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   BFH, 13.03.2008 - V R 70/06   

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https://dejure.org/2008,3134
BFH, 13.03.2008 - V R 70/06 (https://dejure.org/2008,3134)
BFH, Entscheidung vom 13.03.2008 - V R 70/06 (https://dejure.org/2008,3134)
BFH, Entscheidung vom 13. März 2008 - V R 70/06 (https://dejure.org/2008,3134)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    UStG 1993 § 10 Abs. 1 Satz 1, § 17 Abs. 1; Richtlinie 77/388/EWG Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a, Teil C Abs. 1

  • openjur.de

    Minderung der Provision einer Einkaufsgenossenschaft für Leistungen gegenüber den Warenlieferanten aufgrund Skontogewährung an deren Kunden (zugleich Mitglieder der Einkaufsgenossenschaft)

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons
  • Betriebs-Berater

    Minderung der Provision einer Einkaufsgenossenschaft für Leistungen gegenüber den Warenlieferanten aufgrund Skontogewährung an deren Kunden zugleich Mitglieder der Einkaufsgenossenschaft

  • Judicialis

    UStG 1993 § 10 Abs. 1 Satz 1; ; UStG 1993 § 17 Abs. 1; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 11 Teil C Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Minderung der Provision einer Einkaufsgenossenschaft für Leistungen gegenüber den Warenlieferanten aufgrund Skontogewährung an deren Kunden zugleich Mitglieder der Einkaufsgenossenschaft

  • datenbank.nwb.de

    Minderung der Provision einer Einkaufsgenossenschaft für Leistungen gegenüber den Warenlieferanten aufgrund Skontogewährung an deren Kunden

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Minderung der Provision einer Einkaufsgenossenschaft für Leistungen gegenüber den Warenlieferanten aufgrund Skontogewährung an deren Kunden, die zugleich Mitglieder der Einkaufsgenossenschaft sind

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Zusatzskonto einer Einkaufsgenossenschaft

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zusatzskonto einer Einkaufsgenossenschaft

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Von einer Einkaufgenossenschaft ihren Mitgliedern zusäztlich zum Skonto gewährte Preisnachlässe als Minderung der Bemessungsgrundlage des Umsatzes der durch sie erbrachten Leistungen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    USt - Minderung der Provision einer Einkaufsgenossenschaft aufgrund Skontogewährung an ihre Mitglieder

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Preisnachlässe durch Einkaufsgenossenschaft an ihre Mitglieder mindern die Umsatzsteuer

In Nachschlagewerken

Sonstiges (3)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG 1993 § 15 Abs 1 Nr 1, UStG 1993 § 14, UStG 1993 § 17 Abs 1 S 2
    Entgelt; Skonto; Vorsteuerabzug; Vorsteuerberichtigung

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG 1993 § 15 Abs 1 Nr 1, UStG 1993 § 14, UStG 1993 § 17 Abs 1 S 2
    Entgelt; Skonto; Vorsteuerabzug; Vorsteuerberichtigung

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 221, 429
  • DB 2008, 1841
  • BStBl II 2008, 997
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 12.01.2006 - V R 3/04

    Minderung des durch die Vermittlung von Reisen erzielten Entgelts durch

    Auszug aus BFH, 13.03.2008 - V R 70/06
    Fortführung des BFH-Urteils vom 12. Januar 2006 V R 3/04 (BFHE 213, 69, BStBl II 2006, 479).

    aa) Wie der Bundesfinanzhof (BFH) bereits im Zusammenhang mit der Vermittlungsprovision eines Reisebüros (Urteil vom 12. Januar 2006 V R 3/04, BFHE 213, 69, BStBl II 2006, 479) und eines Telefonvermittlers (Urteil vom 13. Juli 2006 V R 46/05, BFHE 214, 463, BStBl II 2007, 186) im Anschluss an die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- (Urteile vom 15. Oktober 2002 C-427/98, Kommission gegen Bundesrepublik Deutschland, Slg. 2002, I-8315, BStBl II 2004, 328, und vom 24. Oktober 1996 C-317/94, Elida Gibbs, Slg. 1996, I-5339, BStBl II 2004, 324 zu Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a und Teil C Abs. 1 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG --Richtlinie 77/388/EWG--) entschieden hat, ist es nicht erforderlich, dass ein Preisnachlass oder eine Preiserstattung vom leistenden Unternehmer an den Empfänger seiner Leistung gewährt werden muss, um sich entgeltmindernd nach den §§ 10, 17 UStG auszuwirken.

    Die Rechnung der Klägerin an die Warenlieferanten wird durch diese Änderung der Bemessungsgrundlage (bei der Klägerin) nicht unrichtig, so dass sie die Umsatzsteuer nach § 14 Abs. 2 UStG (jetzt: § 14c UStG 2005) schulden würde (vgl. BFH-Urteil in BFHE 213, 69, BStBl II 2006, 479, unter II. 2.).

  • EuGH, 15.10.2002 - C-427/98

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus BFH, 13.03.2008 - V R 70/06
    aa) Wie der Bundesfinanzhof (BFH) bereits im Zusammenhang mit der Vermittlungsprovision eines Reisebüros (Urteil vom 12. Januar 2006 V R 3/04, BFHE 213, 69, BStBl II 2006, 479) und eines Telefonvermittlers (Urteil vom 13. Juli 2006 V R 46/05, BFHE 214, 463, BStBl II 2007, 186) im Anschluss an die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- (Urteile vom 15. Oktober 2002 C-427/98, Kommission gegen Bundesrepublik Deutschland, Slg. 2002, I-8315, BStBl II 2004, 328, und vom 24. Oktober 1996 C-317/94, Elida Gibbs, Slg. 1996, I-5339, BStBl II 2004, 324 zu Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a und Teil C Abs. 1 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG --Richtlinie 77/388/EWG--) entschieden hat, ist es nicht erforderlich, dass ein Preisnachlass oder eine Preiserstattung vom leistenden Unternehmer an den Empfänger seiner Leistung gewährt werden muss, um sich entgeltmindernd nach den §§ 10, 17 UStG auszuwirken.

    Denn nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteile Kommission gegen Bundesrepublik Deutschland in Slg. 2002, I-8315, BStBl II 2004, 328, und Elida Gibbs in Slg. 1996, I-5339, BStBl II 2004, 324) ist der Grundsatz der Neutralität der Umsatzsteuer innerhalb der Unternehmerkette --ggf. einschließlich etwaiger Vermittlungsstufen-- zu beachten.

  • EuGH, 24.10.1996 - C-317/94

    Elida Gibbs / Kommissioners of Customs und Excise

    Auszug aus BFH, 13.03.2008 - V R 70/06
    aa) Wie der Bundesfinanzhof (BFH) bereits im Zusammenhang mit der Vermittlungsprovision eines Reisebüros (Urteil vom 12. Januar 2006 V R 3/04, BFHE 213, 69, BStBl II 2006, 479) und eines Telefonvermittlers (Urteil vom 13. Juli 2006 V R 46/05, BFHE 214, 463, BStBl II 2007, 186) im Anschluss an die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- (Urteile vom 15. Oktober 2002 C-427/98, Kommission gegen Bundesrepublik Deutschland, Slg. 2002, I-8315, BStBl II 2004, 328, und vom 24. Oktober 1996 C-317/94, Elida Gibbs, Slg. 1996, I-5339, BStBl II 2004, 324 zu Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a und Teil C Abs. 1 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG --Richtlinie 77/388/EWG--) entschieden hat, ist es nicht erforderlich, dass ein Preisnachlass oder eine Preiserstattung vom leistenden Unternehmer an den Empfänger seiner Leistung gewährt werden muss, um sich entgeltmindernd nach den §§ 10, 17 UStG auszuwirken.

    Denn nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteile Kommission gegen Bundesrepublik Deutschland in Slg. 2002, I-8315, BStBl II 2004, 328, und Elida Gibbs in Slg. 1996, I-5339, BStBl II 2004, 324) ist der Grundsatz der Neutralität der Umsatzsteuer innerhalb der Unternehmerkette --ggf. einschließlich etwaiger Vermittlungsstufen-- zu beachten.

  • BFH, 24.02.1966 - V 77/63

    Vorzeitige Bezahlung des Kaufpreises für den Warenbezug der Lieferfirmen an den

    Auszug aus BFH, 13.03.2008 - V R 70/06
    Aus den vorstehend genannten Gründen folgt der Senat nicht der Auffassung des FG und des FA, der von der Klägerin ihren Mitgliedern gewährte zusätzliche Preisnachlass sei Entgelt für eine Leistung der Mitglieder an die Klägerin, nämlich dafür, dass die Mitglieder ihre Bestellungen bei den Warenlieferanten über die Klägerin abrechnen (im Ergebnis bereits BFH-Urteil vom 24. Februar 1966 V 77/63, BFHE 85, 553, BStBl III 1966, 471).
  • BFH, 13.07.2006 - V R 46/05

    Minderung der Bemessungsgrundlage durch Preisnachlässe in einer Leistungskette

    Auszug aus BFH, 13.03.2008 - V R 70/06
    aa) Wie der Bundesfinanzhof (BFH) bereits im Zusammenhang mit der Vermittlungsprovision eines Reisebüros (Urteil vom 12. Januar 2006 V R 3/04, BFHE 213, 69, BStBl II 2006, 479) und eines Telefonvermittlers (Urteil vom 13. Juli 2006 V R 46/05, BFHE 214, 463, BStBl II 2007, 186) im Anschluss an die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- (Urteile vom 15. Oktober 2002 C-427/98, Kommission gegen Bundesrepublik Deutschland, Slg. 2002, I-8315, BStBl II 2004, 328, und vom 24. Oktober 1996 C-317/94, Elida Gibbs, Slg. 1996, I-5339, BStBl II 2004, 324 zu Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a und Teil C Abs. 1 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG --Richtlinie 77/388/EWG--) entschieden hat, ist es nicht erforderlich, dass ein Preisnachlass oder eine Preiserstattung vom leistenden Unternehmer an den Empfänger seiner Leistung gewährt werden muss, um sich entgeltmindernd nach den §§ 10, 17 UStG auszuwirken.
  • BFH, 03.07.2014 - V R 3/12

    Keine Entgeltminderung bei Zentralregulierung

    Preisnachlässe, die ein Zentralregulierer seinen Anschlusskunden für den Bezug von Waren von bestimmten Lieferanten gewährt, mindern nicht die Bemessungsgrundlage für die Leistungen, die der Zentralregulierer gegenüber den Lieferanten erbringt, und führen dementsprechend auch nicht zu einer Berichtigung des Vorsteuerabzugs beim Anschlusskunden (Aufgabe des BFH-Urteils vom 13. März 2008 V R 70/06, BFHE 221, 429, BStBl II 2008, 997, und Folgeentscheidung zum EuGH-Urteil vom 16. Januar 2014 C-300/12 Ibero Tours, UR 2014, 234).

    Unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Zentralregulierung (Urteil vom 13. März 2008 V R 70/06, BFHE 221, 429, BStBl II 2008, 997) machte die Klägerin mit Schreiben vom 15. April 2009 gegenüber dem Beklagten und Revisionskläger (Finanzamt --FA--) geltend, dass sie aus der Provisionsweitergabe an die Anschlusskunden nicht nur zu einer Entgeltminderung berechtigt sei, sondern dass sich der hieraus ergebende Berichtigungsanspruch auch nach dem Regelsteuersatz berechne, wenn die an den Anschlusskunden gelieferte Ware dem ermäßigten Steuersatz unterliege.

    Der Senat hat hierzu entschieden, dass Preisnachlässe, die eine Einkaufsgenossenschaft als Zentralregulierer ihren Mitgliedern --zusätzlich zu dem von den Warenlieferanten an die Mitglieder eingeräumten Skonto-- für den Warenbezug gewährt ("Zusatzskonto"), die Bemessungsgrundlage des Umsatzes der von der Einkaufsgenossenschaft gegenüber den Warenlieferanten erbrachten Leistungen (Zentralregulierung, Bürgschaftsübernahme etc.) mindern (BFH-Urteil in BFHE 221, 429, BStBl II 2008, 997, Leitsatz).

    Der Senat hat dies damit begründet, dass es zu einer Entgeltminderung auch dann kommt, wenn der erste Unternehmer in der Kette nicht dem Endverbraucher, sondern einem Zwischenhändler den Preisnachlass gewährt (BFH-Urteil in BFHE 221, 429, BStBl II 2008, 997, unter II.1.b aa).

    c) Ebenso wenig ist daran festzuhalten, dass Preisnachlässe, die ein Zentralregulierer seinen Anschlusskunden für den Bezug von Waren von bestimmten Lieferanten gewährt, die Bemessungsgrundlage für die Leistungen mindern, die der Zentralregulierer gegenüber den Lieferanten erbringt, wie der erkennende Senat noch in seinem Urteil in BFHE 221, 429, BStBl II 2008, 997 (Leitsatz) entschieden hat.

