Rechtsprechung
   BFH, 19.07.2007 - V R 68/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,2768
BFH, 19.07.2007 - V R 68/05 (https://dejure.org/2007,2768)
BFH, Entscheidung vom 19.07.2007 - V R 68/05 (https://dejure.org/2007,2768)
BFH, Entscheidung vom 19. Juli 2007 - V R 68/05 (https://dejure.org/2007,2768)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,2768) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    UStG 1993/1999 § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b; Richtlinie 77/388/EWG Art. 12 Abs. 3 Unterabs. 3 Anhang H Kategorie 5

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1993/1999 § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b; Richtlinie 77/388/EWG Art. 12 Abs. 3 Unterabs. 3 Anhang H Kategorie 5

  • Judicialis

    UStG 1993/1999 § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 12 Abs. 3 Unterabs. 3 Anhang H Kategorie 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsgemäße Typisierung bei der ermäßigten Umsatzbesteuerung bestimmter Taxifahrten; Einheitlichkeit der Beförderungsleistung

  • datenbank.nwb.de

    Verfassungsgemäße Typisierung der ermäßigten Umsatzbesteuerung bestimmter Taxifahrten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Typische Taxi-Leistungen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Typische Taxi-Leistungen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unterschiedliche Besteuerung von Taxifahrten innerhalb und außerhalb einer Gemeinde; Vorliegen einer gesetzgeberischen Typisierung; Hinfahrt und Rückfahrt als einheitliche Beförderungsleistung bei kurzfristiger Unterbrechung der Fahrt; Bestehen einer einheitlichen ...

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Typisierung bei der ermäßigten Umsatzbesteuerung bestimmter Taxifahrten verfassungsgemäß

  • steuer-schutzbrief.de (Kurzinformation)

    Taxifahrten: BFH klärt Umsatzsteuer

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG 1993 § 12 Abs 2 Nr 10 Buchst b, UStG 1999 § 12 Abs 2 Nr 10 Buchst b
    Beförderungsleistung; Beförderungsmittel; Einheitliche Leistung; Ermäßigter Steuersatz; Km-Begrenzung; Taxifahrten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 219, 224
  • BB 2007, 2556
  • DB 2007, 2691
  • BStBl II 2008, 208
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvL 29/87

    Verfassungsmäßigkeit des § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG 1982 in Bezug auf Ermäßigungen

    Auszug aus BFH, 19.07.2007 - V R 68/05
    Diese Regelung, deren Zweck in der Förderung des öffentlichen Nahverkehrs besteht, ist entgegen dem Klägervorbringen verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 11. Februar 1992 1 BvL 29/87, BVerfGE 85, 238).

    Diese Regelung stellt vielmehr eine zulässige gesetzgeberische Typisierung dar (vgl. BVerfG-Entscheidung vom 9. November 1988 1 BvL 22/84, 1 BvL 71/86, 1 BvL 9/87, BVerfGE 79, 87, und Beschluss in BVerfGE 85, 238).

    Dass Hin- und Rückfahrt nicht als eine (einheitliche) Beförderungsleistung zu beurteilen sind, entspricht im Übrigen der Auffassung der Finanzverwaltung in Abschn. 174 Abs. 3 Satz 6 der Umsatzsteuer-Richtlinien zu Fahrausweisen bei anderen Beförderungsmitteln des öffentlichen Nahverkehrs --zu denen auch Taxen gehören-- (BVerfG in BVerfGE 85, 238; BFH-Urteil vom 5. März 1992 V R 97/88, BFH/NV 1992, 775); danach liegen zwei getrennte Beförderungsstrecken vor, wenn ein Fahrausweis gegeben wird, der zur Hin- und Rückfahrt berechtigt.

