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   BFH, 11.02.2010 - V R 38/08   

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https://dejure.org/2010,1707
BFH, 11.02.2010 - V R 38/08 (https://dejure.org/2010,1707)
BFH, Entscheidung vom 11.02.2010 - V R 38/08 (https://dejure.org/2010,1707)
BFH, Entscheidung vom 11. Februar 2010 - V R 38/08 (https://dejure.org/2010,1707)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Keine Steuerberechnung nach vereinnahmten Entgelten aufgrund fehlender Buchführungspflicht - Kein Vorliegen einer "Regelungslücke" - Ausschluss von nichtgewerblichen Vermietern von der Ist-Besteuerung verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG und Gemeinschaftsrecht

  • openjur.de

    Keine Steuerberechnung nach vereinnahmten Entgelten aufgrund fehlender Buchführungspflicht; Kein Vorliegen einer "Regelungslücke"; Ausschluss von nichtgewerblichen Vermietern von der Ist-Besteuerung verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG und Gemeinschaftsrecht

  • Bundesfinanzhof

    UStG § 20, EWGRL 388/77 Art 10, UStG § 16 Abs 1, GG Art 3 Abs 1, EStG § 21 Abs 1 Nr 1, UStG § 9, AO § 141 Abs 1 S 1, AO § 148
    Keine Steuerberechnung nach vereinnahmten Entgelten aufgrund fehlender Buchführungspflicht - Kein Vorliegen einer "Regelungslücke" - Ausschluss von nichtgewerblichen Vermietern von der Ist-Besteuerung verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG und Gemeinschaftsrecht

  • Bundesfinanzhof

    Keine Steuerberechnung nach vereinnahmten Entgelten aufgrund fehlender Buchführungspflicht - Kein Vorliegen einer "Regelungslücke" - Ausschluss von nichtgewerblichen Vermietern von der Ist-Besteuerung verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG und Gemeinschaftsrecht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 UStG 1999, Art 10 EWGRL 388/77, § 16 Abs 1 UStG 1999, Art 3 Abs 1 GG, § 21 Abs 1 Nr 1 EStG 1997
    Keine Steuerberechnung nach vereinnahmten Entgelten aufgrund fehlender Buchführungspflicht - Kein Vorliegen einer "Regelungslücke" - Ausschluss von nichtgewerblichen Vermietern von der Ist-Besteuerung verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG und Gemeinschaftsrecht

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Steuerberechnung nach vereinnahmten Entgelten

  • rewis.io

    Keine Steuerberechnung nach vereinnahmten Entgelten aufgrund fehlender Buchführungspflicht - Kein Vorliegen einer "Regelungslücke" - Ausschluss von nichtgewerblichen Vermietern von der Ist-Besteuerung verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG und Gemeinschaftsrecht

  • rewis.io

    Keine Steuerberechnung nach vereinnahmten Entgelten aufgrund fehlender Buchführungspflicht - Kein Vorliegen einer "Regelungslücke" - Ausschluss von nichtgewerblichen Vermietern von der Ist-Besteuerung verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG und Gemeinschaftsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 20 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; AO § 148
    Steuerberechnung nach vereinnahmten Entgelten gem. § 20 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Umsatzsteuergesetz ( UStG ) bei besonderen Härten; Überschreiten der nach § 20 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG bestehenden Umsatzgrenze aufgrund außergewöhnlicher und einmaliger Geschäftsvorfälle

  • datenbank.nwb.de

    Keine Steuerberechnung nach vereinnahmten Entgelten aufgrund fehlender Buchführungspflicht

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Steuerberechnung nach vereinnahmten Entgelten aufgrund fehlender Buchführungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Ist-Versteuerung nur aufgrund fehlender Buchführungspflicht

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Steuerberechnung nach vereinnahmten Entgelten gem. § 20 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Umsatzsteuergesetz (UStG) bei besonderen Härten; Überschreiten der nach § 20 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG bestehenden Umsatzgrenze aufgrund außergewöhnlicher und einmaliger Geschäftsvorfälle

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Steuerberechnung nach vereinnahmten Entgelten

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Voraussetzungen der Ist-Besteuerung

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 229, 385
  • BB 2010, 1501
  • DB 2010, 1272
  • BStBl II 2010, 873
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 02.12.2015 - V R 25/13

    Organschaft mit Tochterpersonengesellschaft - teleologische Extension

    a) "Teleologische Extension" (BFH-Urteil vom 11. Februar 2010 V R 38/08, BFHE 229, 385, BStBl II 2010, 873, unter II.) setzt eine Regelungslücke voraus.

    Ihre Unvollständigkeit erschließt sich vielmehr aus dem gesetzesimmanenten Zweck und kann auch bei einem eindeutigen Wortlaut vorliegen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 229, 385, BStBl II 2010, 873, unter II.5.a, und vom 21. Februar 2013 V R 27/11, BFHE 240, 487, BStBl II 2013, 529, unter II.4.b bb, m.w.N. zur BFH-Rechtsprechung).

