Rechtsprechung
   BFH, 04.06.1987 - V R 57/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,430
BFH, 04.06.1987 - V R 57/79 (https://dejure.org/1987,430)
BFH, Entscheidung vom 04.06.1987 - V R 57/79 (https://dejure.org/1987,430)
BFH, Entscheidung vom 04. Juni 1987 - V R 57/79 (https://dejure.org/1987,430)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,430) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1973 § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, § 3 Abs. 1; KO §§ 4, 47, 58 Nr. 2, § 127 Abs. 1 und 2

  • Wolters Kluwer

    Konkurs - Umsatzsteuer - Massekosten - Sicherungsübereignung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zwei Umsätze bei der Verwertung von Sicherungsgut; Umsatzsteuer aus Verwertungshandlung des Konkursverwalters gehört zu Massekosten i. S. von § 58 Nr. 2 KO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 150, 379
  • NJW 1988, 848 (Ls.)
  • ZIP 1987, 1134
  • BB 1987, 2010
  • BStBl II 1987, 741
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 20.07.1978 - V R 2/75

    Die Umsatzsteuer aus der Verwertung von Sicherungsgut durch den

    Auszug aus BFH, 04.06.1987 - V R 57/79
    Der BFH bleibt bei der im Urteil vom 20. Juli 1978 V R 2/75 (BFHE 126, 84, BStBl II 1978, 684) vertretenen Auffassung, daß bei der Verwertung von Sicherungsgut durch den Sicherungsnehmer sowohl zwischen Sicherungsnehmer und Erwerber als auch zwischen Sicherungsgeber und Sicherungsnehmer steuerbare Umsätze gegeben sind.

    Die nach erfolglosem Einspruch erhobene Klage hat das FG unter Berufung auf die Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 31. Mai 1972 V R 121/71 (BFHE 106, 383, BStBl II 1972, 809) und vom 20. Juli 1978 V R 2/75 (BFHE 126, 84, BStBl II 1978, 684) mit der Begründung abgewiesen, daß bei der Veräußerung sicherungsübereigneter Gegenstände durch den Sicherungseigentümer nach Freigabe zur Verwertung durch den Konkursverwalter regelmäßig zwei Lieferungen anzunehmen seien: Eine Lieferung des Konkursverwalters an den Sicherungseigentümer und eine weitere Lieferung des Sicherungseigentümers an den Erwerber des Sicherungsgutes.

    Maßgebend sei vielmehr, daß die Sicherungsübereignung keine Lieferung i. S. von § 1 Abs. 1 Nr. 1 und § 3 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) sei, sondern daß die die Lieferung i. S. des § 3 Abs. 1 UStG kennzeichnende Übertragung der Verfügungsmacht erst mit der Freigabe des Sicherungsgutes zur Verwertung erfolge; dadurch räume der Konkursverwalter dem Sicherungsnehmer die volle Verfügungsmacht über das Sicherungsgut unwiderruflich ein (BFHE 126, 84, BStBl II 1978, 684 unter Nr. 2b der Urteilsgründe).

    Er hält die auf der Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs - RFH - (Urteil vom 26. Mai 1939 V 129/38, RFHE 47, 33, RStBl 1939, 885) und des BFH (insbesondere in BFHE 126, 84, BStBl II 1978, 684) beruhende Auffassung, die auch Eingang in Abschn. 2 Abs. 1 der Umsatzsteuer-Richtlinien (UStR) gefunden habe, für zutreffend, daß im Fall der Verwertung von Sicherungsgut durch den Sicherungsnehmer sowohl zwischen Sicherungsnehmer und Erwerber als auch zwischen Sicherungsgeber und Sicherungsnehmer steuerbare Umsätze gegeben seien (sog. Doppelumsatz).

    Die infolge der Veräußerung des Sicherungsgutes durch den Konkursverwalter kraft seines eigenen Verwertungsrechts nach § 127 Abs. 1 KO entstehende Umsatzsteuer sei entsprechend der bisherigen Auffassung (BFHE 126, 84, BStBl II 1978, 684 zu 2a) als Masseforderung zu behandeln; diese Auffassung werde von der Finanzverwaltung auch in dem Fall vertreten, daß der Sicherungsnehmer das Sicherungsgut übernehme und selbst verwerte.