  • BFH, 09.06.2005 - V R 50/02

    Richtlinienkonforme Auslegung des § 3 Abs. 4 Satz 1 UStG 1993 - kein ermäßigter

    Auszug aus BFH, 19.07.2007 - V R 68/05
    Für die Annahme einer einheitlichen Leistung sind im Wesentlichen folgende gemeinschaftsrechtlich geklärten Grundsätze zu berücksichtigen (vgl. Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften vom 25. Februar 1999 Rs. C-349/96, Card Protection Plan Ltd. --CPP--, Slg. 1999, I-973; BFH-Urteil vom 9. Juni 2005 V R 50/02, BFHE 210, 182, BStBl II 2006, 98, m.w.N.): Zum einen ist jede Leistung (Lieferung oder sonstige Leistung) in der Regel als eigene, selbständige Leistung zu betrachten, zum anderen darf eine wirtschaftlich einheitliche Leistung im Interesse eines funktionierenden Mehrwertsteuersystems nicht künstlich aufgespalten werden.

    Maßgebend ist eine Gesamtbetrachtung aller Umstände, unter denen der Umsatz erfolgt (z.B. BFHE 210, 182, BStBl II 2006, 98, m.w.N.).

  • BFH, 31.07.1987 - V R 148/78

    Die Aufteilung der Vorsteuern nach § 15 Abs. 4 Nr. 2 UStG 1967 richtet sich nach

    Auszug aus BFH, 19.07.2007 - V R 68/05
    Deshalb rechtfertigt allein der Umstand, dass Leistungen aufgrund einer zivilrechtlichen Vertragsgrundlage erbracht werden, nicht die Annahme einer einheitlichen Leistung (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 31. Juli 1987 V R 148/78, BFHE 150, 473, BStBl II 1987, 754; vom 3. März 1988 V R 183/83, BFHE 153, 90, BStBl II 1989, 205).

    Eine einheitliche Leistung liegt auch nicht deshalb vor, weil mehrere Leistungen demselben wirtschaftlichen Ziel dienen (z.B. BFH in BFHE 150, 473, BStBl II 1987, 754).

  • BFH, 24.10.1990 - V B 60/89

    Anforderungen an das Vorliegen einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus BFH, 19.07.2007 - V R 68/05
    Zur Frage, ob bei der Bestimmung der Beförderungsgrenze von 50 km i.S. von § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b UStG bei gleichzeitiger Vereinbarung von Hin- und Rückfahrten die Fahrten zusammenzurechnen sind oder nur die einfache Fahrtstrecke zugrunde zu legen ist, hat der Senat mit dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 31. Mai 2007 V R 18/05 wie folgt differenziert: Eine einheitliche Beförderungsleistung im Nahverkehr i.S. des § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b UStG ist dann anzunehmen, wenn bei vereinbarter Hin- und Rückfahrt die Fahrt nur kurzfristig unterbrochen wird und der Fahrer vereinbarungsgemäß auf den Fahrgast wartet (so schon Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. Oktober 1990 V B 60/89, BFH/NV 1991, 562 zu einer "Wartefahrt").

    cc) Nichts anderes ergibt sich auch aus dem Senatsbeschluss vom 24. Oktober 1990 V B 60/89 (BFH/NV 1991, 562), weil sich der dort entschiedene Sachverhalt in einem wesentlichen Punkt vom vorliegenden Streitfall unterscheidet.

  • FG Niedersachsen, 14.10.2005 - 16 K 10593/02

    Qualifizierung von Hinfahrt und Rückfahrt als einheitliche, nicht

    Auszug aus BFH, 19.07.2007 - V R 68/05
    Das Finanzgericht (FG) folgte dem FA und wies die Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2007, 150 veröffentlichten Gründen ab.

    das Urteil des Niedersächsischen FG vom 14. Oktober 2005 16 K 10593/02 aufzuheben und die Umsatzsteuerbescheide für 1997 bis 1999 vom 13. Juni 2002 dahin zu ändern, dass die Umsatzsteuer für 1997 um 15, 99 EUR, für 1998 um 670, 90 EUR und für 1999 um 3 057, 24 EUR herabgesetzt wird.

