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   BFH, 05.02.1998 - V R 65/97   

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https://dejure.org/1998,2138
BFH, 05.02.1998 - V R 65/97 (https://dejure.org/1998,2138)
BFH, Entscheidung vom 05.02.1998 - V R 65/97 (https://dejure.org/1998,2138)
BFH, Entscheidung vom 05. Februar 1998 - V R 65/97 (https://dejure.org/1998,2138)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 14 Abs 3 J: 1993, UStG § 3 Abs 1 J: 1993
    Erfüllungsbereitschaft; Gefährdung; Leistungsgegenstand; Verschaffung der Verfügungsmacht; Vorausrechnung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 185, 302
  • BB 1998, 1197
  • DB 1998, 1215
  • BStBl II 1998, 415
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 27.08.1970 - V R 159/66

    Vergütung - Kündigung - Vertragliche Auflösung - Werklieferungsvertrag - Entgelt

    Auszug aus BFH, 05.02.1998 - V R 65/97
    Das FG ließ die Revision wegen Abweichung vom Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. August 1970 V R 159/66 (BFHE 100, 259, BStBl II 1971, 6) zu.

    Nach BFHE 100, 259, BStBl II 1971, 6 sei auch die Bereitstellung gekaufter Ware eine selbständige Leistung mit der Folge, daß die Klägerin aus § 14 Abs. 3 UStG 1993 hafte, wenn sie die Ware wie im Streitfall letztlich nicht liefere.

  • BFH, 20.03.1980 - V R 131/74

    Umsatzsteuerschuld nach § 14 Abs. 3 UStG bei Erteilung von Rechnungen über noch

    Auszug aus BFH, 05.02.1998 - V R 65/97
    Nach dem BFH-Urteil vom 20. März 1980 V R 131/74 (BFHE 130, 122, BStBl II 1980, 287) müsse eine Vorausrechnung für den Betrachter auf den ersten Blick auch ohne Kenntnis der Vorgänge als Vorausrechnung erkennbar sein.

    Eine solche liegt nur vor, wenn sie als solche nach ihrer Aufmachung (z.B. durch Bezeichnung als Vorausrechnung) oder ihrem Inhalt (z.B. durch Hinweis auf einen erst in der Zukunft liegenden Zeitpunkt der Leistung) auf den ersten Blick für einen Betrachter auch ohne Kenntnis der Vorgänge als bloße Voraus-Rechnung oder "Pro-Forma-Rechnung" erkennbar ist (vgl. dazu Senatsurteil in BFHE 130, 122, BStBl II 1980, 287 sowie Senatsbeschluß vom 29. Juni 1988 V B 144/87, BFH/NV 1989, 134).

  • BFH, 04.05.1995 - V R 29/94

    Eine Steuerschuld nach § 14 Abs. 3 Satz 2 UStG entsteht auch dann, wenn in einer

    Auszug aus BFH, 05.02.1998 - V R 65/97
    Eine Gefährdung des Steueraufkommens wird dadurch herbeigeführt, daß der Empfänger der Abrechnung in den Stand versetzt wird, unberechtigt einen Vorsteuerabzug vorzunehmen (vgl. Senatsurteile vom 8. September 1994 V R 70/91, BFHE 175, 463, BStBl II 1995, 32 sowie vom 4. Mai 1995 V R 29/94, BFHE 177, 554, BStBl II 1995, 747).

    Es enthält die gemäß § 14 Abs. 4 UStG 1993 notwendigen Angaben wie sie für Zwecke des Vorsteuerabzugs und als Grundlage für das Eingreifen des § 14 Abs. 3 UStG 1993 erforderlich sind (vgl. Senatsurteil in BFHE 177, 554, BStBl II 1995, 747).

  • BFH, 28.01.1993 - V R 75/88

    Die in der Rechnung einer GmbH unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer i. S. des §

    Auszug aus BFH, 05.02.1998 - V R 65/97
    Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 28. Januar 1993 V R 75/88 (BFHE 171, 94, BStBl II 1993, 357) im einzelnen dargelegt hat, enthält die Vorschrift des § 14 Abs. 3 UStG 1980, die auf Art. 21 Nr. 1 Buchst. c der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG zurückgeht, einen Gefährdungstatbestand besonderer Art. Er soll die unberechtigte Ausgabe von Abrechnungen mit gesondert ausgewiesener Steuer verhindern.
  • BFH, 29.06.1988 - V B 144/87

    Umsatzsteuerschuld aus einer Proformarechnung

    Auszug aus BFH, 05.02.1998 - V R 65/97
    Eine solche liegt nur vor, wenn sie als solche nach ihrer Aufmachung (z.B. durch Bezeichnung als Vorausrechnung) oder ihrem Inhalt (z.B. durch Hinweis auf einen erst in der Zukunft liegenden Zeitpunkt der Leistung) auf den ersten Blick für einen Betrachter auch ohne Kenntnis der Vorgänge als bloße Voraus-Rechnung oder "Pro-Forma-Rechnung" erkennbar ist (vgl. dazu Senatsurteil in BFHE 130, 122, BStBl II 1980, 287 sowie Senatsbeschluß vom 29. Juni 1988 V B 144/87, BFH/NV 1989, 134).
  • BFH, 21.02.1980 - V R 146/73

    Umsatzsteuer nach § 14 Abs. 3 UStG geschuldet, wenn nicht beabsichtigt, die in

    Auszug aus BFH, 05.02.1998 - V R 65/97
    Dieses vom Senat in dem Urteil vom 21. Februar 1980 V R 146/73 (BFHE 129, 569, BStBl II 1980, 283) und dem Beschluß vom 21. Mai 1987 V R 129/78 (BFHE 150, 90, BStBl II 1987, 652) formulierte Kriterium diente dazu, den Anwendungsbereich des § 14 Abs. 3 UStG auf diejenigen Fälle zu beschränken, in denen ein Mißbrauch des ausgestellten Papiers aufgrund der Sachverhaltsumstände tatsächlich zu befürchten ist.
  • BFH, 08.09.1994 - V R 70/91

    Bei Rechnungserteilung über andere als die tatsächlich gelieferten Gegenstände

    Auszug aus BFH, 05.02.1998 - V R 65/97
    Eine Gefährdung des Steueraufkommens wird dadurch herbeigeführt, daß der Empfänger der Abrechnung in den Stand versetzt wird, unberechtigt einen Vorsteuerabzug vorzunehmen (vgl. Senatsurteile vom 8. September 1994 V R 70/91, BFHE 175, 463, BStBl II 1995, 32 sowie vom 4. Mai 1995 V R 29/94, BFHE 177, 554, BStBl II 1995, 747).
  • BFH, 21.05.1987 - V R 129/78

    Der Tatbestand des § 14 Abs. 3 UStG setzt nicht voraus, daß der

    Auszug aus BFH, 05.02.1998 - V R 65/97
    Dieses vom Senat in dem Urteil vom 21. Februar 1980 V R 146/73 (BFHE 129, 569, BStBl II 1980, 283) und dem Beschluß vom 21. Mai 1987 V R 129/78 (BFHE 150, 90, BStBl II 1987, 652) formulierte Kriterium diente dazu, den Anwendungsbereich des § 14 Abs. 3 UStG auf diejenigen Fälle zu beschränken, in denen ein Mißbrauch des ausgestellten Papiers aufgrund der Sachverhaltsumstände tatsächlich zu befürchten ist.
  • BFH, 06.04.2016 - V R 12/15

    Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von Sale-and-lease-back-Geschäften

    Eine Rechnung i.S. von § 14c Abs. 2 UStG liegt nicht vor, wenn es sich um eine sogenannte Vorausrechnung handelt, die einen in der Zukunft liegenden Zeitpunkt der Leistung erkennen lässt (Senatsurteile vom 5. Februar 1998 V R 65/97, BFHE 185, 302, BStBl II 1998, 415, unter II.2.a; vom 7. April 2011 V R 44/09, BFHE 234, 430, BStBl II 2011, 954, Rz 20; vgl. auch Senatsurteil vom 2. Dezember 2015 V R 15/15, BFH/NV 2016, 876, Rz 29 f.).
  • BFH, 07.04.2011 - V R 44/09

    Inanspruchnahme wegen unberechtigten Steuerausweises

    Diese liegt nur vor, wenn sie nach ihrer Aufmachung (z.B. durch Bezeichnung als Vorausrechnung) oder ihrem Inhalt (z.B. durch Hinweis auf einen erst in der Zukunft liegenden Zeitpunkt der Leistung) auf den ersten Blick für einen Betrachter auch ohne Kenntnis der Vorgänge als bloße Voraus-Rechnung oder "Pro-Forma-Rechnung" erkennbar ist (BFH-Urteil vom 5. Februar 1998 V R 65/97, BFHE 185, 302, BStBl II 1998, 415).
  • BGH, 14.01.2015 - 1 StR 93/14

    Subventionsbetrug (Begriff der Subventionserheblichkeit: Anschaffungszeitpunkt

    Damit korrespondiert, dass der nicht nur über eine vereinnahmte Anzahlung, sondern mit einer nicht als Vorausrechnung erkennbaren Rechnung über eine noch nicht ausgeführte Leistung abrechnende Rechnungsersteller, die in der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer gemäß § 14c Abs. 2 Satz 2 Var. 2 UStG jedenfalls ab dem Zeitpunkt schuldet, in dem feststeht, dass die Leistung nicht mehr ausgeführt wird (vgl. BFH, Urteile vom 21. Februar 1980 - V R 146/73, BFHE 129, 569; vom 20. März 1980 - V R 131/74, BFHE 130, 122; vom 29. Juni 1988 - V B 144/87, BFH/NV 1989, 134; vom 5. Februar 1998 - V R 65/97, BFHE 185, 302; und vom 7. April 2011 - V R 44/09, BFHE 234, 430; Stadie in Rau/Dürrwächter, UStG, 157. Lfg., § 14c Rn. 263 f. mwN).
  • BFH, 15.10.1998 - V R 38/97