    Es erscheint zweifelhaft, daß die Auffassung des FG richtig ist, im Streitfall sei "mit der Freigabe des Sicherungsguts zur Verwertung" eine steuerbare und steuerpflichtige Lieferung des Konkursverwalters an die Sicherungseigentümer entsprechend der zu Ziff. 2b des Urteils in BFHE 126, 84, BStBl II 1978, 684 erörterten Fallgestaltung erfolgt.

    Dies legt nahe anzunehmen, daß der "Freigabe zur Verwertung" lediglich die Bedeutung zukommt, der Konkursverwalter habe das sich aus dem Sicherungseigentum ergebende Absonderungsrecht (§ 47 KO) der Banken anerkannt, nicht aber, daß er das Sicherungsgut den Sicherungseigentümern zur Verwertung überlassen habe (BFHE 126, 84, BStBl II 1978, 684 zu Ziff. 2b).

    Bemessungsgrundlage wäre das von den Dritterwerbern an den Konkursverwalter entrichtete Entgelt (BFHE 126, 84, BStBl II 1978, 684, Ziff. 2a).

    Der erkennende Senat bleibt bei der im Urteil in BFHE 126, 84, BStBl II 1978, 684 vertretenen Rechtsauffassung, daß sich mit Ausübung des aus dem Sicherungseigentum erwachsenen Absonderungsrechts des Sicherungsnehmers eine entgeltliche Lieferung des Sicherungsgebers an den Sicherungsnehmer vollziehe (s. auch BFH-Urteil vom 17. Juli 1980 V R 124/75, BFHE 131, 120, BStBl II 1.980, 673).

    b) In dem Urteil in BFHE 126, 84, BStBl II 1.978, 684 hat der BFH zu dem auch vom Konkursverwalter im vorliegenden Verfahren geltend gemachten Argument Stellung genommen, daß die Annahme eines steuerpflichtigen Leistungsaustausches zwischen Sicherungsgeber (Konkursmasse) und Sicherungseigentümer zu einer nicht gerechtfertigten Beeinträchtigung der Konkursmasse führe, weil, was das FG allerdings verkannt hat, der gesamte Erlös einschließlich Umsatzsteuer zur Befriedigung der Sicherungseigentümer heranzuziehen ist, wenn die Sicherungsvereinbarungen dies vorsehen (vgl. auch BGHZ 77, 139 zu Ziff. 3 und 4).

    Die gegen das Urteil in BFHE 126, 84, BStBl II 1978, 684 erhobene Verfassungsbeschwerde ist durch Beschluß des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 2. Februar 1979 1 BvR 1445/78 (Umsatzsteuer-Rundschau - UStR - 1979, 64) als unbegründet zurückgewiesen worden, weil weder das Willkürverbot des Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) noch hinsichtlich der Konkursgläubiger Art. 14 Abs. 1 GG verletzt seien.

    Diese in BFHE 126, 84, BStBl II 1978, 684 und in BFHE 131, 120, BStBl II 1980, 673 vertretene Rechtsauffassung des BFH ist durch die Urteile des erkennenden Senats vom 13. November 1986 V R 59/79 (BFHE 148, 346, BStBl II 1987, 226) und vom 9. April 1987 V R 23/80 (BFHE 149, 323, BStBl II 1987, 527) bestätigt worden.

  • BGH, 12.05.1980 - VIII ZR 167/79

    Umsatzsteuer im Konkurs des Sicherungsgebers

    Auszug aus BFH, 04.06.1987 - V R 57/79
    Der BGH habe dies in BGHZ 58, 292 und im Urteil vom 12. Mai 1980 VIII ZR 167/79 (BGHZ 77, 139) für den Fall bejaht, daß die Bestimmungen des Sicherungsvertrages dem Sicherungsnehmer den vollen Verwertungserlös zusprächen, obwohl er es als unbefriedigend angesehen habe, daß dies eine doppelte Belastung der Konkursmasse zur Folge habe (Anspruch des Sicherungsnehmers auf den vollen Erlös einschließlich der Umsatzsteuer und Anspruch des FA auf die Umsatzsteuer).

