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   BFH, 11.10.2007 - V R 57/06   

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https://dejure.org/2007,1429
BFH, 11.10.2007 - V R 57/06 (https://dejure.org/2007,1429)
BFH, Entscheidung vom 11.10.2007 - V R 57/06 (https://dejure.org/2007,1429)
BFH, Entscheidung vom 11. Oktober 2007 - V R 57/06 (https://dejure.org/2007,1429)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    UStG 1999 § 1 Abs. 1a; Richtlinie 77/388/EWG Art. 5 Abs. 8

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    UStG §§ 1 Abs. 1 a, 4 Nr. 9 a; RiL 1977/388/EWG Art. 5 Abs. 8
    Keine Geschäftsveräußerung bei Grundstückslieferung

  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1999 § 1 Abs. 1a; Richtlinie 77/388/EWG Art. 5 Abs. 8

  • Judicialis

    UStG 1999 § 1 Abs. 1a; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 5 Abs. 8

  • prewest.de PDF, S. 36

    § 1 UStG; §§ 535, 581 BGB
    Umsatzsteuer; Geschäftsveräußerung bei Veräußerung verpachteter Immobilien; Fortführung des Pachtvertrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geschäftsveräußerung gem. § 1 Abs. 1a UStG bei Veräußerung verpachteter Immobilien unter Fortführung des Pachtvertrags

  • datenbank.nwb.de

    Keine Geschäftsveräußerung bei Lieferung eines weder vermieteten noch verpachteten Grundstücks

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Geschäftsveräußerung nach § 1 Abs. 1a UStG bei Veräußerung verpachteter Immobilien unter Fortführung des Pachtvertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Grundstücksverkauf als Geschäftsveräußerung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Umsatzsteuerpflichtigkeit der Veräußerung eines weder vermieteten noch verpachteten Grundstücks; Voraussetzungen für die Annahme einer steuerbefreiten Übertragung eines Unternehmens bei der Veräußerung eines Gebäudes; Erforderlichkeit der Absicht des Erwerbers zur ...

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Geschäftsveräußerung gem. § 1 Abs. 1a UStG bei Veräußerung verpachteter Immobilien unter Fortführung des Pachtvertrags

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Übertragung eines unvermieteten Grundstücks ist keine Geschäftsveräußerung im Ganzen

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Übertragung eines unvermieteten Grundstücks ist keine Geschäftsveräußerung im Ganzen

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Übertragung eines unvermieteten Grundstücks ist nicht als "Geschäftsveräußerung" umsatzsteuerfrei

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Übertragung von Grundstücken - Geschäftsveräußerungen im Ganzen?

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Umsatzsteuer - Grundstücks(anteils)übertragungen als "Geschäftsveräußerung im Ganzen"

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG 1999 § 1 Abs 1a, UStG 1999 § 15 Abs 1 S 1 Nr 1, EWGRL 388/77 Art 5 Abs 8, UStG 1999 § 4 Nr 9 Buchst a
    Geschäftsveräußerung im Ganzen; steuerbare Leistung; Vorsteuerabzug

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 219, 284
  • BB 2008, 303
  • BB 2008, 485
  • DB 2008, 276
  • BStBl II 2008, 447
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 27.11.2003 - C-497/01

    Zita Modes

    Auszug aus BFH, 11.10.2007 - V R 57/06
    5 Abs. 8 der Richtlinie 77/388/EWG bezweckt nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (EuGH), die Übertragung von Unternehmen oder Unternehmensteilen zu erleichtern und zu vereinfachen (EuGH-Urteil vom 27. November 2003 C-497/01, Zita Modes, Slg. 2003, I-14393, BFH/NV Beilage 2004, 128 Randnr. 32).
  • BFH, 18.01.2005 - V R 53/02

    Keine Geschäftsveräußerung bei Veräußerung eines im Besitzunternehmen nicht mehr

    Auszug aus BFH, 11.10.2007 - V R 57/06
    a) § 1 Abs. 1a UStG dient der Umsetzung von Art. 5 Abs. 8 und Art. 6 Abs. 5 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG (Richtlinie 77/388/EWG) in nationales Recht und ist richtlinienkonform auszulegen (vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Januar 2005 V R 53/02, BFHE 208, 491, BFH/NV 2005, 810).
  • BFH, 28.11.2002 - V R 3/01