  • BFH, 03.03.1988 - V R 183/83

    Ermäßigter Steuersatz - Leistung - Verbundene Leistung - Einheitlichkeit der

    Auszug aus BFH, 19.07.2007 - V R 68/05
    Deshalb rechtfertigt allein der Umstand, dass Leistungen aufgrund einer zivilrechtlichen Vertragsgrundlage erbracht werden, nicht die Annahme einer einheitlichen Leistung (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 31. Juli 1987 V R 148/78, BFHE 150, 473, BStBl II 1987, 754; vom 3. März 1988 V R 183/83, BFHE 153, 90, BStBl II 1989, 205).
  • BFH, 05.03.1992 - V R 97/88

    Unterschiedliche umsatzsteuerrechtliche Behandlung der

    Auszug aus BFH, 19.07.2007 - V R 68/05
    Dass Hin- und Rückfahrt nicht als eine (einheitliche) Beförderungsleistung zu beurteilen sind, entspricht im Übrigen der Auffassung der Finanzverwaltung in Abschn. 174 Abs. 3 Satz 6 der Umsatzsteuer-Richtlinien zu Fahrausweisen bei anderen Beförderungsmitteln des öffentlichen Nahverkehrs --zu denen auch Taxen gehören-- (BVerfG in BVerfGE 85, 238; BFH-Urteil vom 5. März 1992 V R 97/88, BFH/NV 1992, 775); danach liegen zwei getrennte Beförderungsstrecken vor, wenn ein Fahrausweis gegeben wird, der zur Hin- und Rückfahrt berechtigt.
  • EuGH, 25.02.1999 - C-349/96

    CPP

    Auszug aus BFH, 19.07.2007 - V R 68/05
    Für die Annahme einer einheitlichen Leistung sind im Wesentlichen folgende gemeinschaftsrechtlich geklärten Grundsätze zu berücksichtigen (vgl. Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften vom 25. Februar 1999 Rs. C-349/96, Card Protection Plan Ltd. --CPP--, Slg. 1999, I-973; BFH-Urteil vom 9. Juni 2005 V R 50/02, BFHE 210, 182, BStBl II 2006, 98, m.w.N.): Zum einen ist jede Leistung (Lieferung oder sonstige Leistung) in der Regel als eigene, selbständige Leistung zu betrachten, zum anderen darf eine wirtschaftlich einheitliche Leistung im Interesse eines funktionierenden Mehrwertsteuersystems nicht künstlich aufgespalten werden.
  • BFH, 31.05.2007 - V R 18/05

    Umsatzsteuerbegünstigung für Krankenfahrten (Hin- und Rückfahrt) mit Taxi im

    Auszug aus BFH, 19.07.2007 - V R 68/05
    Zur Frage, ob bei der Bestimmung der Beförderungsgrenze von 50 km i.S. von § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b UStG bei gleichzeitiger Vereinbarung von Hin- und Rückfahrten die Fahrten zusammenzurechnen sind oder nur die einfache Fahrtstrecke zugrunde zu legen ist, hat der Senat mit dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 31. Mai 2007 V R 18/05 wie folgt differenziert: Eine einheitliche Beförderungsleistung im Nahverkehr i.S. des § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b UStG ist dann anzunehmen, wenn bei vereinbarter Hin- und Rückfahrt die Fahrt nur kurzfristig unterbrochen wird und der Fahrer vereinbarungsgemäß auf den Fahrgast wartet (so schon Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. Oktober 1990 V B 60/89, BFH/NV 1991, 562 zu einer "Wartefahrt").
  • FG Niedersachsen, 13.12.2004 - 16 K 640/03

    Umsatzbesteuerung der Beförderungen von Personen im Kraftdroschkenverkehr;

    Auszug aus BFH, 19.07.2007 - V R 68/05
    Er meint, die Vorentscheidung stehe im Widerspruch zu einer früheren Entscheidung desselben Senates des FG (Urteil vom 13. Dezember 2004 16 K 640/03, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst --DStRE-- 2005, 971).
  • BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvL 22/84