    In diesem Fall kommt in Betracht, daß nicht die absonderungsberechtigten Banken selbst ihre Befriedigung aus dem Sicherungsgut betrieben haben, sondern daß der Konkursverwalter das zur Masse gehörende Sicherungsgut, ggf. mit Zustimmung der beteiligten Sicherungseigentümer (§ 127 Abs. 2 KO), kraft eigener Befugnis (§ 127 Abs. 1 Satz 1 KO) selbst verwertet hat (BGHZ 77, 139), wobei die Gläubiger nur Rechte auf den Erlös geltend machen können (§ 127 Abs. 1 Satz 2 KO).

    b) In dem Urteil in BFHE 126, 84, BStBl II 1.978, 684 hat der BFH zu dem auch vom Konkursverwalter im vorliegenden Verfahren geltend gemachten Argument Stellung genommen, daß die Annahme eines steuerpflichtigen Leistungsaustausches zwischen Sicherungsgeber (Konkursmasse) und Sicherungseigentümer zu einer nicht gerechtfertigten Beeinträchtigung der Konkursmasse führe, weil, was das FG allerdings verkannt hat, der gesamte Erlös einschließlich Umsatzsteuer zur Befriedigung der Sicherungseigentümer heranzuziehen ist, wenn die Sicherungsvereinbarungen dies vorsehen (vgl. auch BGHZ 77, 139 zu Ziff. 3 und 4).

    Die zivilrechtliche Frage, in welchem Umfang der Verwertungserlös den Sicherungseigentümern zusteht, liegt im übrigen außerhalb der Entscheidungskompetenz des BFH; in diesem Zusammenhang weist der Senat darauf hin, daß der BGH in BGHZ 58, 292 und 77, 139 sich der umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung durch den BFH ausdrücklich angeschlossen hat.

  • BGH, 22.03.1972 - VIII ZR 119/70

    Umsatzsteuerpflicht d. Konkursverwalters bei Sicherungsgut

    Auszug aus BFH, 04.06.1987 - V R 57/79
    Das FG habe darüber hinaus übersehen, daß der Konkursverwalter nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 22. März 1972 VIII ZR 119/70 (BGHZ 58, 292, 295) den gesamten Veräußerungserlös an die Sicherungsnehmer abzuführen habe.

    Der BGH habe dies in BGHZ 58, 292 und im Urteil vom 12. Mai 1980 VIII ZR 167/79 (BGHZ 77, 139) für den Fall bejaht, daß die Bestimmungen des Sicherungsvertrages dem Sicherungsnehmer den vollen Verwertungserlös zusprächen, obwohl er es als unbefriedigend angesehen habe, daß dies eine doppelte Belastung der Konkursmasse zur Folge habe (Anspruch des Sicherungsnehmers auf den vollen Erlös einschließlich der Umsatzsteuer und Anspruch des FA auf die Umsatzsteuer).

    Die zivilrechtliche Frage, in welchem Umfang der Verwertungserlös den Sicherungseigentümern zusteht, liegt im übrigen außerhalb der Entscheidungskompetenz des BFH; in diesem Zusammenhang weist der Senat darauf hin, daß der BGH in BGHZ 58, 292 und 77, 139 sich der umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung durch den BFH ausdrücklich angeschlossen hat.

  • BFH, 13.11.1986 - V R 59/79

    Der Anspruch des Finanzamtes auf Rückforderung abgezogener Vorsteuerbeträge ist

    Auszug aus BFH, 04.06.1987 - V R 57/79
    Diese in BFHE 126, 84, BStBl II 1978, 684 und in BFHE 131, 120, BStBl II 1980, 673 vertretene Rechtsauffassung des BFH ist durch die Urteile des erkennenden Senats vom 13. November 1986 V R 59/79 (BFHE 148, 346, BStBl II 1987, 226) und vom 9. April 1987 V R 23/80 (BFHE 149, 323, BStBl II 1987, 527) bestätigt worden.

