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   BFH, 23.05.1996 - V R 54/95   

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https://dejure.org/1996,5301
BFH, 23.05.1996 - V R 54/95 (https://dejure.org/1996,5301)
BFH, Entscheidung vom 23.05.1996 - V R 54/95 (https://dejure.org/1996,5301)
BFH, Entscheidung vom 23. Mai 1996 - V R 54/95 (https://dejure.org/1996,5301)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Änderung einer unter Nachprüfungsvorbehalt stehenden Steuerfestsetzung zuungunsten des Steuerpflichtigen - Ausführung der Leistungen gegen Entgelt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Milchquoteneinbringung in eine GbR

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 1 Abs 1 Nr 1 S 1 J: 1980, UStG § 3 Abs 1 J: 1980, UStG § 3 Abs 12 J: 1980, UStG § 10 J: 1980
    Buchwert; Einbringung; Gegenleistung; Gesellschaft; Gesellschafterbeitrag; Leistungsaustausch

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 08.11.1995 - XI R 63/94

    1. Zur Steuerbarkeit bei Einbringung von Sacheinlagen durch

    Auszug aus BFH, 23.05.1996 - V R 54/95
    Als Gegenleistung für die Einbringung von Sacheinlagen in eine neugegründete Personengesellschaft sei nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 8. November 1995 XI R 63/94 (BFHE 179, 189 [BFH 08.11.1995 - XI R 63/94], BStBl II 1996, 114) die dadurch mit wirtschaftlichem Wert versehene Gesamthandsbeteiligung an dem Gesellschaftsvermögen anzusehen.

    In der Rechnung hat B, ein als Landwirt tätiger Unternehmer (§ 2 Abs. 1, § 24 Abs. 1 UStG 1980), gegenüber der Klägerin über die Lieferung von Feldinventar (vgl. zu Feldinventar in Form einer sog. stehenden Ernte als Gegenstand einer Lieferung BFH in BFHE 179, 189 [BFH 08.11.1995 - XI R 63/94], BStBl II 1996, 114 unter II. 3.) und über die Übertragung einer Milchquote als sonstige Leistung (vgl. dazu BFH-Urteil vom 17. März 1994 V R 39/92, BFHE 174, 268, BStBl II 1994, 538 unter II. 3. b) abgerechnet.

    Wie der BFH in BFHE 179, 189 [BFH 08.11.1995 - XI R 63/94], BStBl II 1996, 114 unter II. 1. b entschieden hat, bringt der bisherige Einzelunternehmer Wirtschaftsgüter in eine neugegründete Personengesellschaft gegen die Verschaffung der gesamthänderischen Beteiligung an dieser Gesellschaft ein.

  • BFH, 17.03.1994 - V R 39/92

    Umsatzsteuervorauszahlungsbescheid - Verfahrensrecht -

    Auszug aus BFH, 23.05.1996 - V R 54/95
    In der Rechnung hat B, ein als Landwirt tätiger Unternehmer (§ 2 Abs. 1, § 24 Abs. 1 UStG 1980), gegenüber der Klägerin über die Lieferung von Feldinventar (vgl. zu Feldinventar in Form einer sog. stehenden Ernte als Gegenstand einer Lieferung BFH in BFHE 179, 189 [BFH 08.11.1995 - XI R 63/94], BStBl II 1996, 114 unter II. 3.) und über die Übertragung einer Milchquote als sonstige Leistung (vgl. dazu BFH-Urteil vom 17. März 1994 V R 39/92, BFHE 174, 268, BStBl II 1994, 538 unter II. 3. b) abgerechnet.
  • BFH, 19.01.1994 - XI R 72/90

    Vorsteuerabzug aus Treu und Glauben?

    Auszug aus BFH, 23.05.1996 - V R 54/95
    Ein nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) geschütztes Vertrauen auf Beibehaltung eines Vorsteuerabzugs in einer Steuerfestsetzung ist durch den ihr beigefügten Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 Abs. 1 AO 1977) regelmäßig nicht vorhanden (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. BFH-Urteile vom 19. Januar 1994 XI R 72/90, BFH/NV 1994, 591 unter 2. b; vom 9. Dezember 1993 V R 89/93, BFH/NV 1995, 443 unter 2. d).
  • BFH, 24.09.1987 - V R 50/85

    Zur zutreffenden Bezeichnung der Leistung in Rechnungen als Voraussetzung für den

    Auszug aus BFH, 23.05.1996 - V R 54/95
    Dafür genügt, daß das Abrechnungspapier Angaben tatsächlicher Art enthält, die die Identifizierung der abgerechneten Leistungen ermöglichen (ständige Rechtsprechung seit BFH-Urteil vom 24. September 1987 V R 50/85, BFHE 153, 65, BStBl II 1988, 688).
  • BFH, 09.12.1993 - V R 89/93

    Tarifierung von Bildhauerarbeiten mit dem Charakter einer Handelsware

    Auszug aus BFH, 23.05.1996 - V R 54/95
    Ein nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) geschütztes Vertrauen auf Beibehaltung eines Vorsteuerabzugs in einer Steuerfestsetzung ist durch den ihr beigefügten Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 Abs. 1 AO 1977) regelmäßig nicht vorhanden (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. BFH-Urteile vom 19. Januar 1994 XI R 72/90, BFH/NV 1994, 591 unter 2. b; vom 9. Dezember 1993 V R 89/93, BFH/NV 1995, 443 unter 2. d).
  • BFH, 20.03.1990 - V B 123/89

    Voraussetzungen für eine Aussetzung der Vollziehung von

    Auszug aus BFH, 23.05.1996 - V R 54/95
    Die Änderung widerspricht keiner in der Vorschrift bezeichneten Verwaltungsvorschrift einer obersten Landesbehörde (vgl. dazu BFH-Beschluß vom 20. März 1990 V B 123/89, BFH/NV 1991, 127 unter 2. a).
  • BFH, 29.11.2002 - V B 119/02

    Vorsteuerabzug, Leistungsbeschreibung

    Der Senat hat diese Aussage durch die oben aufgezählten Entscheidungen, nach denen das Abrechnungspapier im Einzelfall jedenfalls Angaben tatsächlicher Art enthalten muss, die die Identifizierung der abgerechneten Leistungen ermöglichen (vgl. BFH-Urteile vom 23. Mai 1995 V R 54/94, BFH/NV 1996, 860, und in BFHE 153, 65, BStBl II 1988, 688), fortentwickelt.
  • BFH, 15.05.1997 - V R 67/94

    Einbringung in Personengesellschaft gegen Schuldübernahme

    Dadurch wird der für eine Leistung "gegen Entgelt" (Leistungsaustausch) nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG 1980 vorausgesetzte unmittelbare Zusammenhang hergestellt (BFH in BFHE 179, 189, BStBl II 1996, 114 zu II. 1. b, und BFH-Urteil vom 23. Mai 1996 V R 54/95, BFH/NV 1996, 860).
  • FG Berlin-Brandenburg, 24.11.2015 - 5 K 5187/15

    Leistungsbeschreibung und Angabe des Leistungszeitpunkts in der Rechnung als

    Nach dem Urteil des BFH vom 23.05.1996 (V R 54/95, BFH/NV.
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