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   BFH, 22.11.2012 - V R 60/10   

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https://dejure.org/2012,44345
BFH, 22.11.2012 - V R 60/10 (https://dejure.org/2012,44345)
BFH, Entscheidung vom 22.11.2012 - V R 60/10 (https://dejure.org/2012,44345)
BFH, Entscheidung vom 22. November 2012 - V R 60/10 (https://dejure.org/2012,44345)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Praktikum als Berufsausbildung beim Kindergeld

  • openjur.de

    Praktikum als Berufsausbildung beim Kindergeld

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 62, EStG § 63, EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a, EStG VZ 2007
    Praktikum als Berufsausbildung beim Kindergeld

  • Bundesfinanzhof

    Praktikum als Berufsausbildung beim Kindergeld

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62 EStG 2002, § 63 EStG 2002, § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a EStG 2002, EStG VZ 2007
    Praktikum als Berufsausbildung beim Kindergeld

  • IWW
  • rewis.io

    Praktikum als Berufsausbildung beim Kindergeld

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff der Ausbildung für einen Beruf als Voraussetzung des Anspruchs auf Kindergeld

  • datenbank.nwb.de

    Praktikum als Berufsausbildung beim Kindergeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Begriff der Ausbildung für einen Beruf als Voraussetzung des Anspruchs auf Kindergeld

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 09.06.1999 - VI R 16/99

    Berufsausbildung von Kindern

    Auszug aus BFH, 22.11.2012 - V R 60/10
    Der Vorbereitung auf ein Berufsziel und damit der Berufsausbildung dienen nach der BFH-Rechtsprechung vielmehr alle Maßnahmen, bei denen es sich um den Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen handelt, die als Grundlagen für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet sind, und zwar unabhängig davon, ob die Ausbildungsmaßnahmen in einer Ausbildungsordnung oder Studienordnung vorgeschrieben sind oder jedenfalls dem Erwerb von Kenntnissen und Fähigkeiten dienen müssen, die für den angestrebten Beruf zwingend notwendig sind (BFH-Urteil vom 9. Juni 1999 VI R 16/99, BFHE 189, 113, BStBl II 1999, 713).
  • BFH, 19.11.2008 - III R 105/07

    Kindergeld für arbeitslose behinderte Kinder

    Auszug aus BFH, 22.11.2012 - V R 60/10
    Da die tatsächliche Würdigung des FG verfahrensrechtlich einwandfrei zustande gekommen ist und auch nicht gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt, bindet sie den BFH als Revisionsgericht nach § 118 Abs. 2 FGO, selbst wenn die Wertung des FG nicht zwingend, sondern lediglich möglich ist (z.B. BFH-Urteil vom 19. November 2008 III R 105/07, BFHE 223, 365, BStBl II 2010, 1057).
  • BFH, 02.04.2009 - III R 85/08

    Kindergeldanspruch - Zugehörigkeit der nach Beendigung des

    Auszug aus BFH, 22.11.2012 - V R 60/10
    Die Ausbildungsmaßnahme braucht Zeit und Arbeitskraft des Kindes nicht überwiegend in Anspruch zu nehmen (ständige Rechtsprechung, z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. April 2009 III R 85/08, BFHE 224, 546, BStBl II 2010, 298).
  • BFH, 28.04.2010 - III R 93/08

    Teilnahme am Schulunterricht zur Erfüllung der Schulpflicht als Berufsausbildung

    Auszug aus BFH, 22.11.2012 - V R 60/10
    Im Hinblick auf die dann erforderliche Abgrenzung zu Urlaubsaufenthalten ist hier von einer Berufsausbildung nur auszugehen, wenn das Kind an einem theoretisch-systematischen Sprachunterricht mit grundsätzlich mindestens zehn Wochenstunden teilnimmt (BFH-Urteil vom 28. April 2010 III R 93/08, BFHE 229, 267, BStBl II 2010, 1060).
  • BFH, 03.07.2014 - III R 52/13

    Kindergeld: Duales Studium mit studienintegrierter praktischer Ausbildung im

    Anhaltspunkte dafür, dass S sich im Streitzeitraum Januar 2012 bis August 2012 nicht ernsthaft und nachhaltig auf sein Berufsziel vorbereitet hatte (s. zu dieser Anforderung z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. Oktober 2012 VI R 102/10, BFH/NV 2013, 366; vom 22. November 2012 V R 60/10, BFH/NV 2013, 531; Senatsurteil vom 22. Dezember 2011 III R 67/10, BFH/NV 2012, 930), wurden vom FG nicht festgestellt.

    So ist in ständiger Rechtsprechung des BFH anerkannt, dass sich in Berufsausbildung befindet, wer "sein Berufsziel" noch nicht erreicht hat, sich aber ernsthaft und nachhaltig darauf vorbereitet (z.B. BFH-Urteile in BFH/NV 2013, 366, und in BFH/NV 2013, 531; Senatsurteil in BFH/NV 2012, 930).