    Rechnungsberichtigung bei unzulässigem Steuerausweis

    Wer mit einer Rechnung das Umsatzsteueraufkommen gefährdet oder beschädigt, muß hierfür einstehen, ohne daß es dabei auf ein vorwerfbares Verhalten ankommt (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 27. Oktober 1993 XI R 99/90, BFHE 172, 555, BStBl II 1994, 277, und vom 5. Februar 1998 V R 65/97, BFHE 185, 302, BStBl II 1998, 415).
  • FG München, 25.06.2009 - 14 K 95/06

    Umsatzsteuerpflicht der Zahlungen für verfallene Flugtickets, sog. unflown

    Eine Vorausrechnung liegt nämlich nur dann vor, wenn sie als solche nach ihrer Aufmachung (z.B. durch Bezeichnung als Vorausrechnung) oder ihrem Inhalt (z.B. durch Hinweis auf einen erst in der Zukunft liegenden Zeitpunkt der Leistung) auf den ersten Blick für einen Betrachter auch ohne Kenntnis der Vorgänge als bloße "Voraus-Rechnung" oder "Pro- Forma-Rechnung" erkennbar ist (vgl. BFH-Urteil vom 5. Februar 1998 V R 65/97 BStBl II 1998, 415).
  • FG Baden-Württemberg, 16.10.1998 - 9 K 71/96

    Prozessführungsfähigkeit einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) in

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  • FG München, 19.03.2009 - 14 K 4535/06

    Steuerschuld bei Rechnung über eine später nicht ausgeführte Leistung

    Wenn jemand in einer Rechnung oder anderen Urkunde, mit der er wie ein leistender Unternehmer abrechnet, einen Steuerbetrag ausweist, obwohl er eine Lieferung oder sonstige Leistung nicht ausführt, schuldet er nach der vorbezeichneten Vorschrift den ausgewiesenen Betrag (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 5. Februar 1998 V R 65/97, BStBl II 1998, 415).
  • FG Münster, 03.04.2014 - 5 K 383/12

    Kein Vorsteuerabzug im Fall des § 14c UStG

    Eine Vorausrechnung liegt vor, wenn die Rechnung als solche nach ihrer Aufmachung (z.B. durch Bezeichnung als Vorausrechnung) oder nach ihrem Inhalt (z.B. durch Hinweis auf einen erst in der Zukunft liegenden Zeitpunkt der Leistung) auf den ersten Blick für einen Betrachter auch ohne Kenntnis der Vorgänge als bloße Vorausrechnung oder "Pro-Forma-Rechnung" erkennbar ist (BFH, Urteil vom 05. Februar 1998 V R 65/97, BFHE 185, 302, BStBl II 1998, 415; Beschluss vom 29. Juni 1988 V B 144/87, BFH/NV 1989, 134).
  • FG München, 13.05.2004 - 14 K 2886/03

    Lieferung von "Werbemobilen" - So sichern Sie sich den Vorsteuerabzug

    Die streitigen Rechnungen sind aber weder nach ihrer Aufmachung (z.B. durch Bezeichnung als Vorausrechnung) noch nach ihrem Inhalt (z.B. durch einen eindeutigen Hinweis auf einen erst in der Zukunft liegenden Zeitpunkt der Leistung) als bloße Voraus-Rechnungen erkennbar (vgl. BFH-Urteil vom 5.2.1998 V R 65/97, BStBl II 1998, 415).
  • FG Münster, 16.10.2014 - 5 K 3875/12

    Frage des Rechts auf Vorsteuerabzug im Rahmen eines betrügerischen

    Eine Vorausrechnung liegt vor, wenn die Rechnung als solche nach ihrer Aufmachung (z.B. durch Bezeichnung als Vorausrechnung) oder nach ihrem Inhalt (z.B. durch Hinweis auf einen erst in der Zukunft liegenden Zeitpunkt der Leistung) auf den ersten Blick für einen Betrachter auch ohne Kenntnis der Vorgänge als bloße Vorausrechnung oder "Pro-Forma-Rechnung" erkennbar ist (BFH, Urteil vom 05. Februar 1998 V R 65/97, BFHE 185, 302, BStBl II 1998, 415; Beschluss vom 29. Juni 1988 V B 144/87, BFH/NV 1989, 134).
  • FG München, 13.01.2009 - 14 S 4536/06

    Steuerschuld bei Rechnung über eine später nicht ausgeführte Leistung

  • FG Nürnberg, 23.04.2001 - II 538/00

    Erlaß der entstandenen Umsatzsteuer bei unberechtigtem Steuerausweis gem. § 14

  • FG Hamburg, 05.07.1999 - II 417/99

    Rechtsfolge des Vorliegens einer Scheinrechnung; Zweck des § 14 Abs. 3

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