    Soweit der Senat in seinem Urteil in BFHE 221, 429, BStBl II 2008, 997 (unter II.1.b cc) von einer derartigen Berichtigungspflicht des Anschlusskunden ausgegangen ist und diese für ausdrücklich entscheidungserheblich gehalten hat, hält er an diesem Urteil auch insoweit nicht fest.

  • BFH, 26.06.2019 - XI R 5/18

    Rechnung i.S. des § 14c UStG; Verweis auf Jahreskonditionsvereinbarung; Ausweis

    Denn daraus könnte sich allenfalls eine Steuerschuldnerschaft des (ihr nicht widersprechenden) Empfängers der Gutschrift ergeben (vgl. dazu BFH-Urteil vom 23.01.2013 - XI R 25/11, BFHE 239, 547, BStBl II 2013, 417, Rz 26; s. aber auch BFH-Urteile vom 12.01.2006 - V R 3/04, BFHE 213, 69, BStBl II 2006, 479, unter II.2., Rz 26; vom 13.03.2008 - V R 70/06, BFHE 221, 429, BStBl II 2008, 997, unter II.1.b bb, Rz 23, zur Nichtanwendbarkeit des § 14c UStG auf die ursprüngliche, nicht berichtigte Rechnung).
  • BFH, 15.02.2012 - XI R 24/09

    Zur Vorsteuerberichtigung beim letzten Abnehmer einer Lieferkette wegen ihm

    Erstattet der erste Unternehmer in einer Lieferkette dem letzten Abnehmer --wie im Streitfall die Z-AG der Klägerin-- einen Teil des von diesem gezahlten Leistungsentgelts oder gewährt er ihm einen Preisnachlass, mindert sich dadurch die Bemessungsgrundlage für den Umsatz des ersten Unternehmers --hier der Umsatz der Z-AG an die D-GmbH-- (vgl. EuGH-Urteile vom 24. Oktober 1996 C-317/94 --Elida Gibbs--, Slg. 1996, I-5339, BStBl II 2004, 324, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 1997, 265; C-288/94 --Argos Distributors Ltd.--, Slg. 1996, I-5311, UR 1997, 263; in Slg. 2002, I-8315, BStBl II 2004, 328; Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. Januar 2006 V R 3/04, BFHE 213, 69, BStBl II 2006, 479, unter II.1.b; vom 13. Juli 2006 V R 46/05, BFHE 214, 463, BStBl II 2007, 186, unter II.2.; vom 13. März 2008 V R 70/06, BFHE 221, 429, BStBl II 2008, 997, unter II.1.b aa).

    Soweit der V. Senat des BFH in einem Urteil, das Preisnachlässe einer Einkaufsgenossenschaft gegenüber ihren Mitgliedern betrifft, zum Preisnachlass des ersten Unternehmers einer Lieferkette an den Zwischenhändler ausgeführt hat, dass sich beim Empfänger des Preisnachlasses auch im entsprechenden Umfang der Vorsteuerabzug mindere bzw. im entsprechenden Umfang zu berichtigen sei (BFH-Urteil in BFHE 221, 429, BStBl II 2008, 997, unter II.1.b aa), handelt es sich um ein nicht entscheidungserhebliches obiter dictum, dem der erkennende Senat aus den dargelegten Gründen nicht folgt und das auch keine Vorlage an den Großen Senat des BFH nach § 11 Abs. 2 FGO wegen Abweichung gebietet (vgl. z.B. Senatsurteil vom 9. Februar 2011 XI R 35/09, BFHE 233, 86, BStBl II 2011, 1000; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 11 Rz 11, m.w.N.).

  • FG Hamburg, 12.12.2011 - 6 K 129/10

    Umsatzsteuer: Minderung der Bemessungsgrundlage für erbrachte

    Die Berichtigung des geschuldeten Steuerbetrages gem. § 17 Abs. 1 Satz 1 UStG aufgrund einer Minderung der Bemessungsgrundlage hat im Falle von Preisnachlässen, die eine Einkaufsgenossenschaft (Zentralregulierer) ihren Mitgliedern zusätzlich zu dem von den Warenlieferanten an die Mitglieder eingeräumten Skonto für den Warenbezug gewährt (sog. Zusatzskonto - vgl. BFH-Urteil vom 13.03.2008 V R 70/06, BStBl. II 2008, 997), unter Berücksichtigung des für die von dem Zentralregulierer erbrachten Vermittlungsleistungen geltenden Regelsteuersatz zu erfolgen.