    Die Gesetzeslücke ist in einer dem Gesetzeszweck, der Entstehungsgeschichte und der Gesetzessystematik entsprechenden Weise durch Analogie, teleologische Extension oder Reduktion zu schließen (BFH-Urteil in BFHE 229, 385, BStBl II 2010, 873, unter II.5.a).

  • BFH, 28.10.2020 - X R 29/18

    Grenzen der nachgelagerten Besteuerung von Einkünften aus ausländischen

    Eine solche liegt vor, wenn ein bestimmter Sachverhalt zwar gesetzlich geregelt ist, jedoch keine Vorschrift für Fälle enthält, die nach dem Grundgedanken und dem System des Gesetzes hätten mitgeregelt werden müssen (u.a. BFH-Urteile vom 09.08.1989 - X R 30/86, BFHE 158, 45, BStBl II 1989, 891, unter 2.a, sowie vom 11.02.2010 - V R 38/08, BFHE 229, 385, BStBl II 2010, 873, Rz 21, m.w.N.).

    Selbst ein eindeutiger Gesetzeswortlaut schließt eine Regelungslücke nicht aus (BFH-Urteil in BFHE 229, 385, BStBl II 2010, 873, Rz 22, m.w.N.).

  • BFH, 21.02.2013 - V R 27/11

    Zur Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist bei ressortfremden Grundlagenbescheiden -

    Auch bei einem eindeutigen Gesetzeswortlaut kann eine Gesetzeslücke vorliegen (BFH-Urteil vom 11. Februar 2010 V R 38/08, BFHE 229, 385, BStBl II 2010, 873, unter II.5.a, m.w.N. zur BFH-Rechtsprechung).

    Zur Lückenfüllung kommen insbesondere Analogie, teleologische Extension oder Reduktion in Betracht (BFH-Urteil in BFHE 229, 385, BStBl II 2010, 873, unter II.5.a).

  • VerfGH Bayern, 12.01.2015 - 30-VI-13

    Einschränkende Auslegung des Ausnahmetatbestands einer Zweitwohnungsteuersatzung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs kann auch bei einem eindeutigen Gesetzeswortlaut eine Gesetzeslücke vorliegen, die dann von den Fachgerichten in einer dem Gesetzeszweck, der Entstehungsgeschichte und der Gesetzessystematik entsprechenden Weise zu schließen ist (BFH vom 11.2.2010 BFHE 229, 385/390; vom 21.2.2013 BFHE 240, 487/493).

    Zur Lückenfüllung kommen insbesondere Analogie, teleologische Extension oder Reduktion in Betracht (BFHE 229, 385/390).

    Die Unvollständigkeit muss sich bereits aus der dem Gesetz immanenten Zwecksetzung ergeben und nicht nur aus einer selbständigen kritischen Würdigung des Gesetzes (BFHE 229, 385/390; 240, 487/493).

  • FG Rheinland-Pfalz, 07.10.2010 - 4 K 1663/07

    Haftung einer Bank für Erbschaftsteuer - Überweisung von Guthaben des Erblassers

    Dass eine gesetzliche Regelung nur rechtspolitisch als verbesserungsbedürftig anzusehen ist ("rechtspolitische Fehler"), reicht nicht aus (vgl. z.B.: BFH vom 24. Januar 1974 IV R 76/70, BStBl II 1974, 295; BFH vom 13. Juli 1989 V R 110/84, BStBl II 1989 S. 1036; BFH vom 14. September 1994 I R 136/93, BStBl II 1995 S. 382; BFH vom 25. Juli 1995 VIII R 25/94, BStBl II 1996 S. 684; BFH vom 12. Oktober 1999 VIII R 21/97, BStBl II 2000 S. 220; BFH vom 26. Februar 2002 IV R 39/01, BStBl II 2002 S. 697; BFH vom 29. März 2006 X R 55/04, BFH/NV 2006 S. 1641; BFH vom 11. Februar 2010 V R 38/08, BFH/NV 2010 S. 1376).

    Ob eine Regelungslücke oder lediglich ein sog. rechtspolitischer Fehler vorliegt, ist unter Heranziehung des Gleichheitsgrundsatzes zu ermitteln, wobei auf die Wertungen und die Entstehungsgeschichte des Gesetzes zurückzugreifen ist (BFH 12. Oktober 1999 VIII R 21/97, a.a.O.; BFH vom 11. Februar 2010 V R 38/08, a.a.O.).

  • BFH, 22.04.2020 - III R 61/18

    Keine Übertragung des dem anderen Elternteil zustehenden BEA-Freibetrages nach

    a) Die vom FA angestrebte ergänzende Rechtsfortbildung oder teleologische Extension (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11.02.2010 - V R 38/08, BFHE 229, 385, BStBl II 2010, 873) setzt eine Gesetzeslücke i.S. einer planwidrigen Unvollständigkeit voraus (Senatsurteil vom 24.05.1991 - III R 82/89, BFH/NV 1992, 270).