    Begründet i. S. des § 3 Abs. 1 KO ist ein Anspruch erst, wenn der Tatbestand, aus dem sich der Anspruch ergibt, vollständig verwirklicht, also abgeschlossen ist (BFHE 148, 346, BStBl II 1987, 226).

  • BFH, 09.04.1987 - V R 23/80

    Der Vorsteuerberichtigungsanspruch des Finanzamts nach § 15 a UStG zählt zu den

    Auszug aus BFH, 04.06.1987 - V R 57/79
    Diese in BFHE 126, 84, BStBl II 1978, 684 und in BFHE 131, 120, BStBl II 1980, 673 vertretene Rechtsauffassung des BFH ist durch die Urteile des erkennenden Senats vom 13. November 1986 V R 59/79 (BFHE 148, 346, BStBl II 1987, 226) und vom 9. April 1987 V R 23/80 (BFHE 149, 323, BStBl II 1987, 527) bestätigt worden.

    Die aufgrund der Verwertungshandlungen des Konkursverwalters anfallenden Umsatzsteuern sind als öffentliche Abgaben, die aus der Verwertung der Masse herrühren, Massekosten i. S. von § 58 Nr. 2 KO (BFH-Urteil V R 23/80 m. w. N.).

  • BFH, 31.05.1972 - V R 121/71

    Veräußerung sicherungsübereigneter Gegenstände - Sicherungseigentümer - Freigabe

    Auszug aus BFH, 04.06.1987 - V R 57/79
    Die nach erfolglosem Einspruch erhobene Klage hat das FG unter Berufung auf die Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 31. Mai 1972 V R 121/71 (BFHE 106, 383, BStBl II 1972, 809) und vom 20. Juli 1978 V R 2/75 (BFHE 126, 84, BStBl II 1978, 684) mit der Begründung abgewiesen, daß bei der Veräußerung sicherungsübereigneter Gegenstände durch den Sicherungseigentümer nach Freigabe zur Verwertung durch den Konkursverwalter regelmäßig zwei Lieferungen anzunehmen seien: Eine Lieferung des Konkursverwalters an den Sicherungseigentümer und eine weitere Lieferung des Sicherungseigentümers an den Erwerber des Sicherungsgutes.

    c) Der erkennende Senat schließt sich auch der im Urteil in BFHE 106, 383, BStBl II 1972, 809 vertretenen Auffassung an, daß die bei der Veräußerung des Sicherungsgutes durch die Sicherungseigentümer entstehenden Aufwendungen (Verwertungskosten der Sicherungseigentümer) das Entgelt des Sicherungsgebers mindern.

  • BFH, 17.07.1980 - V R 124/75

    Zwei Umsätze bei der Verwertung von Sicherungsgut im Auftrag und für Rechnung des

    Auszug aus BFH, 04.06.1987 - V R 57/79
    Der erkennende Senat bleibt bei der im Urteil in BFHE 126, 84, BStBl II 1978, 684 vertretenen Rechtsauffassung, daß sich mit Ausübung des aus dem Sicherungseigentum erwachsenen Absonderungsrechts des Sicherungsnehmers eine entgeltliche Lieferung des Sicherungsgebers an den Sicherungsnehmer vollziehe (s. auch BFH-Urteil vom 17. Juli 1980 V R 124/75, BFHE 131, 120, BStBl II 1.980, 673).

    Diese in BFHE 126, 84, BStBl II 1978, 684 und in BFHE 131, 120, BStBl II 1980, 673 vertretene Rechtsauffassung des BFH ist durch die Urteile des erkennenden Senats vom 13. November 1986 V R 59/79 (BFHE 148, 346, BStBl II 1987, 226) und vom 9. April 1987 V R 23/80 (BFHE 149, 323, BStBl II 1987, 527) bestätigt worden.