    Nach Ergehen des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 13.03.2008 - V R 70/07 (BStBl. II 2008, 997) zu den umsatzsteuerrechtlichen Folgen einer Provisionsminderung bei der Zentralregulierung machte die Klägerin mit dem bereits erwähnten Schreiben vom 15.04.2009 gegenüber dem Beklagten geltend, dass die sich aus der Weitergabe der VVG an die Anschlusskunden ergebende Entgeltminderungen mit dem Regelsteuersatz zu berücksichtigen seien.

    Gleichermaßen mindern Preisnachlässe, die eine Einkaufsgenossenschaft (Zentralregulierer) ihren Mitgliedern zusätzlich zu dem von den Warenlieferanten an die Mitglieder eingeräumten Skonto für den Warenbezug gewährt (sog. Zusatzskonto), die Bemessungsgrundlage des Umsatzes der von der Einkaufsgenossenschaft gegenüber den Warenlieferanten in Form der sog. Zentralregulierung erbrachten Leistungen (vgl. BFH-Urteil vom 13.03.2008 - V R 70/06, BStBl. II 2008, 997).

    dd) Der erkennende Senat folgt dieser Rechtsprechung und nimmt wegen der weiteren Einzelheiten Bezug auf die genannten Urteile, insbesondere auf das BFH-Urteil vom 13.03.2008 (a. a. O.).

  • FG Hessen, 07.04.2014 - 6 K 430/10

    Zur Problematik der Vorsteuerkorrektur bei Gewährung sog. indirekter Rabatte

    Alledem stehe - wegen der hier zu beachtenden Besonderheit der engen Verflechtung zwischen der F AG und der B KG bzw. A KG - auch nicht das BFH-Urteil vom 15.12.2012 (Az. XI R 24/09) entgegen, zumal der BFH angesichts der weiteren Entscheidung im Verfahren V R 70/06 hinsichtlich der Frage des Vorsteuerabzugs im Zuge einer gemeinschaftsrechtlichen Auslegung des § 17 UStG a.F. offenbar keine einheitliche Auffassung vertrete.

    Erstattet der erste Unternehmer in einer Lieferkette dem letzten einen Teil des von diesem gezahlten Leistungsentgelts oder gewährt er ihm einen Preisnachlass, mindert sich dadurch die Bemessungsgrundlage für den Umsatz des ersten Unternehmers (hier: den Umsatz der F AG an den Zwischenlieferanten; vgl. EuGH-Urteile vom 24.10.1996, Rs. C-317/94 -Elida Gibbs, Slg. 1996, I-5339, BStBl II 2004, 324, UR 1997, 265; Rs. C-288/94 -Argos Distributors Ltd.-, Slg. 1996, I-5311, UR 1997, 263; in Slg. 2002, I-8315, BStBl II 2004, 328; BFH-Urteile vom 12.01.2006 V R 3/04, BFHE 213, 69, BStBl II 2006, 47; vom 13.07.2006 V R 46/05, BFHE 214, 463, BStBl II 2007, 186; vom 13.03.2008 V R 70/06, BFHE 221, 429, BStBl II 2008, 997).

    Der erste Unternehmer hat deshalb den für seinen Umsatz geschuldeten Steuerbetrag zu berichtigen (vgl. auch BFH-Urteil vom 13.03.2008 V R 70/06, BFHE 221, 429, BStBl. II 2008, 997).

    f) Soweit der V. Senat des BFH in einem Urteil, das Preisnachlässe einer Einkaufsgenossenschaft gegenüber ihren Mitgliedern betrifft, zum Preisnachlass des ersten Unternehmers einer Lieferkette an den Zwischenhändler ausgeführt hat, dass sich beim Empfänger des Preisnachlasses auch im entsprechenden Umfang der Vorsteuerabzug mindere bzw. im entsprechenden Umfang zu berichtigen sei ( BFH-Urteil vom 13.03.2008 V R 70/06, a.a.O.), handelt es sich - da dort über eine andere Rechtsfrage, nämlich um eine Berichtigung nach § 17 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG a.F. und nicht - wie hier - über eine Korrektur nach § 17 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 UStG a.F. zu entscheiden war - um ein nicht entscheidungserhebliches obiter dictum, dem der erkennende Senat - wie der XI. Senat des BFH - aus den dargelegten Gründen des XI. Senates des BFH nicht folgt.