    Wie bereits ausgeführt wurde, befindet sich ein Kind nur dann in Berufsausbildung, wenn es sein Berufsziel noch nicht erreicht hat, "sich aber ernsthaft und nachhaltig darauf vorbereitet" (z.B. BFH-Urteile in BFH/NV 2013, 366, und in BFH/NV 2013, 531; Senatsurteil in BFH/NV 2012, 930).

  • FG Düsseldorf, 04.10.2016 - 10 K 1416/16

    Berücksichtigung eines bezahlten Praktikums im Rahmen der Gewährung von

    Auch braucht die Ausbildungsmaßnahme Zeit und Arbeitskraft des Kindes nicht überwiegend in Anspruch zu nehmen (vgl. zu allem BFH, Urteil vom 22.11.2012 - V R 60/10, BFH/NV 2013, 531).

    Nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteil vom 22.11.2012 - V R 60/10, BFH/NV 2013, 531) reicht selbst ein inländisches Praktikum, das nur 1 Woche pro Monat und damit nur rd.

  • BFH, 22.02.2017 - III R 20/15

    Kindergeld: Ausbildung für einen Beruf bei verwendungsbezogenen Lehrgängen eines

    Denn bei diesen Entscheidungen wurde ebenfalls die Gesamttätigkeit und nicht nur einzelne Ausbildungsmaßnahmen auf das Vorliegen eines (im Vordergrund stehenden) Ausbildungscharakters gewürdigt (BFH-Urteile in BFHE 189, 98, BStBl II 1999, 706, zu einer Volontärtätigkeit gegen geringe Entlohnung; vom 15. Juli 2003 VIII R 19/02, BFHE 203, 417, BStBl II 2007, 247, zu einem Unteroffiziersanwärter mit Ausbildung zum Telekommunikationselektroniker; vom 9. Juni 1999 VI R 16/99, BFHE 189, 113, BStBl II 1999, 713, zum Anwaltspraktikum eines Jurastudenten; vom 22. November 2012 V R 60/10, BFH/NV 2013, 531, zu einem Berufspraktikum; ausdrücklich auch im Senatsurteil in BFH/NV 2010, 28, unter 4., zur Ausbildung zum Unteroffizier).
  • FG München, 14.11.2013 - 5 K 3573/11

    Beweislastumkehr bei Behinderung

    Der Vorbereitung auf ein Berufsziel und damit der Berufsausbildung dienen nach der BFH-Rechtsprechung vielmehr alle Maßnahmen, bei denen es sich um den Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen handelt, die als Grundlagen für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet sind, und zwar unabhängig davon, ob die Ausbildungsmaßnahmen in einer Ausbildungsordnung oder Studienordnung vorgeschrieben sind oder jedenfalls dem Erwerb von Kenntnissen und Fähigkeiten dienen müssen, die für den angestrebten Beruf zwingend notwendig sind (BFH-Urteil vom 22. November 2012 V R 60/10, BFH/NV 2013, 531).
  • FG Baden-Württemberg, 28.04.2014 - 6 K 3012/13

    Kindergeldanspruch - Vorliegen einer "Berufsausbildung" i.S. des § 32 Abs. 4 Satz

    Auch können Praktika ungeachtet dessen als Berufsausbildung anzusehen sein, ob ihnen ein detaillierter Ausbildungsplan zugrundeliegt (BFH-Urteil vom 22. November 2012 - V R 60/10, BFH/NV 2013, 531).

    c) Im Streitfall handelt es sich bei dem Besuch der Veranstaltungen zur Kinderbetreuung zwar um eine Bildungsmaßnahme im Inland, bei der es mithin auf eine Abgrenzung zu Urlaubsaufenthalten nicht ankommt; es existieren daher keine festen Mindestgrenzen im Hinblick auf den zeitlichen Umfang der Ausbildungsmaßnahme, deren Unterschreiten der Annahme einer Ausbildungsmaßnahme entgegenstehen würde (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2013, 531).

  • FG Münster, 24.07.2015 - 4 K 3069/14

    Bundeswehrinterne Ausbildung einer Zeitsoldatin zur Nachschubunteroffizierin kein

    (BFH-Urteile vom 9.6.1999 VI R 16/99, BStBl II 1999, 713 und vom 22.11.2012 V R 60/10, BFH/NV 2013, 531).
  • FG München, 14.07.2014 - 5 K 1655/14

    Anhörungsrüge nach Erledigung der Hauptsache

    Darunter fallen z.B. auch ausbildungsdienliche Praktika (vgl. BFH-Urteil vom 22. November 2012 V R 60/10, BFH/NV 2013, 531).
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