  • BFH, 28.07.1983 - V S 8/81

    Konkurseröffnung - Sicherungsgut - Massekosten

    Auszug aus BFH, 04.06.1987 - V R 57/79
    Danach sind die im Beschluß des BFH vom 28. Juli 1983 V S 8/81 (BFHE 138, 534, BStBl II 1983, 694) geäußerten Zweifel nicht gerechtfertigt, denn für die Frage, ob ein Steueranspruch bereits im Zeitpunkt der Konkurseröffnung begründet i. S. von § 3 Abs. 1 KO und damit Konkursforderung ist, ist nicht maßgebend, ob alle wesentlichen Grundlagen für die spätere Entstehung der Umsatzsteuerforderung durch die sicherungshalber erfolgte Übereignungshandlung und den regelmäßig vor Konkurseröffnung erfolgenden Eintritt der Verwertungsreife bereits vor Konkurseröffnung gelegt sind.
  • BGH, 01.03.1962 - II ZR 70/62
    Auszug aus BFH, 04.06.1987 - V R 57/79
    Insbesondere stellt der Eintritt der Verwertungsreife keine Verwertung durch die Sicherungseigentümer und damit keine steuerbare Lieferung des Sicherungsguts an diese dar, denn zu einer Verwertung kommt es nicht, wenn die Sicherungseigentümer dem Sicherungsgeber unter Verzicht auf ihre Rechte die Auslösung gestatten (BGH-Urteil vom 1. März 1962 II ZR 70/62, Wertpapier-Mitteilungen 1.962, 673; Weiß, Zeitschrift für Wirtschaftsrecht 1.980, 792 zu Abschn. 2).
  • BFH, 01.06.1967 - V 208/64

    Einordnung einer Sicherungsübereignung als Lieferung

    Auszug aus BFH, 04.06.1987 - V R 57/79
    Die Tilgung des Rückzahlungsanspruchs sei das Entgelt für die Verschaffung der Verfügungsmacht an den sicherungsübereigneten Gegenständen (BFH-Urteil vom 1. Juni 1967 V 208/64, BFHE 90, 247, BStBl II 1968, 68).
  • RFH, 26.05.1939 - V 129/38
  • BVerfG, 02.02.1979 - 1 BvR 1445/78
  • BGH, 29.03.2007 - IX ZR 27/06

    Erstattung der Umsatzsteuer bei abgesonderter Befriedigung des

    Denn erst im dem Zeitpunkt der Veräußerung an den Dritterwerber scheidet der Gegenstand auch wirtschaftlich endgültig aus dem Vermögen des Sicherungsgebers aus (BFHE 126, 84, 85 f; 150, 379; 173, 458, 460; 175, 164, 167; 182, 444, 449; BFH/NV 1999, 680; 2004, 832; 2004, 1302).
  • BFH, 24.09.1987 - V R 196/83

    Umsatzsteuer aus der sog. modifizierten Freigabe von Sicherungsgut durch den

    Werden zur Sicherung übereignete Gegenstände im Konkurs des Sicherungsgebers vom Konkursverwalter dem Gemeinschuldner mit der Maßgabe freigegeben, daß der Verwertungserlös der Konkursmasse zugute kommen soll (sog. modifizierte Freigabe), so entsteht mit der Herausgabe des Sicherungsgutes durch den Gemeinschuldner an den Sicherungsnehmer Umsatzsteuer zu Lasten der Konkursmasse (Anschluß an das BFH-Urteil vom 4. Juni 1987 V R 57/79, BFHE 150, 379, BStBl II 1987, 741).

    Der erkennende Senat bleibt, wie er in dem Urteil vom 4. Juni 1987 V R 57/79 (BFHE 150, 379, BStBl II 1987, 741) ausgeführt hat, bei dieser Rechtsauffassung.

    Bei der aufgrund der Lieferung des Konkursverwalters entstehenden Umsatzsteuer handelt es sich um Massekosten (§ 58 Nr. 2 KO; Urteile in BFHE 126, 84, BStBl II 1978, 684; in BFHE 131, 120, BStBl II 1980, 673, und Urteil in BFHE 150, 379, BStBl II 1987, 741), die durch Steuerbescheid gegen den Konkursverwalter geltend zu machen ist (vgl. BFH-Urteile vom 13. November 1986 V R 59/79, BFHE 148, 346, BStBl II 1987, 226, und vom 9. April 1987 V R 23/80, BFHE 149, 323, BStBl II 1987, 527).