    Hat der Gesetzgeber eine eindeutige Entscheidung getroffen, dürfen die Gerichte diese nicht aufgrund eigener Vorstellungen verändern oder durch eine judikative Lösung ersetzen (BFH-Urteil in BFHE 229, 385, BStBl II 2010, 873, m.w.N.).

  • BFH, 30.07.2020 - III R 1/18

    Investitionszulagenrechtliche Zugehörigkeits- und Verbleibensvoraussetzungen bei

    (1) Die von der Klägerin angestrebte ergänzende Rechtsfortbildung oder teleologische Extension (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11.02.2010 - V R 38/08, BFHE 229, 385, BStBl II 2010, 873) setzt eine Gesetzeslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit voraus (Senatsurteil vom 24.05.1991 - III R 82/89, BFH/NV 1992, 270).

    Hat der Gesetzgeber eine eindeutige Entscheidung getroffen, dürfen die Gerichte diese nicht aufgrund eigener Vorstellungen verändern oder durch eine judikative Lösung ersetzen (BFH-Urteil in BFHE 229, 385, BStBl II 2010, 873, m.w.N.).

  • BFH, 22.04.2020 - III R 25/19

    Keine Übertragung des dem anderen Elternteil zustehenden BEA-Freibetrages nach

    a) Die vom FA angestrebte ergänzende Rechtsfortbildung oder teleologische Extension (BFH-Urteil vom 11.02.2010 - V R 38/08, BFHE 229, 385, BStBl II 2010, 873) setzt eine Gesetzeslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit voraus (Senatsurteil vom 24.05.1991 - III R 82/89, BFH/NV 1992, 270).

    Hat der Gesetzgeber eine eindeutige Entscheidung getroffen, dürfen die Gerichte diese nicht aufgrund eigener Vorstellungen verändern oder durch eine judikative Lösung ersetzen (BFH-Urteil in BFHE 229, 385, BStBl II 2010, 873, m.w.N.).

  • BFH, 26.09.2023 - IX R 19/21

    § 17 EStG: Keine Anwendung des KapErhStG auf Genossenschaftsanteile

    Eine solche liegt vor, wenn ein bestimmter Sachverhalt zwar gesetzlich geregelt ist, jedoch keine Vorschrift für Fälle enthält, die nach dem Grundgedanken und dem System des Gesetzes hätten mitgeregelt werden müssen (u.a. BFH-Urteile vom 09.08.1989 - X R 30/86, BFHE 158, 45, BStBl II 1989, 891, unter 2.a; vom 11.02.2010 - V R 38/08, BFHE 229, 385, BStBl II 2010, 873, Rz 21, m.w.N. sowie vom 28.10.2020 - X R 29/18, BFHE 271, 370, BStBl II 2021, 675, Rz 33).

    Selbst ein eindeutiger Gesetzeswortlaut schließt eine Regelungslücke nicht aus (BFH-Urteil vom 11.02.2010 - V R 38/08, BFHE 229, 385, BStBl II 2010, 873, Rz 22, m.w.N.).

  • FG Sachsen-Anhalt, 01.08.2013 - 3 K 572/13

    Keine einschränkende Anwendung von § 171 Abs. 10 AO auf außersteuerliche

    Eine Regelungslücke liegt vor, wenn ein bestimmter Sachbereich zwar gesetzlich geregelt ist, jedoch keine Vorschrift für Fälle enthält, die nach dem Grundgedanken und dem System des Gesetzes hätten mitgeregelt werden müssen, was insbesondere dann der Fall ist, wenn eine Regelung gemessen an ihrem Zweck unvollständig, d.h. ergänzungsbedürftig ist (BFH-Urteil vom 11. Februar 2010 V R 38/08, BStBl II 2010, 873, m.w.N. aus der Rechtsprechung).

    Reduktion geschlossen hätte (vgl. BFH-Urteil vom 11. Februar 2010 V R 38/08, BStBl II 2010, 873).

  • FG Hamburg, 06.02.2014 - 2 K 22/13

    Zweitwohnungsteuer: Ausnahmeregelung für Verheiratete

  • FG Hamburg, 15.07.2015 - 4 K 43/15

    Tabaksteuerrecht: Heranziehung des Besitzers geschmuggelter Zigaretten bei

  • FG München, 25.10.2018 - 14 K 2375/16

    Rücknahme der Genehmigung zur Ist-Versteuerung

  • FG München, 25.10.2018 - 14 K 2379/16

    Rücknahme der Gestattung der Ist-Versteuerung; Berechnung der Steuer des

  • FG Hamburg, 22.02.2018 - 4 K 118/15

    Zollrecht; Tarifierung: Zur Bestimmung des Stärkegehalts bei

  • FG München, 25.10.2018 - 14 K 2319/16

    Maßgeblicher Umsatz für die Ist-Besteuerung im Gründungsjahr

  • FG Hamburg, 16.11.2015 - 4 K 100/14

    Marktordnungsrecht: Anspruch auf originäre Ausstellung einer Ausgangsbestätigung

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