    Verfassungswidrigkeit des Ruhens des Krankengeldanspruchs bei Bezug von

  • BFH, 29.10.2008 - XI R 74/07

    Umsatzsteuerliche Organschaft bei schwach ausgeprägter wirtschaftlicher

    Darüber hinaus ist eine Leistung als Nebenleistung zu einer Hauptleistung anzusehen, wenn sie für die Kundschaft keinen eigenen Zweck hat, sondern das Mittel darstellt, um die Hauptleistung des Leistungserbringers unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen (vgl. z.B. EuGH-Urteile vom 25. Februar 1999 Rs. C-349/96 --CPP--, Slg. 1999, I-973, Randnr. 28 ff.; vom 27. Oktober 2005 Rs. C-41/04 --Levob Verzekeringen und OV Bank--, Slg. 2005, I-9433, Randnr. 19 ff.; vom 21. Juni 2007 Rs. C-453/05 --Ludwig--, Slg. 2007, I-5083, Randnr. 17 f.; BFH-Urteile vom 9. Juni 2005 V R 50/02, BFHE 210, 182, BStBl II 2006, 98; vom 19. Juli 2007 V R 68/05, BStBl II 2008, 208; vom 6. September 2007 V R 14/06, BFH/NV 2008, 624).
  • BFH, 08.09.2011 - V R 5/10

    Beförderungsleistungen eines Chauffeurservice - Entstehung der Steuerschuld

    c) Durch die Rechtsprechung ist bereits geklärt, dass die Art des Beförderungsmittels nicht von Bedeutung ist (BFH-Urteile in BFHE 233, 348, BStBl II 2011, 737, und in BFHE 181, 208, BStBl II 1997, 160, m.w.N.) und dass Taxifahrten Beförderungsleistungen sind (BFH-Urteile vom 31. Mai 2007 V R 18/05, BFHE 217, 88, BStBl II 2008, 206; vom 19. Juli 2007 V R 68/05, BFHE 219, 224, BStBl II 2008, 208).

    Auch steht der Beurteilung als Beförderungsleistung nicht entgegen, dass das Taxi vereinbarungsgemäß zwischen mehreren Beförderungen auf den Kunden wartet (vgl. BFH-Urteile in BFHE 217, 88, BStBl II 2008, 206, und in BFHE 219, 224, BStBl II 2008, 208).

  • BFH, 10.07.2012 - XI R 22/10

    EuGH-Vorlage zur Frage des Anwendungsbereichs des ermäßigten Umsatzsteuersatzes

    Von der Steuervergünstigung des § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b UStG sollen Personenbeförderungen im öffentlichen Nahverkehr, zu denen auch der besonderen Anforderungen unterliegende Betrieb von Kraftdroschken bzw. Taxen gehört, erfasst werden (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 31. Mai 2007 V R 18/05, BFHE 217, 88, BStBl II 2008, 206; vom 19. Juli 2007 V R 68/05, BFHE 219, 224, BStBl II 2008, 208).
  • BFH, 10.07.2012 - XI R 39/10

    EuGH-Vorlage zur Frage des Anwendungsbereichs des ermäßigten Umsatzsteuersatzes

    Von der Steuervergünstigung des § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b UStG sollen Personenbeförderungen im öffentlichen Nahverkehr, zu denen auch der besonderen Anforderungen unterliegende Betrieb von Kraftdroschken bzw. Taxen gehört, erfasst werden (vgl. BFH-Urteile vom 31. Mai 2007 V R 18/05, BFHE 217, 88, BStBl II 2008, 206; vom 19. Juli 2007 V R 68/05, BFHE 219, 224, BStBl II 2008, 208).
  • BFH, 30.06.2011 - V R 44/10

    Stadtrundfahrten unterliegen dem ermäßigten Steuersatz - Aufteilung eines

    Aus der Beschränkung auf Fahrten innerhalb einer Gemeinde und Beförderungsstrecken unter 50 km (Buchst. a und Buchst. b), ergibt sich lediglich, dass nur der bezeichnete Nahverkehr begünstigt sein soll (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 19. Juli 2007 V R 68/05, BFHE 219, 224, BStBl II 2008, 208; Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Februar 1992  1 BvL 29/87, BVerfGE 85, 238); eine weitere Einschränkung in Bezug auf den "genehmigten Linienverkehr" ergibt sich weder daraus noch --wie das FA meint-- aus der "Systematik" der in § 12 Abs. 2 UStG genannten Ermäßigungen.
  • FG Niedersachsen, 19.01.2017 - 5 K 303/14