  • BFH, 05.06.2014 - XI R 25/12

    Keine Vorsteuerkorrektur beim letzten inländischen Unternehmer einer Lieferkette

    (1) Erstattet der erste Unternehmer in einer Lieferkette dem letzten Abnehmer --wie im Streitfall die A der C-- einen Teil des von diesem gezahlten Leistungsentgelts oder gewährt er ihm einen Preisnachlass, mindert sich dadurch grundsätzlich die Bemessungsgrundlage für den Umsatz des ersten Unternehmers --hier der Umsatz der A-- (vgl. EuGH-Urteile --Elida Gibbs-- in Slg. 1996, I-5339, BStBl II 2004, 324; vom 24. Oktober 1996 C-288/94 --Argos Distributors Ltd.--, Slg. 1996, I-5311, Umsatzsteuer-Rundschau 1997, 263; --Kommission/Deutschland-- in Slg. 2002, I-8315, BStBl II 2004, 328; BFH-Urteile vom 12. Januar 2006 V R 3/04, BFHE 213, 69, BStBl II 2006, 479, unter II.1.b; vom 13. Juli 2006 V R 46/05, BFHE 214, 463, BStBl II 2007, 186, unter II.2.; vom 13. März 2008 V R 70/06, BFHE 221, 429, BStBl II 2008, 997, unter II.1.b aa; vom 15. Februar 2012 XI R 24/09, BFHE 236, 267, BStBl II 2013, 712, Rz 15).
  • BFH, 13.09.2022 - XI R 8/20

    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von "Marktgebühren" einer

    (2) Ebenso wenig führt die Rechtsprechung des BFH zur Vergütung der durch Vereine oder Gesellschaften erbrachten Leistungen durch sog. Mitgliedsbeiträge (vgl. BFH-Urteile vom 13.03.2008 - V R 70/06, BFHE 221, 429, BStBl II 2008, 997,unter II.2.; vom 29.10.2008 - XI R 59/07, BFHE 223, 493; vom 18.06.2009 - V R 76/07, BFH/NV 2009, 2007; vom 20.03.2014 - V R 4/13, BFHE 245, 397; vom 13.12.2018 - V R 45/17, BFHE 263, 375, BStBl II 2019, 460; vom 18.12.2019 - XI R 21/18, BFHE 267, 560, BStBl II 2020, 723) zu einer anderen Beurteilung.
  • FG Düsseldorf, 23.03.2011 - 5 K 3298/08

    Umsatzsteuerliche Entgeltsminderung bei Vermittlungsleistungen durch Gewährung

    Der BFH hat diese Rechtsprechung zu "Verkaufsfördermaßnahmen" in weiteren Urteilen ausdrücklich bestätigt (Urteile vom 13.07.2006 V R 46/05, BStBl II 2007, 186; vom 13.03.2008 V R 70/06, BStBl II 2008, 997).

    Die von der Klägerin gewährten Preisnachlässe stellen nach den vom BFH aufgestellten Grundsätzen Entgeltsminderungen dar (BFH, Urteil vom 12.01.2006 V R 3/04, BStBl II 2006, 479, vom 13.07.2006 V R 46/05, BStBl II 2007, 186; vom 13.03.2008 V R 70/06, BStBl II 2008, 997).

  • FG Münster, 05.03.2020 - 5 K 1670/17

    Umsatzsteuer - Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Bonuszahlungen eines

    Insbesondere stellen die Bonuszahlungen keine Gegenleistung dafür dar, dass die Klägerin ihre Bestellungen über das Warenwirtschaftssystem der C C GmbH tätigt und die Bezahlung der Lieferanten über die D AG, eine Schwestergesellschaft der C C GmbH, durchführt (vgl. für den Fall eines Zentralregulierers BFH, Urteil vom 13.08.2008, V R 70/06, BStBl II 2008, 997).
  • FG Sachsen, 18.12.2012 - 3 K 590/10

    Vorsteuerabzug eines Einzelhändlers, dem auf bei einem Großhändler getätigte

    Eine andere Rechtsauffassung äußerte der fünfte Senat des BFH in dem obiter dictum eines Urteils vom 13. März 2008 (- V R 70/06 -, BStBl II 2008, 997 ), in dem die Berechtigung des Herstellers zur Minderung seines Ausgangsumsatzes an den Großhändler wegen des dem Einzelhändler gewährten Rabattes bestätigt wurde und zugleich auf die Verpflichtung des Einzelhändlers zur Verminderung seines Vorsteueranspruchs hingewiesen wurde.
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