    Unentgeltliche Betriebsübertragung

    Auszug aus BFH, 11.10.2007 - V R 57/06
    Dabei ist im Rahmen einer Gesamtwürdigung die Art des übertragenen Vermögens/Teilvermögens und der Grad der Übereinstimmung oder Ähnlichkeit zwischen den vor und nach der Übertragung ausgeübten Tätigkeiten zu berücksichtigen (BFH-Urteil vom 28. November 2002 V R 3/01, BFHE 200, 160, BStBl II 2004, 665).
  • BFH, 06.07.2016 - XI R 1/15

    Zur Geschäftsveräußerung bei einem Geschäftshaus, das vom Veräußerer vollständig

    Vorliegend hatte die Klägerin die Verpachtungstätigkeit in Bezug auf die früher an den Ehemann der Klägerin verpachteten Räume aber nicht nur vorübergehend unterbrochen, sondern beendet (vgl. dazu BFH-Urteil vom 11. Oktober 2007 V R 57/06, BFHE 219, 284, BStBl II 2008, 447, unter I., II.2. und 3., Rz 1 und 14 f.).

    Dies folgt schon daraus, dass das FG festgestellt hat, die Erwerberin habe die Mietverträge mit C und D übernommen und dadurch die unternehmerische Tätigkeit der Klägerin mit dem von der Klägerin übertragenen Teilvermögen (unverändert) fortgeführt (vgl. dazu BFH-Urteile vom 7. Juli 2005 V R 78/03, BFHE 211, 63, BStBl II 2005, 849, unter II.1.a bb (2), Rz 23; in BFHE 219, 284, BStBl II 2008, 447; vom 12. August 2015 XI R 16/14, BFHE 251, 275, DStR 2016, 47, Rz 26, m.w.N.; s.a. BFH-Urteil vom 5. Juni 2014 V R 10/13, BFH/NV 2014, 1600, Rz 11, betreffend Ferienwohnung).

  • BFH, 06.05.2010 - V R 25/09

    Geschäftsveräußerung durch Grundstücksübertragung ohne Übergang eines

    NV: Eine nach § 1 Abs. 1a UStG nicht steuerbare Geschäftveräußerung durch Grundstücksübertragung kann im Rahmen der erforderlichen Gesamtwürdigung aufgrund besonderer Umstände auch dann vorliegen, wenn auf den Erwerber kein bestehender Mietvertrag übergeht (Abgrenzung zu BFH-Urteil in BFHE 219, 284, BStBl II 2008, 447).

    Das Finanzgericht (FG) stützte die Klageabweisung darauf, dass der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 11. Oktober 2007 V R 57/06 (BFHE 219, 284, BStBl II 2008, 447) zwar entschieden habe, dass die Veräußerung eines Grundstücks ohne Übergang des Mietvertrages grundsätzlich keine Geschäftsveräußerung sei.

    Dementsprechend ist nach dem BFH-Urteil in BFHE 219, 284, BStBl II 2008, 447, unter II.2.

    Wie der Senat in seinem Urteil in BFHE 219, 284, BStBl II 2008, 447, unter II.2.

    Dass auf die Klägerin kein bestehender Mietvertrag übergegangen ist, sondern sie einen neuen Mietvertrag mit ihrem Ehemann als Erwerber des Geschäftsbetriebs des bisherigen Mieters abgeschlossen hat, ist für das Vorliegen einer Geschäftsveräußerung unerheblich, da die Beendigung des alten und der Abschluss eines neuen Mietvertrages unter den besonderen Umständen des Streitfalls zur Fortsetzung der bisherigen Vermietungstätigkeit führten und die hierfür maßgeblichen Umstände --anders als im Fall des Senatsurteils in BFHE 219, 284, BStBl II 2008, 447-- im Streitfall den beiden an der Grundstücksübertragung beteiligten Personen bekannt waren.

