Rechtsprechung
BFH, 20.05.2010 - V R 42/08 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- lexetius.com
Erlass von Säumniszuschlägen aus sachlichen Billigkeitsgründen - Ermessensreduzierung auf Null nach Beschränkung der Aussetzung der Vollziehung bei Erlass eines Jahressteuerbescheids - Verfassungsmäßigkeit von § 240 Abs. 1 Satz 4 AO und § 367 Abs. 2 Satz 4 AO - Abgrenzung von ...
- openjur.de
Erlass von Säumniszuschlägen aus sachlichen Billigkeitsgründen; Ermessensreduzierung auf Null nach Beschränkung der Aussetzung der Vollziehung bei Erlass eines Jahressteuerbescheids; Verfassungsmäßigkeit von § 240 Abs. 1 Satz 4 AO und § 367 Abs. 2 Satz 4 AO; Abgrenzung von ...
- Bundesfinanzhof
AO § 227, AO § 240, AO § 361 Abs 2 S 4, FGO § 69 Abs 2 S 8, AO § 218, AO § 5, GG Art 19 Abs 4, FGO § 74
Erlass von Säumniszuschlägen aus sachlichen Billigkeitsgründen - Ermessensreduzierung auf Null nach Beschränkung der Aussetzung der Vollziehung bei Erlass eines Jahressteuerbescheids - Verfassungsmäßigkeit von § 240 Abs. 1 Satz 4 AO und § 367 Abs. 2 Satz 4 AO - Abgrenzung von ...
- Bundesfinanzhof
Erlass von Säumniszuschlägen aus sachlichen Billigkeitsgründen - Ermessensreduzierung auf Null nach Beschränkung der Aussetzung der Vollziehung bei Erlass eines Jahressteuerbescheids - Verfassungsmäßigkeit von § 240 Abs. 1 Satz 4 AO und § 367 Abs. 2 Satz 4 AO - Abgrenzung von ...
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§ 227 AO, § 240 AO, § 361 Abs 2 S 4 AO, § 69 Abs 2 S 8 FGO, § 218 AO
Erlass von Säumniszuschlägen aus sachlichen Billigkeitsgründen - Ermessensreduzierung auf Null nach Beschränkung der Aussetzung der Vollziehung bei Erlass eines Jahressteuerbescheids - Verfassungsmäßigkeit von § 240 Abs. 1 Satz 4 AO und § 367 Abs. 2 Satz 4 AO - Abgrenzung von ... - IWW
- Betriebs-Berater
Erlass von Säumniszuschlägen
- rewis.io
Erlass von Säumniszuschlägen aus sachlichen Billigkeitsgründen - Ermessensreduzierung auf Null nach Beschränkung der Aussetzung der Vollziehung bei Erlass eines Jahressteuerbescheids - Verfassungsmäßigkeit von § 240 Abs. 1 Satz 4 AO und § 367 Abs. 2 Satz 4 AO - Abgrenzung von ...
- ra.de
- rewis.io
Erlass von Säumniszuschlägen aus sachlichen Billigkeitsgründen - Ermessensreduzierung auf Null nach Beschränkung der Aussetzung der Vollziehung bei Erlass eines Jahressteuerbescheids - Verfassungsmäßigkeit von § 240 Abs. 1 Satz 4 AO und § 367 Abs. 2 Satz 4 AO - Abgrenzung von ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erlass von auf einer materiell rechtswidrigen und deswegen auf Grund eines Rechtsbehelfs des Steuerpflichtigen geänderten Jahressteuerfestsetzung beruhenden Säumniszuschlägen aus sachlichen Billigkeitsgründen
- datenbank.nwb.de
Erlass von Säumniszuschlägen aus sachlichen Billigkeitsgründen
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Erlass von Säumniszuschlägen aus sachlichen Billigkeitsgründen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Erlass von Säumniszuschlägen aus sachlichen Billigkeitsgründen
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Erlass von auf einer materiell rechtswidrigen und deswegen auf Grund eines Rechtsbehelfs des Steuerpflichtigen geänderten Jahressteuerfestsetzung beruhenden Säumniszuschlägen aus sachlichen Billigkeitsgründen
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Erlass von Säumniszuschlägen
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Erlass von Säumniszuschlägen aus sachlichen Billigkeitsgründen
Besprechungen u.ä.
- meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)
Erlass von Säumniszuschlägen aus sachlichen Billigkeitsgründen
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Erlass
- Säumniszuschlag
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 22.02.2007 - 5 K 262/02
- BFH, 20.05.2010 - V R 42/08
Papierfundstellen
- BFHE 229, 83
- NVwZ-RR 2010, 860 (Ls.)
- BB 2010, 1950
- DB 2010, 1682
- BStBl II 2010, 955
Wird zitiert von ... (55) Neu Zitiert selbst (26)
- BFH, 14.09.1978 - V R 35/72
Vollziehung eines Steuerbescheids - Aufhebung der Vollziehung - …
Auszug aus BFH, 20.05.2010 - V R 42/08
Zudem habe das FA zu Unrecht Säumniszuschläge auch für den Zeitraum berechnet, in dem das FG die Vollziehung der Jahresbescheide ausgesetzt hatte (BFH-Beschluss vom 14. September 1978 V R 35/72, BFHE 126, 9, BStBl II 1979, 58).Zu einer Säumnis konnte es nur deshalb kommen, weil dieser Beschluss des FG durch den Beschluss des BFH in BFH/NV 2002, 519 mit Wirkung ex tunc aufgehoben worden ist (vgl. BFH-Urteil in BFHE 126, 9, BStBl II 1979, 58; BFH-Beschluss vom 14. Februar 1975 VI B 72/74, BFHE 115, 95, BStBl II 1975, 452).
Daraus ergibt sich, dass auch im Falle eines gesetzlichen Ausschlusses der AdV durch § 361 Abs. 2 Satz 4 AO, der aber zu einem mit dem Sinn und Zweck der Vorschrift nicht vereinbaren Gesetzesüberhang führt, der Steuerpflichtige so gestellt werden muss, als hätte er eine AdV nicht nur der Vorauszahlungen, sondern auch der Jahressteuerschuld in derselben Höhe erlangt (im Ergebnis so auch BFH-Urteil in BFHE 126, 9, BStBl II 1979, 58).
- BFH, 22.11.2001 - V B 100/01
AdV; Beschränkungen nach § 69 Abs. 2 Satz 8 FGO
Auszug aus BFH, 20.05.2010 - V R 42/08
Auf Beschwerde des FA hob der Bundesfinanzhof (BFH) diese Entscheidung auf und lehnte den Antrag auf AdV ab (BFH-Beschluss vom 22. November 2001 V B 100/01, BFH/NV 2002, 519).Den hiergegen eingelegten Einspruch wies es nach Ergehen der Beschwerdeentscheidung zurück (BFH-Beschluss in BFH/NV 2002, 519).
Zu einer Säumnis konnte es nur deshalb kommen, weil dieser Beschluss des FG durch den Beschluss des BFH in BFH/NV 2002, 519 mit Wirkung ex tunc aufgehoben worden ist (vgl. BFH-Urteil in BFHE 126, 9, BStBl II 1979, 58; BFH-Beschluss vom 14. Februar 1975 VI B 72/74, BFHE 115, 95, BStBl II 1975, 452).
- BFH, 29.08.1991 - V R 78/86
Erhebung der vollen Säumniszuschläge kann - nach vorher abgelehnter Aussetzung …
Auszug aus BFH, 20.05.2010 - V R 42/08
b) Ein Erlass von Säumniszuschlägen aus sachlichen Billigkeitsgründen ist geboten, wenn ihre Einziehung im Einzelfall, insbesondere mit Rücksicht auf den Zweck der Säumniszuschläge, nicht zu rechtfertigen ist, obwohl der Sachverhalt zwar den gesetzlichen Tatbestand erfüllt, die Erhebung der Säumniszuschläge aber den Wertungen des Gesetzgebers zuwiderläuft (BFH-Urteile vom 29. August 1991 V R 78/86, BFHE 165, 178, BStBl II 1991, 906; vom 16. Juli 1997 XI R 32/96, BFHE 184, 193, BStBl II 1998, 7;… BFH-Beschluss vom 14. Mai 2008 II B 49/07, BFH/NV 2008, 1438).c) Ein Erlass verwirkter Säumniszuschläge aus sachlichen Billigkeitsgründen kommt demnach nicht allein deshalb in Betracht, weil die Steuerfestsetzung zugunsten des Steuerpflichtigen herabgesetzt worden ist oder möglicherweise geändert werden wird (vgl. BFH-Urteile in BFHE 165, 178, BStBl II 1991, 906; in BFHE 212, 23, BStBl II 2006, 612).
