Rechtsprechung
BFH, 24.04.2014 - V R 52/13 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- lexetius.com
Säumniszuschläge bei zu Unrecht versagter AdV
- openjur.de
Säumniszuschläge bei zu Unrecht versagter AdV
- Bundesfinanzhof
AO § 240 Abs 1 S 4, AO § 227, AO § 361, FGO § 69
Säumniszuschläge bei zu Unrecht versagter AdV
- Bundesfinanzhof
Säumniszuschläge bei zu Unrecht versagter AdV
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 240 Abs 1 S 4 AO, § 227 AO, § 361 AO, § 69 FGO
Säumniszuschläge bei zu Unrecht versagter AdV - IWW
- cpm-steuerberater.de
Säumniszuschläge bei zu Unrecht versagter AdV
- Betriebs-Berater
Säumniszuschläge bei zu Unrecht versagter AdV
- rewis.io
Säumniszuschläge bei zu Unrecht versagter AdV
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erlass von Säumniszuschlägen bei rechtswidriger Steuerfestsetzung
- datenbank.nwb.de
Säumniszuschläge bei zu Unrecht versagter AdV
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Säumniszuschläge bei zu Unrecht versagter Aussetzung der Vollziehung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Säumniszuschläge bei zu Unrecht versagter AdV
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Erlass von Säumniszuschlägen bei rechtswidriger Steuerfestsetzung
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Keine Säumniszuschläge bei zu Unrecht versagter AdV
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Erlass von Säumniszuschlägen wegen sachlicher Unbilligkeit
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Säumniszuschläge bei zu Unrecht versagter AdV sind zu erlassen
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Aussetzung der Vollziehung
- Erlass
- Säumniszuschlag
Sonstiges
- juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- FG Sachsen, 20.02.2013 - 8 K 1587/12
- BFH, 24.04.2014 - V R 52/13
Papierfundstellen
- BFHE 245, 105
- NVwZ-RR 2014, 820
- BB 2014, 1814
- DB 2014, 1661
- BStBl II 2015, 106
Wird zitiert von ... (36) Neu Zitiert selbst (9)
- BFH, 20.05.2010 - V R 42/08
Erlass von Säumniszuschlägen aus sachlichen Billigkeitsgründen - …
Auszug aus BFH, 24.04.2014 - V R 52/13
Aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 20. Mai 2010 V R 42/08 (BFHE 229, 83, BStBl II 2010, 955) folge, dass das Ermessen des FA in einem solchen Falle auf einen vollständigen Erlass der Säumniszuschläge reduziert sei.Dementsprechend hat der Senat mit Urteil in BFHE 229, 83, BStBl II 2010, 955 entschieden, dass ein Anspruch auf vollständigen Erlass der Säumniszuschläge dann besteht, wenn dem Steuerpflichtigen die AdV aufgrund einer gesetzlichen Sonderregelung des § 361 Abs. 2 Satz 4 AO in einer dem Sinn und Zweck dieser Regelung nicht entsprechenden Weise verwehrt ist.
Soweit der erkennende Senat mit Urteil in BFHE 165, 178, BStBl II 1991, 906 bei zu Unrecht verweigerter AdV nur zu einem hälftigen Erlass von Säumniszuschlägen gelangt ist, ist diese Entscheidung durch das vom FG seiner Entscheidung zu Grunde gelegte Urteil des Senats in BFHE 229, 83, BStBl II 2010, 955 überholt.
- BFH, 29.08.1991 - V R 78/86
Erhebung der vollen Säumniszuschläge kann - nach vorher abgelehnter Aussetzung …
Auszug aus BFH, 24.04.2014 - V R 52/13
Demgemäß hat der BFH entschieden, dass ein Erlass von Säumniszuschlägen nach Aufhebung der Steuerfestsetzung zwar dann nicht in Betracht komme, wenn der Steuerpflichtige sich nicht um die AdV bemüht hat oder wenn die Vollziehung deshalb nicht ausgesetzt worden ist, weil --z.B. in Schätzungsfällen-- keine ernstlichen Zweifel bestanden und der Steuerbescheid erst aufgrund nachgereichter Steuererklärungen aufgehoben worden ist (BFH-Urteil vom 29. August 1991 V R 78/86, BFHE 165, 178, BStBl II 1991, 906).b) Hat der Steuerpflichtige jedoch im Aussetzungsverfahren alles Erdenkliche getan, um den einstweiligen Rechtsschutz zu erreichen, und ist ihm dieser gleichwohl fehlerhaft versagt worden, liegt eine unbillige Härte vor, wenn trotz späterer Aufhebung der Steuerfestsetzung Säumniszuschläge erhoben wurden (BFH-Urteile in BFHE 165, 178, BStBl II 1991, 906;… vom 16. September 1992 X R 169/90, BFH/NV 1993, 510;… BFH-Beschluss vom 18. März 2003 X B 66/02, BFH/NV 2003, 886).
Soweit der erkennende Senat mit Urteil in BFHE 165, 178, BStBl II 1991, 906 bei zu Unrecht verweigerter AdV nur zu einem hälftigen Erlass von Säumniszuschlägen gelangt ist, ist diese Entscheidung durch das vom FG seiner Entscheidung zu Grunde gelegte Urteil des Senats in BFHE 229, 83, BStBl II 2010, 955 überholt.
- BFH, 18.03.2003 - X B 66/02
Grundsätzliche Bedeutung; Erlass von Säumniszuschlägen
Auszug aus BFH, 24.04.2014 - V R 52/13
b) Hat der Steuerpflichtige jedoch im Aussetzungsverfahren alles Erdenkliche getan, um den einstweiligen Rechtsschutz zu erreichen, und ist ihm dieser gleichwohl fehlerhaft versagt worden, liegt eine unbillige Härte vor, wenn trotz späterer Aufhebung der Steuerfestsetzung Säumniszuschläge erhoben wurden (BFH-Urteile in BFHE 165, 178, BStBl II 1991, 906;… vom 16. September 1992 X R 169/90, BFH/NV 1993, 510; BFH-Beschluss vom 18. März 2003 X B 66/02, BFH/NV 2003, 886).In dem BFH-Urteil in BFH/NV 2003, 886 ging es um die anders gelagerte Problematik eines Erlasses von Säumniszuschlägen bei Zahlungsunfähigkeit, bei der der Normzweck der Säumniszuschläge als Druckmittel eigener Art zur pünktlichen Steuerzahlung wegen Insolvenz nicht mehr erreicht werden kann.
- BFH, 14.09.1978 - V R 35/72
Vollziehung eines Steuerbescheids - Aufhebung der Vollziehung - …
Auszug aus BFH, 24.04.2014 - V R 52/13
Ein Erlass von Säumniszuschlägen aus sachlichen Billigkeitsgründen gemäß § 227 AO ist geboten, wenn ihre Einziehung im Einzelfall, insbesondere mit Rücksicht auf den Zweck der Säumniszuschläge, nicht zu rechtfertigen ist, obwohl der Sachverhalt zwar den gesetzlichen Tatbestand erfüllt, die Erhebung der Säumniszuschläge aber den Wertungen des Gesetzgebers zuwiderläuft (sog. Gesetzesüberhang, vgl. BFH-Urteile vom 22. April 1975 VII R 54/72, BFHE 116, 87, BStBl II 1975, 727; vom 14. September 1978 V R 35/72, BFHE 126, 9, BStBl II 1979, 58).Bei der Höhe des gebotenen Erlasses ist zu berücksichtigen, dass Säumniszuschläge zwar zum einen Druckmittel zur Durchsetzung fälliger Steuern sind und zum anderen Entgelt für eine verspätet gezahlte Steuer, denn der säumige Steuerpflichtige soll nicht besser gestellt werden, als hätte er Stundungs- oder Aussetzungszinsen (§ 238 AO) zu zahlen (BFH-Urteile in BFHE 126, 9, BStBl II 1979, 58; vom 23. Mai 1985 V R 124/79, BFHE 143, 512, BStBl II 1985, 489).
- BFH, 04.02.1999 - IX B 170/98
Säumniszuschläge; Teilerlass
Auszug aus BFH, 24.04.2014 - V R 52/13
Soweit sich das FA auf den BFH-Beschluss vom 4. Februar 1999 IX B 170/98 (BFH/NV 1999, 908) bezieht, liegt keine Divergenz vor, weil der BFH dort die Rechtsfrage eines Erlasses von Säumniszuschlägen bei rechtswidriger Versagung der AdV im Hinblick auf die Besonderheiten des Streitfalles als in einer Revision nicht klärungsfähig bezeichnet hat. - BFH, 02.02.2011 - V B 141/09
Vollständiger Erlass von Säumniszuschlägen
Auszug aus BFH, 24.04.2014 - V R 52/13
Wird dem Steuerpflichtigen die gebotene AdV zu Unrecht versagt, ist er im Billigkeitsverfahren so zu stellen, als hätte er den gebotenen einstweiligen Rechtsschutz erlangt, sodass er nach § 237 AO keinerlei Säumniszuschläge zu zahlen hat (so auch BFH-Beschluss vom 2. Februar 2011 V B 141/09, BFH/NV 2011, 961, unter 3.b; Loose in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 240 AO Rz 57; Heuermann in Hübschmann/Hepp/ Spitaler, § 240 AO Rz 114). - BFH, 16.09.1992 - X R 169/90
Teilerlass von Säumniszuschlägen bei Überschuldung - Geltung des …
Auszug aus BFH, 24.04.2014 - V R 52/13
b) Hat der Steuerpflichtige jedoch im Aussetzungsverfahren alles Erdenkliche getan, um den einstweiligen Rechtsschutz zu erreichen, und ist ihm dieser gleichwohl fehlerhaft versagt worden, liegt eine unbillige Härte vor, wenn trotz späterer Aufhebung der Steuerfestsetzung Säumniszuschläge erhoben wurden (BFH-Urteile in BFHE 165, 178, BStBl II 1991, 906; vom 16. September 1992 X R 169/90, BFH/NV 1993, 510;… BFH-Beschluss vom 18. März 2003 X B 66/02, BFH/NV 2003, 886). - BFH, 22.04.1975 - VII R 54/72
Erlaß von Säumniszuschlägen aus Billigkeitsgründen
Auszug aus BFH, 24.04.2014 - V R 52/13
Ein Erlass von Säumniszuschlägen aus sachlichen Billigkeitsgründen gemäß § 227 AO ist geboten, wenn ihre Einziehung im Einzelfall, insbesondere mit Rücksicht auf den Zweck der Säumniszuschläge, nicht zu rechtfertigen ist, obwohl der Sachverhalt zwar den gesetzlichen Tatbestand erfüllt, die Erhebung der Säumniszuschläge aber den Wertungen des Gesetzgebers zuwiderläuft (sog. Gesetzesüberhang, vgl. BFH-Urteile vom 22. April 1975 VII R 54/72, BFHE 116, 87, BStBl II 1975, 727; vom 14. September 1978 V R 35/72, BFHE 126, 9, BStBl II 1979, 58). - BFH, 23.05.1985 - V R 124/79
Beim Erlaß von Säumniszuschlägen wegen sachlicher Unbilligkeit ist zu …
Auszug aus BFH, 24.04.2014 - V R 52/13
Bei der Höhe des gebotenen Erlasses ist zu berücksichtigen, dass Säumniszuschläge zwar zum einen Druckmittel zur Durchsetzung fälliger Steuern sind und zum anderen Entgelt für eine verspätet gezahlte Steuer, denn der säumige Steuerpflichtige soll nicht besser gestellt werden, als hätte er Stundungs- oder Aussetzungszinsen (§ 238 AO) zu zahlen (BFH-Urteile in BFHE 126, 9, BStBl II 1979, 58; vom 23. Mai 1985 V R 124/79, BFHE 143, 512, BStBl II 1985, 489).
- BFH, 13.09.2018 - III R 19/17
Billigkeitserlass bei Kindergeldrückforderung
Eine Unbilligkeit aus sachlichen Gründen i.S. des § 227 AO ist anzunehmen, wenn die Geltendmachung eines Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis im Einzelfall zwar dem Wortlaut einer Vorschrift entspricht, aber nach dem Zweck des zugrunde liegenden Gesetzes nicht (mehr) zu rechtfertigen ist oder dessen Wertungen zuwiderläuft (…sog. Gesetzesüberhang, vgl. BFH-Urteile vom 21. Oktober 1987 X R 29/81, BFH/NV 1988, 546, Rz 16;… vom 20. Dezember 2000 II R 74/99, BFH/NV 2001, 1027, Rz 15;… vom 21. Juni 2006 XI R 29/05, BFH/NV 2006, 1833, Rz 12;… vom 5. Mai 2011 V R 39/10, BFH/NV 2011, 1474, Rz 15, und vom 24. April 2014 V R 52/13, BFHE 245, 105, BStBl II 2015, 106). - BFH, 18.09.2018 - XI R 36/16
Zum Erlass von Säumniszuschlägen im Billigkeitsverfahren
a) So verhält es sich, wenn nach dem erklärten oder mutmaßlichen Willen des Gesetzgebers angenommen werden kann, dass er die im Billigkeitswege zu entscheidende Frage --wenn er sie als regelungsbedürftig erkannt hätte-- i.S. der begehrten Billigkeitsmaßnahme entschieden hätte (BFH-Urteile vom 20. September 2012 IV R 29/10, BFHE 238, 518, BStBl II 2013, 505; vom 24. April 2014 V R 52/13, BFHE 245, 105, BStBl II 2015, 106, Rz 10; in BFHE 253, 12, BStBl II 2016, 508, Rz 28; jeweils m.w.N.).Allerdings sind Säumniszuschläge wegen sachlicher Unbilligkeit zu erlassen, wenn die Steuerfestsetzung später aufgehoben wird und der Steuerpflichtige alles getan hat, um die AdV des Steuerbescheids zu erreichen, das FA oder das FG aber die Aussetzung "obwohl möglich und geboten" abgelehnt hat (vgl. BFH-Urteile vom 29. August 1991 V R 78/86, BFHE 165, 178, BStBl II 1991, 906; in BFHE 229, 83, BStBl II 2010, 955, Rz 22; in BFHE 245, 105, BStBl II 2015, 106, Rz 12; in BFHE 253, 12, BStBl II 2016, 508, Rz 31;… BFH-Beschlüsse vom 18. Juli 2001 X B 161/00, BFH/NV 2002, 7, unter 1.a, Rz 4; in BFHE 257, 27, BStBl II 2017, 646, Rz 16).
b) Ein Erlass kommt hingegen nicht in Betracht, wenn der Steuerpflichtige sich nicht um die AdV bemüht hat oder wenn die Vollziehung zu Recht nicht ausgesetzt worden ist, weil --z.B. in Schätzungsfällen-- keine ernstlichen Zweifel bestanden und der Steuerbescheid erst aufgrund nachgereichter Steuererklärungen aufgehoben worden ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile in BFHE 245, 105, BStBl II 2015, 106, Rz 12, m.w.N.; in BFHE 253, 12, BStBl II 2016, 508, Rz 31; BFH-Beschluss in BFHE 257, 27, BStBl II 2017, 646, Rz 16).
- BFH, 23.05.2022 - V B 4/22
AdV-Verfahren: Ernstliche Zweifel an der Höhe der Säumniszuschläge
Denn es ist in Rechtsprechung und überwiegend auch im Schrifttum anerkannt, dass Säumniszuschlägen auch die Funktion einer Gegenleistung für das Hinausschieben der Zahlung fälliger Steuern zukommt (BFH-Urteile vom 24.04.2014 - V R 52/13, BFHE 245, 105, BStBl II 2015, 106, Rz 13; in BFHE 212, 23, BStBl II 2006, 612, und vom 09.07.2003 - V R 57/02, BFHE 203, 8, BStBl II 2003, 901; Heuermann in HHSp, § 240 AO Rz 13; Klein/Rüsken, AO, 15. Aufl., § 240 Rz 1; Koenig/Koenig, Abgabenordnung, 4. Aufl., § 240 Rz 3).
