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   BFH, 31.07.2008 - V R 74/05   

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https://dejure.org/2008,5916
BFH, 31.07.2008 - V R 74/05 (https://dejure.org/2008,5916)
BFH, Entscheidung vom 31.07.2008 - V R 74/05 (https://dejure.org/2008,5916)
BFH, Entscheidung vom 31. Juli 2008 - V R 74/05 (https://dejure.org/2008,5916)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Umsatzsteuerrechtliches Entgelt für die Überlassung von Firmenwagen zur privaten Nutzung an Arbeitnehmer

  • Judicialis

    AO § 164 Abs. 2; ; UStG 1993 § ... 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1; ; UStG 1993 § 3 Abs. 12 Satz 2; ; UStG 1993 § 10 Abs. 1; ; UStG 1993 § 10 Abs. 1 Satz 2; ; UStG 1993 § 10 Abs. 2 Satz 2; ; UStG 1993 § 10 Abs. 4 Nr. 2; ; UStG 1993 § 10 Abs. 5 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überlassung von Firmenwagen an Mitarbeiter

  • datenbank.nwb.de

    Entgelt für die Überlassung eines Firmenwagens zur privaten Nutzung an Arbeitnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Überlassung der Firmenwagen an berechtigte Arbeitnehmer zur privaten Nutzung gegen Nutzungsgebühr als eine entgeltliche Leistung; Überlassung der Firmenwagen auf Grundlage der Firmenwagenrichtlinien als "eine (freiwillige) Erhöhung des Arbeitsentgelts durch den ...

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Arbeitsleistung des Arbeitnehmers ist umsatzsteuerliches Entgelt für Überlassung eines Firmen-PKW zur privaten Nutzung an Arbeitnehmer

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG 1993 § ... 10 Abs 1 S 2, UStG 1993 § 10 Abs 2 S 2, UStG 1993 § 10 Abs 5 Nr 2, UStG 1993 § 10 Abs 4 S 1 Nr 2, EWGRL 388/77 Art 11 Teil A Abs 1 Buchst a, Richtlinie 77/388/EWG Art 11 Teil A Abs 1 Buchst a
    Arbeitnehmer; Bemessungsgrundlage; Entgelt; Firmenwagen; Kosten; Kraftfahrzeug

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 10.06.1999 - V R 87/98

    Pkw-Überlassung an Gesellschafter-Geschäftsführer

    Auszug aus BFH, 31.07.2008 - V R 74/05
    Die Gegenleistung muss in Geld ausgedrückt werden können (BFH-Urteil vom 10. Juni 1999 V R 87/98, BFHE 189, 196, BStBl II 1999, 580, unter II.1.a).

    c) Überlässt ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter --ohne ein dafür besonders berechnetes Entgelt-- einen PKW zur privaten Nutzung, so kann --wie der Senat bereits entschieden hat-- ein Teil der Arbeitsleistung des Mitarbeiters Entgelt für diese Nutzungsüberlassung sein (BFH-Urteil in BFHE 189, 196, BStBl II 1999, 580, unter II.1.a zum Gesellschafter-Geschäftsführer).

    Dass die Zuwendungen auf dem Dienstverhältnis beruhen, begründet --entgegen der Auffassung des FA, das sich insoweit auf Abschn. 12 Abs. 1 der Umsatzsteuer-Richtlinien 2005 beruft-- noch keinen unmittelbaren Zusammenhang i.S. eines Entgelts nach § 10 Abs. 1 Satz 2 UStG 1993 zwischen der Nutzungsüberlassung und der Arbeitsleistung (vgl. BFH-Urteil in BFHE 189, 196, BStBl II 1999, 580, unter II.1.a).

    Für die unentgeltliche Überlassung eines PKW zur privaten Nutzung an einen Gesellschafter-Geschäftsführer hat der Senat entschieden, dass ein unmittelbarer Zusammenhang vorliegt, wenn die Überlassung bei Würdigung der Umstände des Einzelfalls als (üblicher) Vergütungsbestandteil anzusehen ist (BFH-Urteil in BFHE 189, 196, BStBl II 1999, 580, unter II.1.).

    Es ist nicht zu beanstanden, wenn insoweit die der Klägerin entstandenen Kosten angesetzt werden (vgl. BFH-Urteil in BFHE 189, 196, BStBl II 1999, 580, unter 2.a).

    Bei Leistungen gegen eine Gegenleistung besteht kein entsprechendes (gemeinschaftsrechtliches) Verbot, solche Kosten in das Entgelt einzubeziehen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 189, 196, BStBl II 1999, 580, unter II.2.a).

  • EuGH, 16.10.1997 - C-258/95

    Fillibeck

    Auszug aus BFH, 31.07.2008 - V R 74/05
    Schließlich stehe der Annahme des FG, dass ein Teil der Arbeitsleistung Entgelt für die Nutzungsüberlassung der PKW sei, das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 16. Oktober 1997 Rs. C-258/95, Fillibeck (Slg. 1997, I-5577, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 1998, 61) entgegen.

    bb) Der Würdigung steht --im Gegensatz zur Auffassung der Klägerin-- nicht das EuGH-Urteil Fillibeck in Slg. 1997, I-5577, UR 1998, 61 entgegen.

  • BFH, 24.04.1997 - IV R 60/95

    1. Keine Umqualifizierung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 bei einheitlicher

    Auszug aus BFH, 31.07.2008 - V R 74/05
    Die erstmals in der mündlichen Verhandlung vom 31. Juli 2008 erhobene Verfahrensrüge, das FG habe den konkreten Inhalt der Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmer der Klägerin nicht ausreichend ermittelt (vgl. § 76 FGO), darf nicht mehr berücksichtigt werden, weil sie nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist (hier: 31. März 2006) erhoben worden ist (vgl. § 120 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2 Buchst. b FGO; BFH-Urteil vom 24. April 1997 IV R 60/95, BFHE 183, 150, BStBl II 1997, 567, unter 2.b, m.w.N.).
  • BFH, 18.12.1996 - XI R 12/96

    Frage der "inneren Verknüpfung" zwischen Darlehensgewährung zur Finanzierung der

    Auszug aus BFH, 31.07.2008 - V R 74/05
    Insoweit wird aber auf das BFH-Urteil vom 18. Dezember 1996 XI R 12/96 (BFHE 182, 395, BStBl II 1997, 374, unter II.2.b) hingewiesen.
  • BFH, 19.02.2004 - V R 10/03

    Sog. Selbstwerbung von Holz

    Auszug aus BFH, 31.07.2008 - V R 74/05
    Die Regelung erfasst auch den Fall, dass als Entgelt für eine Leistung eine Barzahlung mit einer Lieferung oder sonstigen Leistung verbunden wird (sog. tauschähnlicher Umsatz mit Baraufgabe; Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. April 2005 V R 11/03, BFHE 211, 50, BStBl II 2007, 63; vom 19. Februar 2004 V R 10/03, BFHE 205, 495, BStBl II 2004, 675).
  • BFH, 11.05.1995 - V R 105/92

    Umsatzsteuer; unentgeltliche Sammelbeförderungen von Arbeitnehmern

    Auszug aus BFH, 31.07.2008 - V R 74/05
    Die Sammelbeförderung, die einer Gruppe von Arbeitnehmern zur Verfügung stand, ermöglichte --anders als die Überlassung der PKW im Streitfall-- keine individuelle Zurechnung zur Arbeitsleistung des einzelnen Arbeitnehmers (Vorlagebeschluss vom 11. Mai 1995 V R 105/92, BFHE 178, 241, unter II.1.).
  • BFH, 16.01.2003 - V R 92/01

    Abmahnleistungen von Abmahnvereinen

    Auszug aus BFH, 31.07.2008 - V R 74/05
    Aus dem Urteil vom 7. Mai 1981 V R 47/76 (BFHE 133, 133, BStBl II 1981, 495) kann nicht gefolgert werden, dass eine Leistung gegen Entgelt lediglich dann vorliegt, wenn der leistende Unternehmer um der Gegenleistung willen leistet; denn dies gilt nur für den Regelfall eines Leistungsaustauschs (BFH-Urteil vom 16. Januar 2003 V R 92/01, BFHE 201, 339, BStBl II 2003, 732, unter II.b).
  • BFH, 07.07.2005 - V R 34/03

    Zustimmung zur vorzeitigen Auflösung eines Beratervertrages gegen

    Auszug aus BFH, 31.07.2008 - V R 74/05
    Entscheidend hierfür ist das Bestehen eines unmittelbaren Zusammenhangs zwischen der erbrachten Leistung und der empfangenen Gegenleistung (ständige Rechtsprechung des BFH, z.B. Urteile vom 16. Januar 2003 V R 36/01, BFH/NV 2003, 667, unter II.2.a, m.w.N.; vom 7. Juli 2005 V R 34/03, BFHE 211, 59, BStBl II 2007, 66, unter II.1., m.w.N.; vom 9. November 2006 V R 9/04, BFHE 215, 372, BStBl II 2007, 285, unter II.1.b bb).
  • BFH, 16.01.2003 - V R 36/01

    Abgrenzung umsatzsteuerrechtliches Entgelt - Entschädigung/Schadensersatz

    Auszug aus BFH, 31.07.2008 - V R 74/05
    Entscheidend hierfür ist das Bestehen eines unmittelbaren Zusammenhangs zwischen der erbrachten Leistung und der empfangenen Gegenleistung (ständige Rechtsprechung des BFH, z.B. Urteile vom 16. Januar 2003 V R 36/01, BFH/NV 2003, 667, unter II.2.a, m.w.N.; vom 7. Juli 2005 V R 34/03, BFHE 211, 59, BStBl II 2007, 66, unter II.1., m.w.N.; vom 9. November 2006 V R 9/04, BFHE 215, 372, BStBl II 2007, 285, unter II.1.b bb).
  • BFH, 21.04.2005 - V R 11/03

