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   BFH, 25.01.2006 - V R 46/04   

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https://dejure.org/2006,2307
BFH, 25.01.2006 - V R 46/04 (https://dejure.org/2006,2307)
BFH, Entscheidung vom 25.01.2006 - V R 46/04 (https://dejure.org/2006,2307)
BFH, Entscheidung vom 25. Januar 2006 - V R 46/04 (https://dejure.org/2006,2307)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    UStG 1993 § 4 Nr. 16 Buchst. b; Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. b, Abs. 2 Buchst. b

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1993 § 4 Nr. 16 Buchst. b; Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. b, Abs. 2 Buchst. b

  • Judicialis

    UStG 1993 § 4 Nr. 16 Buchst. b; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. b; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Abs. 2 Buchst. b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerfreie Personalgestellung durch ein Krankenhaus

  • datenbank.nwb.de

    Steuerfreie Personalgestellung durch ein Krankenhaus

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Krankenhaus ? Radiologische Gemeinschaftspraxis in den Räumen des Krankenhauses ohne eigenes Personal ? Personalgestellung durch Krankenhaus an Gemeinschaftspraxis ? Mit dem Betrieb des Krankenhauses eng verbundener steuerfreier Umsatz ? Auch ausnahmsweise Versorgung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Umsatzsteuerfreie Personalgestellung durch ein Krankenhaus

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Umsatzsteuerfreie Personalgestellung durch ein Krankenhaus

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Umsatzsteuerpflicht für aus der Personalgestellung durch ein Krankenhaus an eine Arztpraxis erzielte Umsätze; Voraussetzungen der eng mit dem Betrieb des Krankenhauses verbundenen Umsätze

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Keine Umsatzsteuer wegen Personalbereitstellung

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 4 Nr 16 J: 1993, EWGRL 388/77 Art 13 Teil A Abs 1 Buchst b
    Entgelt; Heilbehandlung; Personalgestellung; Steuerfreiheit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 211, 571
  • BB 2006, 762
  • DB 2006, 819
  • BStBl II 2006, 481
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 18.01.2005 - V R 35/02

    Personalgestellung durch Krankenhaus

    Auszug aus BFH, 25.01.2006 - V R 46/04
    Ob ein derartiger Ausnahmefall vorliegt, kann nur unter Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls beurteilt werden (Anschluss an BFH-Urteil vom 18. Januar 2005 V R 35/02, BFHE 208, 486, BStBl II 2005, 507).

    Ob ein derartiger Ausnahmefall vorliegt, kann nur unter Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls beurteilt werden, die in erster Linie dem FG obliegt (vgl. Senatsurteil vom 18. Januar 2005 V R 35/02, BFHE 208, 486, BStBl II 2005, 507).

  • EuGH, 11.01.2001 - C-76/99

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus BFH, 25.01.2006 - V R 46/04
    Wie der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) jedoch entschieden hat, verlangt der Begriff der mit der Krankenhausbehandlung oder ärztlichen Heilbehandlung eng verbundenen Umsätze in Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 77/388/EWG keine besonders enge Auslegung, da durch die Befreiung der eng mit der Krankenhausbehandlung oder ärztlichen Heilbehandlung verbundenen Umsätze gewährleistet werden soll, dass der Zugang zu solchen Behandlungen nicht durch höhere Kosten versperrt wird, die entstünden, wenn die Behandlungen selbst oder die eng mit ihnen verbundenen Umsätze der Mehrwertsteuer unterworfen wären (EuGH-Urteil vom 11. Januar 2001 Rs. C-76/99, Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-249, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2001, 62 RandNr.
  • EuGH, 06.03.2007 - C-395/05

    'D''Antonio u.a.'

    Auszug aus BFH, 25.01.2006 - V R 46/04
    "Eng verbundene Umsätze" liegen allgemein dann vor, wenn die erbrachten Leistungen als Nebenleistungen zu einer Krankenhausbehandlung anzusehen sind; dies ist dann der Fall, wenn sie keinen eigenen Zweck erfüllen, sondern das Mittel darstellen, um die Hauptleistung unter optimalen Bedingungen in Anspruch nehmen zu können (EuGH-Urteil vom 1. Dezember 2005 C-394/04 und C-395/05 Ygeia, UR 2006, 150); wegen des Zweckes der Steuerbefreiung in Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 77/388/EWG muss es sich dabei um Leistungen handeln, die sich auf die Kosten der medizinischen Behandlungen auswirken, wie dies hier der Fall ist.
  • EuGH, 01.12.2005 - C-394/04

    Ygeia - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 13 Teil A Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus BFH, 25.01.2006 - V R 46/04
    "Eng verbundene Umsätze" liegen allgemein dann vor, wenn die erbrachten Leistungen als Nebenleistungen zu einer Krankenhausbehandlung anzusehen sind; dies ist dann der Fall, wenn sie keinen eigenen Zweck erfüllen, sondern das Mittel darstellen, um die Hauptleistung unter optimalen Bedingungen in Anspruch nehmen zu können (EuGH-Urteil vom 1. Dezember 2005 C-394/04 und C-395/05 Ygeia, UR 2006, 150); wegen des Zweckes der Steuerbefreiung in Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 77/388/EWG muss es sich dabei um Leistungen handeln, die sich auf die Kosten der medizinischen Behandlungen auswirken, wie dies hier der Fall ist.
  • BFH, 24.09.2014 - V R 19/11

    Verabreichung von Zytostatika an ambulant behandelte Patienten eines

    Diese Bestimmung ist bei der Auslegung des nationalen Rechts zu berücksichtigen (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 25. Januar 2006 V R 46/04, BFHE 211, 571, BStBl II 2006, 481, unter II.2.b; vom 26. August 2010 V R 5/08, BFHE 231, 298, BStBl II 2011, 296, unter II.1.).

    Dementsprechend ist nach der mit der Verwaltungsauffassung insoweit übereinstimmenden Rechtsprechung des Senats auch eine Personalgestellung durch ein Krankenhaus an eine Arztpraxis ein mit dem Betrieb des Krankenhauses eng verbundener Umsatz, wenn die Personalgestellung für die ärztliche Versorgung der Krankenhauspatienten erfolgt (BFH-Urteile vom 18. Januar 2005 V R 35/02, BFHE 208, 486, BStBl II 2005, 507, und in BFHE 211, 571, BStBl II 2006, 481); dem hat sich die Verwaltung angeschlossen (Abschn. 4.16.6 Abs. 2 Nr. 4 UStAE; vgl. auch Abschn. 100 Abs. 2 Nr. 4 und 5 UStR 2005).

  • BFH, 15.05.2012 - V R 19/11

    EuGH-Vorlage zur Lieferung von Zytostatika durch einen Krankenhausträger für im

    Trotz der im Wortlaut bestehenden Unterschiede legt der erkennende Senat § 4 Nr. 16 Buchst. b UStG entsprechend seiner unionsrechtlichen Grundlage in Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 77/388/EWG richtlinienkonform aus (vgl. z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Januar 2006 V R 46/04, BFHE 211, 571, BStBl II 2006, 481, unter II.2.b; vom 26. August 2010 V R 5/08, BFHE 231, 298, BStBl II 2011, 296, unter II.1.).
  • BFH, 16.10.2013 - XI R 34/11

    Zur Besteuerung der Umsätze eines gemeinnützigen Reitsportvereins aus einer

    Sie findet auch in den vom FG hierzu zitierten Urteilen (BFH-Urteile vom 25. Januar 2006 V R 46/04, BFHE 211, 571, BStBl II 2006, 481; vom 27. April 2006 V R 53/04, BFHE 213, 256, BStBl II 2007, 16) keine (hinreichende) Stütze (vgl. BFH-Urteil in BFHE 211, 571, BStBl II 2006, 481, unter II.2.b, sowie BFH-Urteil in BFHE 213, 256, BStBl II 2007, 16, unter II.1.d).
  • FG Münster, 12.05.2011 - 5 K 435/09

    Abgabe von Zytostatika umsatzsteuerfrei

    Abweichend vom Grundsatz, dass Steuerbefreiungsvorschriften eng auszulegen sind, verlangt der Begriff der mit der Krankenhausbehandlung oder ärztlichen Heilbehandlung eng verbundenen Umsätze keine besonders enge Auslegung, da durch die Befreiung gewährleistet werden soll, dass der Zugang zu solchen Behandlungen nicht durch höhere Kosten versperrt wird, die entstünden, wenn die Behandlungen selbst oder eng mit ihnen verbundene Umsätze der Steuer unterworfen wären (EuGH-Urteil vom 11. Januar 2001 Rs. C-76/99, Slg. 2001 I-00249, Rn. 23; BFH-Urteil vom 25. Januar 2006 V R 46/04, BStBl II 2006, 481).

    "Eng verbundene Umsätze" liegen vor, wenn sie als Nebenleistung zu einer Krankenhausbehandlung oder ärztlichen Heilbehandlung anzusehen sind, also keinen eigenen Zweck erfüllen, sondern das Mittel darstellen, um die Hauptleistung unter optimalen Bedingungen in Anspruch nehmen zu können (EuGH-Urteil vom 1. Dezember 2005 Rs. C-394/04, Ygeia, Slg. 2005 I-10373, Rn. 18f. und BFH-Urteil vom 25. Januar 2006 V R 46/04, BStBl II 2006, 481).

  • BFH, 30.07.2008 - XI R 61/07

    Anerkannte ambulante Pflegedienste auch insoweit von der Umsatzsteuer befreit,

    "Eng verbunden" i.S. des Eingangssatzes zu § 4 Nr. 16 UStG ist jede Leistung, die für die Pflege und Versorgung dieses Personenkreises unerlässlich ist (vgl. BFH-Urteil vom 25. Januar 2006 V R 46/04, BFHE 211, 571, BStBl II 2006, 481, unter II.2.a).
  • FG München, 26.08.2015 - 2 K 1441/12

    Keine Steuerfreiheit für die Bereitstellung medizinischen Personals

    Ein mit dem Betrieb des Krankenhauses eng verbundener Umsatz kann in Ausnahmefällen sogar dann vorliegen, wenn die andere Einrichtung nicht nur die Krankenhauspatienten, sondern auch andere Patienten versorgt (vgl. BFH-Urteile vom 18. Januar 2005 V R 35/02, BStBl II 2005, 507, und vom 25. Januar 2006 V R 46/04, BStBl II 2006, 481).

    Vorliegende Fallgestaltung ist deshalb nicht mit den vom BFH mit den Urteilen vom 18. Januar 2005 V R 35/02 (BStBl II 2005, 507) und vom 25. Januar 2006 V R 46/04 (BStBl II 2006, 481) entschiedenen Fällen vergleichbar.

    Es liegt keine sog. verschränkte Nutzung des MEDmobils durch das Personal der Klägerin vor (vgl. BFH in BStBl II 2006, 481, Rn. 29).

  • BFH, 26.08.2010 - V R 5/08

    Umsatzsteuerfreie Leistungen durch Privatklinik - Berechnung der Jahrespflegetage

    Die bereits vor Inkrafttreten der Richtlinie 77/388/EWG bestehende Vorschrift mit der Bezugnahme auf § 67 AO und mittelbar auf die BPflV ist richtlinienkonform (vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Januar 2006 V R 46/04, BFHE 211, 571, BStBl II 2006, 481, unter II.2.b) unter Berücksichtigung ihrer Entstehungsgeschichte auszulegen.
  • FG Köln, 22.01.2008 - 6 K 2707/03

    Umsatzsteuerliche Behandlung von Einnahmen eines gemeinnützigen Reitervereins aus

    Unerlässlich ist eine Dienstleistung nur, wenn ohne sie die steuerbefreite Tätigkeit nicht möglich wäre; daran fehlt es, wenn die Dienstleistung für die steuerbegünstigte Tätigkeit entbehrlich ist (BFH-Urteile vom 25. Januar 2006 V R 46/04, BStBl II 2006, 481; vom 27. April 2006 V R 53/04, BStBl II 2007, 16).

    Bei der Prüfung, ob eine Einrichtung ohne Gewinnstreben eine Tätigkeit in unmittelbarem Wettbewerb mit Tätigkeiten von der Mehrwertsteuer unterliegenden gewerblichen Unternehmen durchgeführt hat, kommt es auf die Konkurrenzsituation an, die auf dem Markt für die jeweilige Tätigkeit herrscht (BFH-Urteil vom 25. Januar 2006 V R 46/04, BStBl II 2006, 481).

  • FG Baden-Württemberg, 30.06.2011 - 12 K 4547/08

    Keine Umsatzsteuerfreiheit für Pensionspferdeeinstellung - Keine ermäßigte

    Unerlässlich ist eine Dienstleistung nur, wenn ohne sie die steuerbefreite Tätigkeit nicht möglich wäre; daran fehlt es, wenn die Dienstleistung für die steuerbegünstigte Tätigkeit entbehrlich ist (BFH-Urteile vom 25. Januar 2006 V R 46/04, BStBl II 2006, 481; vom 27. April 2006 V R 53/04, BStBl II 2007, 16).

    Bei der Prüfung, ob eine Einrichtung ohne Gewinnstreben eine Tätigkeit in unmittelbarem Wettbewerb mit Tätigkeiten von der Mehrwertsteuer unterliegenden gewerblichen Unternehmen durchgeführt hat, kommt es auf die Konkurrenzsituation an, die auf dem Markt für die jeweilige Tätigkeit herrscht (BFH-Urteil vom 25. Januar 2006 V R 46/04, BStBl II 2006, 481; ebenso FG Köln - Urteil vom 22. Januar 2008 6 K 2707/03 EFG 2008, 1829).

  • FG Baden-Württemberg, 28.11.2012 - 14 K 2883/10

    Ist die Umsatzsteuerpflicht eines Krankenhauses, das keine Kassenpatienten

    Sie soll gewährleisten, dass der Zugang zu solchen Behandlungen nicht durch höhere Kosten versperrt wird, die entstünden, wenn die Behandlung selbst oder die eng mit ihnen verbundenen Umsätze der Mehrwertsteuer unterworfen wären (vgl. BFH-Urteil vom 25. Januar 2006 V R 46/04, BStBl. II 2006, 481).
  • FG Schleswig-Holstein, 18.02.2015 - 4 K 27/14

    Pensionspferdehaltung: Vorliegen einer einheitlichen Pensionsleistung - Keine

  • FG Münster, 19.11.2013 - 15 K 2352/10

    Frage der Steuerbefreiung von Umsätzen aus der Unterbringung und Verpflegung von

  • FG Schleswig-Holstein, 18.06.2012 - 5 K 40111/10

    Keine Gewerbesteuerbefreiung nach § 3 Nr. 20 Buchst. d GewStG eines ambulanten

  • FG Niedersachsen, 23.04.2009 - 16 K 10069/07

    Steuerbefreiung der Umsätze aus der Gestellung von Personal zum Betrieb eines

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