Nr. 1 UStG sprechen, unter Berücksichtigung des Gesamtbilds der Verhältnisse gegeneinander abzuwägen (BFH-Urteile vom 25.06.2009 V R 37/08, BStBl. II 2009, 873, unter II.1.b; und vom 10.03.2005 V R 29/03, BStBl II 2005, 730, unter II. a).

    Weisungsgebundenheit bezüglich Ort, Zeit und Inhalt der Tätigkeit, feste Arbeitszeiten, Ausübung der Tätigkeit gleichbleibend an einem bestimmten Ort, feste Bezüge, Urlaubsanspruch, Anspruch auf sonstige Sozialleistungen, Fortzahlung der Bezüge im Krankheitsfall, Notwendigkeit der engen ständigen Zusammenarbeit mit anderen Mitarbeitern, Eingliederung in den Betrieb, Schulden der Arbeitskraft und nicht eines Arbeitserfolgs, Ausführung von einfachen Tätigkeiten, die regelmäßig weisungsgebunden sind, sprechen gegen die Selbständigkeit der Tätigkeit (BFH-Urteile vom 25.06.2009 a. a. O.; und vom 30.05.1996 V R 2/95, BStBl II 1996, 493).

  • BFH, 14.03.2012 - V B 10/11

    Zulassung der Revision wegen offensichtlicher Rechtsfehler - Willkürliche

    Wird eine Vergütung für Ausfallzeiten nicht gezahlt, spricht dies für Selbständigkeit; ist der Steuerpflichtige von einem Vermögensrisiko der Erwerbstätigkeit grundsätzlich freigestellt, spricht dies gegen Selbständigkeit (ständige Rechtsprechung, zuletzt BFH-Urteile vom 25. Juni 2009 V R 37/08, BFHE 226, 415, BStBl II 2009, 873; vom 14. April 2010 XI R 14/09, BFHE 230, 245, BStBl II 2011, 433).
  • FG Berlin-Brandenburg, 19.01.2011 - 7 K 7122/08

    Keine Umsatzsteuerfreiheit für Honorarleistungen im Besucherdienst des Deutschen

  • FG Berlin-Brandenburg, 25.11.2010 - 9 K 9394/07

    Selbstständigkeit der Tätigkeit eines ehemaligen Ministeriumsangestellten nach

  • FG Niedersachsen, 25.06.2015 - 16 K 222/13

    Umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft eines selbständigen Gutachters im

  • FG Niedersachsen, 23.01.2013 - 9 K 43/12

    Beseitigung von sämtlichen materiellen Rechtsfehlern i.R.d. Festsetzung bei

  • BFH, 10.11.2011 - V B 6/11

    Unternehmerstellung von Vorstandsmitgliedern - Steuerbefreiung für ehrenamtliche

  • FG München, 28.05.2014 - 14 K 311/13

    Zur Organschaft bei einer GmbH & Co. KG

  • FG Hamburg, 26.11.2013 - 3 K 149/12

    Grunderwerbsteuer: Definition des herrschenden Unternehmens i. S. des § 6a GrEStG

  • FG Berlin-Brandenburg, 13.01.2020 - 9 V 9095/19

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (§ 69 Abs. 3 FGO) - Haftung betr.

  • FG Hamburg, 04.03.2014 - 3 K 175/13

    Abgabenordnung, Lohnsteuer: Ermessensfehler bei Haftungsinanspruchnahme aufgrund

  • FG München, 20.07.2023 - 5 K 1966/19

    Rechtmäßigkeit der Zurechnung von Prostitutionsumsätzen

  • FG Sachsen-Anhalt, 25.05.2023 - 3 V 646/22

    Übernahme der vom Verpächter von Energienetzen geschuldeten, vom Pächter

  • FG Berlin-Brandenburg, 30.07.2014 - 7 V 7013/14

    Leistungen der freien Mitarbeiter des Besucherdienstes beim Deutschen Bundestag

  • VG Augsburg, 11.05.2012 - Au 6 S 12.565

    Fehlen des erforderlichen nationalen Visums; Geschäftsführertätigkeit bei einer

  • VG Augsburg, 11.05.2012 - Au 6 S 12.558

    Fehlen des erforderlichen nationalen Visums; Geschäftsführertätigkeit bei einer

  • VG Augsburg, 11.05.2012 - Au 6 S 12.561

    Fehlen des erforderlichen nationalen Visums; Geschäftsführertätigkeit bei einer

  • VG Augsburg, 11.05.2012 - Au 6 S 12.563

    Fehlen des erforderlichen nationalen Visums

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