    Erst zu diesem Zeitpunkt ist die volle Verfügungsmacht auf diesen übergegangen (§ 3 Abs. 1 UStG 1973; Urteile in BFHE 126, 84, BStBl II 1978, 684 zu 2b, und vom 4. Juni 1987 V R 57/79, BFHE 150, 379, BStBl II 1987, 741).

  • BFH, 12.05.1993 - XI R 49/90

    Steuerbarkeit der Umsätze aus der Verwertung von dem Sicherungsnehmer durch den

    Er trägt im wesentlichen vor, entgegen der Auffassung des Bundesfinanzhofs (BFH) im Urteil vom 4. Juni 1987 V R 57/79 (BFHE 150, 379, BStBl II 1987, 741) sei die Lieferung an den Sicherungsnehmer regelmäßig mit dem vor Konkurseröffnung erfolgenden Eintritt der Verwertungsreife vollzogen, so daß der umsatzsteuerbegründende Tatbestand bereits vor Verwertung des Sicherungsguts verwirklicht sei.

    Die Umsatzsteuer, die bei der Lieferung des Sicherungsguts durch den Konkursverwalter an den Sicherungsnehmer entsteht, ist keine Konkursforderung i.S. des § 3 Abs. 1 KO, sondern gehört zu den Massekosten i.S. des § 58 Nr. 2 KO (ständige Rechtsprechung vgl. Urteile vom 31. Mai 1972 V R 121/71, BFHE 106, 383, BStBl II 1972, 809; vom 20. Juli 1978 V R 2/75, BFHE 126, 84, BStBl II 1978, 684; in BFHE 150, 379, BStBl II 1987, 741; vom 24. September 1987 V R 19/82, BFH/NV 1988, 678; vom 6. Juni 1991 V R 115/87, BFHE 165, 113, BStBl II 1991, 817, sowie Beschluß vom 13. Mai 1992 V B 9/92, BFH/NV 1992, 846).

    Er verweist zur Vermeidung von Wiederholungen insbesondere auf die Entscheidungen in BFHE 126, 84, BStBl II 1978, 684 und in BFHE 150, 379, BStBl II 1987, 741.

    Die Umsatzsteuer auf die Herausgabe konkursfreien Sicherungsguts durch den Gemeinschuldner an den Sicherungsnehmer ist weder eine Konkursforderung gemäß §§ 1, 3 Abs. 1 KO (vgl. BFH-Urteile in BFHE 150, 379, BStBl II 1987, 741, und in BFHE 151, 99, BStBl II 1987, 873) noch erfüllt sie die Voraussetzungen der Massekosten oder Masseschulden.

  • BFH, 28.11.2002 - VII R 41/01

    Haftung des Konkursverwalters bei Umsatzsteuer-Option

    Durch die freihändige Veräußerung des Grundstücks durch den Kläger an U ist die Umsatzsteuer für diesen Umsatz gemäß § 58 Nr. 2 KO zu Lasten der Konkursmasse entstanden (vgl. BFH-Urteil vom 4. Juni 1987 V R 57/79, BFHE 150, 379, BStBl II 1987, 741).
  • BFH, 21.09.1993 - VII R 119/91

    Das FA kann im Konkurs mit Steueransprüchen aus der Zeit vor Konkurseröffnung

    Als "begründet" i. S. des § 3 Abs. 1 KO wird eine Forderung schon dann angesehen, wenn - etwa weil aufschiebend bedingt - im Zeitpunkt der Konkurseröffnung zu ihrer "Entstehung" noch ein ungewisses künftiges Ereignis fehlt (BFH-Urteil vom 27. August 1975 II R 93/70, BFHE 117, 176, BStBl II 1976, 77), spätestens aber dann, wenn der Eintritt der Tatbestandsverwirklichung bei Konkurseröffnung derart gesichert ist, daß er als unausweichlich anzusehen ist (Weiß, Anmerkung zu BFH-Urteil vom 4. Juni 1987 V R 57/79, Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 1987, 288).

    dd) Der V. Senat des BFH hat zwar entschieden, daß ein Anspruch i. S. des § 3 Abs. 1 KO erst begründet ist, wenn der Tatbestand, aus dem sich der Anspruch ergibt, vollständig verwirklicht, also abgeschlossen ist (Urteile in BFHE 148, 346, BStBl II 1987, 226, 227, und vom 4. Juni 1987 V R 57/79, BFHE 150, 379, BStBl II 1987, 741, 743).