    Übernahme der Betriebsführung auf zwei defizitären Bahnstrecken gegen Gewährung

    Auszug aus BFH, 31.07.2008 - V R 74/05
    Die Regelung erfasst auch den Fall, dass als Entgelt für eine Leistung eine Barzahlung mit einer Lieferung oder sonstigen Leistung verbunden wird (sog. tauschähnlicher Umsatz mit Baraufgabe; Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. April 2005 V R 11/03, BFHE 211, 50, BStBl II 2007, 63; vom 19. Februar 2004 V R 10/03, BFHE 205, 495, BStBl II 2004, 675).
  • BFH, 09.11.2006 - V R 9/04

    Verwendung von Leistungsbezügen zur Herstellung öffentlicher Erschließungsanlagen

  • BFH, 07.05.1981 - V R 47/76

    Kostenlose Beförderung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber ist nicht

  • BFH, 09.12.2010 - V R 17/10

    Kein Vorsteuerabzug beim Betriebsausflug, soweit keine Aufmerksamkeit (Grenze 110

    Im Streitfall liegen keine Anhaltspunkte für einen tauschähnlichen Umsatz i.S. von § 3 Abs. 12 Satz 2 UStG vor, bei dem die Arbeitsleistung des Dienstverpflichteten durch Lohnzahlung und zusätzlich durch Sachzuwendung vergütet wird (BFH-Urteil vom 31. Juli 2008 V R 74/05, BFH/NV 2009, 226, unter II.2.).
  • BFH, 29.01.2014 - XI R 4/12

    Zum Vorsteuerabzug aus Leistungen zur Bewirtschaftung einer Betriebskantine

    Anhaltspunkte für einen tauschähnlichen Umsatz i.S. von § 3 Abs. 12 Satz 2 UStG, bei dem die Arbeitsleistung des Dienstverpflichteten durch Lohnzahlung und zusätzlich durch eine Sachzuwendung vergütet wird (vgl. dazu BFH-Urteil vom 31. Juli 2008 V R 74/05, BFH/NV 2009, 226; EuGH-Urteil vom 29. Juli 2010 C-40/09 --Astra Zeneca UK--, Slg. 2010, I-7505, UR 2010, 734), sind weder vorgebracht noch ersichtlich.
  • BFH, 13.06.2018 - XI R 5/17

    EuGH-Vorlage zur Umsatzsteuerpflicht bei Subventionen

    Die Bemessungsgrundlage betrüge (nach Saldierung um die Baraufgabe, vergleiche BFH-Urteil vom 31. Juli 2008 V R 74/05, BFH/NV 2009, 226, unter II.2.e, Rz 41) 50 % des von der M-eG an die Vorlieferanten gezahlten Einkaufspreises (vergleiche dazu BFH-Urteile in BFHE 221, 475, BStBl II 2008, 909, unter II.3.b bb, Rz 35 und 38; in BFHE 238, 560, BStBl II 2018, 146).
  • BFH, 05.06.2014 - XI R 2/12

    Überlassung eines dem Unternehmen zugeordneten PKW an einen

    b) Dementsprechend liegt in den Fällen der Überlassung eines dem Unternehmen zugeordneten PKW an einen Gesellschafter-Geschäftsführer ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Nutzungsüberlassung und Arbeitsleistung vor, wenn die Überlassung bei Würdigung der Umstände des Einzelfalls als (üblicher) Vergütungsbestandteil anzusehen ist (BFH-Urteile in BFHE 189, 196, BStBl II 1999, 580, unter II.1.b; vom 31. Juli 2008 V R 74/05, BFH/NV 2009, 226, unter II.2.c; in BFHE 226, 364, BStBl II 2010, 854, unter II.1.; BFH-Beschluss vom 26. September 2000 V B 7/00, BFH/NV 2001, 350, unter II.2.).

    c) Dagegen begründet es noch keinen unmittelbaren Zusammenhang im Sinne eines Entgelts zwischen der Nutzungsüberlassung und der Arbeitsleistung, dass die Überlassung eines dem Unternehmen zugeordneten PKW von dem Arbeitgeber an einen Gesellschafter-Geschäftsführer auf dem Dienstverhältnis beruht (BFH-Urteile in BFHE 189, 196, BStBl II 1999, 580, unter II.1.a; in BFH/NV 2009, 226, unter II.2.c).

  • BFH, 30.06.2022 - V R 25/21

    Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer zu privaten Zwecken als tauschähnlicher

    bb) Nach § 3 Abs. 12 Satz 2 UStG handelt es sich auf dieser Grundlage um einen tauschähnlichen Umsatz, wenn das Entgelt für eine sonstige Leistung in einer Lieferung oder sonstigen Leistung besteht, die als tauschähnlicher Umsatz mit Baraufgabe auch mit einer Barzahlung verbunden werden können (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 31.07.2008 - V R 74/05, BFH/NV 2009, 226, unter II.2.a).

    Es ist nicht zu beanstanden, wenn insoweit die der Klägerin --mit oder ohne Vorsteuerabzug-- entstandenen Kosten angesetzt werden (BFH-Urteile vom 10.06.1999 - V R 87/98, BFHE 189, 196, BStBl II 1999, 580, unter II.2.a, und in BFH/NV 2009, 226, unter II.2.e).

  • BFH, 06.06.2019 - V R 18/18

    Vorsteuerabzug aus Umzugskosten

    Der bloße Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis genügt nicht (BFH-Urteil vom 31. Juli 2008 - V R 74/05, BFH/NV 2009, 226, unter II.2.b).
  • BFH, 12.05.2009 - V R 24/08

    Umsatzsteuerpflicht bei Überlassung von PKW an Handelsvertreter

    Ein Teil der Arbeitsleistung kann dann Entgelt für die sonstige Leistung, Nutzungsüberlassung, sein (BFH-Urteile vom 10. Juni 1999 V R 87/98, BFHE 189, 196, BStBl II 1999, 580, unter II. 1. a; ebenso vom 31. Juni 2008 V R 74/05, BFH/NV 2009, 226, Leitsatz 1).
  • FG Sachsen-Anhalt, 14.01.2014 - 4 K 919/08

    Keine entgeltliche Kfz-Überlassung wegen Belastung des Privatkontos des

    Außerdem verweist der Beklagte auf die BFH-Urteile vom 31. Juli 2008 (V R 74/05, BFH/NV 2009, 226) und vom 01. September 2010 (V R 6/10, BFH/NV 2011, 80).

    Soweit sich der Beklagte auf die BFH-Urteile vom 31. Juli 2008 (V R 74/05, a.a.O.) und vom 01. September 2010 (V R 6/10, a.a.O.) beruft, ist für den Senat nicht erkennbar, inwiefern diese Entscheidungen dem im Streitfall gefundenen Ergebnis entgegenstehen sollten.

  • BFH, 05.06.2014 - XI R 3/12

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 05. 06. 2014 XI R 2/12 -

    b) Dementsprechend liegt in den Fällen der Überlassung eines dem Unternehmen zugeordneten PKW an einen Gesellschafter-Geschäftsführer ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Nutzungsüberlassung und Arbeitsleistung vor, wenn die Überlassung bei Würdigung der Umstände des Einzelfalls als (üblicher) Vergütungsbestandteil anzusehen ist (BFH-Urteile in BFHE 189, 196, BStBl II 1999, 580, unter II.1.b; vom 31. Juli 2008 V R 74/05, BFH/NV 2009, 226, unter II.2.c; in BFHE 226, 364, BStBl II 2010, 854, unter II.1.; BFH-Beschluss vom 26. September 2000 V B 7/00, BFH/NV 2001, 350, unter II.2.).

    c) Dagegen begründet es noch keinen unmittelbaren Zusammenhang im Sinne eines Entgelts zwischen der Nutzungsüberlassung und der Arbeitsleistung, dass die Überlassung eines dem Unternehmen zugeordneten PKW von dem Arbeitgeber an einen Gesellschafter-Geschäftsführer auf dem Dienstverhältnis beruht (BFH-Urteile in BFHE 189, 196, BStBl II 1999, 580, unter II.1.a; in BFH/NV 2009, 226, unter II.2.c).

  • BFH, 17.11.2015 - XI B 52/15

    Zur Marktüblichkeit des Entgelts beim Mitarbeiter- und Führungskräfteleasing in

    a) Die Klägerin ist der Ansicht, dass das FG hinsichtlich des Führungskräfteleasings die Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 31. Juli 2008 V R 74/05, BFH/NV 2009, 226) hätte beachten müssen, wonach bei der Überlassung eines Firmenwagens zur privaten Nutzung durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer --gegen ein besonders berechnetes, aber nicht kostendeckendes Entgelt-- ein Teil der Arbeitsleistung des Mitarbeiters zusätzliches Entgelt für diese Nutzungsüberlassung sein könne.
  • FG Münster, 20.09.2012 - 5 K 3605/08

    Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte, Kellerraum als Betriebsstätte oder

  • FG Hessen, 10.12.2009 - 6 K 4389/03

    Mindestbemessungsgrundlage bei Pensionsleistungen eines Gewerkschaftsheimes

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