Dagegen ist nach ständiger Rechtsprechung die Erhebung der Säumniszuschläge dann eine unbillige Härte i.S. des § 227 AO, wenn das Rechtsmittel des Steuerpflichtigen gegen die Steuerfestsetzung Erfolg hatte und der Steuerpflichtige gegenüber der Finanzbehörde alles getan hat, um die AdV eines Steuerbescheids zu erreichen, und diese, obwohl an sich möglich und geboten, von der Finanzbehörde abgelehnt wurde (BFH-Urteil in BFHE 165, 178, BStBl II 1991, 906;… BFH-Beschlüsse vom 4. Februar 1999 IX B 170/98, BFH/NV 1999, 908;… vom 18. März 2003 X B 66/02, BFH/NV 2003, 886).
- FG Niedersachsen, 23.05.2001 - 5 V 124/01
Besteuerung von Individual-Software mit ermäßigtem Steuersatz?
Auszug aus BFH, 20.05.2010 - V R 42/08
Auf Antrag der Klägerin setzte das Finanzgericht (FG) durch Beschluss vom 23. Mai 2001 5 V 124/01 ("Entscheidungen der Finanzgerichte" --EFG-- 2001, 1228) die Vollziehung der Umsatzsteuerjahresbescheide 1998 und 1999 in Höhe der Differenz zwischen der Anwendung des ermäßigten und der des Regelsteuersatzes aus.Im Streitfall hatte das FA vielmehr die Vorauszahlungsschuld im streitigen Umfang ausgesetzt und hatte anschließend das FG im entsprechenden Umfang durch den Beschluss vom 23. Mai 2001 5 V 124/01 die Vollziehung der Umsatzsteuerjahresbescheide ausgesetzt.
- BFH, 30.03.2006 - V R 2/04
Erlass von Säumniszuschlägen - Aussetzung der Vollziehung nach Anordnung der …
Auszug aus BFH, 20.05.2010 - V R 42/08
Der Gesetzgeber hat mit der Regelung in § 240 Abs. 1 Satz 4 AO daher zwar bewusst in Kauf genommen, dass Säumniszuschläge auch dann zu entrichten sind, wenn sich die Steuerfestsetzung später als unrechtmäßig erweist (…BFH-Urteile vom 7. Juli 1999 X R 87/96, BFH/NV 2000, 161; vom 30. März 2006 V R 2/04, BFHE 212, 23, BStBl II 2006, 612, unter II.2.a).c) Ein Erlass verwirkter Säumniszuschläge aus sachlichen Billigkeitsgründen kommt demnach nicht allein deshalb in Betracht, weil die Steuerfestsetzung zugunsten des Steuerpflichtigen herabgesetzt worden ist oder möglicherweise geändert werden wird (vgl. BFH-Urteile in BFHE 165, 178, BStBl II 1991, 906; in BFHE 212, 23, BStBl II 2006, 612).
- BFH, 30.04.2003 - XI B 175/02
NZB: Abrechnungsbescheid
Auszug aus BFH, 20.05.2010 - V R 42/08
Denn das Billigkeitsverfahren nach § 227 AO und das Abrechnungsverfahren nach § 218 AO stehen selbständig nebeneinander (…BFH-Beschlüsse vom 31. Juli 2007 VIII B 42/05, BFH/NV 2007, 2305; vom 30. April 2003 XI B 175/02, BFH/NV 2003, 1393), deshalb muss das Billigkeitsverfahren auch nicht ausgesetzt werden, wenn möglicherweise die Säumniszuschläge aus anderen Gründen bereits nicht entstanden sind. - BFH, 05.03.1979 - GrS 3/78
Revisionsverfahren - Erledigung der Hauptsache - Sachantrag - Abweisung der …
Auszug aus BFH, 20.05.2010 - V R 42/08
Abgesehen davon, dass eine teilweise Erledigung der Hauptsache nur hinsichtlich eines abtrennbaren Teils des Streitgegenstands eintreten und nur insoweit zur Beendigung des Verfahrens führen kann (BFH-Beschluss vom 5. März 1979 GrS 3/78, BFHE 127, 155, BStBl II 1979, 378) fehlt es im Streitfall bereits daran, dass kein Abhilfebescheid des FA vorliegt und im Hinblick auf die möglicherweise in der Erklärung zu sehende Zusage keine übereinstimmenden Erledigungserklärungen abgegeben worden sind. - BFH, 02.11.1999 - I B 49/99
Beschränkung der Vollziehungsaussetzung nach § 361 Abs. 2 Satz 4 AO bzw. § 69 …
Auszug aus BFH, 20.05.2010 - V R 42/08
Darüber hinaus wurde in der Gesetzesfassung nicht nur die Auskehrung tatsächlich gezahlter Vorauszahlungen über die Aufhebung der Vollziehung ausgeschlossen, sondern auf die festgesetzten Vorauszahlungen abgestellt, um eine Besserstellung derjenigen Steuerpflichtigen zu vermeiden, die ihre Vorauszahlungsschulden pflichtwidrig nicht getilgt hatten (eingehend zur Gesetzgebungsgeschichte der §§ 361 Abs. 2 Satz 4 AO und 69 Abs. 2 Satz 8 FGO vgl. BFH-Beschluss vom 2. November 1999 I B 49/99, BFHE 190, 59, BStBl II 2000, 57). - BFH, 03.07.1995 - GrS 3/93
Aufhebung der Vollziehung eines Einkommensteuerbescheids auch hinsichtlich …
Auszug aus BFH, 20.05.2010 - V R 42/08
Die Einführung dieser verfassungsgemäßen Regelung (BFH-Beschluss vom 24. Januar 2000 X B 99/99, BFHE 192, 197, BStBl II 2000, 559) war eine Reaktion des Gesetzgebers auf den Beschluss des Großen Senats des BFH vom 3. Juli 1995 GrS 3/93 (BFHE 178, 11, BStBl II 1995, 730), wonach im Wege der Aufhebung der Vollziehung auch eine Auskehrung bereits einbehaltener oder vorausgezahlter Steuerbeträge zu erreichen sein sollte. - BFH, 23.11.1994 - V B 166/93
Anmeldung von Vorsteuerbeträgen aus Rechnungen über die Herstellung von Wohnungen
Auszug aus BFH, 20.05.2010 - V R 42/08
b) Der Senat kann über den beantragten Billigkeitserlass unabhängig davon entscheiden, ob möglicherweise in dem Zeitraum der vom FG gewährten vorübergehenden AdV (zwischen dem 23. Mai 2001 bis zum 19. Dezember 2001) die Säumniszuschläge bereits nicht entstanden sind (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 23. November 1994 V B 166/93, BFH/NV 1995, 662, m.w.N.;… Rüsken in Klein, AO, 10. Aufl., § 240 Rz 18) und ob dieser Einwand statt im vorliegenden Erlassverfahren nicht vielmehr im Abrechnungsverfahren nach § 218 AO zu verfolgen wäre (vgl. nunmehr BFH-Urteil vom 18. April 2006 VII R 77/04, BFHE 212, 29, BStBl II 2006, 578, m.w.N.). - BFH, 14.02.1975 - VI B 72/74
Beschwerde - Aufhebung eines Beschlusses - Vollziehung einer Steuerschuld - …
- BFH, 31.07.2007 - VIII B 42/05
Aussetzung des Verfahrens
- BFH, 18.04.2006 - VII R 77/04
Keine Überprüfung der Aufhebung von Säumniszuschlägen im Abrechnungsverfahren - …
- BFH, 24.01.2000 - X B 99/99
Beschränkung der Aussetzung der Vollziehung
- GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70
Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters …
- BFH, 21.01.1992 - VIII R 51/88
Prüfungspflicht bei Nichtdurchführung des Einspruchverfahrens (§ 163 AO 1 1977)
- BFH, 18.03.2003 - X B 66/02
Grundsätzliche Bedeutung; Erlass von Säumniszuschlägen
- BFH, 04.02.1999 - IX B 170/98
Säumniszuschläge; Teilerlass
- BFH, 08.12.1975 - GrS 1/75
Bemessung von Säumniszuschlägen - Rechtsbehelfsverfahren - Herabsetzung der …
- BFH, 25.11.2004 - V R 25/04
Umsatzsteuersatz für Computerprogramme
- BFH, 16.07.1997 - XI R 32/96
Das FA ist regelmäßig nicht verpflichtet, bei Zahlungsunfähigkeit und …
- BFH, 14.05.2008 - II B 49/07
Erlass verwirkter Säumniszuschläge zur Grunderwerbsteuer bei späterer …
- BFH, 07.07.1999 - X R 87/96
Erlass von Säumniszuschlägen
- BFH, 11.01.2006 - XI R 31/04
Vorwegabzug; Einbeziehung des nicht sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohns
- BVerfG, 30.01.2002 - 1 BvR 66/02
- BVerfG, 30.01.1986 - 2 BvR 1336/85
- BFH, 18.09.2018 - XI R 36/16
Zum Erlass von Säumniszuschlägen im Billigkeitsverfahren
a) Der Grundsatz der Akzessorietät, nach dem Säumniszuschläge als steuerliche Nebenleistungen (§ 3 Abs. 4 AO) grundsätzlich vom Bestehen der ihnen zugrunde liegenden Steuerschuld abhängig sind, wird durch diese Vorschrift nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers (vgl. BTDrucks 7/4292, S. 39) durchbrochen (BFH-Urteil vom 20. Mai 2010 V R 42/08, BFHE 229, 83, BStBl II 2010, 955, Rz 20 f., m.w.N.).Die darin liegende Härte war dem Gesetzgeber bewusst und rechtfertigt daher regelmäßig nicht den Erlass der Säumniszuschläge aus sachlichen Gründen (BFH-Urteile vom 30. März 2006 V R 2/04, BFHE 212, 23, BStBl II 2006, 612; in BFHE 229, 83, BStBl II 2010, 955, Rz 21).
b) Diese Regelung ist verfassungsgemäß, weil dem Rechtsschutzbedürfnis des Steuerpflichtigen durch die Möglichkeit des einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Steuerfestsetzung selbst hinreichend Genüge getan ist (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Januar 1986 2 BvR 1336/85, Deutsche Steuer-Zeitung/Eildienst 1986, 101; BFH-Beschluss vom 16. September 2004 V B 221/03, juris, Rz 15; BFH-Urteile in BFHE 212, 23, BStBl II 2006, 612, unter II.2.a, Rz 18; in BFHE 229, 83, BStBl II 2010, 955, Rz 21).
c) Deshalb kommt ein Erlass aus sachlichen Billigkeitsgründen nicht allein deshalb in Betracht, weil die Steuerfestsetzung zu Gunsten des Steuerpflichtigen herabgesetzt worden ist oder möglicherweise geändert werden wird (BFH-Urteile in BFHE 212, 23, BStBl II 2006, 612, unter II.2.a, Rz 18; in BFHE 229, 83, BStBl II 2010, 955, Rz 22).
Allerdings sind Säumniszuschläge wegen sachlicher Unbilligkeit zu erlassen, wenn die Steuerfestsetzung später aufgehoben wird und der Steuerpflichtige alles getan hat, um die AdV des Steuerbescheids zu erreichen, das FA oder das FG aber die Aussetzung "obwohl möglich und geboten" abgelehnt hat (vgl. BFH-Urteile vom 29. August 1991 V R 78/86, BFHE 165, 178, BStBl II 1991, 906; in BFHE 229, 83, BStBl II 2010, 955, Rz 22; in BFHE 245, 105, BStBl II 2015, 106, Rz 12; in BFHE 253, 12, BStBl II 2016, 508, Rz 31;… BFH-Beschlüsse vom 18. Juli 2001 X B 161/00, BFH/NV 2002, 7, unter 1.a, Rz 4; in BFHE 257, 27, BStBl II 2017, 646, Rz 16).
a) In derartigen Fällen ist das Ermessen so reduziert, dass nur der Erlass der Säumniszuschläge ermessensfehlerfrei ist (BFH-Urteil in BFHE 229, 83, BStBl II 2010, 955, Rz 30; Loose in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 240 AO Rz 57).
- BVerwG, 20.01.2016 - 9 C 1.15
Straßenausbaubeiträge; Festsetzungsbescheid; Abgabenbescheid; Widerspruch; …
Der Abgabenpflichtige muss in Anbetracht der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG im Stande sein, die Säumniszuschläge, deren Bestand von der endgültigen Aufhebung oder Änderung der Abgabenfestsetzung unabhängig ist (vgl. § 240 Abs. 1 Satz 4 AO), jedenfalls mithilfe des vorläufigen Rechtsschutzes abzuwehren (BVerfG, Kammerbeschluss vom 30. Januar 1986 - 2 BvR 1336/85 - DStZ/E 1986, 101; BFH, Urteil vom 20. Mai 2010 - V R 42/08 - BFHE 229, 83 Rn. 21). - BFH, 24.04.2014 - V R 52/13
Säumniszuschläge bei zu Unrecht versagter AdV
Aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 20. Mai 2010 V R 42/08 (BFHE 229, 83, BStBl II 2010, 955) folge, dass das Ermessen des FA in einem solchen Falle auf einen vollständigen Erlass der Säumniszuschläge reduziert sei.Dementsprechend hat der Senat mit Urteil in BFHE 229, 83, BStBl II 2010, 955 entschieden, dass ein Anspruch auf vollständigen Erlass der Säumniszuschläge dann besteht, wenn dem Steuerpflichtigen die AdV aufgrund einer gesetzlichen Sonderregelung des § 361 Abs. 2 Satz 4 AO in einer dem Sinn und Zweck dieser Regelung nicht entsprechenden Weise verwehrt ist.
Soweit der erkennende Senat mit Urteil in BFHE 165, 178, BStBl II 1991, 906 bei zu Unrecht verweigerter AdV nur zu einem hälftigen Erlass von Säumniszuschlägen gelangt ist, ist diese Entscheidung durch das vom FG seiner Entscheidung zu Grunde gelegte Urteil des Senats in BFHE 229, 83, BStBl II 2010, 955 überholt.
- FG München, 13.08.2018 - 14 V 736/18
Aussetzung der Vollziehung eines Haftungsbescheides für Umsatzsteuer und …
bb) Diese Vorschrift ist grundsätzlich verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG- vom 30. Januar 1986 2 BvR 1336/85, Deutsche Steuerzeitung Eildienst, 1986, 101; vgl. BFH-Urteil vom 20. Mai 2010 V R 42/08, BStBl II 2010, 955, Rz 21). - LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2018 - L 2 BA 39/18
Beitragshinterziehung; Beitragspflicht; dolus eventualis; …
Namentlich ist in die Bewertung auch die gesetzliche Regelung des § 76 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB IV mit einzubeziehen, wonach die Sozialleistungsträger Säumniszuschläge (ebenso wie andere Ansprüche) erlassen können (und angesichts des Gebots der pflichtgemäßen Ermessensausübung nach § 39 Abs. 1 SGB I in Fällen einer entsprechenden Ermessensreduktion auch müssen, vgl. dazu etwa BFH, Urteil vom 20. Mai 2010 - V R 42/08 -, BFHE 229, 83, Rn. 30), sofern deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falles "unbillig" wäre.Dementsprechend ist auch ein Erlass von Säumniszuschlägen aus sachlichen Billigkeitsgründen geboten, wenn ihre Einziehung im Einzelfall, insbesondere mit Rücksicht auf den Zweck der Säumniszuschläge, nicht zu rechtfertigen ist, obwohl der Sachverhalt zwar den gesetzlichen Tatbestand erfüllt, die Erhebung der Säumniszuschläge aber den Wertungen des Gesetzgebers zuwiderläuft (BFH, Urteil vom 20. Mai 2010 - V R 42/08 -, BFHE 229, 83, Rn. 19 mwN).
- BFH, 10.03.2016 - III R 2/15
Verbösernde Einspruchsentscheidung nach Ergehen eines Teilerlasses - Erlass von …
Deshalb muss das Billigkeitsverfahren auch nicht ausgesetzt werden, wenn geltend gemacht wird, Säumniszuschläge seien aus anderen Gründen bereits nicht entstanden (BFH-Urteil vom 20. Mai 2010 V R 42/08, BFHE 229, 83, BStBl II 2010, 955, Rz 28). - BFH, 14.04.2020 - VII B 53/19
Die Revision ist zuzulassen, soweit über Säumniszuschläge für die Zeit nach dem …
Dieses (grundsätzlich, vgl. Senatsurteil vom 19.12.2000 - VII R 63/99, BFHE 193, 524, BStBl II 2001, 217, unter II. [Rz 7]) zweistufige Verfahren --Anfall der Säumniszuschläge kraft Gesetzes und Einzelfallprüfung im Erlassverfahren-- ist mit Verfassungsrecht (vgl. BVerfG-Beschluss vom 30.01.1986 - 2 BvR 1336/85, juris; BFH-Urteil vom 20.05.2010 - V R 42/08, BFHE 229, 83, BStBl II 2010, 955, Rz 21; Heuermann in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 240 AO Rz 19; Klein/Rüsken, AO, 14. Aufl., § 240 Rz 23; Loose in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 240 AO Rz 4) und Unionsrecht vereinbar (vgl. Heuermann in HHSp, § 240 AO Rz 20). - BFH, 08.11.2018 - III R 31/17
Billigkeitserlass bei Kindergeldrückforderung
Der Grundsatz der Akzessorietät, nach dem Säumniszuschläge als steuerliche Nebenleistungen grundsätzlich vom Bestehen der ihnen zugrunde liegenden Steuerschuld abhängig sind (…vgl. nur Klein/Gersch, a.a.O., § 3 Rz 30), wird durch diese Vorschrift nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers (vgl. BTDrucks 7/4292, S. 39) für Säumniszuschläge durchbrochen (BFH-Urteil vom 20. Mai 2010 V R 42/08, BFHE 229, 83, BStBl II 2010, 955, Rz 20 f., m.w.N.). - FG Münster, 16.03.2021 - 12 V 16/21
Rechtmäßigkeit der Höhe von in Ansatz gebrachten Säumniszuschlägen für die …
Die Vorschrift des § 240 AO ist grundsätzlich verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 30.01.1986 2 BvR 1336/85, DStZ-E, 1986, 101; BFH-Urteil vom 20.05.2010 V R 42/08, BStBl II 2010, 955, Rz 21 und zuletzt Beschluss des FG München vom 13.08.2018 14 V 736/18, EFG 2018, 1608 sowie Loose in Tipke/Kruse, AO/FGO, Stand Oktober 2019, § 240 AO Rn 4f.; Heuermann in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, Stand Februar 2020, § 240 AO Rn 19, jeweils m.w.N.). - VG Cottbus, 13.09.2013 - 1 K 1240/12
Abgabenrechtliche Nebenforderungen
Dieser hat damit bewusst in Kauf genommen, dass Säumniszuschläge auch dann zu entrichten sind, wenn sich die Steuerfestsetzung später als unrechtmäßig erweist (vgl. BFH, Urteil vom 20. Mai 2010 - V R 42/08 -, BFHE 229, 83, juris Rn. 20; BFH…, Beschluss vom 14. Mai 2008 - II B 49/07 -, BFH/NV 2008, 1438, juris Rn. 9; BFH…, Urteil vom 30. März 2006 - V R 2/04 -, BFHE 212, 23, juris Rn. 18).Die Entscheidung über eine Billigkeitsmaßnahme ist eine Ermessensentscheidung, die gerichtlich nur in den durch § 114 VwGO gezogenen Grenzen nachprüfbar ist (vgl. Gemeinsamer Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes…, Beschluss vom 19. Oktober 1971 - GmS-OGB 3/70 -, BVerwGE 39, 355, juris Rn. 26 ff.; BFH, Urteil vom 20. Mai 2010 - V R 42/08 -, BFHE 229, 83, juris Rn. 18).
Ein Erlass von Säumniszuschlägen aus sachlichen Billigkeitsgründen, die hier alleine in Betracht kommen, ist nach § 227 AO möglich und dann geboten, wenn ihre Einziehung im Einzelfall, insbesondere mit Rücksicht auf ihren Zweck, nicht zu rechtfertigen ist, obwohl der Sachverhalt den gesetzlichen Tatbestand erfüllt, die Erhebung der Säumniszuschläge aber den Wertungen des Gesetzgebers zuwiderläuft (vgl. BVerwG…, Urteil vom 8. Juli 1998 - BVerwG 8 C 31.96 -, NVwZ-RR 1999, 193, juris Rn. 33; BFH, Urteil vom 20. Mai 2010 - V R 42/08 -, BFHE 229, 83, juris Rn. 19; BFH…, Urteil vom 30. März 2006 - V R 2/04 -, BFHE 212, 23, juris Rn. 16).
Dem berechtigten Rechtsschutzbedürfnis des Abgabepflichtigen wird durch die Möglichkeit des einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Abgabenfestsetzung selbst hinreichend Genüge getan ist, was den Eintritt unverhältnismäßiger Härten verhindert (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 2. Mai 1995 - BVerwG 8 B 50.95 -, Buchholz 401.0 § 240 AO Nr. 1, juris Rn. 4; BFH, Urteil vom 20. Mai 2010 - V R 42/08 -, BFHE 229, 83, juris Rn. 21; BFH…, Beschluss vom 29. Oktober 2004 - IX B 81/04 -, juris Rn. 7; BFH…, Urteil vom 7. Juli 1999 - X R 87/96 -, BFH/NV 2000, 161, juris Rn. 20; BFH…, Urteil vom 26. Januar 1988 - VIII R 151/84 -, BFH/NV 1988, 695, juris Rn. 25; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Dezember 2010 - OVG 9 N 10.10 - OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 14. März 2011 - OVG 9 N 71.10 -, juris Rn. 16).
Auch der Hinweis der Klägerin auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes, nach der eine unbillige Härte im Sinne des § 227 Abs. 1 AO vorliegt, wenn ein Rechtsbehelf des Abgabenpflichtigen gegen die Abgabenfestsetzung Erfolg hatte und der Abgabenpflichtige gegenüber der Behörde alles getan hat, um die Aussetzung der Vollziehung des Abgabenbescheides zu erreichen, und diese, obwohl an sich möglich und geboten, nicht gewährt wurde (vgl. BFH, Urteil vom 20. Mai 2010 - V R 42/08 -, BFHE 229, 83, juris Rn. 22; BFH…, Beschluss vom 18. März 2003 - X B 66/02 -, BFH/NV 2003, 886, juris Rn. 4; BFH…, Beschluss vom 4. Februar 1999 - IX B 170/98 -, BFH/NV 1999, 908, juris Rn. 4; BFH…, Urteil vom 29. August 1991 - V R 78/86 -, BFHE 165, 178, juris Rn. 28), führt zu keinem für die Klägerin günstigeren Ergebnis.
- VG Potsdam, 26.02.2014 - 8 K 1031/12
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Zur Festsetzung eines Säumniszuschlages durch ein berufsständiges Versorgungswerk …
- FG Hamburg, 18.09.2012 - 6 V 102/12
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- VG Ansbach, 21.09.2020 - AN 19 K 19.01933
Rechtmäßigkeit von Säumniszuschlägen aufgrund von Gewerbesteuer
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