- BFH, 13.09.2018 - III R 48/17
Billigkeitserlass bei Kindergeldrückforderung; Anrechnung des Kindergelds auf …
Eine Unbilligkeit aus sachlichen Gründen i.S. des § 227 AO ist anzunehmen, wenn die Geltendmachung eines Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis im Einzelfall zwar dem Wortlaut einer Vorschrift entspricht, aber nach dem Zweck des zugrunde liegenden Gesetzes nicht (mehr) zu rechtfertigen ist oder dessen Wertungen zuwiderläuft (…sog. Gesetzesüberhang, vgl. BFH-Urteile vom 21. Oktober 1987 X R 29/81, BFH/NV 1988, 546, Rz 16;… vom 20. Dezember 2000 II R 74/99, BFH/NV 2001, 1027, Rz 15;… vom 21. Juni 2006 XI R 29/05, BFH/NV 2006, 1833, Rz 12;… vom 5. Mai 2011 V R 39/10, BFH/NV 2011, 1474, Rz 15, und vom 24. April 2014 V R 52/13, BFHE 245, 105, BStBl II 2015, 106). - BFH, 10.03.2016 - III R 2/15
Verbösernde Einspruchsentscheidung nach Ergehen eines Teilerlasses - Erlass von …
Ein Erlass kommt hingegen nicht in Betracht, wenn der Steuerpflichtige sich nicht um die AdV bemüht hat oder wenn die Vollziehung nicht ausgesetzt worden ist, weil --z.B. in Schätzungsfällen-- keine ernstlichen Zweifel bestanden und der Steuerbescheid erst aufgrund nachgereichter Steuererklärungen aufgehoben worden ist (BFH-Urteil vom 24. April 2014 V R 52/13, BFHE 245, 105, BStBl II 2015, 106, Rz 11, m.w.N.). - BFH, 26.09.2019 - V R 13/18
Billigkeitserlass bei Rechtsirrtum über die Person des Steuerschuldners
Das ist der Fall, wenn nach dem erklärten oder mutmaßlichen Willen des Gesetzgebers angenommen werden kann, dass er die im Billigkeitswege zu entscheidende Frage --wenn er sie als regelungsbedürftig erkannt hätte-- i.S. der begehrten Billigkeitsmaßnahme entschieden hätte (BFH-Urteile vom 20.09.2012 - IV R 29/10, BFHE 238, 518, BStBl II 2013, 505, und vom 24.04.2014 - V R 52/13, BFHE 245, 105, BStBl II 2015, 106). - BFH, 08.11.2018 - III R 31/17
Billigkeitserlass bei Kindergeldrückforderung
Eine Unbilligkeit aus sachlichen Gründen i.S. des § 227 AO ist anzunehmen, wenn die Geltendmachung eines Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis im Einzelfall zwar dem Wortlaut einer Vorschrift entspricht, aber nach dem Zweck des zugrunde liegenden Gesetzes nicht (mehr) zu rechtfertigen ist oder dessen Wertungen zuwiderläuft (…sog. Gesetzesüberhang, vgl. BFH-Urteile vom 21. Oktober 1987 X R 29/81, BFH/NV 1988, 546, Rz 16;… vom 20. Dezember 2000 II R 74/99, BFH/NV 2001, 1027, Rz 15;… vom 21. Juni 2006 XI R 29/05, BFH/NV 2006, 1833, Rz 12;… vom 5. Mai 2011 V R 39/10, BFH/NV 2011, 1474, Rz 15, und vom 24. April 2014 V R 52/13, BFHE 245, 105, BStBl II 2015, 106). - OVG Thüringen, 08.12.2014 - 4 KO 100/12
Wegfall entstandener Säumniszuschläge bei Anordnung der aufschiebenden Wirkung …
Der BFH vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass Säumniszuschläge in vollem Umfang zu erlassen sind, wenn eine rechtswidrige Steuerfestsetzung aufgehoben wird und der Steuerpflichtige zuvor alles getan hat, um eine Aussetzung der Vollziehung zu erreichen, die die Finanzbehörde, obwohl möglich und geboten, abgelehnt hat (vgl. BFH, Urteile vom 24. April 2014 - V R 52/13 - NVwZ-RR 2014, 820, vom 20. Mai 2010 - V R 42/08 - juris Rn. 22 …und vom 29. August 1991 - V R 78/86 - juris Rn. 28).Der BFH begründet seine Entscheidung damit, dass der Steuerpflichtige im Billigkeitsverfahren so zu stellen sei, als hätte er den gebotenen einstweiligen Rechtsschutz erlangt, so dass er nach § 240 AO keinerlei Säumniszuschläge zu zahlen habe (BFH, Urteil vom 24. April 2014 - V R 52/13, a. a. O., S. 821).
- BFH, 11.11.2022 - VIII B 64/22
Aussetzung der Vollziehung eines Abrechnungsbescheids über Säumniszuschläge
Denn es ist in der Rechtsprechung und überwiegend auch im Schrifttum anerkannt, dass Säumniszuschlägen auch die Funktion einer Gegenleistung für das Hinausschieben der Zahlung fälliger Steuern zukommt (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 30.06.2020 - VII R 63/18, BFHE 270, 7, BStBl II 2021, 191, Rz 23; vom 17.09.2019 - VII R 31/18, BFHE 266, 113, Rz 22, und vom 24.04.2014 - V R 52/13, BFHE 245, 105, BStBl II 2015, 106, Rz 13; Koenig/Koenig, Abgabenordnung, 4. Aufl., § 240 Rz 3; Heuermann in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 240 AO Rz 13; Haselmann/Maciejewski, Die Unternehmensbesteuerung 2022, 422, 427 f.; Steck, Deutsche Steuer-Zeitung 2019, 143, 144 ff.). - BFH, 28.10.2022 - VI B 15/22
AdV-Verfahren: Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der …
Danach sind zwar Säumniszuschläge typisierend (nur) zur Hälfte wegen sachlicher Unbilligkeit zu erlassen, wenn sie wegen Zahlungsunfähigkeit des Steuerschuldners ihren Sinn als Druckmittel verloren haben (z.B. BFH-Urteil vom 24.04.2014 - V R 52/13, BFHE 245, 105, BStBl II 2015, 106, Rz 14, m.w.N.). - BFH, 09.09.2015 - II B 28/15
Erlass von Säumniszuschlägen bei späterer Aufhebung der …
- BFH, 22.09.2023 - VIII B 64/22
Aussetzung der Vollziehung eines Abrechnungsbescheids über Säumniszuschläge
- BFH, 09.03.2023 - VI B 31/22
Teilweise inhaltsgleich mit Beschluss des BFH vom 28.10.2022 VI B 15/22 (AdV) - …
- BFH, 28.10.2022 - VI B 31/22
AdV-Verfahren: Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der …
- BFH, 28.10.2022 - VI B 27/22
AdV-Verfahren: Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der …
- FG Münster, 14.11.2017 - 15 K 2704/15
Verfahren - Keine Verrechnungsstundung bei bestrittenem Anspruch gegen andere …
- BFH, 28.10.2022 - VI B 35/22
AdV-Verfahren: Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2019 - 14 A 2525/16
Sachliche Billigkeit der Einziehung von Säumniszuschlägen zur Gewerbesteuer
- BFH, 28.10.2022 - VI B 38/22
AdV-Verfahren: Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der …
- BFH, 28.12.2022 - III B 48/22
Aussetzung der Vollziehung; Säumniszuschläge
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.01.2015 - 14 B 198/14
Einstellung der Vollstreckung wegen der entstandenen Säumniszuschläge für die …
- BFH, 28.10.2022 - VI B 48/22
AdV-Verfahren: Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der …
- BFH, 23.02.2023 - V R 30/20
Billigkeitserlass von Nachforderungszinsen bei unzutreffender zeitlicher …
- FG Hamburg, 27.01.2020 - 6 K 202/19
Die Zuständigkeitskonzentrationen zur Entscheidung über Erlassverfahren in …
- VG Cottbus, 03.09.2014 - 1 K 977/12
Abgabenrechtliche Nebenforderungen
- OVG Sachsen, 20.12.2022 - 6 A 429/19
Festsetzung von Säumniszuschlägen wegen rückständiger Beitragszahlungen; …
- BFH, 18.11.2015 - XI B 74/15
Erlass von Säumniszuschlägen
- VG Cottbus, 03.09.2014 - 1 K 979/12
Abgabenrechtliche Nebenforderungen
- FG München, 02.08.2016 - 2 K 2532/14
Erlass von Vermögensteuer
- FG Thüringen, 15.12.2022 - 4 K 78/21
Ein für den Vorsteuerabzug nicht berechtigter Unternehmer wurde Schuldner der …
- FG Berlin-Brandenburg, 20.09.2019 - 5 K 5255/17
Rückforderung überzahlten Kindergeldes
- FG Hamburg, 28.06.2017 - 2 K 154/16
Erlass von Säumniszuschlägen
- FG Münster, 07.03.2014 - 11 K 1725/12
Fortsetzungsfeststellungsklage -- Erledigungseintritt durch rückwirkende …
- OVG Sachsen, 31.08.2021 - 6 B 245/21
Sofortige Vollziehbarkeit; Interessenabwägung; Gewerbeuntersagung
- FG Berlin-Brandenburg, 22.11.2022 - 5 K 5146/21
Entscheidung über eine Billigkeitsmaßnahme im Rahmen des Erlasses von …
- VG Münster, 27.10.2016 - 8 K 1885/15