  • BFH, 06.05.2010 - V R 26/09

    Keine Geschäftsveräußerung bei Übertragung eines an eine Organgesellschaft

    Dementsprechend ist nach dem BFH-Urteil vom 11. Oktober 2007 V R 57/06 (BFHE 219, 284, BStBl II 2008, 447, unter II.2.) die Veräußerung eines Gebäudes ohne Übergang eines Mietvertrages im Regelfall keine Geschäftsveräußerung.
  • BFH, 12.08.2015 - XI R 16/14

    Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Übertragung eines vermieteten

    d) Die Übertragung eines vermieteten Grundstücks führt dann zur Geschäftsveräußerung im Ganzen i.S. von § 1 Abs. 1a UStG, wenn durch den mit dem Grundstückserwerb verbundenen Eintritt in den Mietvertrag ein Vermietungsunternehmen übernommen wird (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 11. Oktober 2007 V R 57/06, BFHE 219, 284, BStBl II 2008, 447, unter II.2.; vom 6. Mai 2010 V R 25/09, BFH/NV 2010, 1873, Rz 16; vom 5. Juni 2014 V R 10/13, BFH/NV 2014, 1600, Rz 11; jeweils m.w.N.).
  • BFH, 18.09.2008 - V R 21/07

    Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Übereignung eines noch zu bebauenden

    Ebenso führt die Veräußerung eines einzelnen Grundstücks ohne Übergang von Miet- oder Pachtverträgen nicht zu einer Geschäftsveräußerung, da es sich auch dann nicht um die Übertragung eines Unternehmens oder eines Unternehmensteils handelt, mit dem eine selbständige Tätigkeit fortgeführt werden kann (BFH-Urteile in BFHE 208, 491, BStBl II 2007, 730; vom 11. Oktober 2007 V R 57/06, BFHE 219, 284, BStBl II 2008, 447).
  • BFH, 26.06.2019 - XI R 3/17

    Übertragung des Betriebsgrundstücks auf die bisherige Organgesellschaft im Rahmen

    Die Lieferung eines weder vermieteten noch verpachteten Grundstücks ist im Regelfall keine Geschäftsveräußerung (vgl. BFH-Urteil vom 11.10.2007 - V R 57/06, BFHE 219, 284, BStBl II 2008, 447).
  • BFH, 05.06.2014 - V R 10/13

    Geschäftsveräußerung im Immobilienbereich

    Dementsprechend ist nach dem BFH-Urteil vom 11. Oktober 2007 V R 57/06 (BFHE 219, 284, BStBl II 2008, 447, unter II.2.) die Veräußerung eines Gebäudes ohne Übergang eines Mietvertrags im Regelfall keine Geschäftsveräußerung.
  • BFH, 24.02.2021 - XI R 8/19

    Geschäftsveräußerung bei Erwerb eines vom Veräußerer zunächst gepachteten und

    Die Veräußerung eines Gebäudes ohne Übergang eines Mietvertrags ist im Regelfall keine Geschäftsveräußerung (vgl. BFH-Urteile vom 11.10.2007 - V R 57/06, BFHE 219, 284, BStBl II 2008, 447, unter II.2., Rz 14; in BFH/NV 2010, 1873, Rz 16; in BFH/NV 2014, 1600, Rz 11).
  • FG Rheinland-Pfalz, 08.12.2016 - 6 K 2485/13

    GmbH & Co. KG keine Organgesellschaft - Auswirkungen eines Gesamtplans bei der

    Dass auf die Klägerin kein bestehender Mietvertrag übergegangen ist, sondern sie einen neuen Mietvertrag mit ihrem Ehemann als Erwerber des Geschäftsbetriebs des bisherigen Mieters abgeschlossen hatte, war nach Auffassung des BFH für das Vorliegen einer Geschäftsveräußerung unerheblich, da die Beendigung des alten und der Abschluss eines neuen Mietvertrages unter den besonderen Umständen des Streitfalls zur Fortsetzung der bisherigen Vermietungstätigkeit führten und die hierfür maßgeblichen Umstände --anders als im Fall des BFH-Urteils in BFHE 219, 284, BStBl II 2008, 447-- im Streitfall den beiden an der Grundstücksübertragung beteiligten Personen bekannt waren (Rz. 20).

    Dem entsprechend ist nach dem BFH-Urteil in BFHE 219, 284, BStBl II 2008, 447, unter II.2.

  • FG Köln, 15.09.2020 - 8 K 2974/18

    Auslösen einer Vorsteuerberichtigung durch eine Geschäftsveräußerung im Ganzen

    Auf das BFH-Urteil vom 11.10.2007 - V R 57/06 werde insoweit verwiesen.

    Bei Grundstücksgeschäften führt die Übertragung eines vermieteten oder verpachteten Grundstücks zu einer Geschäftsveräußerung im Ganzen nach § 1 Abs. 1a UStG, da durch den mit Grundstückserwerb verbundenen Eintritt in den Miet- oder Pachtvertrag ein Vermietungs- oder Verpachtungsunternehmen übernommen wird (vgl. BFH-Beschluss vom 01.04.2004 - V B 112/03, Juris; BFH, Urteil vom 07.07.2005 - V R 78/03, Juris; BFH, Urteil vom 30.04.2009 - V R 4/07, Juris; BFH, Urteil vom 11.10.2007 - V R 57/06, Juris; vgl. Bunjes/Robisch, UStG, 19. Aufl., § 1 Rz. 122 ff).

    Fehlt es an einer bestehenden Vermietung oder Verpachtung des Grundstücks beim Veräußerer, liegt kein auf einen Erwerber übertragbarer "Geschäftsbetrieb" vor (BFH, Urteil vom 11.10.2007 - V R 57/06, Juris; BFH, Urteil vom 06.05.2007 - V R 25/09, Juris).

  • BFH, 04.09.2008 - V R 23/06

    Geschäftsveräußerung im Ganzen: Fortführung des Unternehmens erforderlich -

  • FG Düsseldorf, 16.09.2020 - 5 K 1048/17

    Umsatzsteuer: Steuerschuldnerschaft der Ehegatten-Vermietungs-GbR trotz formalen

  • FG Rheinland-Pfalz, 13.03.2014 - 6 K 1396/10

    Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Fortführung des Unternehmens durch

  • FG Düsseldorf, 29.04.2009 - 1 K 2778/05

    Schaffung eines Ausgleichs durch eine Berichtigung des Abzugs der auf die

  • FG Saarland, 05.03.2014 - 1 K 1265/11

    Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Veräußerung eines fortführungsfähigen

  • FG Münster, 30.04.2008 - 5 K 3601/04

    Beurteilung der Frage der Übereignung eines Unternehmens oder eines in der

  • FG Thüringen, 09.12.2010 - 2 K 156/07

    Keine Geschäftsveräußerung i. S. des § 1 Abs. 1a UStG bei Übertragung eines zuvor

  • BFH, 18.08.2008 - XI B 192/07

    Übertragung eines Unternehmen im Ganzen auch wenn einzelne Betriebsgrundlagen

  • FG Düsseldorf, 01.02.2013 - 1 K 3144/11

    Geschäftsveräußerung im Ganzen: Fortführung der Vermietungstätigkeit des

  • FG Berlin-Brandenburg, 16.09.2009 - 7 K 3062/06

    Festsetzungsverjährung bei Änderung nach § 174 Abs. 4 AO

  • BFH, 16.03.2009 - V B 14/08

    Zur Darlegung von Divergenz und Verfahrensfehlern

  • FG Berlin-Brandenburg, 13.04.2016 - 7 K 7105/14

    Umsatzsteuer 2012

  • VGH Bayern, 05.02.2013 - 4 CS 12.2584

    Berechnung eines Fremdenverkehrsbeitrags

  • FG Baden-Württemberg, 12.12.2008 - 9 K 412/05

    Grundstücksveräußerung als Geschäftsveräußerung trotz Beendigung des

  • FG Schleswig-Holstein, 02.03.2022 - 4 K 38/19

    Vorsteuerberichtigung aus Anlass der umsatzsteuerfreien Veräußerung unbebauter

  • FG Nürnberg, 30.04.2019 - 2 K 358/17

    Umsatzsteuer 2011

  • FG Berlin-Brandenburg, 12.11.2007 - 5 K 5201/04

    Veräußerung eines Schiffsrestaurants als steuerfreie nicht zum Vorsteuerabzug

  • FG München, 11.03.2010 - 14 K 3275/08

    Einbringung eines Firmenwerts als tauschähnlicher Umsatz- Geschäftsveräußerung

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