  • BFH, 18.04.1996 - V R 55/95

    Zum (teilweisen) Erlaß von Säumniszuschlägen, wenn ein Konkursverwalter fällige

    Die Umsatzsteuer, die bei der Lieferung des Sicherungsgebers (Konkursverwalters) an den Sicherungsnehmer nach Konkurseröffnung entsteht, gehört zu den Massekosten i. S. von § 58 Nr. 2 KO (Urteil des Senats vom 4. Juni 1987 V R 57/79, BFHE 150, 379, BStBl II 1987, 741, m. w. N.).
  • BFH, 21.07.1994 - V R 114/91

    Eine Vereinbarung, nach der der Sicherungsgeber unter Verzicht auf sein

    Die Sicherungsübereignung als solche führt noch nicht zur Verschaffung der Verfügungsmacht; denn sie wird konkursrechtlich und umsatzsteuerrechtlich grundsätzlich wie eine Verpfändung behandelt (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 20. Juli 1978 V R 2/75, BFHE 126, 84, BStBl II 1978, 684; vom 4. Juni 1987 V R 57/79, BFHE 150, 379, BStBl II 1987, 741, und vom 12. Mai 1993 XI R 49/90, BFH/NV 1994, 274, Zeitschrift für Wirtschaftsrecht - ZIP - 1993, 1247).

    Die Umsatzsteuer für die Lieferung der Massegegenstände gehört vielmehr zu den Massekosten nach § 58 Nr. 2 KO und ist deshalb zu Recht durch Steuerbescheid gegenüber dem Konkursverwalter geltend gemacht worden (BFH-Urteile in BFHE 126, 84, BStBl II 1978, 684; BFHE 150, 379, BStBl II 1987, 741; in ZIP 1993, 1247, und vom 6. Juni 1991 V R 115/87, BFHE 165, 113, BStBl II 1991, 817).

  • BFH, 09.12.1993 - V R 108/91

    Aufgelöste GmbH kann auch nach Löschung im Handelsregister Unternehmer sein

    Die Verwertung des Sicherungsguts führt zu zwei Umsätzen (sog. Doppelumsatz), und zwar zur Lieferung des Sicherungsgebers an den Sicherungsnehmer und zu einer Lieferung des Sicherungsnehmers an den Erwerber (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 4. Juni 1987 V R 57/79, BFHE 150, 379, BStBl II 1987, 741, und vom 12. Mai 1993 XI R 49/90, Zeitschrift für Wirtschaftsrecht und Insolvenzpraxis - ZIP - 1993, 1247).
  • BFH, 21.09.1993 - VII R 68/92

    Aufrechnung im Konkurs

    Als begründet i.S. des § 3 Abs. 1 KO wird eine Forderung schon dann angesehen, wenn - etwa weil aufschiebend bedingt - im Zeitpunkt der Konkurseröffnung zu ihrer Entstehung noch ein ungewisses künftiges Ereignis fehlt (BFH-Urteil vom 27. August 1975 II R 93/70, BFHE 117, 176, BStBl II 1976, 77), spätestens aber dann, wenn der Eintritt der Tatbestandsverwirklichung bei Konkurseröffnung derart gesichert ist, daß er als unausweichlich anzusehen ist (Weiß, Anm. zu BFH-Urteil vom 4. Juni1987 V R 57/79, Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 1987, 288).

    Der V.Senat des BFH hat zwar entschieden, daß ein Anspruch i.S. des § 3 Abs. 1 KO erst begründet ist, wenn der Tatbestand, aus dem sich der Anspruch ergibt, vollständig verwirklicht, also abgeschlossen ist (Urteile in BFHE 148, 346, BStBl II 1987, 226, 227, und vom 4. Juni 1987 V R 57/79, BFHE 150, 379, BStBl II 1987, 741, 743).