    Unterfallen eines Nahrungsergängzungsmittels unter den ermäßigten Steuersatz nach

    Durch die Rechtsprechung ist bereits geklärt, dass die Art des Beförderungsmittels nicht von Bedeutung ist (BFH-Urteil vom 2. März 2011 XI R 25/09, BStBl II 2011, 737) und dass Taxifahrten Beförderungsleistungen sind (BFH-Urteile vom 31. Mai 2007 V R 18/05, BStBl II 2008, 206; vom 19. Juli 2007 V R 68/05, BStBl II 2008, 208).
  • FG München, 21.03.2012 - 3 K 3251/08

    Umsatzsteuersätze bei Beförderungen von Personen im Verkehr mit Taxen

    Hinsichtlich der Aufteilung der Beförderungsstrecken (bei Doppel- statt Wartefahrten) beruft er sich auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH-Urteile vom 31. Mai 2007 V R 18/05, BStBl II 2008, 206; vom 19. Juli 2007 V R 68/05, BStBl II 2008, 208; ebenso Abschn. 12.14 Umsatzsteuer-Anwendungserlass - UStAE -).

    In diesem Fall ist die Gesamtfahrtstrecke nicht zusammenzurechnen und die beiden Fahrten sind als Nahverkehrsleistungen mit dem begünstigten Steuersatz abzurechnen, wenn die als einheitliche Nahverkehrsleistung zu wertende Hinfahrt 50 km nicht überschreitet (vgl. BFH-Urteile vom 31. Mai 2007 V R 18/05, BStBl II 2008, 206; vom 19. Juli 2007 V R 68/05, BStBl II 2008, 208; ebenso Abschn. 12.14. Abs. 5 UStAE).

  • BFH, 19.04.2012 - V R 35/11

    Ermittlung der "Beförderungsstrecke" i. S. d. § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG - Annahme

    (3) Bei Zugrundelegung dieser Grundsätze ist das FG zu Recht von einer einheitlichen Leistung des Klägers ausgegangen (zur Einheitlichkeit von Beförderungsleistungen bei Taxifahrten vgl. BFH-Urteile vom 31. Mai 2007 V R 18/05, BFHE 217, 88, BStBl II 2008, 206; vom 19. Juli 2007 V R 68/05, BFHE 219, 224, BStBl II 2008, 208).
  • FG Niedersachsen, 19.01.2017 - 5 K 128/15

    Unterfallen eines Nahrungsergängzungsmittels unter den ermäßigten Steuersatz nach

    Durch die Rechtsprechung ist bereits geklärt, dass die Art des Beförderungsmittels nicht von Bedeutung ist (BFH-Urteil vom 2. März 2011 XI R 25/09, BStBl II 2011, 737) und dass Taxifahrten Beförderungsleistungen sind (BFH-Urteile vom 31. Mai 2007 V R 18/05, BStBl II 2008, 206; vom 19. Juli 2007 V R 68/05, BStBl II 2008, 208).
  • FG Nürnberg, 08.06.2010 - 2 K 877/08

    Regelsteuersatz für Umsätze aus Personenbeförderungsleistungen mit Mietwagen

    Die Regelung des § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG, deren Zweck in der Förderung des öffentlichen Nahverkehrs besteht, ist auch aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht zu beanstanden (Beschluss des BVerfG vom 11.02.1992 1 BvL 29/87 BVerfGE 85, 238, BFH-Urteile vom 05.03.1992 V R 97/88, BFH/NV 1992, 775; vom 31.05.2007 V R 18/05, BStBl II 2008, 206 und vom 19.07.2007 V R 68/05, BStBl II 2008, 208).
  • FG Bremen, 13.10.2009 - 2 V 115/09

    Teilweise ermäßigter Steuersatz bzw. Regelsteuesteuersatz bei einer einheitlich

  • FG Hamburg, 30.10.2012 - 2 V 240/12

    Umsatzsteuergesetz: ermäßigter Steuersatz für Wattwagenfahrten?

  • FG Thüringen, 25.04.2017 - 2 K 664/16

    Kein ermäßigter Steuersatz für Busunternehmer bei einer

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht