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   BFH, 09.10.2003 - V R 51/02   

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https://dejure.org/2003,1875
BFH, 09.10.2003 - V R 51/02 (https://dejure.org/2003,1875)
BFH, Entscheidung vom 09.10.2003 - V R 51/02 (https://dejure.org/2003,1875)
BFH, Entscheidung vom 09. Oktober 2003 - V R 51/02 (https://dejure.org/2003,1875)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    UStG 1991 § 10 Abs. 1 Satz 3; Richtlinie 77/388/EWG Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1991 § 10 Abs. 1 Satz 3; Richtlinie 77/388/EWG Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a

  • Judicialis

    UStG 1991 § 10 Abs. 1 Satz 3; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgrenzung von Entgelt und Zuschuss

  • datenbank.nwb.de

    Behandlung der Zuschüsse zur Milchleistungsprüfung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zahlungen des Landes an Verein zur Durchführung von Milchleistungsprüfungen bei den Mitgliedern ? Entgelt oder echter Zuschuss?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beurteilung von Milchleistungsprüfungen als steuerbare und steuerpflichtige Leistungen; Erbringung von Leistungen an Vereinsmitglieder gegen Entgelt; Abgrenzung von Entgelt und Zuschuss; Qualifizierung als Subvention

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 1 Abs 1 Nr 1 J: 1991, UStG § 10 Abs 1 J: 1991
    Entgelt; Steuerfreiheit; Zuschuss

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 203, 515
  • BB 2004, 258
  • DB 2004, 418
  • BStBl II 2004, 322
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 08.03.1990 - V R 67/89

    Frachthilfen i. S. des § 2 Nr. 2 ZRFG sind kein zusätzliches Entgelt i. S. des §

    Auszug aus BFH, 09.10.2003 - V R 51/02
    c) Die Urteile des EuGH decken sich im Ergebnis weitgehend mit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zu § 10 Abs. 1 Satz 3 UStG (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 8. März 1990 V R 67/89, BFHE 160, 244, BStBl II 1990, 708, Frachthilfen zur Subventionierung von Unternehmern im Zonenrandförderungsgebiet, und vom 27. Juni 1996 V R 35/95, BFH/NV 1997, 155, öffentliche Zuschüsse an Betriebshelfereinrichtungen).

    Nach dem Urteil in BFHE 160, 244, BStBl II 1990, 708 führen bloß technische Anknüpfungen von Förderungsmaßnahmen an Leistungen eines Unternehmers nicht dazu, die Förderung zum (zusätzlichen) Entgelt "für die Leistungen" zu machen, wenn das Förderungsziel nicht die Subvention der Preise zugunsten der Abnehmer, sondern die Subvention des leistenden Unternehmers ist.

  • BFH, 27.06.1996 - V R 35/95

    Öffentliche Zuschüsse als Entgelt von dritter Seite

    Auszug aus BFH, 09.10.2003 - V R 51/02
    c) Die Urteile des EuGH decken sich im Ergebnis weitgehend mit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zu § 10 Abs. 1 Satz 3 UStG (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 8. März 1990 V R 67/89, BFHE 160, 244, BStBl II 1990, 708, Frachthilfen zur Subventionierung von Unternehmern im Zonenrandförderungsgebiet, und vom 27. Juni 1996 V R 35/95, BFH/NV 1997, 155, öffentliche Zuschüsse an Betriebshelfereinrichtungen).
  • EuGH, 13.06.2002 - C-353/00

    Keeping Newcastle Warm

    Auszug aus BFH, 09.10.2003 - V R 51/02
    Im Urteil vom 13. Juni 2002 Rs. C-353/00, Keeping Newcastle Warm (UVR 2002, 254) hat der EuGH unter Anwendung dieser Grundsätze entschieden, dass Subventionszahlungen, die eine Verwaltungsagentur an ein Netzunternehmen auf Antrag der Kunden dieses Netzunternehmens leistete, Gegenleistungen für die Energieberatungsleistungen der Netzunternehmen an die Kunden und Teil der Besteuerungsgrundlage dieser Umsätze waren.
  • EuGH, 22.11.2001 - C-184/00

    Office des produits wallons

    Auszug aus BFH, 09.10.2003 - V R 51/02
    Hierzu hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) in seinem Urteil vom 22. November 2001 Rs. C-184/00, Office des produits wallons (Slg. 2001, I-9115, Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht --UVR-- 2002, 47, mit Anm. Wagner) wörtlich ausgeführt:.
  • BFH, 20.03.2014 - V R 4/13

    Steuerbare Leistungen eines Sportvereins - Entgeltliche Überlassung von

    Nach den BFH-Urteilen vom 9. Oktober 2003 V R 51/02 (BFHE 203, 515, BStBl II 2004, 322, Leitsatz, und vom 26. September 2012 V R 22/11, BFHE 239, 369, unter II.2.), mit denen sich der erkennende Senat der EuGH-Rechtsprechung angeschlossen hat, gehören Zahlungen der öffentlichen Hand an einen Unternehmer, der Leistungen an Dritte erbringt --unabhängig von der Bezeichnung als "Zuschuss"--, gemäß § 10 Abs. 1 Satz 3 UStG zum Entgelt für diese Umsätze, wenn - der Zuschuss dem Leistungsempfänger zugutekommt, - der Zuschuss gerade für die Erbringung einer bestimmten   Leistung gezahlt wird und - mit der Verpflichtung der den Zuschuss gewährenden Stelle   zur Zuschusszahlung das Recht des Zahlungsempfängers   (Unternehmers) auf Auszahlung des Zuschusses einhergeht,   wenn er einen steuerbaren Umsatz bewirkt hat.
  • BFH, 10.08.2016 - XI R 41/14

    Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Übernahme der einem kommunalen

    b) Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 9. Oktober 2003 V R 51/02, BFHE 203, 515, BStBl II 2004, 322, Leitsatz; vom 26. September 2012 V R 22/11, BFHE 239, 369, BFH/NV 2013, 486, Rz 14; vom 20. März 2014 V R 4/13, BFHE 245, 397, BFH/NV 2014, 1470; vom 18. Februar 2016 V R 46/14, BFHE 253, 421, BFH/NV 2016, 1120, Rz 20 f.) gehören Zahlungen der öffentlichen Hand an einen Unternehmer, der Leistungen an Dritte erbringt --unabhängig von der Bezeichnung als "Zuschuss"--, gemäß § 10 Abs. 1 Satz 3 UStG zum Entgelt für diese Umsätze, wenn.
  • BFH, 18.06.2009 - V R 4/08

    Übernahme des Betriebs von Einrichtungen durch einen Unternehmer für eine Stadt -

    Insoweit kommt es darauf an, ob den Zahlungen der Stadt preisauffüllender Charakter zukam, wenn die Stadt die Höhe der für die Nutzung der Einrichtungen zu entrichtenden Entgelte vorgab und sich zur Verlustdeckung verpflichtete (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 25. November 1986 V R 109/78, BFHE 148, 351, BStBl II 1987, 228, unter II. 2. c zu Landesbeihilfen für die verbilligte Personenbeförderung von Schülern im öffentlichen Nahverkehr, und BFH-Urteil vom 9. Oktober 2003 V R 51/02, BFHE 203, 515, BStBl II 2004, 322 zu Zuschüssen für Milchleistungsprüfungen).
  • BFH, 22.04.2015 - XI R 10/14

    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Maßnahmen der Arbeitsmarktförderung

    b) Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 9. Oktober 2003 V R 51/02, BFHE 203, 515, BStBl II 2004, 322, Leitsatz; vom 26. September 2012 V R 22/11, BFHE 239, 369, BFH/NV 2013, 486, Rz 14; vom 20. März 2014 V R 4/13, BFHE 245, 397, BFH/NV 2014, 1470) gehören Zahlungen der öffentlichen Hand an einen Unternehmer, der Leistungen an Dritte erbringt --unabhängig von der Bezeichnung als "Zuschuss"--, gemäß § 10 Abs. 1 Satz 3 UStG zum Entgelt für diese Umsätze, wenn - der Zuschuss dem Leistungsempfänger zugutekommt, - der Zuschuss gerade für die Erbringung einer bestimmten Leistung gezahlt wird und - mit der Verpflichtung der den Zuschuss gewährenden Stelle zur Zuschusszahlung das Recht des Zahlungsempfängers (Unternehmers) auf Auszahlung des Zuschusses einhergeht, wenn er einen steuerbaren Umsatz bewirkt hat.
  • BFH, 18.02.2016 - V R 46/14

    Personenbezogene Voraussetzungen der Steuerbefreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst.

    Erbringt ein Unternehmer Leistungen an einen Dritten, gehören (auch) Zahlungen der öffentlichen Hand an diesen Unternehmer nach § 10 Abs. 1 Satz 3 UStG --unabhängig von der Bezeichnung als "Zuschuss"-- zum Entgelt für diese Umsätze, wenn der Zuschuss dem Leistungsempfänger (Dritten) zugutekommt, dieser gerade für die Erbringung einer bestimmten Leistung gezahlt wird und mit der Verpflichtung der den Zuschuss gewährenden Stelle zur Zuschusszahlung das Recht des Zahlungsempfängers (Unternehmers) auf Auszahlung des Zuschusses einhergeht, wenn er einen steuerbaren Umsatz bewirkt hat (BFH-Urteile vom 9. Oktober 2003 V R 51/02, BFHE 203, 515, BStBl II 2004, 322, Leitsatz, mit Nachweisen zur Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union --EuGH--, und vom 26. September 2012 V R 22/11, BFHE 239, 369, unter II.2.).
  • BFH, 18.11.2021 - V R 17/20

    Umsatzsteuerpflicht eines Sportvereins bei Zuschüssen einer Gemeinde zur

    aa) Die Abgrenzung zwischen Entgelt und einem nicht steuerbaren "echten" Zuschuss wird vor allem nach der Person des Bedachten und dem Förderungsziel vorgenommen (BFH-Urteile vom 26.09.2012 - V R 22/11, BFHE 239, 369, BStBl II 2020, 126, Rz 15, und vom 09.10.2003 - V R 51/02, BFHE 203, 515, BStBl II 2004, 322, unter II.2.c, jeweils zum Drittentgelt).
  • BFH, 26.09.2012 - V R 22/11

    Ausfuhrerstattung nach VO Nr. 1255/1999 ist kein Entgelt eines Dritten i. S. d. §

    Nach dem Senatsurteil vom 9. Oktober 2003 V R 51/02 (BFHE 203, 515, BStBl II 2004, 322), mit der sich der Bundesfinanzhof (BFH) der EuGH-Rechtsprechung angeschlossen hat, gehören Zahlungen der öffentlichen Hand an einen Unternehmer, der Lieferungen oder sonstige Leistungen an Dritte erbringt, --un-abhängig von der Bezeichnung als "Zuschuss"-- dann gemäß § 10 Abs. 1 Satz 3 UStG zum Entgelt für diese Umsätze, wenn - der Zuschuss dem Abnehmer des Gegenstands oder dem Dienstleistungsempfänger zugutekommt, - der Zuschuss gerade für die Lieferung eines bestimmten Gegenstands oder die Erbringung einer bestimmten sonstigen Leistung gezahlt wird, und - mit der Verpflichtung der den Zuschuss gewährenden Stelle zur Zuschusszahlung das Recht des Zahlungsempfängers (Unternehmers) auf Auszahlung des Zuschusses einhergeht, wenn er einen steuerbaren Umsatz bewirkt hat.

    An einem Leistungsaustausch kann es insbesondere dann fehlen, wenn die Zahlung aus öffentlichen Kassen lediglich der Förderung der Tätigkeit des Empfängers aus strukturpolitischen, volkswirtschaftlichen oder allgemeinpolitischen Gründen dient und nicht der Gegenwert für eine Leistung des Zahlungsempfängers an den Geldgeber ist (BFH-Urteile in BFHE 203, 515, BStBl II 2004, 322, unter II.2.c, und vom 18. Dezember 2008 V R 38/06, BFHE 225, 155, BStBl II 2009, 749).

    Die Abgrenzung zwischen Entgelt eines Dritten und nicht steuerbarem "echten" Zuschuss wird somit vor allem nach der Person des Bedachten und dem Förderungsziel vorgenommen (BFH-Urteile in BFHE 203, 515, BStBl II 2004, 322, unter II.2.c, und in BFHE 225, 155, BStBl II 2009, 749).

  • BFH, 19.11.2009 - V R 29/08

    Leistungsaustausch bei Betriebskostenzuschuss für den Betrieb von Schwimmbädern

    Hinsichtlich der Frage, ob es sich bei den Schulzuschüssen um Entgelt eines Dritten nach § 10 Abs. 1 Satz 3 UStG für Leistungen handelt, die die Klägerin gegenüber den Benutzern der Einrichtungen erbrachte, verweist der Senat auf die BFH-Urteile vom 25. November 1986 V R 109/78 (BFHE 148, 351, BStBl II 1987, 228, unter II.2.c zu Landesbeihilfen für die verbilligte Personenbeförderung von Schülern im öffentlichen Nahverkehr), vom 9. Oktober 2003 V R 51/02 (BFHE 203, 515, BStBl II 2004, 322 zu Zuschüssen für Milchleistungsprüfungen) und in BFH/NV 2009, 2067.
  • FG Niedersachsen, 10.05.2007 - 16 K 207/04

    Umsatzsteuerbarkeit von Zuschüssen der öffentlichen Hand an eine

    So seien die Tatbestandsvoraussetzungen, die der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem Urteil vom 9. Oktober 2003 ( V R 51/02, BStBl II 2004, 322) zum Entgelt im Sinne des § 10 Abs. 1 Satz 3 UStG aufgestellt habe, erfüllt.

    Danach ist Besteuerungsgrundlage bei den dort genannten Lieferungen und Dienstleistungen alles, was den Wert der Gegenleistung bildet, die der Lieferer oder Dienstleistende für diese Umsätze vom Abnehmer oder Dienstleistungsempfänger oder von einem Dritten erhält oder erhalten soll, einschließlich der unmittelbar mit dem Preis dieser Umsätze zusammenhängenden Subventionen (vgl. hierzu weiter ausführend Urteil des BFH vom 9. Oktober 2003 V R 51/02, BStBl II 2004, 322 m.w.N.).

    Unter Einbeziehung dieser Rechtsgrundsätze sind nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. u.a.Urteil vom 9. Oktober 2003 V R 51/02 a.a.O.; Urteil vom 8. März 1990 V R 1990 V R 67/89, BStBl II 1990, 708;Beschluss vom 16. November 2004 V B 104/04, BFH/NV 2005, 391) Zahlungen der öffentlichen Hand an einen Unternehmer, der Lieferungen oder sonstige Leistungen an Dritte erbringt, dann gemäß § 10 Abs. 1 Satz 3 UStG als Entgelt von dritter Seite zu beurteilen, wenn.

    Die Abgrenzung von zusätzlichem Entgelt und echtem Zuschuss ist daher vorrangig nach der Person des Bedachten und nach dem Förderungsziel vorzunehmen (vgl. BFH-Urteil vom 9. Oktober 2003 V R 51/02, BStBl II 2004, 322; BFH-Urteil vom 30. Januar 1997 V R 133/93, BStBl II 1997, 335; EuGH-Urteil vom 29. Februar 1996 Rs. C-215/94, IStR 1996, 123; BFH-Urteil vom 8. März 1990 V R 67/89, BStBl II 1990, 708).

  • BFH, 05.12.2007 - V R 63/05

    Übernahme der öffentlichen Abfallentsorgung durch eine GmbH - Vorliegen eines

    27 ff.; BFH-Urteil vom 9. Oktober 2003 V R 51/02, BFHE 203, 515, BStBl II 2004, 322, unter II.2.c; BFH-Beschluss vom 16. November 2004 V B 104/04, BFH/NV 2005, 391, unter II.1.).

    Nicht erforderlich ist, dass der Leistungsempfänger einen Rechtsanspruch auf die Zahlung hat; es reicht aus, dass sie in seinem Interesse erfolgt (BFH-Urteil in BFHE 203, 515, BStBl II 2004, 322, unter II.2.c).

  • BFH, 24.02.2021 - XI R 15/19

    Umsatzsteuerrechtliches Entgelt bei "0 %-Finanzierung"

  • BFH, 07.09.2006 - V B 63/05

    Keine Revisionszulassung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung, wenn

  • BFH, 18.06.2009 - V R 77/07

    Unternehmerischer Bereich einer Forstbetriebsgemeinschaft in der Rechtsform eines

  • FG Niedersachsen, 01.10.2020 - 11 K 185/19

    Steuerbarer Leistungsaustausch bei vertraglicher Kooperation zur Züchtung neuer

  • BFH, 16.11.2004 - V B 104/04

    USt: Zuschüsse zur Milchleistungsprüfung

  • BGH, 01.10.2009 - VII ZR 183/08

    Bestehen eines privatrechtlichen Benutzungsverhältnisses zwischen einem Besitzer

  • FG Düsseldorf, 25.11.2016 - 1 K 2068/13

    Richtige Bemessungsgrundlage für die im Rahmen der operationellen Programme

  • FG Düsseldorf, 28.04.2004 - 5 K 7697/00

    Umsatzsteuerpflichtiges Leistungsentgelt; Errichtung einer Tiefgarage;

  • BFH, 22.07.2008 - V B 34/07

    Abgrenzung Zuschuss oder Entgelt für Leistungsaustausch

  • FG Düsseldorf, 25.11.2016 - 1 K 2023/13

    Erhöhung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage für die im Rahmen der

  • BFH, 18.06.2009 - V R 76/07

    Unternehmerischer Bereich einer Forstbetriebsgemeinschaft in der Rechtsform eines

  • FG Hessen, 05.09.2006 - 6 K 4528/01

    Vorsteuerabzug aus Gutschriften für den Ankauf von Mastschweinen und Ferkeln

  • BFH, 11.03.2005 - V B 117/04

    USt: Zuschüsse zum Bau einer Tiefgarage

  • FG Schleswig-Holstein, 27.11.2012 - 4 K 184/08

    Keine Minderung der Bemessungsgrundlage für Umsätze eines pharmazeutischen

  • FG Niedersachsen, 10.12.2010 - 16 K 329/09

    Der forstwirtschaftliche Zusammenschluss in der Rechtform eines rechtsfähigen

  • FG Düsseldorf, 09.12.2013 - 5 K 2789/11

    Nicht umsatzsteuerbare echte Zuschüsse - Leistungsaustauschverhältnis -

  • FG Niedersachsen, 10.06.2010 - 16 K 358/09

    Umsatzsteuerliche Folgerungen aus einer mit öffentlichen Mitteln bezuschussten

  • FG Sachsen, 27.05.2010 - 4 V 1078/09

    Einbeziehung der gem. § 114a ZVG als befriedigt geltenden Forderung in die

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