  • BFH, 23.07.1996 - VII R 88/94

    - Vollstreckung des FA in Konkursmasse bei Unzulänglichkeit der Konkursmasse:

    Die Umsatzsteuerforderung, wegen derer das FA in das Konkurs-Anderkonto vollstreckt hat, gehört --wovon das FG zutreffend ausgegangen ist-- zu den Massekosten nach § 58 Nr. 2 KO, weil sie aus der Lieferung von sicherungsübereignetem Vorratsvermögen durch den Konkursverwalter entstanden ist (vgl. BFH, Urteile vom 20. Juli 1978 V R 2/75, BFHE 126, 84, BStBl II 1978, 684; vom 4. Juni 1987 V R 57/79, BFHE 150, 379, BStBl II 1987, 741).
  • BFH, 02.12.2013 - XI B 5/13

    Erneute Berichtigung der Umsatzsteuer bei späterer Vereinnahmung einer zunächst

  • BFH, 19.12.1995 - VII R 53/95

    Haftung des Konkursverwalters für Umsatzsteuerschuld des Gemeinschuldners -

  • BFH, 06.06.1991 - V R 115/87

    Der durch die Zwangsversteigerung eines zur Konkursmasse gehörenden Grundstücks

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.08.1998 - 22 A 2059/95

    Kommunale Abgaben; Kostenersatzanspruch; Grundstück; Öffentliche Last;

  • BFH, 07.11.1995 - VII R 26/95

    Haftung bei gleichzeitigem Konkurs aller GbR-Gesellschafter

  • BFH, 16.12.2003 - VII R 42/01

    USt-Option - Konkursverwalter

  • FG Niedersachsen, 11.12.1997 - V 231/91

    Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ; Konkurseröffnung und Anordnung der

  • FG Rheinland-Pfalz, 15.09.2005 - 4 K 1213/03

    Bestimmung des Zeitpunktes einer zulässigen Aufrechnung im Insolvenzverfahren mit

  • FG Berlin, 09.03.1999 - 5 K 5196/98

    Vorsteuerabzug bei Bezahlung von Rechnungen durch den Konkursverwalter

  • FG Hamburg, 16.11.2017 - 6 K 30/17

    Umsatzsteuer: Bemessungsgrundlage für die Differenzbesteuerung bei

  • BFH, 28.11.1997 - V B 90/97

    Masseschuld bei Verwertung von Sicherungsgut während des Konkursverfahrens

  • BFH, 06.05.1993 - XI R 46/90

    Ordnungsmäßigkeit einer Revisionsbegründung (§§ 124 , 126 FGO )

  • FG Düsseldorf, 04.12.1998 - 18 K 2269/97

    Anspruch auf Abänderung eines Umsatzsteuerbescheides; Erlöschen von

  • BFH, 13.05.1992 - V B 9/92

    Überprüfung der Rechtsprechung zur "modifizierten Freigabe"

  • FG München, 25.01.2007 - 14 K 3825/04

    Zurechnung umsatzsteuerlicher Leistungen bei der Veräußerung eines Wohnmobils;

  • LG Wuppertal, 04.03.2005 - 2 O 189/04

    Zustehung eines Verwertungsrechts bei fehlendem Besitz an Fahrzeugen zum

  • FG Hamburg, 14.08.1991 - VII 38/90

    Umsatzsteuer; Vorsteuerabzug bei Verwertung von Sicherungsgut

  • BFH, 24.09.1987 - V R 19/82
  • BFH, 23.07.1996 - VI R 88/94
  • FG Münster, 01.03.2001 - 12 K 5709/00

    Berücksichtigung von Masseverbindlichkeiten bei Unzulänglichkeit des

  • FG Baden-Württemberg, 06.12.1995 - 9 K 405/91

    Aufrechnung gegen den Umsatzsteuererstattungsanspruch; Bestandteile des

  • FG Düsseldorf, 12.08.1993 - 5 V 631/93
  • FG Niedersachsen, 10.12.1992 - V 825/89

    Umsatzsteuerpflicht von Konkursforderungen ; Umsatzsteuervorauszahlungsbescheide

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht